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    <dc-metadata>
        <dc-title>Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte
            und Altertumskunde / Band 6 / Jahrgang 1841</dc-title>
        <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
        <dc-date>1.1.1841</dc-date>
    </dc-metadata>
    <!--Titelblatt der Jahrbuecher des Vereines, Band 6, 1841-->
    <front>
        <titlegrp>
            <fulltext>
                <pbr id="page001"
                    imgref="pages/j006_title.png"
                    nr-visible="no" page="empty"/>
                <center>
                    <h1>Jahrbücher</h1>
                    <font size="3">des</font>
                    <h2>Vereins für meklenburgische Geschichte <br/>und Alterthumskunde,</h2>
                    <font size="3">aus</font>
                    <h3>den Arbeiten des Vereins</h3>
                    <font size="3">herausgegeben</font>
                    <p>
                        <font size="2">von</font>
                    </p>
                    <h2>G. C. F. Lisch,</h2>
                    <p>
                        <font size="2">Großherzoglich meklenburgischem
                            Archivar und Regierungs=Bibliothekar,
                            Aufseher der Großherzoglichen Alterthümer=
                            und Münzensammlung zu Schwerin,<br/>
                            auch<br/> Ehrenmitgliede der deutschen
                            Gesellschaft zu Leipzig und des
                            voigtländischen alterthumsforschenden
                            Vereins, correspondirendem Mitgliede der
                            alterthumsforschenden Gesellschaften zu
                            Stettin, Halle Kiel, Salzwedel, Sinsheim,
                            Berlin und Kopenhagen<br/> als<br/> erstem
                            Secretair des Vereins für meklenburgische
                            Geschichte und Alterthumskunde.</font>
                    </p>
                    <hr width="20%"/>
                    <h4>Sechster Jahrgang.</h4>
                    <hr width="20%"/>
                    <p>Mit zwei Steindrucktafeln.</p>
                    <hr width="5%"/>
                    <p>Auf Kosten des Vereins.</p>
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                        src="img/title-vignette1.gif" type="float"/>
                    <p>
                        <font size="2">In Commission in der Stillerschen
                            Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.</font>
                    </p>
                    <hr width="20%"/>
                    <h3>Schwerin, 1841.</h3>
                </center>
                <!--Ende Titelblatt der Jahrb&uuml;cher des Vereines, Band 6, 1841-->
                <pbr id="page002"
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                <!--Inhaltsverzeichnis der Jahrbuecher des Vereines, Band 6, 1841-->
                <!--f&uuml;r den Gesamt-Band nicht vorhanden, nur f&uuml;r Jahrbuch f&uuml;r Geschichte und Jahresbericht-->
            </fulltext>
        </titlegrp>
    </front>
    <!--Jahrbuch f&uuml;r Geschichte-->
    <body>
        <yearbook id="b006_yb01">
            <dc-metadata>
                <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                <dc-title>Jahrbuch für Geschichte, Band 6, 1841</dc-title>
                <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2498</dc-source>
            </dc-metadata>
            <!--Inhaltsverzeichnis Jahrbuch f&uuml;r Geschichte, Band 6, 1841-->
            <front>
                <titlegrp>
                    <fulltext>
                        <pbr id="page003"
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                        <center>
                            <h2>Inhaltsanzeige.</h2>
                            <hr width="20%"/>
                        </center>
                        <center>
                            <table cellpadding="1" cellspacing="1" width="90%">
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%"/>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%"/>
                                    <td valign="top"/>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">
                                    <font size="2">Seite</font>
                                    </td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">I.</td>
                                    <td colspan="2" valign="top">Das
                                    frühere Slaventhum der
                                    Ostsee=Länder, vom Professor Dr.
                                    Fabricius zu Breslau</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">1</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">II.</td>
                                    <td colspan="2" valign="top">Ueber
                                    die Sprache der alten Wenden in Meklenburg:</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%"/>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%"/>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">1)</td>
                                    <td valign="top">Uebersicht
                                    meklenburgischer Ortschaften,
                                    welche nach Naturkörpern benannt
                                    sind, vom wail. M. Siemssen zu Rostock</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">51</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%"/>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">2)</td>
                                    <td valign="top">Erklärung
                                    meklenburgischer Ortsnamen, vom
                                    Dr. Burmeister zu Wismar</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">55</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%"/>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">3)</td>
                                    <td valign="top">Wendische
                                    Worterklärungen, vom Advocaten
                                    Dr. Beyer zu Parchim</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">58</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%"/>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">4)</td>
                                    <td valign="top">Vater Unser und
                                    Hochzeitslied der Wenden, vom
                                    Archivar Lisch zu Schwerin</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">59</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%"/>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">5)</td>
                                    <td valign="top">Erklärung des
                                    wendischen Hochzeitsliedes, vom
                                    Dr. Burmeister zu Wismar</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">67</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">III.</td>
                                    <td colspan="2" valign="top">Ueber
                                    den wendischen Götzen und die
                                    Stadt Goderac, vom Archivar
                                    Lisch zu Schwerin</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">70</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">IV.</td>
                                    <td colspan="2" valign="top">Ueber
                                    die wendische Fürstenburg
                                    Meklenburg, von demselben</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">79</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">V.</td>
                                    <td colspan="2" valign="top">Ueber
                                    die Wendische Fürstenburg Werle,
                                    von demselben</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">88</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">VI.</td>
                                    <td colspan="2" valign="top">Das
                                    Kirchenbuch des Grauen Klosters
                                    zu Wismar, vom Professor Dr.
                                    Crain zu Wismar</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">99</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">VII.</td>
                                    <td colspan="2"
                                    valign="top">Meklenburgischer
                                    Fürdten Gräber zu Wismar, von demselben</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">107</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">VIII.</td>
                                    <td colspan="2" valign="top">Ueber
                                    die meklenburg=schwedischen
                                    Bracteaten, von dem Archivar
                                    Lisch zu Schwerin und F. W.
                                    Kretschmer zu Berlin</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">126</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">IX.</td>
                                    <td colspan="2"
                                    valign="top">Uebersicht der
                                    Bevölkerung in, vor und nach dem
                                    dreißigjährigen Kriege, vom
                                    Archivar Groth zu Schwerin</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">132</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">X.</td>
                                    <td colspan="2"
                                    valign="top">Gesandtschaftsbericht
                                    über die Taufe des güstrowschen
                                    Prinzen Carl Heinrich, vom
                                    Archivar Lisch zu Schwerin</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">144</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">XI.</td>
                                    <td colspan="2"
                                    valign="top">Handschriften
                                    mittelhochdeutscher Gedichte,
                                    von demselben</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">167</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">XII.</td>
                                    <td colspan="2"
                                    valign="top">Miscellen und Nachträge</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">173</td>
                                </tr>
                                <tr>
                                    <td align="right" valign="top" width="5%">XIII.</td>
                                    <td colspan="2" valign="top">Urkundensammlung</td>
                                    <td align="right" valign="bottom" width="10%">201</td>
                                </tr>
                            </table>
                            <center>
                                <hr size="4" width="20%"/>
                            </center>
                        </center>
                        <!--Ende Inhaltsverzeichnis-->
                        <pbr id="page004"
                            imgref="pages/j006_leer.png"
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                    </fulltext>
                </titlegrp>
            </front>
            <!--Aufsatz 1.  Band 006 Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art01">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Das frühere Slaventhum der zu Deutschland
                        gehörigen Ostsee-Länder</dc-title>
                    <dc-creator>Carl Ferdinand Fabricius</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2497</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355577100
Carl Ferdinand Fabricius:
Das fr&uuml;here Slaventhum der zu Deutschland geh&ouml;rigen Ostsee-L&auml;nder / C.F. Fabricius
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 001-050-->
                <fulltext>
                    <pbr id="page005"
                        imgref="pages/j006s001.png"
                        nr-visible="no" page="1"/>
                    <center>
                        <h2>I.</h2>
                        <h2>Das frühere Slaventhum</h2>
                        <p>
                            <font size="3">der</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="5">zu Deutschland gehörigen Ostsee=Länder,</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="3">vom</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="4">Professor Dr. <b>C. F. Fabricius</b>
                            </font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="3">zu Breslau.</font>
                        </p>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>
                        <font size="5">
                            <b>D</b>
                        </font>er alte Streit, ob die Ostsee=Länder
                        zwischen Elbe und Weichsel zur Römerzeit von
                        deutschen oder slavischen Völkern bewohnt
                        gewesen seien, ist neuerdings von dem Herrn
                        Oberlehrer Hering in Stettin wieder aufgenommen
                            <footnote nr="1">Ueber die Kenntnisse der
                            Alten von dem Lande und den Völkern auf der
                            Südseite der Ostsee: eine dem Stettiner
                            Gymnasial=Programme für Michaelis 1833
                            einverleibte Abhandlung.</footnote>),
                        welcher denn Schlözer's und Biester's Behauptung
                        einer ursprünglich slavischen Bevölkerung der
                        gedachten Gegenden sehr gründlich widerlegt hat.
                        Interessant ist daneben die durch Herrn
                        Professor Böhmer in Stettin veröffentlichte
                        letzte Umarbeitung des ersten Buches der
                        Kantzow'schen Chronik von der Hand ihres
                        Verfassers <footnote nr="2">Th. Kantzow's
                            Chronik von Pommern in Niederdeutscher
                            Mundart, Stettin, 1835, S. 233
                        ff.</footnote>), aus welcher wir ersehen, daß
                        Kantzow, der bisher immer als einer der
                        eifrigsten Vertheidiger des ursprünglichen
                        Slaventhums im Pommernlande angeführt ward, nach
                        reiferer Prüfung seine Ansicht geändert hatte,
                        und ganz zu demselben Ergebnisse gelangt war,
                        welches Herr Hering jetzt mit siegenden Gründen
                        geltend macht.</p>
                    <p>Darin stimmt aber auch Letzterer mit der
                        gemeinsamen Lehre aller bisherigen
                        Geschichtschreiber überein, daß zur Zeit Karl's
                        des Großen, als die Ostsee=Länder zuerst wieder
                        in der Geschichte aufdämmern, das nordöstliche
                        Deutschland, diesseit der Elbe und Saale, mit
                        Ausnahme eines Theiles von Holstein <footnote
                            nr="3">Nämlich der Landschaften Holstein,
                            Stormarn und Ditmarsen, wogegen Wagrien
                            slavisch war.</footnote>), ganz und gar von
                        Slaven bewohnt gewesen sei. Durch die späteren
                        verheerenden Kriege zwischen Deutschen und
                        Slaven sollen dagegen die Letzteren zum größeren</p>
                    <pbr id="page006"
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                        nr-visible="yes" page="2"/>
                    <p>Theile ausgerottet, und dann, seit diese Gegenden
                        zum Christenthume bekehrt und dem deutschen
                        Reiche dauernd einverleibt worden, sollen so
                        viele deutsche Colonisten hier eingewandert
                        sein, daß die schwachen Ueberbleibsel der
                        slavischen Bevölkerung sich bald unter ihnen
                        verloren hätten, und, bis auf wenige Ausnahmen
                        in Hinterpommern und in der Lausitz, völlig
                        germanisirt worden wären.</p>
                    <p>Ob ein solcher Zusammenhang der Begebenheiten
                        überhaupt möglich sei, darüber scheint sich eben
                        Niemand sonderlich Sorge gemacht zu haben.
                        Keinem unserer einheimischen Geschichtsforscher
                        sind die inneren Unwahrscheinlichkeiten der
                        Sache nur irgend aufgefallen; viel weniger hat
                        man sich bemühet, sie aus dem Wege zu räumen.
                        Und doch! - Wie ist es denkbar, daß die
                        einheimischen Fürsten der Obotriten, der
                        Rügianer und der Pommern, ( - nur von diesen
                        will ich hier reden, denn die Markgrafschaften
                        Brandenburg, Meißen und Lausitz sind allerdings
                        aus Eroberungen deutscher Fürsten entstanden, -
                        ) welche gar nicht gänzlich unterjocht, sondern
                        nur durch Lehensverband Stände des deutschen
                        Reiches oder Dänemarks wurden: - wie ist es
                        denkbar, daß diese Fürsten ihr eignes Volk so
                        ganz hätten aufopfern und fremden
                        herbeigerufenen Colonisten aus feindlichen
                        Stämmen, mit denen sie Jahrhunderte lang
                        gekämpft hatten, hätten unterwerfen und hörig
                        machen sollen; ja daß sie sogar die Ausrottung
                        der heimischen Sitte und Sprache befördert
                        hätten? - Ja noch mehr! - Selbst wenn man es
                        glaublich finden will, daß die Fürsten dreier
                        benachbarter Länder, gleichsam in gegenseitigem
                        Einverständnisse, sich auf solche Weise mit
                        Fremden gegen ihr eignes Volk verschworen und in
                        ihre eignen Eingeweide gewüthet haben sollen:
                        ist es denkbar, daß die verrathenen und
                        aufgeopferten Unterthanen dies Alles ruhig duldeten?</p>
                    <p>Nach meiner Meinung gehört das ganze Slaventhum
                        des ehemaligen Obersachsens und des ostelbischen
                        Niedersachsens <footnote nr="4">Mit Böhmen
                            verhält es sich freilich anders. Dies Land,
                            das als ein weiter Gebirgskessel, gleich dem
                            griechischen Arkadien, recht für eine stetig
                            bleibende Bevölkerung von Aboriginern
                            geschaffen zu sein scheint, ist seltsamer
                            Weise dazu bestimmt gewesen, seine ganze
                            Bevölkerung wiederholt zu wechseln. Erst
                            celtische Bojer; dann ein Lager der
                            suevischen Grenzwächter (Markmannen); und
                            zuletzt Slaven (Czechen).</footnote>), so
                        wie es gewöhnlich verstanden wird, mit zu den
                        vielen Fabeln, die sich in unsern
                        Geschichtsbüchern von Geschlecht zu Geschlecht
                        fortpflanzen; und es scheint mir an der Zeit,
                        auch diese Fabel, wie es mit so manchen anderen
                        neuerdings geschehen ist, aus dem Bereiche der
                        Geschichte in das Gebiet der Mährchen zu verweisen.</p>
                    <pbr id="page007"
                        imgref="pages/j006s003.png"
                        nr-visible="yes" page="3"/>
                    <p>Aber, - wird man einwenden, nennen denn nicht
                        alle gleichzeitigen Chronikanten die Bewohner
                        dieser Länder Slaven und Wenden? - Allerdings;
                        allein ganz eben so nennen sie auch die Bewohner
                        Galliens und Oberitaliens: Franken, Burgunder
                        und Longobarden; und doch wird Niemand
                        behaupten, daß die Bevölkerung jener Länder auch
                        nur zum zehnten Theile aus den genannten
                        deutschen Stämmen bestanden habe <footnote
                            nr="5">Wie wenig der Name zur Sache thut,
                            ergiebt sich auch daraus, daß die hänsischen
                            Ostseestädte noch bis ins 17. Jahrhundert
                            hinein sich selber die wendischen Städte
                            nennen; und doch sind diese Städte von ihrer
                            Gründung an, mit absichtlicher Ausschließung
                            jedes wendischen Elementes, rein deutsche
                            gewesen. Eben so finden wir in dem
                            rügianischen Landrechte, wovon unten mehr,
                            kein slavisches, sondern germanisches Recht;
                            und doch führt es den Titel: der Wendische
                        Landgebrauch.</footnote>). Franken, Burgunder
                        und Longobarden waren freilich die Beherrscher;
                        aber Gallier und Italiener machten fortwährend
                        die Hauptsumme der Landeseinwohner aus, unter
                        welchen die Eroberer nur spärlich zerstreuet
                        wohnten. Romanische Bevölkerung, Sprache, Sitte
                        und Recht blieben so überwiegend, daß die
                        Nachkommen der deutschen Sieger, die dem Lande
                        und Volke ihren Namen ausgeprägt hatten, in gar
                        nicht langer Zeit, trotz dem, daß sie noch immer
                        die herrschende Kaste, den Adel, bildeten, ihre
                        eigne Volksthümlichkeit einbüßten und die der
                        Ueberwundenen annahmen.</p>
                    <p>In ganz dasselbe Verhältniß, wie die genannten
                        deutschen Völkerschaften zu den von ihnen
                        eroberten Gebieten, stelle ich nun auch die
                        Slaven zu den bezeichneten Ostseeländern:
                        Slavische Eroberung, slavischer Adel und
                        Fürstenstamm, auch einzelne Ansiedelungen
                        slavischer Leibeigner, und darum slavische Namen
                        der Länder, Volkstheile und Ortschaften; aber
                        ein fortwährend deutsch bleibender Hauptstamm
                        der Bevölkerung, dessen Volksthum die slavischen
                        Herren allmälig gegen ihr eignes eintauschten.</p>
                    <p>Bevor ich mich zu den einzelnen Beweisen dieser
                        Ansicht wende, will ich untersuchen, wie die
                        hier behaupteten Verhältnisse mit den sonst uns
                        bekannten historischen Vorgängen zusammen passen.</p>
                    <p>So weit wir die ersten Spuren der deutschen
                        Geschichte zurückverfolgen können, finden wir
                        unter den germanischen Völkern eines Theils ein
                        stetes Vordrängen von Norden und Osten nach
                        Süden und Westen, andern Theils aber Hörigkeit.
                        Beides hängt unmittelbar zusammen. Die
                        Vordrängenden nämlich waren fast nie ganze
                        Völker, sondern</p>
                    <pbr id="page008"
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                        nr-visible="yes" page="4"/>
                    <p>Gefolgschaften um einen Kriegsfürsten geschaart,
                        die eben auszogen, sich neue Wohnsitze zu
                        erkämpfen <footnote nr="6">Man denke an den ver
                            sacrum der Alten.</footnote>). Hatten diese
                        sich nun einen bequemen Landstrich unterworfen,
                        so verdrängten sie nicht die ganze vorgefundene
                        Bevölkerung, sondern die alten Einwohner blieben
                        größtentheils, wurden aber hörig und verloren
                        das freie Eigenthum an dem von nun an für die
                        neuen Herren zu bauenden Acker; nur der jüngere,
                        kräftigste Theil des besiegten Volkes, die
                        Auswanderung der Knechtschaft vorziehend,
                        sammelte sich dann wohl um einen Führer, und
                        drängte, in gleicher Weise neue Sitze suchend,
                        weiter vorwärts <footnote nr="7">Anders verhielt
                            es sich allerdings mit den vor den Hunnen
                            zurückweichenden Gothen. Hier waren die
                            ganzen Volksstämme auf der Flucht; aber die
                            gothischen Züge im 4. und 5. Jahrhunderte
                            haben auch einen ganz andern Charakter, als
                            alle früheren germanischer
                        Völker.</footnote>). Hatte eine Gefolgschaft auf
                        diese Weise sich ein Gebiet erkämpft, so
                        bildeten ihre Mitglieder allein die freien
                        Männer der neuen Staatsgemeinde, und um sich zu
                        verstärken, luden sie dann Volksgenossen aus der
                        alten Heimath ein, sich ihnen anzuschließen. Ein
                        solcher Aufruf verfehlte wohl nie seines
                        Zweckes; aber eben durch den Abzug der
                        beutelustigen Jugend wurde der daheim gebliebene
                        Hauptstamm des Volkes häufig so sehr geschwächt,
                        daß er dem Andrängen neuer von Osten oder Norden
                        kommender Züge nicht leicht widerstehen konnte,
                        und gegen diese ganz in dieselbe Hörigkeit
                        gerieth, in welche die aus ihm hervorgegangene
                        Gefolgschaft die alten Bewohner der eben von ihr
                        besiegten Landstriche versetzt hatte. Mit der
                        Hörigkeit ging aber auch der alte Volksname
                        unter, wogegen die siegenden Gefolgschaften
                        ihren Volksnamen auf das neu erworbene Gebiet
                        verpflanzten. In solcher Weise verschwindet oft
                        der Name einer Völkerschaft in ihrer alten
                        Heimath, ohne daß deshalb anzunehmen ist, die
                        Völkerschaft selbst sei völlig ausgerottet oder
                        verjagt worden; und ob nun dagegen die
                        ausgezogene Gefolgschaft diesen Namen anderwärts
                        zu neuer Ehre bringen werde, hing lediglich von
                        dem Erfolge ihrer Kämpfe ab; denn gar viele
                        solcher vordrängender Heereszüge wurden von den
                        westlichen Stämmen, auf die sie stießen, mit
                        Stumpf und Stiel vertilgt. Mitunter nahmen diese
                        wandernden Heere, wenn sie aus Gefolgschaften
                        mehrerer benachbarter und verwandter
                        Völkerschaften zusammengesetzt waren, auch ganz
                        neue Namen an, z.B. Tungrer, Markmannen,
                        Franken, Bojoarier, Sachsen, Thüringer.</p>
                    <p>Beim Bekanntwerden der Römer mit den Deutschen
                        waren schon die Istävonen (Niederländer)
                        meistens von andern deut</p>
                    <pbr id="page009"
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                        nr-visible="yes" page="5"/>
                    <p>schen Stämmen unterjocht. Cäsar selbst gerieth
                        mit den vorrückenden Gefolgschaften der
                        Hermionen (Sueven) in Kampf. Im zweiten und
                        dritten Jahrhunderte unserer Zeitrechnung
                        unterwarfen sich die Gothen einen großen Theil
                        der zurückgebliebenen östlichen Sueven; und in
                        den folgenden Jahrhunderten gelang dasselbe den
                        Sachsen gegen die ingävonischen und einige
                        suevische Völker.</p>
                    <p>Uns interessiren hier vorzüglich die Gothen,
                        Thüringer und Sachsen.</p>
                    <p>Nach Jornandes, der erst von Geijer richtiger
                        gewürdigt ist <footnote nr="8">Nicht leicht wird
                            jetzt noch Jemand die Mißhandlung des guten
                            Jornandes durch Luden, welcher dabei den
                            Prokop absichtlich zu secretiren scheint,
                            irgend billigen.</footnote>), kamen in drei
                        Schiffen Ost= und Westgothen und Gepiden von
                        Schweden an die Weichselmündungen und setzten
                        sich hier fest <footnote nr="9">Etwa kurz vor
                            Christi Geburt. Wohl ohne Grund wird die
                            Herkunft der Gothen aus Skandinavien von
                            Neueren bezweifelt. Schon die uralte
                            Eintheilung in Ost= und Westgothen deutet
                            auf Schweden zurück, wo das gothische Reich
                            in Ost= und Westgothland und Smaland
                            zerfällt, den Namen Ost= und Westgothen und
                            Gepiden parallel laufend. Ganz ähnliche
                            Erscheinungen wie den Auszug der Gothen
                            zeigt der skandinavische Norden noch ein
                            ganzes Jahrtausend hindurch. Die Züge der
                            Dänen nach Britannien, der Norweger nach
                            Island, die Eroberungen der Normandie und
                            Siciliens durch Normänner und die Gründung
                            des russischen Reiches durch Waräger,
                            beweisen, daß des Jornandes Ausdruck:
                            officina gentium, vagina nationum, doch
                            nicht ganz absurde sei.</footnote>). Durch
                        nachziehende Abentheurer verstärkt, wurden sie
                        bald erobernd. Suevische und sarmatische Stämme
                        mußten sich ihnen unterwerfen, und unaufhaltsam
                        drangen sie gegen Süden vor, so daß sie schon
                        vor dem Anfange des dritten Jahrhunderts an der
                        Donau auftreten, und bald ihre Herrschaft über
                        ganz Polen, Ungarn und die Ukraine bis an Asiens
                        Grenzen ausgedehnt haben. Unstreitig liegt in
                        diesen Eroberungen der Gothen ein Hauptgrund zu
                        dem Drängen der im nordöstlichen Deutschland
                        gesessenen suevischen Völker nach Südwest;
                        weshalb wir denn bald Rugier, Heruler und Sciren
                        an der Donau, Burigunden <footnote nr="10">Unter
                            den verschiedenen Ableitungen dieses Namens
                            scheint mir die von den Buriern, -
                            Kriegsmänner der Burier - noch immer den
                            Vorzug zu verdienen.</footnote>)) und
                        Vandalen am Rhein finden. Aber nicht die ganzen
                        Völkerschaften wanderten aus, sondern nur die
                        kriegslustige Jugend, die der Hörigkeit entgehen
                        wollte. So war denn das ungeheure Gothenreich,
                        welches von den Weichsel= und Odermündungen bis
                        an die Donau und das asowsche Meer reichte,
                        nicht ausschließlich oder selbst nur
                        vorzugsweise von Gothen bewohnt, sondern diese
                        waren lediglich die Beherrscher, spärlich
                        zwischen den</p>
                    <pbr id="page010"
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                        nr-visible="yes" page="6"/>
                    <p>überwundenen Völkerschaften vertheilt; ja bald
                        assimilirten sie sich den unterworfenen
                        suevischen Ureinwohnern, wie denn ihre Sprache
                        schon zu Ulphilas Zeit dem Althochdeutschen am
                        verwandtesten ist, wogegen die skandinavischen
                        Sprachen noch jetzt dem sächsischen Dialecte am
                        nächsten stehen; und so möchte des Ulphilas
                        Sprache weniger fast eine gothische als eine
                        alt=suevische zu nennen sein <footnote
                            nr="11">Procopius, de bello Vandalico, I.
                            cap. 2, berichtet, daß Vandalen und Gothen
                            ganz dieselbe Sprache geredet haben. Eben so
                            assimilirten sich die Normänner in der
                            Normandie und in Rußland sehr bald gänzlich
                            den unterworfenen Volksstämmen.</footnote>).</p>
                    <p>Unstreitig bedurfte es umfassender Maaßregeln, um
                        so unermeßliche Länderstrecken im Gehorsam zu
                        erhalten; und nichts ist wahrscheinlicher, als
                        daß die Gothen zu diesem Zwecke auch manche
                        Versetzungen einzelner Völkerschaften,
                        Colonisationen in weitumfassendem Maaßstabe
                        vorgenommen haben werden. Wie Cäsar die
                        belgischen Germanier nur dadurch zur völligen
                        Unterwerfung bringen konnte, daß er längs der
                        Maas die germanischen Eburonen vertrieb oder
                        ausrottete, und Gallier zu Hunderttausenden hier
                        ansiedelte (die Stammväter der heutigen
                        Wallonen), gleichsam als einen Keil, der die
                        verwandten deutschen Stämme hier auseinander
                        halten sollte <footnote nr="12"> Vgl. Caesar, de
                            bello Gallico, VI. cap. 34 und 43. Weshalb
                            übrigens Zeuß sich berechtigt hält, das
                            Germanenthum der Eburonen und der ihnen
                            verwandten Stämme zu bestreiten, begreife
                            ich nicht. Die keltischen Namen bei ihnen
                            können um so weniger gegen ihre deutsche
                            Abstammung beweisen, als Cäsar und Tacitus
                            ausdrücklich berichten, sie hätten aus den
                            jetzt von ihnen bewohnten Gegenden die
                            Gallier vertrieben. Auch die Franken
                            späterhin änderten keinesweges die in
                            Gallien vorgefundenen
                        Ortsnamen.</footnote>), so werden auch die
                        Gothen zur Sicherung ihrer Herrschaft slavische
                        Ansiedelungen zwischen die suevischen
                        Völkerschaften, und umgekehrt, eingeschoben
                        haben, wohl erkennend, daß wechselseitiges
                        Mißtrauen stammverschiedener Nachbarn das
                        sicherste Mittel sei, weitgreifenden Empörungen
                        vorzubeugen <footnote nr="13"> Daß die Gothen
                            bei ihrem Vordrängen gegen Süden, wonächst
                            der größte Theil des Volks allerdings an der
                            Donau Wohnsitze nahm, ihre Herrschaft über
                            die Ostseeländer nicht aufgaben, ist wohl
                            unbezweifelt. Vgl. Jornandes cap. 43 - 46
                            über den Umfang von Hermanarichs Reich. Noch
                            Theodorich der Große empfing Gesandte der
                            Aisten, die ihm Bernstein zum Geschenke
                            brachten, und sein Antwortsschreiben ist
                            aufbewahrt in Cassiodori Variar. libro 5,
                            epist. 2.</footnote>).</p>
                    <p>So standen die Sachen, als mit dem Hereinbrechen
                        der Hunnen alle bisherigen Verhältnisse der
                        germanischen Welt zerrissen wurden. Die erste,
                        unmittelbare Folge dieser Begebenheit war die
                        Zertrümmerung des Gothenreiches. Fast Alles, was
                        zu diesem gehört hatte, ward den Hunnen
                        unterthänig; allein nur kurze Zeit dauerte die
                        Herrschaft derselben. Schon unter Attila's
                        Söhnen begann die Auflösung, und bald waren</p>
                    <pbr id="page011"
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                        nr-visible="yes" page="7"/>
                    <p>die asiatischen Horden beinahe spurlos
                        verschwunden. Jetzt waren die Völker zwischen
                        Oder und wieder sich selbst überlassen; aber die
                        alten suevischen Ureinwohner standen geschwächt
                        da. Die Kräftigsten und Muthigsten waren wohl
                        fortdauernd den Gefolgschaften ihrer Stämme
                        nachgezogen, die sich am Rhein und an der Donau
                        neue Sitze erkämpft und, obwohl dort zu eignen
                        Völkern erwachsen, doch nie die Verbindung mit
                        den Heimgebliebenen ganz abgebrochen hatten
                            <footnote nr="14">So bitten die
                            heimgebliebenen Vandalen den Geiserich,
                            nachdem er Afrika erobert hatte, um das
                            Eigenthum der Ländereien, welches die
                            Weggezogenen in der Heimath sich vorbehalten
                            hatten; die Bitte ward aber abgeschlagen.
                            (Procopius, de bello Vandalico, I. cap. 22.)
                            Ein anderes höchst merkwürdiges Beispiel
                            dieser Verbindungen, noch im Anfange des 6.
                            Jahrhunderts, finden wir in Procop., de
                            bello Gotth. II. cap. 14, f., wo ein Theil
                            der an der Donau sitzenden Heruler nach
                            Skandinavien zieht, und nachher die
                            Zurückgebliebenen einen König aus dem alten
                            Fürstengeschlechte von Skandinavien her
                            durch Gesandte sich erbitten. Auch die in
                            der vorigen Note erwähnte Gesandtschaft der
                            Aisten an Theodorich deutet
                        hierauf.</footnote>). Vielfach hatten sie auch
                        den Gothen wohl Heerfolge leisten müssen, und
                        ihre Aufgebote waren als Grenzwächter im Süden
                        angesiedelt oder im Hunnensturm versprengt. Die
                        Slaven dagegen, in ihren alten Wohnsitzen
                        jenseit der Weichsel erhalten, und stellenweise
                        nach Ostgermanien versetzt, hatten
                        wahrscheinlich in strengerer Knechtschaft
                        gelebt, waren aber eben deshalb auch weniger
                        durch Kriegszüge geschwächt, sondern zu großer
                        Volksmenge gewachsen; und so lag es in der Natur
                        der Sache, daß ihnen jetzt in diesen Gegenden
                        die Herrschaft zufiel, und sie sich erobernd
                        gegen Westen ausbreiteten <footnote
                            nr="15">Welchen Antheil an den Ursachen
                            dieses Vordrängens die Eroberungszüge der
                            Avaren oder der Wlachen gegen Ende des 5.
                            Jahrhunderts gehabt haben mögen, lasse ich
                            dahin gestellt sein.</footnote>).</p>
                    <p>Im Westen der Oder bis an die Elbe hatten die
                        sieben verwandten Völkerschaften, die Tacitus
                        als gemeinschaftliche Verehrer der Hertha
                        zusammenstellt, und die Procop unter dem
                        Gesammtnamen der Warner begreift <footnote
                            nr="16">Es sind außer den Warinern selbst
                            die Reudigner, Avionen, Angeln, Eudoser,
                            Suardonen und Nuithonen. Vgl. Taciti
                            Germania, cap. 40.</footnote>), ihre
                        Selbstständigkeit gegen die Gothen bewahrt
                            <footnote nr="17">Dies schließe ich daraus,
                            daß eines Theils vor dem 5. Jahrhunderte
                            keine Gefolgschaften aus diesen Völkern,
                            (wenn man nicht etwa mit Zeuß die Namen
                            Suardonen und Heruler identificiren will),
                            an der römischen Grenze auftreten, wie
                            solche doch schon weit früher aus den
                            östlicheren von den Gothen bedrängten
                            Stämmen (Vandalen, Burigunden, Rugiern
                            u.s.w.) hervorgehen, andern Theils aber
                            Procop noch die Warner in ihren alten von
                            Tacitus angegebenen Sitzen antrifft, und sie
                            hier auch ihren Volksnamen bewahrt haben. -
                            Nur die Insel Rügen dürfte in Folge der
                            gothischen Eroberungen den genannten Völkern
                            durch die von den Gothen vertriebenen
                            Rugier, (seitdem Ulmerugier - Holm=Rügier -
                            genannt,) entrissen worden
                        sein.</footnote>), und vielleicht ihre
                        Herrschaft nach Süden über die Gaue der Semnonen und</p>
                    <pbr id="page012"
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                        nr-visible="yes" page="8"/>
                    <p>bis an die Saale hin ausgedehnt. Nachdem wir seit
                        Tacitus Zeiten nichts weiter vernommen haben,
                        werden uns nun im Jahre 451 unter den
                        germanischen Heeren, die dem Attila nach Gallien
                        folgen, zum erstenmal Thuringer oder Toringer
                        genannt, und nach Zertrümmerung der hunnischen
                        Macht erscheinen diese als in Mittel=Deutschland
                        seßhaft. Den Nordgrenzen der Longobarden,
                        Bajuvaren, Sueven und Allemannen und der
                        Südgrenze der Sachsen entlang bis gegen den
                        Rhein hin breiten sie ihre Herrschaft aus, bis
                        sie im ersten Drittel des sechsten Jahrhunderts
                        unter ihrem Könige Hermanfried den höchsten
                        Gipfel ihrer Macht erreichen. Daß nun dieses
                        Volk der Thüringer aus Gefolgschaften der
                        warnerischen Stämme erwachsen und mit Letzteren
                        in stetem Zusammenhange geblieben sei, daß
                        ferner die thüringischen Könige ihre Herrschaft
                        auch rückwärts über ihre in den alten Wohnsitzen
                        an der Ostsee zurückgebliebenen Stammgenossen
                        ausgedehnt haben <footnote nr="18">Vielleicht
                            gab diese Rückwirkung eben mit Anlaß zu den
                            Auswanderungen der anglischen Gefolgschaften
                            nach Britannien und zu der Ansiedelung von
                            warnerischen Auszügern am Ausflusse des
                            Rheins, über welche uns im 6. Jahrhunderte
                            berichtet wird. Vgl. unten Note
                        20.</footnote>), ja daß überhaupt die Namen
                        Thüringer und Warner damals als Bezeichnung
                        desselben Volkes in willkürlicher Abwechselung
                        gebraucht wurden, wie dies auch Eichhorn
                        (Deutsche Staats= und Rechtsgeschichte, Band 1,
                        §. 147.) annimmt, wird durch vielfache Zeugnisse
                        angedeutet <footnote nr="19">Woher der Name
                            Thüringer stamme, wage ich nicht zu
                            entscheiden. Vielleicht mag bei Tacitus
                            Deurigni statt Reudigni zu lesen sein; (Zeuß
                            will statt Reudigni gar Teutovarii lesen;)
                            vielleicht aber nannten auch eben nur die
                            auf Eroberung ausgezogenen Gefolgschaften
                            sich Thuringer, entweder nach dem Gotte
                            Thor, oder nach dem Gebirgslande (Dur), das
                            sie eingenommen hatten, oder nach einem
                            ihrer Heerführer. Daß nämlich diese
                            südlichen Eroberungen nicht von den ganzen
                            Völkern, sondern von Heeresfürsten gemacht
                            worden sind, ist deshalb anzunehmen, weil
                            wir die Thüringer von Königen beherrscht
                            finden. Ueberhaupt läßt sich eine Parallele
                            zwischen Franken und Thüringern ziehen. Auch
                            jene sind zusammengewachsen aus erobernden
                            Gefolgschaften, welche sich einen
                            gemeinschaftlichen Namen beilegten, der
                            unter den Völkern, von denen sie ausgingen,
                            nicht gefunden wird; auch bei ihnen werden
                            die Heerfürsten zu Königen, deren Herrschaft
                            danächst auch der heimgebliebene Hauptstamm
                            der Bevölkerung anerkennen muß; und die
                            einzelnen alten Volksnamen (Sigambern
                            u.s.w.) treten mitunter noch neben dem neuen
                            Namen: Franken, wieder hervor. Vgl. Pfister,
                            Geschichte der Teutschen, Bd. 1, pag. 288
                        f.</footnote>). Dahin gehören: zuvörderst der
                        Titel des alten thüringischen Volksrechtes: Lex
                        Angliorum et Werinorum, hoc est Thuringorum, und
                        ein Brief des ostgothischen Theodorich
                        (Cassiodori Variar: libro 3, ep. 3.) an einen
                        thüringischen König, - vermuthlich Hermanfried,
                        - mit der Ueberschrift: Herulolorum regi,
                        Guarnorum regi, Thoringorum regi; sodann</p>
                    <pbr id="page013"
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                        nr-visible="yes" page="9"/>
                    <p>die schon oben berührte Stelle des Procop, der
                        die Wohnsitze der Warner in den Jahren 518 - 521
                        zwischen die slavischen und dänischen Länder
                        setzt, an einer andern Stelle aber ihnen eine
                        Ausdehnung vom linken Donau=Ufer bis an die
                        Ostsee nach der einen, und bis an den Rhein nach
                        der andern Seite hin giebt, folglich alle die
                        Länder zusammenfaßt, die zur einen Hälfte uns
                        als die alten Sitze der Wariner und ihrer
                        Stammgenossen, zur andern aber auch sonst schon
                        als das Reich der Thüringer bekannt sind
                            <footnote nr="20">Procopius, de bello Gotth.
                            IV. cap. 20:
                            &#x39f;&#x3cd;&#x3b1;&#x3c1;&#x3c5;&#x3bf;&#x3b9;
                            &#x3bc;&#x3ad;&#x3c5;
                            &#x3cd;&#x3c0;&#x3ad;&#x3c1;&#x3c1;
                            &#x3aa;&#x3c3;&#x3c4;&#x3c1;&#x3bf;&#x3c5;
                            &#x3c0;&#x3bf;&#x3c4;&#x3b1;&#x3bc;&#x3cc;&#x3bd;
                            &#x3b9;&#x3b4;&#x3c1;&#x3c5;&#x3bd;&#x3c4;&#x3b1;&#x3b9;,
                            &#x3b4;&#x3b9;&#x3ae;&#x3ba;&#x3bf;&#x3c5;&#x3c3;&#x3b9;
                            &#x3b4;&#x3ad; &#x3ac;&#x3c7;&#x3c1;&#x3b9;
                            &#x3c4;&#x3b5; &#x3ad;&#x3c2;
                            &#x3ce;&#x3ba;&#x3b5;&#x3b1;&#x3bd;&#x3cc;&#x3bd;
                            &#x3c4;&#x3cc;&#x3bd;
                            &#x3ac;&#x3c1;&#x3ba;&#x3c4;&#x3ce;&#x3bf;&#x3bd;
                            &#x3ba;&#x3b1;&#x3b9;
                            &#x3c0;&#x3bf;&#x3c4;&#x3b1;&#x3bc;&#x3cc;&#x3bd;
                            &#x3a1;&#x3b7;&#x3bd;&#x3bf;&#x3bd;,
                            &#x3cc;&#x3c3;&#x3c0;&#x3b5;&#x3c1;
                            &#x3ac;&#x3c5;&#x3c4;&#x3bf;&#x3cd;&#x3c2;
                            &#x3c4;&#x3b5;
                            &#x3b4;&#x3b9;&#x3bf;&#x3c1;&#x3b9;&#x3c2;&#x3b5;&#x3b9;
                            &#x3ba;&#x3b1;&#x3b9;
                            &#x3a6;&#x3c1;&#x3ac;&#x3b3;&#x3b3;&#x3bf;&#x3c5;&#x3c2;,
                            &#x3ba;&#x3b1;&#x3b9;
                            &#x3c4;&#x3ac;&#x3bb;&#x3bb;&#x3b1;
                            &#x3ad;&#x3b4;&#x3bd;&#x3b7;, &#x3ac;
                            &#x3c4;&#x3b1;&#x3cd;&#x3c4;&#x3b7;
                            &#x3b9;&#x3b4;&#x3c1;&#x3c5;&#x3bd;&#x3c4;&#x3b1;&#x3b9;.
                            Daß unter dem nördlichen Ocean nur die
                            Ostsee gemeint sein kann, ergiebt sich aus
                            dem Wege, den die Heruler gewandert sind,
                            deren Bericht (eod. II. cap. 15) von Procop
                            mitgetheilt wird. . . . .
                            &#x3ae;&#x3bc;&#x3b5;&#x3b9;&#x3c8;&#x3b1;&#x3bd;
                            &#x3bc;&#x3ad;&#x3bd; &#x3c4;&#x3ac;
                            &#x3a3;&#x3ba;&#x3bb;&#x3b1;&#x3b2;&#x3b7;&#x3bd;&#x3ce;
                            &#x3ad;&#x3b4;&#x3bd;&#x3b7;
                            &#x3ad;&#x3c6;&#x3b5;&#x3be;&#x3ae;&#x3c2;
                            &#x3ac;&#x3c0;&#x3b1;&#x3bd;&#x3c4;&#x3b1;,
                            &#x3ad;&#x3c1;&#x3b7;&#x3bf;&#x3bd;
                            &#x3b4;&#x3b5;
                            &#x3c7;&#x3ce;&#x3c1;&#x3b1;&#x3bd;
                            &#x3b4;&#x3b9;&#x3b1;&#x3b2;&#x3ac;&#x3bd;&#x3c4;&#x3b5;&#x3c2;
                            &#x3ad;&#x3bd;&#x3b4;&#x3ad;&#x3bd;&#x3b5;
                            &#x3c0;&#x3bf;&#x3bb;&#x3bb;&#x3ae;&#x3bd;
                            &#x3ad;&#x3c2; &#x3c4;&#x3bf;&#x3cd;&#x3c2;
                            &#x39f;&#x3c5;&#x3ac;&#x3c1;&#x3bd;&#x3bf;&#x3c5;&#x3c2;
                            &#x3ba;&#x3b1;&#x3bb;&#x3bf;&#x3c5;&#x3bc;&#x3ad;&#x3bd;&#x3bf;&#x3c5;&#x3c2;
                            &#x3ad;&#x3c7;&#x3ce;&#x3c1;&#x3b7;&#x3c3;&#x3b1;&#x3bd;.
                            &#x3bc;&#x3b5;&#x3b4; &#x3bf;&#x3cd;&#x3c3;
                            &#x3b4;&#x3ae; &#x3ba;&#x3b1;&#x3b9;
                            &#x394;&#x3b1;&#x3bd;&#x3ce;&#x3bd;
                            &#x3c4;&#x3ac; &#x3ad;&#x3b4;&#x3bd;&#x3b7;
                            &#x3c0;&#x3b1;&#x3c1;&#x3ad;&#x3b4;&#x3c1;&#x3b1;&#x3bc;&#x3bf;&#x3bd;
                            &#x3bf;&#x3cd;
                            &#x3b2;&#x3b9;&#x3b1;&#x3b6;&#x3bf;&#x3bc;&#x3ad;&#x3bd;&#x3c9;&#x3bd;
                            &#x3c3;&#x3c6;&#x3b1;&#x3c2;
                            &#x3c4;&#x3ce;&#x3bd;
                            &#x3c4;&#x3ae;&#x3b4;&#x3b5;
                            &#x3b2;&#x3b1;&#x3c1;&#x3b2;&#x3ac;&#x3c1;&#x3c9;&#x3bd;.
                            &#x3ad;&#x3bd;&#x3b4;&#x3ad;&#x3bd;&#x3b4;&#x3b5;
                            &#x3c4;&#x3b5; &#x3ad;&#x3c2;
                            &#x3c9;&#x3ba;&#x3b5;&#x3b1;&#x3bd;&#x3cc;&#x3bd;
                            &#x3ac;&#x3c6;&#x3b9;&#x3ba;&#x3cc;&#x3bc;&#x3b5;&#x3bd;&#x3bf;&#x3b9;
                            &#x3ad;&#x3bd;&#x3b1;&#x3c5;&#x3c4;&#x3b9;&#x3bb;&#x3bb;&#x3bf;&#x3bd;&#x3c4;&#x3bf;,
                            &#x398;&#x3bf;&#x3cd;&#x3bb;&#x3b7;
                            &#x3c4;&#x3b5;
                            &#x3c0;&#x3c1;&#x3bf;&#x3c3;&#x3c7;&#x3cc;&#x3bd;&#x3c4;&#x3b5;&#x3c2;
                            &#x3c4;&#x3ae; &#x3bd;&#x3ae;&#x3c3;&#x3c9;
                            &#x3b1;&#x3c5;&#x3c4;&#x3bf;&#x3cd;
                            &#x3ad;&#x3bc;&#x3b5;&#x3b9;&#x3bd;&#x3b1;&#x3bd;.
                            Sie kommen also von der Unter=Donau in die
                            slavischen Länder, durchziehen diese und
                            dann einen wüsten Landstrich bis sie zu den
                            Warnern gelangen, durch deren Gebiet
                            wandernd sie dann die Dänen erreichen. Da
                            sie das Land der Sachsen gar nicht berührt
                            haben, so können sie nur auf der rechten
                            Seite der Elbe durch die Mark Brandenburg,
                            Meklenburg und Holstein gezogen sein, und
                            folglich sind diese Länder warnerisch.
                            Procop kennt übrigens den Namen Thüringer
                            auch; indessen behält er hier den Namen
                            Warner, den ihm die Heruler genannt haben
                            werden, bei. Vielleicht mag in den
                            ostelbischen Ländern der Name Warner, in
                            Mittel=Deutschland der Name Thüringer
                            gebräuchlicher gewesen sein. Um
                            Mißverständniß zu vermeiden, bemerke ich
                            beiläufig, daß Procop in IV. cap. 20 l. c.
                            sich einer Verwechselung dieses Hauptvolkes
                            der Warner oder Thüringer mit einer kleinen
                            warnerischen Ansiedelung neben sächsischen
                            und friesischen Elementen in Holland und
                            Utrecht schuldig macht. Die ganze folgende,
                            sehr fabelhafte Erzählung von dem
                            warnerischen Könige Hermegisklus und seinem
                            Sohne Radigar, so wie von dessen Abentheuer
                            mit der brettischen Prinzessin kann sich nur
                            auf die isolirten holländischen Warner
                            beziehen, über welche zu vergleichen sind:
                            van Kampen, Geschichte der Niederlande, Bd.
                            1, S. 57 f. und Lappenberg, Geschichte von
                            England, Bd. 1, S. 117. Pfister (Geschichte
                            der Deutschen, Bd. 1, S. 63 f. ) ist ganz
                            dem Irrthume des Procop
                        gefolgt.</footnote>); ferner die Erzählung des
                        Witchind aus der Stammsage der Sachsen, daß
                        Letztere bei ihrer ersten Ansiedelung an der
                        Elbmündung auf die Thüringer gestoßen und mit
                        diesen in Kampf gerathen seien. Dasselbe sagt
                        auch der Sachsenspiegel (Buch 3, Art. 44.), und
                        die Glosse zu dieser Stelle, welche sich mit den
                        im Lande Hadeln und in Holstein wohnenden
                        Thüringern nicht wohl zurechtzufinden weiß,
                        stellt nun einen lächerlichen Unterschied auf
                        zwischen den Bewohnern der Landgrafschaft
                        Thüringen und den Noth= oder</p>
                    <pbr id="page014"
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                        nr-visible="yes" page="10"/>
                    <p>Nord=Thüringern, welche letztere eben von den
                        Sachsen unterworfen seien <footnote nr="21">Die
                            Worte der Glosse sind: &quot;Wisse, daß er
                            hie meint die Nothdöringen. Diese seind
                            nicht die Döringen, so aus der
                            Landgrafschaft Döringen börtig seind. Dann
                            dieselben seind Sachssen. Diese aber seind
                            Wenden gewesen, welche die Sachssen
                            Nothdöringen, das ist north Dörichte genannt
                            haben, darumb das sie streittoll und
                            thöricht waren&quot;. Grade aus dieser
                            verkehrten Erklärung läßt sich der ächte
                            Kern der alten Volksüberlieferung ohne viele
                            Mühe herausschälen.</footnote>). Endlich
                        wird uns noch im Jahre 805 eine Gegend südlich
                        oder östlich von Magdeburg mit dem Namen
                        Hwerenofelda (Warnerfeld) bezeichnet, durch
                        welche ein Heer Karls des Großen gegen die
                        Slaven vorrückt <footnote nr="22">Chron. Moiss.
                            ad annum 805. bei Pertz, Monum. German.
                            hist. I, pag. 308.</footnote>). Kurz, die
                        Namen Warner und Thüringer werden immer als
                        identisch betrachtet und gebraucht, und sobald
                        man zwei verschiedene Völker daraus machen will,
                        stößt man auf allen Seiten an, und wird zu den
                        willkürlichsten Hypothesen genöthigt.</p>
                    <p>Wie nun die Sachsen, - unstreitig ein aus
                        skandinavischen Gefolgschaften, hauptsächlich
                        von der dänischen Halbinsel her, erwachsener
                        Volksstamm, - schon sogleich bei ihrer ersten
                        Landung an der Elbmündung mit den Warnern oder
                        Thüringern in Kampf gerathen waren und einen
                        Theil derselben sich unterworfen hatten, so
                        verbanden sie sich auch im sechsten Jahrhunderte
                        mit den Franken zur Zertrümmerung des ganzen
                        thüringischen Reiches. Hermanfried ward besiegt
                        und bald nachher von dem Frankenkönige mit
                        eigner Hand verrätherisch ermordet (527 - 530);
                        und nun kam das Land südwestlich von der Saale
                        und Unstrut unter die Botmäßigkeit der Franken,
                        die Gegenden zwischen Elbe und Saale wurden den
                        Sorben überlassen, der ganze nördliche Theil des
                        Reiches aber, also auch Holstein, Meklenburg,
                        Vorpommern, die Kurmark u.s.w. fiel den Sachsen
                        anheim <footnote nr="23">Gewöhnlich wird
                            angenommen, daß die Sachsen nur den kleinen
                            Landstrich südlich vom Harze bis an die
                            Unstrut erhalten hätten; indessen ist schon
                            an sich nicht wahrscheinlich, daß sie sich
                            hiemit begnügt haben sollten, da sogar die
                            Sorben, die zur Besiegung der Thüringer gar
                            nicht mitgewirkt hatten, eine dreimal
                            größere Erwerbung machten. Ueberdies setzt
                            ja auch der Sachsenspiegel die Nordthüringer
                            an die Niederelbe, und noch zu Karls des
                            Großen Zeit finden wir die Sachsen im
                            Besitze großer Landstriche rechts von der
                            Elbe. Endlich läßt sich auch nicht absehen,
                            wem sonst denn die Ostseeländer zugefallen
                            sein sollten, die doch erwiesenermaßen zu
                            Hermanfried's Zeit noch im Besitze der
                            Warner waren.</footnote>), die das Land
                        unter sich vertheilten und die Bewohner hörig
                        machten. Durch diesen Vorgang ward aber zugleich
                        die Kraft dieser Landstriche zum Widerstande
                        gegen die späterhin andrängenden Slaven
                        gebrochen. Die Sachsen, die an ihrer Westgrenze
                        schwere Kämpfe gegen</p>
                    <pbr id="page015"
                        imgref="pages/j006s011.png"
                        nr-visible="yes" page="11"/>
                    <p>die Franken zu bestehen hatten, konnten nicht
                        zugleich ihre östlichen Eroberungen, in denen
                        sie wohl noch nicht einmal recht heimisch
                        geworden waren, genügend schützen, und die
                        unfrei gemachten Warner sahen gewiß dem Kampfe
                        gleichgültig zu, oder nahmen die Fremden, welche
                        ihre bisherigen Bedränger vertrieben, vielleicht
                        mit offnen Armen auf. Genug der ganze
                        Landstrich, den die Warner bewohnten, kam nach
                        und nach unter die Botmäßigkeit der Wenden, die
                        bei allen Kämpfen der Sachsen gegen die Franken
                        als Verbündete der Letzteren erscheinen. Wann
                        die Einfälle der Slaven hier begonnen haben,
                        darüber fehlt es an jeglicher Nachricht; ich
                        vermuthe aber, daß ein recht erfolgreiches
                        Vorschreiten erst im achten Jahrhunderte statt
                        gefunden habe, als die fränkischen
                        (austrasischen) Hausmeier die Unterwerfung der
                        Sachsen von Westen und Süden her ernstlicher
                        anfingen. Ihre letzte Erwerbung machten die
                        Obotriten erst im Jahre 804, indem Karl der
                        Große ihnen damals einen Theil der
                        transalbingischen Sachsengaue einräumte
                            <footnote nr="24">Wie weit diese sich
                            derzeit noch nach Osten erstreckten, läßt
                            sich nicht angeben; wenigstens aber war ganz
                            Holstein und Lauenburg damals noch wohl
                            sächsisch; denn grade von diesen
                            nordalbingischen Gegenden gingen fast immer
                            die Empörungen gegen Karl wieder aus; und
                            wir dürfen deshalb diese Gaue gewiß nicht
                            als unbedeutend und von geringer Ausdehnung annehmen.</footnote>).</p>
                    <p>Seitdem stehen also die Länder an der Südseite
                        der Ostsee, bis mitten in Holstein hinein unter
                        slavischer (wendischer) Herrschaft; aber eben so
                        wenig, wie die Einwohner des ungeheuren
                        Gothenreiches alle Gothen gewesen waren, sind
                        jetzt die Bewohner dieser Küstenländer Slaven.
                        Die Slaven herrschen; ihre Fürsten und Edlen
                            <footnote nr="25">Edle und Freie ist bei den
                            slavischen Völkern gleichbedeutend; denn nur
                            der Adel bildet die freie Volksgemeinde.
                            Außer ihm giebt es nur leibeigne Knechte. So
                            steht es noch jetzt fast in Rußland und
                            Polen, und kein Beweis liegt vor, daß bei
                            den in Deutschland seßhaft gewordenen Slaven
                            andere Verhältnisse obgewaltet
                        hätten.</footnote>) vertheilen den Grundbesitz
                        unter sich; die uralten Landbauer bleiben zu
                        ihnen in demselben Hörigkeitsverhältnisse, wie
                        früher zu Gothen oder  Sachsen, und müssen
                        Frohnden leisten oder Zins geben; die alten
                        Volksnamen gehen meist unter, bis auf wenige
                        örtliche Anklänge; slavische Namen werden dafür
                        den verschiedenen Gebieten und selbst den
                        einzelnen an slavische Herren verliehenen
                        Ortschaften aufgeprägt; und in einzelnen
                        Gegenden werden auch slavische Unfreie
                        angesiedelt, - meistens nur Hirten oder Fischer,
                        - aber trotz dem bleibt der Hauptstock der
                        Bevölkerung, die Summe derjenigen, welche mit
                        eigner Hand den Acker</p>
                    <pbr id="page016"
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                        nr-visible="yes" page="12"/>
                    <p>bauen, ächt germanisch, und bewahrt deutsche
                        Sitte, Recht und Sprache; immer mehr neigen sich
                        die slavischen Herren dem Volksthume der
                        Unterthanen zu; und als endlich das Christenthum
                        dauernd eingeführt ist, und die
                        meklenburgischen, rügenschen und pommerschen
                        Fürsten Stände des deutschen Reiches geworden
                        sind, verschwindet in kurzem Zeitraume auch die
                        letzte Spur des Slaventhums, so daß nach kaum
                        zwei Jahrhunderten namentlich im Fürstenthume
                        Rügen kein einziger Mensch mehr gefunden wird,
                        der die slavische Sprache geredet oder
                        verstanden hätte. Allerdings mögen zu dieser
                        völligen Germanisirung auch sächsische
                        Colonisten mitgewirkt haben, indem die
                        gelichteten Reihen des slavischen Adels durch
                        viele deutsche Ritterbürtige, denen die Fürsten
                        Land und Leute verliehen, vollzählig gemacht
                        wurden, indem einzelnen freien westdeutschen
                        Landbauern wüste Ländereien zur Anlegung der
                        sogenannten Hagendörfer eingeräumt wurden und
                        indem einwandernde Stadtbürger die im übrigen
                        Deutschlande schon weiter vorgeschrittene
                        Civilisation sogleich in die neu gegründeten
                        Städte der wendischen Länder übersiedelten;
                        selbst Ansetzungen westelbischer Höriger,
                        hauptsächlich aus Westphalen, die mitunter
                        vorkamen, und besonders durch die Klöster
                        bewerkstelliget wurden, sind hiebei in Betracht
                        zu ziehen; allein im Verhältnisse gegen den
                        schon im Lande befindlichen deutschen Stamm,
                        d.h. fast alle unfreien Ackerbauer, sind diese
                        Colonisten der Zahl nach sehr unbedeutend, und
                        nicht erst durch sie wird das Land ein
                        deutsches, sondern es war von jeher deutsch geblieben.</p>
                    <p>Diese Darstellung der Sache wird jetzt näher zu
                        begründen sein.</p>
                    <p>Zuvörderst und im Allgemeinen berufe ich mich auf
                        die Analogie. Die von den Germanen bei ihren
                        Eroberungen beobachtete Methode, die
                        Ueberwundenen nicht auszurotten oder zu
                        vertreiben, sondern sie auf ihren Höfen zu
                        lassen und hörig zu machen, ist in neueren
                        Zeiten durch v. Savigny und Eichhorn u.A.m. wohl
                        genugsam erwiesen. Daß namentlich die Sachsen es
                        mit den Warnern (Thüringern) eben so machten,
                        lehrt außer Witichind auch der Sachsenspiegel,
                        indem es hier im dritten Buche, Art. 44 (der
                        Homeyer'schen Ausgabe) wörtlich heißt:
                        &quot;Vnse Vorderen die her to lande quamen
                        &quot;vnde die Doringe verdreven, die hadden in
                        Allexanders here gewesen, ..... Do irer so vele
                        nicht ne was, dat sie den acker buwen mochten,
                        do sie die Dorinschen herren slugen vnde
                        verdreven, do lieten sie die bure sitten
                        vngeslagen, vnde bestadeden yn den acker to
                        alsogedaneme rechte, als yn noch die </p>
                    <pbr id="page017"
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                        nr-visible="yes" page="13"/>
                    <p>late hebbet; dar af quamen die late&quot;. (Unsre
                        Vorfahren, die hier ins Land kamen und die
                        Thüringer vertrieben, waren in Alexanders Heer
                        gewesen. Da ihrer so viele nicht waren, daß sie
                        selbst den Acker bauen konnten, als sie die
                        thüringischen Herren erschlugen und vertrieben,
                        ließen sie die Bauern sitzen ungeschlagen, und
                        bestätigten ihnen den Acker zu solchem Rechte,
                        als ihn noch die Lassen haben. Daher stammen die
                        Laßbauern.) Sollten nun die Slaven wohl ein ganz
                        entgegengesetztes Verfahren beobachtet und die
                        germanische Urbevölkerung in den Ostseeländern
                        ausgerottet haben? Es fehlt an allen Gründen zu
                        einer solchen Annahme. An Ausrottung aber, nicht
                        an Vertreibung der alten Einwohner würden wir
                        nothwendig glauben müssen, wenn wir überhaupt
                        das germanische Element der Bevölkerung in den
                        nachherigen wendischen Staaten wegleugnen
                        wollen; denn nach den mehrbesprochenen Stellen
                        des Procop waren um 518 bis 521 (zur Zeit des
                        Kaisers Anastasius) diese Länder noch von
                        Warnern bewohnt <footnote nr="26">Die große
                            Wüste (&#x3ad;&#x3c1;&#x3b7;&#x3bf;&#x3bd;
                            &#x3b4;&#x3ad;
                            &#x3c7;&#x3ce;&#x3c1;&#x3b1;&#x3bd; . . . .
                            &#x3ad;&#x3bd;&#x3b4;&#x3ad;&#x3bd;&#x3b4;&#x3b5;
                            &#x3c0;&#x3bf;&#x3bb;&#x3bb;&#x3ae;&#x3bd;)
                            zwischen den Slavenvölkern und den Warnern,
                            deren Procop gedenkt, ist höchst
                            wahrscheinlich in der Neumark zu suchen,
                            deren nördliche Hälfte nach unsern
                            einheimischen Chronikanten noch im 12. und
                            13. Jahrhunderte eine große Einöde war, in
                            der man Tage lang reisen konnte, ohne auf
                            Menschenwohnungen zu stoßen, und die Pommern
                            von Polen trennte. Nehmen wir diese
                            geographische Bestimmung als richtig an, so
                            müssen die Heruler ziemlich den größten
                            Theil von Pommern und Meklenburg durchzogen
                            sein; und man kann hieraus dann auf die
                            große Ausdehnung der warnerischen Stämme
                        schließen.</footnote>), späterhin sind aber
                        keine Auswanderungen nordöstlicher Germanen in
                        das westelbische Deutschland weiter vorgekommen,
                        außer daß um 570 noch etwa sechstausend Sueven
                        über die Elbe gegangen sein und sich an der Bude
                        in dem nachmals so benannten Schwabengau
                        niedergelassen haben mögen <footnote
                            nr="27">Witichind nennt sie Suevi
                            transalbini, wogegen freilich Gregor von
                            Tours und Paulus Diakonus diese Sueven als
                            eine aus fränkischen Ländern an den Harz
                            versetzte Colonie bezeichnen. Vermuthlich, -
                            wenn Witichind's Angabe überall richtig sein
                            sollte, - wanderten diese 6000 Männer eben
                            aus den ostelbischen Gauen aus, um der
                            Hörigkeit zu entgehen; aber grade diese
                            geringe Zahl von Auszügern bestätigt meine
                            Annahme, daß der Hauptstock der Bevölkerung
                            zurückgeblieben sei.</footnote>).Ueberdies
                        waren die Slaven damals kaum schon ein
                        eigentlich ackerbauendes Volk, und es mußte
                        ihnen also daran gelegen sein, die überwundenen
                        Germanen im Lande zu behalten, damit diese für
                        sie arbeiteten und das Land baueten; auch können
                        sie unmöglich in so großen Zügen angekommen
                        sein, daß es ihnen Bedürfniß gewesen wäre, die
                        ganzen, weiten Landstriche für sich allein zu
                        bewohnen, besonders da uns noch im 12.</p>
                    <pbr id="page018"
                        imgref="pages/j006s014.png"
                        nr-visible="yes" page="14"/>
                    <p>Jahrhunderte die Gegenden der Neumark als eine
                        völlig unbewohnte Einöde dargestellt werden
                            <footnote nr="28">Ist meine in Note 26)
                            ausgesprochene Vermuthung richtig, und diese
                            Wüste zwischen Pommern und Polen im zwölften
                            Jahrh. mit der von Procop genannten Einöde
                            zwischen Warnern und Slaven identisch, so
                            sieht man eben hieraus, daß die Slaven sich
                            vorzugsweise in solchen Gegenden
                            niederließen, wo sie schon Deutsche
                            vorfanden, die für sie arbeiten konnten, die
                            Ansiedelung in unbewohnten Landstrichen
                            aber, wo sie selber hätten arbeiten müssen,
                            gänzlich verschmäheten.</footnote>).</p>
                    <p>Sodann haben wir den Umfang der Colonisation zu
                        untersuchen, durch welche, der gewöhnlichen
                        Annahme nach, die wendischen Länder deutsch
                        geworden sein sollen. Schon in der ersten Hälfte
                        des dreizehnten Jahrhunderts, - d.h. so weit
                        einheimische Urkunden hinaufreichen, -
                        manifestirt sich deutsches Leben hier als
                        vorherrschend, wie weiter unten genauer
                        nachgewiesen werden soll; und doch kann die
                        Ansiedelung westelbischer Deutscher frühestens
                        erst von der Mitte des zwölften Jahrhunderts an
                        datirt werden. Von 1147 bis 1162 ward die Mark
                        Brandenburg durch Albrecht den Bären erobert;
                        1156 ward die Grafschaft Schwerin gegründet, und
                        die meklenburgischen Fürsten mußten sich
                        Heinrich dem Löwen unterwerfen; um dieselbe Zeit
                        etwa kam Wagrien unter die Botmäßigkeit des
                        Grafen von Holstein und Polabien an das
                        Herzogthum Sachsen. Pommern, obwohl schon seit
                        1124 allmälig zum Christenthume bekehrt
                            <footnote nr="29">Diese Bekehrung ward aber
                            von Polen aus geleitet, so daß hiemit eben
                            für deutsches Leben gar nichts gewonnen
                            werden konnte.</footnote>), ward doch erst
                        1165, und zwar nur theilweise, dem sächsischen
                        Herzoge lehnpflichtig, wonächst denn endlich
                        1168 auch Rügen das Christenthum annehmen mußte.
                        Wenn nun alle diese Länder, die mehr als
                        sechszehnhundert geographische Quadratmeilen
                        begreifen, bis dahin rein slavisch gewesen
                        wären, welche ungeheure Menge von Kolonisten
                        würde erforderlich gewesen sein, um in so kurzem
                        Zeitraume das Uebergewicht über die slavische
                        Bevölkerung zu erhalten und fast gleichzeitig
                        alle diese weiten Landstriche zu germanisiren!</p>
                    <p>Erstlich müßten wir annehmen, daß die bisherige
                        Bevölkerung durch die Unterwerfungskriege fast
                        ganz ausgerottet <footnote nr="*">&quot;Aus den
                            meklenburgischen Urkunden geht unbezweifelt
                            hervor, daß nach dem Tode Pribislavs (1178)
                            und der völligen Beendigung der sächsischen
                            Kreuzzüge die bisherige Bevölkerung in dem
                            östlichen und mittlern Theile Meklenburgs
                            bis an die Grafschaft Schwerin, d.i. bis
                            nahe an den schweriner See, sich gegen die
                            neuen Herrscher wieder erhob und fast 40
                            Jahre lang (1179 - 1218) das Durchdringen
                            sächsischer Cultur unmöglich machte.
                        Lisch.</footnote>) wäre; allein dies hat
                        höchstens an den Grenzen in Wagrien und Polabien
                        einigermaßen statt gefunden, und weiter</p>
                    <pbr id="page019"
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                        nr-visible="yes" page="15"/>
                    <p>als bis an die Peene ist Heinrich der Löwe
                        niemals vorgedrungen; ja noch in seinen letzten
                        Feldzügen traten ihm so bedeutende slavische
                        Heere entgegen, daß der Ausgang des Kampfes
                        zweifelhaft bleiben konnte, und er selbst es für
                        gerathen hielt, einen billigen Frieden zu
                        schließen <footnote nr="30">Ich werde hierauf
                            noch weiter unten zurückkommen und
                            nachweisen, daß namentlich die Insel Rügen
                            zur Zeit ihrer Bekehrung und unmittelbar
                            nachher eine weit stärkere Bevölkerung als
                            jetzt hatte.</footnote>).</p>
                    <p>Daneben ist zweitens die Frage aufzuwerfen, ob
                        denn das westelbische Norddeutschland derzeit
                        einen solchen Ueberfluß an Menschen gehabt habe,
                        um die genannten weiten Länderstrecken mit einer
                        fast neuen Bevölkerung versehen zu können? Ich
                        will gar nicht einmal großes Gewicht auf den
                        Umstand legen, daß die sächsischen Grenzgaue
                        vielleicht nicht weniger verwüstet und
                        entvölkert waren, als die wendischen; aber auch
                        in dem hinterliegenden Niedersachsen,
                        Westphalen, Holland und Flamland waren die
                        Verhältnisse gar nicht der Art, daß diese Länder
                        einen großen Theil ihrer Bevölkerung hätten
                        abgeben können. Vornämlich ist in Betracht zu
                        ziehen, daß schon damals in Deutschland der
                        Stand der kleinen Landeigenthümer ungemein
                        zusammengeschmolzen war, und freie Bauern zu den
                        seltnen Ausnahmen gehören. Das ganze Volk
                        bestand derzeit fast nur aus Lehnsadel, freien
                        Stadtbürgern und hörigen Bauern. Die letztere,
                        bei weitem zahlreichere Classe, und ihre
                        Familienglieder durften aber nicht willkürlich
                        auswandern; nur Edle und Bürger mochten frei und
                        aus eignem Antriebe in die neubekehrten Länder
                        ziehen und sich hier ansiedeln, Hörige konnten
                        nicht anders, als im Gefolge ihrer Herren in das
                        Land kommen, oder wenn etwa ein westelbisches
                        Kloster <footnote nr="*">&quot;Wiederholt und
                            häufig wird in Meklenburg den geistlichen
                            Stiftungen Erlaubniß gegeben, ihre Güter
                            durch Ansiedelung von Deutschen oder Slaven
                            zu bevölkern. Lisch.</footnote>) einen Theil
                        seiner unterthänigen Gutsleute einem Filial=
                        oder anderen Kloster desselben Ordens
                        vertragsweise überließ, um verödete Oerter zu
                        bebauen. Jedenfalls kann also die Einwanderung
                        von Hörigen nicht sehr bedeutend gewesen sein,
                        wogegen wieder die deutschen Edlen und freien
                        Stadtbürger, die in die wendischen Lande
                        wanderten, hier nur eine ihren früheren
                        Verhältnissen analoge Stellung eingenommen haben
                        werden, so daß sie auf die Germanisirung des
                        platten Landes und namentlich des Bauernstandes
                        eben nur von sehr geringem Einflusse sein konnten.</p>
                    <p>Allerdings gestalteten sich die Verhältnisse in
                        den unmittelbar von deutschen Fürsten eroberten Terri=</p>
                    <pbr id="page020"
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                        nr-visible="yes" page="16"/>
                    <p>torien etwas anders, indem die erobernden Fürsten
                        aus ihren deutschen Stammländern viele ihrer
                        Hörigen in die neuen Besitzungen verpflanzen
                        konnten, und so sehen wir denn auch wirklich,
                        daß Heinrich der Löwe in Polabien und der
                        Grafschaft Schwerin, Graf Adolph von Holstein in
                        Wagrien und Albrecht der Bär im Elb= und
                        Havel=Lande umfassendere Ansiedelungen von
                        Westdeutschen bewerkstelligten <footnote
                            nr="31">Helmold, Chronica Slauorum, lib. 1,
                            cap. 58, 88 u. 89 und lib. 2, cap. 2 u.
                        14.</footnote>); indessen erhellt grade aus
                        Helmold's Angaben selbst, der doch so viel
                        Gewicht auf diese Colonisationen legt, daß
                        dieselben vorzugsweise eben nur in den verödeten
                        Grenzgauen Statt fanden, deren Umfang im
                        Verhältnisse zu dem übrigen ganzen wendischen
                        Norddeutschland höchst unbedeutend war.</p>
                    <p>Die speciellere Beweisführung meiner Annahme, zu
                        der ich jetzt übergehe, hat hauptsächlich zu
                        untersuchen, ob unmittelbar nach der Bekehrung
                        der fraglichen Länder zum Christenthum, und so
                        weit unsere Nachrichten überall hinaufreichen,
                        in Einrichtungen, Sitten, Sprache und Recht das
                        germanische oder das slavische Element
                        vorherrschend war. Daneben ist aber bei allen
                        Manifestationen deutschen Lebens sorgfältig der
                        etwanige Einfluß der Colonisation zu prüfen.
                        Läßt sich nämlich nachweisen, daß gerade da, wo
                        erweislich Ansiedelungen westdeutscher
                        Colonisten Statt gefunden haben, in Sprache,
                        Sitte und Recht Eigenthümlichkeiten und
                        Abweichungen von den allgemeinen deutschartigen
                        Verhältnissen des Landes sich vorfinden, so
                        liegt der Schluß wohl sehr nahe, daß eben das
                        allgemein wahrnehmbare deutsche Element nicht
                        aus solcher Colonisation hervorgegangen sein
                        könne, sondern neben den Ansiedelungen, die eben
                        in ihrer Sonderthümlichkeit verharrten, und
                        schon vor ihnen vorhanden gewesen sein müsse.</p>
                    <p>Ich werde mich aber bei der ganzen Untersuchung
                        eigentlich allein auf das Fürstenthum Rügen
                        beschränken, welches damals ungefähr das ganze
                        jetzige Neu=Vorpommern begriff, weil ich eben
                        nur in Bezug auf dieses Ländchen selbstständige
                        Forschungen anstellen konnte. Nur beiläufig
                        werde ich hie und da Einzelnheiten, welche die
                        übrigen Ostsee=Länder betreffen, einfließen
                        lassen, oder Analogien aus denselben geltend
                        machen. Was aber vom Fürstenthum Rügen gilt,
                        dürfte um so eher auch auf die übrigen
                        Territorien anzuwenden sein, als dieses
                        Fürstenthum am längsten von Einfällen der
                        Deutschen verschont blieb, ja immer für den
                        Hauptsitz des recht ächten Slaventhums galt,
                        wozu auch noch kommt, daß dieses</p>
                    <pbr id="page021"
                        imgref="pages/j006s017.png"
                        nr-visible="yes" page="17"/>
                    <p>Land erst zu allerletzt, und dann auch nicht
                        einmal von Deutschland, sondern von Dänemark aus
                        zum Christenthume bekehrt worden, und noch über
                        ein Jahrhundert hinaus letzterem Reiche allein
                        lehnpflichtig geblieben ist. Wenn also hier
                        schon vor der Verbindung mit dem deutschen
                        Reiche, die frühestens erst unter Rudolph von
                        Habsburg begonnen hat, deutsches Leben sich als
                        vorherrschend kund giebt, so wird der Einwand,
                        daß solches allererst durch deutsche Colonisten
                        eingepflanzt sei, grade am wenigsten erhoben
                        werden dürfen.</p>
                    <p>
                        <b>I.</b> Fast das Ursprünglichste und
                        Dauerndste in den Einrichtungen germanischer
                        Völker ist die Eintheilung des Ackers zum Behufe
                        des Landbaues. Nun finden wir aber in
                        Neu=Vorpommern ein dreifaches Landmaaß, nämlich
                        die Landhufe, die Hakenhufe und die Hägerhufe.
                        Schon in den ältesten Urkunden werden diese
                        Maaße unterschieden. Die Landhufe heißt hier
                        mansus theotonicus, auch aratrum, die Hakenhufe
                        uncus oder mansus slavicus, die Hägerhufe mansus
                        indaginarius seu westphalicus, auch mansus, qui
                        hagenhof dicitur. Die Landhufe enthält 30 Morgen
                        saadigen Ackers, den Morgen zu 300
                        Quadratruthen, die Ruthe aber zu 8 Ellen
                        gerechnet <footnote nr="32">3 Pomm. Ellen sind
                            gleich 5 Fuß 7 Zoll Rheinländ. Maaß. Ein
                            Pomm. Morgen ist gleich 2 M. 102 []Ruthen
                            Magdeburgisch, und die Landhufe zu 30 Morgen
                            also gleich 76 M. 175 []Ruthen
                        Magdeburgisch.</footnote>), wogegen die
                        Hakenhufe nur die Hälfte, also 15 Morgen, die
                        Hägerhufe aber das doppelte, nämlich 60 Morgen
                        beträgt. Erstere, wie auch schon der Name
                        andeutet, bildet die Regel für die Größe eines
                        Bauerhofes, dessen Besitzer (Vollbauer) dann
                        neben diesen 30 Morgen cultivirten Ackers noch
                        seinen Antheil an Wiesen, Weiden, Mooren und
                        Holzungen hatte; der Besitzer einer Hakenhufe
                        wird Halbbauer genannt, und der, welcher eine
                        Hägerhufe hat, Doppelhüfner.</p>
                    <p>Was nun die Hägerhufen betrifft, die eigentlich
                        nur in dem landfesten Theile des Fürstenthumes
                        hie und da vorkommen, so sind sie ohne allen
                        Zweifel durch niedersächsische und westphälische
                        Colonisten eingeführt. Die von diesen angelegten
                        Dörfer führen vorzugsweise den Namen Hagen
                        (indago, Umzäunung), und der Dorfvorsteher heißt
                        nicht Schulze, sondern Hagemeister <footnote
                            nr="*">&quot;Das Wort Hagemeister kommt als
                            Geschlechtsname noch häufig in Meklenburg
                            vor, häufiger allerdings der Name Schulze.
                        Lisch.</footnote>) (magister indaginis), ja
                        solche Hagen fanden sich fast allein nur in
                        fürstlichen, geistlichen oder
                        Communal=Ländereien, sehr selten auf den
                        Besitzungen des Lehen=</p>
                    <pbr id="page022"
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                        nr-visible="yes" page="18"/>
                    <p>adels; und ein großer Theil der Doppelhüfner war
                        der Hörigkeit nicht unterworfen, ja manche von
                        ihnen waren sogar freie Eigenthümer ihrer Höfe.
                        (Vgl. über die Anlage eines solchen Hagens die
                        Urkunde vom Jahre 1262, in Dreger, Codex
                        diplomat. No. 349.) Sehr natürlich ist also die
                        Folgerung, daß die Landhufe, über deren
                        Einführung von außen her sich keine Spur findet,
                        schon vor der Einwanderung der Slaven das
                        übliche Landmaaß war.</p>
                    <p>Das Verhältniß der Landhufe zur Hakenhufe
                        anlangend, so ist meine danächst weiter zu
                        begründende Ueberzeugung folgende. Als die
                        Slaven von unserm Ländchen Besitz nahmen, ward
                        der gesammte Grund und Boden zwischen dem
                        Fürsten und den Edlen (Freien) vertheilt. Die
                        Letztern nahmen nun in den einzelnen Dörfern,
                        die jedem zufielen, den dort sitzenden deutschen
                        (warnerischen) Bauerschaften die Hälfte des
                        Ackers und machten hieraus Herrensitze
                        (Vorwerke), die andere Hälfte jedoch ließen sie
                        den Bauern, welche für den Genuß derselben das
                        gutsherrliche Feld bebauen, also Frohnden
                        leisten mußten. So behielt denn jeder dieser
                        Bauern statt der früher besessenen Landhufe nur
                        eine Hakenhufe. In den fürstlichen Besitzungen
                        dagegen wurden keine Herrensitze angelegt, die
                        Bauern behielten ihre Landhufen ungeschmälert,
                        mußten dafür aber die Hälfte des ganzen
                        Einschnittes als Zins oder Pacht an den Fürsten abgeben.</p>
                    <p>Hiemit hängt der Umstand zusammen, daß nach
                        unsern ältesten Urkunden auf dem landfesten
                        Theile des Fürstenthums Rügen die Landhufe (der
                        mansus), auf der Insel dagegen die Hakenhufe
                        (der uncus) bei weitem vorherrschend war. Nur
                        auf der Insel nämlich blieb nach Einführung des
                        Christenthums der slavische Adel ungestört in
                        seinem alten Besitze, wogegen in dem landfesten
                        Theile dieser Adel durch Ausrottung oder
                        Auswanderung zum bei weitem größeren Theile
                        verschwand, und seine Güter dem Fürsten
                        zufielen, wodurch denn die Dorfschaften hier
                        wieder in den Besitz der ganzen Feldmarken
                        gelangten und in dasselbe Verhältniß traten, in
                        welchem bisher schon die Domanial=Bauern
                        gestanden hatten, außer daß vielleicht ihr
                        Pachtzins auf nur ein Drittel des Einschnittes
                        festgestellt ward. Als nun späterhin große
                        Stücke dieses auf dem landfesten Theile
                        belegenen fürstlichen Grundbesitzes an deutsche
                        Edle, oder an Klöster und Städte verliehen
                        wurden, trat keine neue Ackertheilung ein,
                        sondern die Landhufe blieb das allgemeine Maaß
                        eines bäuerlichen Besitzthumes. Es war auch um
                        so weniger Bedürfniß zu solcher Theilung, als
                        durch die vielen Kriegszüge im letzten Drittel
                        des zwölften und im </p>
                    <pbr id="page023"
                        imgref="pages/j006s019.png"
                        nr-visible="yes" page="19"/>
                    <p>Anfange des dreizehnten Jahrhunderts, welche
                        eben, mit alleiniger Ausnahme des
                        Bekehrungszuges im Jahre 1168, die Insel gar
                        nicht, sondern nur den landfesten Theil
                        betroffen hatten, hier viel Land verödet war,
                        welches erst allmälig wieder angebauet werden
                        mußte, und hiemit hängt es denn grade zusammen,
                        daß den aus Sachsen und Westphalen
                        Einwandernden, wie oben erwähnt ist, meistens
                        Doppelhufen (Hägerhufen) angewiesen wurden
                            <footnote nr="33">Diese Anlegung der Hagen
                            begann aber erst in den zwanziger Jahren des
                            dreizehnten Jahrhunderts.</footnote>).</p>
                    <p>Die Richtigkeit des hier Entwickelten ergiebt
                        sich wenigstens für den landfesten Theil des
                        Fürstenthums, d.i. das Land Tribsees, mit
                        ziemlicher Gewißheit aus der höchst merkwürdigen
                        Urkunde vom Jahre 1221, welche in Dreger's Codex
                        diplom. unter No. 55 abgedruckt ist. Da dieses
                        Document aber einiger Interpretation bedarf, so
                        ist es am besten, daß ich die wichtigsten Sätze
                        daraus hier mittheile:</p>
                    <blockquote>
                        <p>Noverint universi, tam praesentes, quam
                            posteri, quod cum pro theutonicis ageretur
                            colonis, qui terram Tribuzes inhabitarent,
                            in decima, quae spectabat ad usus episcopi
                            Zwerinensis, theutonico solvenda more,
                            dominus episcopus et ego convenimus sub hac
                            forma: quod ego Wisicszlaus Zuuerinensi
                            episcopo villam cum 12 mansis in predicta
                            terra relinquerem cum omni jure et judicio
                            etc. - Propterea dominus episcopus de 120
                            mansis omnem decimam provenientem mihi jure
                            prestitit pheodali. De reliqua parte etiam
                            totius ejusdem terre dominus episcopus
                            magistrum cujuslibet ville decima unius
                            mansi tenetur infeodare de sua parte. De
                            omnibus aliis mansis per totam terram
                            saepius memoratam una medietas decime cedet
                            in usus episcopi, reliqua vero mihi in
                            beneficio deputata. Insuper si silve et
                            locus vaste solitudinis, ubi prius nulla
                            villa sita fuit, precisis arboribus atque
                            rubis extirpatis ad agriculturam deventae
                            fuerint, duae partes mihi cedent et tertia
                            do-mino episcopo Zuuerinensi. Elucescat
                            etiam omnibus, quod si dominus episcopus et
                            ego terram mensi fuerimus per funiculi
                            distinctionem: quicquid terrae lucrati
                            fuerimus, salva integritate</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page024"
                        imgref="pages/j006s020.png"
                        nr-visible="yes" page="20"/>
                    <blockquote>
                        <p>mansorum cuivis villae assignatorum, decimam
                            ad invicem partiemur.<br/> Praeterea dominus
                            episcopus de collectura Slavorum, que
                            Biscopounitzha dicitur, illorum videlicet
                            qui Theutonicis agros illos colentibus
                            cesserunt ex alia parte castri Tribuzes,
                            tertiam partem decime pheodali jure mihi
                            concessit. Illorum autem, qui adhuc cum
                            Theutonicis resident, tota decima in usus
                            cedet domini episcopi memorati. Si vero
                            sinistro succedente casu, quod Deus avertat,
                            terra pretaxata in pristinum fuerit statum
                            reversa, ita quod Theutonicis expulsis
                            recolere terram Slavi incipiant, censum, qui
                            Biscopounitzha dicitur, episcopo persolvant
                            totaliter, sicut ante.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Dreierlei Ortschaften werden hier unterschieden:
                        solche, wo Slaven neben den Deutschen hausen;
                        solche, wo zwar Slaven neben ihnen gesessen
                        haben, aber entwichen sind und den Deutschen
                        allein die Aecker überlassen haben; und endlich
                        solche, wo ein - wenn auch nur früheres -
                        slavisches Element der Einwohnerschaften gar
                        nicht in Frage steht, und wo ausschließlich
                        Deutsche wohnen. Wir sehen also, daß schon im
                        Jahre 1221 im ganzen Lande Tribsees keine
                        einzige Ackerbau treibende Ortschaft vorhanden
                        war, die nicht entweder ganz allein, oder doch
                        theilweise, Deutsche zu Bewohnern gehabt hätte.</p>
                    <p>Wer aber sind nun diese theutonici coloni? - Nach
                        der bisherigen Meinung unserer
                        Geschichtsforscher, die immer nur an
                        Colonisationen denken, sind es sächsische
                        Einwanderer <footnote nr="34">Vgl. Dreger l.c.
                            Note a.</footnote>), wogegen ich nur
                        schlechtweg deutsche Bauern darunter verstehen
                        kann. Colonus heißt im Latein des Mittelalters,
                        wie in der Sprache des römischen Reiches unter
                        den christlichen Kaisern <footnote nr="35">Vgl.
                            v. Savigny, Ueber den römischen Colonat, in
                            Zeitschrift für geschichtliche
                            Rechtswissenschaft, Bd. 6, S.
                        273-320.</footnote>) eben nichts anders als ein
                        unfreier Bauer. Dies ist die gewöhnliche und
                        juristische Bedeutung. Coloni et homines
                        alicujus kommt in diesem Sinne in unsern alten
                        Urkunden unzählige mal vor, und darf eben nur
                        übersetzt werden: die Bauern und eignen Leute
                        des und des. So unter andern lesen wir schon in
                        einer Urkunde Jaromars des Ersten von 1209
                        (Dreger No. 43.): colonos et villarum
                        claustralium homines, wobei jeder Gedanke an
                        Einwanderer schon um deshalb ausgeschlossen
                        werden muß, weil unter dieser</p>
                    <pbr id="page025"
                        imgref="pages/j006s021.png"
                        nr-visible="yes" page="21"/>
                    <p>Bezeichnung auch Slaven ausdrücklich mitbegriffen
                        und genannt werden.</p>
                    <p>Betrachten wir nun noch die Umstände näher, unter
                        welchen der hier verbriefte Vergleich
                        geschlossen ward, so läßt sich leicht zeigen,
                        daß im Jahre 1221 die Einwanderungen Deutscher
                        in das Land Tribsees nur noch sehr unbedeutend
                        sein konnten. An den Kriegen der Dänen gegen die
                        Rügianer, welche mit Bekehrung der Letzteren
                        endigten, hatten auch die pommerschen und
                        meklenburgischen Fürsten Theil genommen, und
                        schon vor der Eroberung Arkona's den landfesten
                        Theil des Fürstenthums sich zugeeignet <footnote
                            nr="36">Sell, Pomm. Geschichte, Th. 1, S.
                        407.</footnote>). Als Jaromar nun 1168 dänischer
                        Vasall geworden war, versuchte er die
                        Wiedereroberung, und beständige verwüstende Züge
                        von beiden Seiten in das Land Tribsees folgten,
                        bis auch Herzog Bogislav von Pommern sich 1186
                        dem Könige Waldemar lehnpflichtig machte und
                        zugleich das Land Tribsees wieder an Jaromar
                        abtrat. Allein es fehlte noch viel zu einem
                        ruhigen Besitzstande. Nach wenigen Jahren
                        gerieth Waldemar mit dem Markgrafen Otto von
                        Brandenburg in Krieg, dessen Schauplatz eben
                        wieder das Land Tribsees war (1194 und 1195).
                        Zur Sicherung seines Besitzes gründete Jaromar
                        zwar im J. 1209 die Stadt Stralsund; allein die
                        pommerschen Fürsten überfielen dieselbe schon im
                        nächsten Jahre und zerstörten sie zum größten
                        Theile, wobei wieder das Land Tribsees von ihnen
                        besetzt ward; und der Krieg zwischen Rügen und
                        Pommern schwankte noch Jahre lang hin und her,
                        so daß eigentlich erst die zwanziger Jahre des
                        dreizehnten Jahrhunderts einen ruhigeren
                        Zeitraum herbeiführten, wo das Fürstenthum Rügen
                        feste Grenzen gegen Pommern erhielt. Die 35
                        Jahre von 1186, wo das Land Tribsees wieder an
                        Rügen kam, bis 1221 waren also für neuen Anbau
                        und Colonisationen gewiß eine sehr ungünstige
                        Zeit. Zugleich ergiebt sich aber auch, daß das
                        Fürstenthum Rügen damals gar nicht so entvölkert
                        gewesen ist, wie man nothwendig annehmen müßte,
                        um eine umfassende Colonisation erklärlich zu
                        finden; denn im Jahre 1168 waren die Festungen
                        Arkona und Garz mit Tausenden von Streitern
                        besetzt, und 1185 leistete Jaromar, wie der
                        gleichzeitige Saxo Grammaticus erzählt, dem
                        Könige Waldemar einen Zuzug mit 12000 Rügianern:
                        gewiß eine sehr bedeutende Zahl für ein
                        Fürstenthum, das derzeit nur die Insel selbst
                        begriff <footnote nr="37">Nach der neuesten
                            Volkszählung von 1837 hat die ganze Insel
                            Rügen mit ihren Zubehörungen 35325
                            Einwohner, und unter diesen nur 10366
                            Personen männlichen Geschlechts vom 15ten
                            bis 60sten Jahre.</footnote>). Hier</p>
                    <pbr id="page026"
                        imgref="pages/j006s022.png"
                        nr-visible="yes" page="22"/>
                    <p>war also gewiß fast nirgends Platz für fremde
                        Ansiedler. Räumen wir nun auch ein, daß das Land
                        Tribsees in Folge der vielfachen Kriegszüge, die
                        es betroffen hatten, etwas weniger bevölkert
                        sein mochte, als die Insel, so läßt sich doch
                        unmöglich eine so furchtbare Verödung annehmen,
                        die es zu erklären vermöchte, daß um 1221 schon
                        keine einzige Ackerbau treibende Ortschaft
                        vorhanden gewesen sei, die nicht, entweder ganz
                        ausschließlich oder doch zum großen Theile, von
                        fremden Colonisten bewohnt wäre. Und sollten
                        unter jenen Verwüstungen, welche die Bevölkerung
                        wiederholt decimirten, immer nur die
                        Eingebornen, nicht auch, und zwar in noch
                        stärkerem Maaße, die angeblichen Einwanderer
                        gelitten haben? Oder geschahen die
                        Einwanderungen so zahlreich und nachhaltig, daß
                        aller durch fortwährende Kriegsgräuel bewirkte
                        Abgang unter den Colonisten sofort wieder
                        ersetzt werden konnte? Gegen diese letztere, an
                        sich schon sehr unwahrscheinliche Annahme
                        spricht übrigens auch noch die obige Betrachtung
                        über die persönlichen und Standesverhältnisse
                        der etwanigen Einwanderer aus dem westelbischen
                        Deutschlande, daß nämlich Einwanderungen von
                        deutschen Hörigen nur unbedeutend sein konnten,
                        Edle und freie Stadtbürger aber gewiß nicht
                        hieher gezogen sein werden, um bei uns in den
                        Stand unfreier Bauern zu treten.</p>
                    <p>Kehren wir jetzt zu unserer Urkunde zurück. Bei
                        der Bekehrung der Rügianer war die Insel zur
                        roschildischen, der landfeste Theil (das Land
                        Tribsees) aber zur schwerinschen Diöcese
                        geschlagen <footnote nr="38">Wenn v. Spruner in
                            seinem histor. geograph. Handatlas auf der
                            Deutschlands kirchliche Eintheilung
                            darstellenden Charte (No. 11) den südlichen
                            Theil der Insel Rügen dem Bisthume Schwerin
                            zuweiset, so ist dies gradezu falsch. Eben
                            so hat auch das Land Wolgast zur caminschen
                            und nicht zur schwerinschen Diöcese gehört,
                            welcher letzteren es auf derselben Charte
                            zugetheilt ist. Die Grenze zwischen diesen
                            beiden Bisthümern machte der Ryckfluß, und
                            schon Greifswald gehörte zum caminschen
                        Sprengel.</footnote>). Der Bischof von Schwerin
                        nahm also den Zehnten aus dem Lande Tribsees in
                        Anspruch, zu dessen regelmäßiger Hebung er
                        jedoch während der bisherigen fast
                        ununterbrochenen Kriegsunruhen, wo häufiger
                        Wechsel der weltlichen Herrschaft statt fand,
                        nicht hatte gelangen können. Jetzt, als ein
                        festerer Zustand eingetreten war, schloß er mit
                        dem rügenschen Fürsten Witzlaf I. den
                        vorliegenden Vergleich über diesen Zehnten ab.</p>
                    <p>Um die in diesem Vergleiche enthaltenen
                        Bestimmungen besser würdigen zu können, müssen
                        wir vor allem die Bedeutung jener oben
                        hervorgehobenen Sonderung sämmtlicher Ort=</p>
                    <pbr id="page027"
                        imgref="pages/j006s023.png"
                        nr-visible="yes" page="23"/>
                    <p>schaften des Landes in drei Classen erforschen.
                        Warum ist von einer Classe von Ortschaften dem
                        Fürsten die Hälfte, von einer andern nur ein
                        Drittel der Zehntabgabe überwiesen? Warum ist
                        von den Dörfern, wo noch Slaven neben den
                        Deutschen hausen, dem Bischofe der ganze Zehnte
                        ohne Theilnahme des Fürsten daran zugebilligt?
                        Warum verzichtet der Fürst auf das ihm
                        bewilligte Drittel aus den Orten, wo die Slaven
                        hinweggezogen und die Deutschen allein geblieben
                        sind, für den Fall, daß jene zurückkommen und
                        ihren Acker wieder in Besitz nehmen würden? -
                        Auf diese Fragen läßt sich keine andere
                        genügende Antwort geben als folgende. Der Fürst
                        hat den Vergleich nicht bloß als Landesherr,
                        sondern auch in seiner Eigenschaft als Herr
                        eines großen Grundeigenthums geschlossen. Bei
                        den Ortschaften, deren unmittelbarer
                        Grundeigenthümer er ist, bedingt er sich einen
                        Antheil an dem Zehnten aus, bei denen, welche
                        andere Grundherren haben, überläßt er dem
                        Bischofe den ganzen Zehnten, damit es nicht den
                        Schein gewinne, als wolle er mit zum eignen
                        Vortheile seinen Landsassen eine gehässige Last aufbürden.</p>
                    <p>Also von dem alten fürstlichen Grundbesitze, von
                        den eigentlichen Domänendörfern, handelt die
                        erste Hälfte der Urkunde. Hier, wo lediglich
                        Deutsche den Acker bauen, wird nun als
                        allgemeine Regel festgestellt, daß der Fürst die
                        eine, der Bischof die andere Hälfte des Zehnten
                        erhalten, die Schulzenhöfe in jedem Dorfe aber
                        von der an den Bischof zu entrichtenden
                        Zehnthälfte ganz befreiet sein sollen. Daneben
                        jedoch belehnt der Bischof den Fürsten mit dem
                        ganzen Zehnten von 120 Bauerhöfen (Landhufen),
                        wofür (propterea) denn wieder der Fürst dem
                        Bischofe 12 Bauerhöfe zum vollen Eigenthum mit
                        hohem und niederem Gerichte überläßt. Gehen wir
                        von der natürlichen Ansicht aus, daß dieser
                        speciellen Vereinbarung eine jener allgemeinen
                        Regel entsprechende Berechnung zu Grunde liege,
                        so muß der Eigenthumsbesitz von 12 Höfen eben so
                        viel werth gewesen sein, als der halbe Zehnten
                        (denn die andere Hälfte würde dem Fürsten ja
                        schon nach der allgemeinen Bestimmung des
                        Vergleiches zugefallen sein,) von 120 Höfen. Der
                        halbe Zehnte, d.i. der 20ste Theil des
                        Einschnittes von 120 Höfen ist nun aber, unter
                        sonst gleichen Verhältnissen, dem halben
                        Einschnitte von 12 Höfen gleich (1/20×120 =
                        1/2×12). Hieraus können wir mit ziemlicher
                        Sicherheit schließen, daß alle auf fürstlichen
                        Dörfern wohnenden Bauern die Hälfte des ganzen
                        Ertrages als Pachtzins an den Fürsten haben
                        entrichten müssen, und dieses Ergebniß wird eben
                        auch durch die beliebte Theilung des Zehnten
                        zwischen dem </p>
                    <pbr id="page028"
                        imgref="pages/j006s024.png"
                        nr-visible="yes" page="24"/>
                    <p>Fürsten und dem Bischofe bestätigt, wodurch
                        ersterer eben erlangt, daß seine Hälfte des
                        Einschnittes zehntfrei wird, und nur von der dem
                        Bauern verbleibenden andern Hälfte der Zehnte
                        entrichtet werden muß.</p>
                    <p>Die folgenden Stipulationen in Betreff des
                        Neubruchszehnten u.s.w. - bisher war durchaus
                        nur von damals schon bebaueten Hufen die Rede -
                        beweisen noch deutlicher, daß hier eben nur
                        fürstliche Domänen in Frage kommen, indem gesagt
                        wird: &quot;Von neu anzulegenden Bauerhöfen soll
                        der Fürst zwei und der Bischof nur ein Drittel
                        des Zehnten haben; jedoch bezieht sich diese
                        Bestimmung allein auf die an wüsten Stellen zu
                        erbauenden Höfe. Wenn der Fürst aber durch
                        Nachmessung der schon cultivirten Hufen einen
                        Ueberschuß an Land gewinnt, weil etwa viele Höfe
                        zu groß sind, und er dieses Land zur Anlegung
                        neuer Höfe verwendet, so wird der Zehnte von
                        solchen neuen Höfen wieder zu gleichen Hälften
                        zwischen dem Fürsten und dem Bischofe
                        getheilt&quot;. Nur auf seinen Domänen, nicht
                        auch auf den Gütern anderer Eigenthümer war der
                        Fürst zu einem solchen Verfahren mit Nachmessen
                        der Hufen und Einrichtung neuer Höfe berechtigt,
                        und auch nur hier konnte solches überall von
                        Interesse für ihn sein.</p>
                    <p>Der zweite Theil des Vergleiches betrifft die
                        Zehntabgabe <footnote nr="39">Die biscopounitzha
                                <footnote nr="**">&quot;Bei dieser
                                Gelegenheit ist es nothwendig, die
                                richtige Lesart des wendischen Namens
                                für die Abgabe der Wenden an den Bischof
                                festzustellen. Das Original der Urkunde
                                vom J. 1221 ist verloren gegangen; nach
                                mehrern schlechten Abschriften, welche
                                den Drucken der vorigen Jahrhunderte zum
                                Grunde lagen, ist die Lesart
                                biscopotinza (übersetzt durch:
                                Bischofszins, da Helmold XIV, 1 nicht
                                das Wort, aber doch die Uebersetzung:
                                pontificale tributum, hat,) in die
                                Geschichte übergegangen; noch Arndt hat
                                in seinem Zehntenregister des Bisthums
                                Ratzeburg S. 8 die Form biscopotinza.
                                Die bisherige Lesart wird jedoch durch
                                Dregers Lesart: biscopounitza,
                                schwankend gemacht; und diese ist auf
                                jeden <pbr id="fnpage029"
                                    imgref="pages/j006s025.png"
                                    nr-visible="no" page="25"/>Fall die
                                richtige. Mehrere alte, noch nach dem
                                Originale auscultirte Abschriften lesen,
                                wie Dreger, biscopouniza. Außer dieser
                                Urkunde giebt es keine andere, in
                                welcher der Ausdruck vorkäme. - Die
                                Analogie des Namens für die Abgabe an
                                den Fürsten müßte entscheidend sein; in
                                unsern Geschichtsbüchern lesen wir dafür
                                den Ausdruck wogiwotinza (census ducis),
                                der in den Urkunden des Bisthums
                                Ratzeburg von 1158, 1169 und 1174
                                vorkommt. Aber nach dem Zeugnisse des
                                Herrn Pastors Masch zu Demern und des
                                Herrn Hofraths Bahlcke zu Neu=Strelitz,
                                welche die Originale verglichen haben,
                                so wie nach den Abschriften früherer
                                Archivare zu Schwerin, steht auch hier
                                in den Original=Urkunden nicht
                                wogiwotinza, sondern wogiwotniza. Es
                                leidet also keinen Zweifel, daß in
                                Wizlav's Urkunde vom J. 1221
                                biscopowniza zu lesen sei. Bestätigt
                                wird dies durch zwei, von dem
                                Kirchen=Visitations=Secretair Clandrian
                                im J. 1603 angefertigte eigenhändige
                                Registraturen einer verloren gegangenen
                                Original=Urkunde des Bisthums Schwerin
                                vom J. 1254 (V. kal. Dec.), des Inhalts:
                                Guncelinus Grave zu Zwerin bezeuget, daß
                                vor ihm Dettloff von Reventlo ein ritter
                                mit den Thumbhern zu Zwerin wegen der
                                Zehenden in ihren gütern vertragen sei,
                                in seinen wendischen Dorffern aber
                                sollen sie die gerechtigkeit, die sie
                                Biscopnitze heissen, behalten und nemen,
                                so diese ist: Ein jeder Wendt, der 2
                                Ochsen hat, soll geben 2 scheffel rogken
                                grosser masse, die sie Curiz nennen, vnd
                                10 <img alt=" "
                                    src="img/waehrung_amp_10x13.gif"
                                type="float"/> vnd 1 Top flachs. Im
                                Dorfe Holtorpe sollen die Canonici
                                Biscopnitz nemen&quot;.
                            Lisch.</footnote>) unterscheidet sich vom
                            eigentlichen Zehnten dadurch, daß sie nicht
                            eine Quote des jährlichen Ertrages, der je
                            nach der Fruchtbarkeit des Ackers und der
                            Witterung wechselt, sondern eine
                            feststehende Abgabe von jeder Hufe ist, die
                            aber im Durchschnitte wohl bedeutend
                            geringer war, als der Zehnte. Vgl. Helmold,
                            I. cap. 12 i.f., 14 med und 88 i.f., wo
                            jedoch die Größe der slavischen Hufe sowohl,
                            als die Abgabe nach den verschiedenen
                            Territorien verschieden angegeben wird,
                            nemlich in Wagrien und Obotritenland, bei
                            kleinerer Hufe: mensura grani, 40 resticuli
                            lini et 12 nummi puri argenti, ad hoc 1
                            nummus, pretium colligentis; in Polen und
                            Pommern dagegen, bei größerer Hufe: 3 modii
                            siliginis et 12 nummi monetae publicae. Auf
                            letzteren Betrag ward die Abgabe danächst
                            auch in Wagrien und Meklenburg herabgesetzt.
                            Wenn Helmold hiebei erwähnt, daß der modius
                            (Scheffel) im Slavischen curitze heiße, so
                            möchte ich vermuthen, daß in unserer Urkunde
                            nicht biscopounitzha sondern biscopocuritzha
                            gelesen werden müsse; jedoch sagt mir ein
                            des Slavischen kundiger Freund, daß ownitza:
                            Antheil bedeute, biscop-ownitza also der
                            Bischofsantheil sein könne, weshalb denn in
                            unserer Stelle vielleicht nur das u in ein w
                            zu verwandeln wäre.</footnote>) der
                        slavischen Grundstücke. Was für Grundstücke</p>
                    <pbr id="page029"
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                        nr-visible="yes" page="25"/>
                    <p>sind hierunter zu verstehen, - die, welche
                        slavischen Herren gehören, oder die, welche von
                        slavischen Hörigen bearbeitet werden? Unstreitig
                        erstere. Sobald mir nämlich zugegeben wird, daß
                        im vorigen von den Domänen gesprochen wurde,
                        folgt von selbst, daß der Eintheilungsgrund
                        nicht von der Nationalität derer, welche mit
                        eigner Hand das Land bauen, sondern von der
                        Verschiedenheit derjenigen, in deren Eigenthum
                        sich die Güter befinden, hergenommen ist. Von
                        dem Kammergute des Fürsten soll der Zehnte, von
                        den Besitzungen der slavischen Grundherren die
                        Biskoponitza gegeben werden, ohne daß irgend in
                        Betracht kommt, ob die Hintersassen Deutsche
                        oder Slaven sind. Verhielte es sich umgekehrt,
                        so wäre unbegreiflich, weshalb die Ländereien
                        auf der einen Seite der Burg Tribsees <footnote
                            nr="40">Statt: ex alia parte castri Tribuzes
                            ist wohl ex altera parte etc. zu
                        lesen.</footnote>), welche die Slaven geräumt
                        und den Deutschen allein zur Cultur überlassen
                        haben, dennoch der Biskoponitza und nicht dem
                        Zehnten unterworfen werden. Nach meiner Annahme
                        aber erklärt sich dies höchst einfach. Die
                        gedachten slavischen Grundherren - Eigenthümer
                        oder Lehnleute <footnote nr="41">Ueber die
                            Verhältnisse dieser slavischen Grundherren
                            werde ich weiter unten genauer
                        reden.</footnote>) - hatten wahrscheinlich in
                        den Fehden zwischen Rügen und Pommern die
                        feindliche Partei ergriffen, und deshalb, als
                        das Land Tribsees unter die Botmäßigkeit des
                        Fürsten von Rügen zurückkehrte, aus Furcht vor
                        Strafe das Land verlassen. Der Fürst hatte ihre
                        Güter vorläufig eingezogen, sah sich aber doch
                        noch nicht als völligen Eigenthümer an, sondern
                        stellte die Möglichkeit in Aussicht, daß</p>
                    <pbr id="page030"
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                    <p>die Flüchtlinge zurückkehren und ihre Güter
                        wieder fordern möchten <footnote nr="42">Ich
                            beziehe dem gemäß den Ausdruck: terra
                            praetaxata durchaus nicht auf das ganze Land
                            Tribsees, sondern lediglich auf die
                            Ländereien der ausgetretenen slavischen
                        Herren.</footnote>), und deshalb wird letzteren
                        nicht der Zehnte, sondern die Biskoponitza
                        auferlegt. Mit der Einziehung dieser Besitzungen
                        von Seiten des Fürsten mußte aber in ihrer
                        Bewirthschaftung eine Aenderung eintreten. Bei
                        der Besitznahme des Landes durch die Slaven war
                        aus der einen Hälfte des Ackers von jedem, einem
                        slavischen Herrn zugetheilten Dorfe ein
                        Herrensitz (Vorwerk) gemacht, die andere Hälfte
                        war den alten deutschen Insassen geblieben,
                        welche dafür aber den zum Vorwerke gelegten
                        Acker bauen mußten <footnote nr="43">Auf diese
                            Weise standen die Bauern der slavischen
                            Burgmänner den Domänenbauern fast ganz
                            gleich. Beide mußten, Mann für Mann, eine
                            ganze Landhufe bauen, erhielten aber für
                            sich nur den Ertrag einer halben. Der
                            Unterschied bestand nur darin, daß die
                            fürstlichen Bauern die ganze Hufe in eigner
                            Verwaltung behalten, die slavischen Herren
                            aber diejenige Hälfte der Hufe, deren Ertrag
                            ihnen gebührte, in ihren unmittelbaren
                            Besitz genommen hatten, und daß ihre Bauern,
                            so unter der täglichen Aufsicht des Herrn,
                            wohl in drückenderem Verhältnisse stehen
                            mochten. Also dort war die Hufe nach
                            ideellen, hier nach reellen Hälften
                        getheilt.</footnote>). Der Fürst, dem die eigne
                        Verwaltung jener Vorwerke, etwa durch
                        Rentmeister, in den damaligen Verhältnissen nur
                        höchst unbequem sein konnte, überließ nun die
                        dazu gehörigen Aecker den Bauerschaften selber
                        gegen Entrichtung eines Antheils vom
                        Einschnitte, und stellte diese somit in ein
                        gleiches Verhältniß mit seinen älteren
                        Domänendörfern. Auf diese beziehe ich die Worte:
                        qui Theutonicis agros illos colentibus
                        cesserunt. Es bleibt nur noch zu erörtern,
                        weshalb der Fürst in Betreff dieser Ländereien
                        sich nur ein Drittel und nicht die Hälfte der
                        Biskoponitza ausbedingt. Diese Abweichung von
                        dem für die ursprünglichen Domänen
                        festgestellten Principe beruht wohl entweder
                        darauf, daß die Biskoponitza an sich geringer
                        war, und die zwei Drittel hievon, welche dem
                        Bischof zugestanden wurden, doch nicht mehr
                        betragen mochten, als die von den Domänendörfern
                        ihm zu entrichtende Hälfte des Zehnten <footnote
                            nr="44">Man könnte fragen, warum denn der
                            Fürst, wenn der Zehnte mehr betrug als die
                            Biskoponitza, jenen, und nicht lieber diese
                            den Domänendörfern habe aufbürden lassen.
                            Die Antwort ist, daß die Biskoponitza
                            jedenfalls den halben Betrag des Zehnten
                            bedeutend überstiegen haben wird, und daß
                            der Bischof sich schwerlich dazu verstanden
                            haben möchte, wenn den Domänendörfern nur
                            erstere auferlegt wäre, sich mit der Hälfte
                            derselben zu begnügen. Wollte der Fürst die
                            eine Hälfte der Abgabe für sich erhandeln,
                            also seinen Theil des Einschnittes von
                            derselben befreien, so mußte er auch darein
                            willigen, daß die größere und nicht die
                            geringere Leistung als das zu theilende
                            Simplum angenommen werde. In so weit also
                            ward das Interesse der Bauern dem
                            fiskalischen Interesse zum Opfer
                        gebracht.</footnote>); oder, was mir eben so
                        wahrscheinlich ist, die Bauern auf diesen
                        Dörfern der slavischen</p>
                    <pbr id="page031"
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                        nr-visible="yes" page="27"/>
                    <p>Burgmänner hatten sich in den Fehden für den
                        Fürsten erklärt und ihm zur Wiedergewinnung des
                        Landes Tribsees geholfen <footnote
                            nr="45">Unten, wo ich über das jus, quod
                            Herskild dicitur, rede, werde ich hierauf
                        zurückkommen.</footnote>), weshalb der Fürst
                        denn, um sie hiefür zu belohnen, und ihr
                        Interesse fester an das seinige zu knüpfen,
                        ihren Pachtzins auf nur ein Drittel des
                        Einschnittes feststellte, so daß eben auch hier
                        wieder sein Antheil am Ertrage abgabenfrei
                        gemacht ward. Uebrigens können diese beiden
                        Erklärungen sehr gut neben einander bestehen,
                        und also beide Gründe gemeinschaftlich gewirkt
                        haben. Dagegen muß ich die Vermuthung, daß die
                        slavischen Grundherren auch anfänglich schon nur
                        ein Drittel und nicht die Hälfte der
                        Dorffeldmarken den alten Insassen genommen und
                        zur Anlegung von Vorwerken verwandt haben
                        möchten, ganz zurückweisen; denn es widerspricht
                        aller Analogie, daß die Hintersassen des Adels
                        eine vortheilhaftere Stellung sollten gehabt
                        haben, als die Domänenbauern; und überdies haben
                        wir auch kein Hufenmaaß, welches 2/3 der
                        Landhufe betrüge, sondern die slavische Hufe
                        (der uncus) ist eben nur die Hälfte des mansus
                        theutonicus, und dieses Landmaaß ist gewiß grade
                        aus jener ursprünglichen Theilung des Ackers hervorgegangen.</p>
                    <p>Zu dem hier Entwickelten paßt vollkommen, daß der
                        Fürst sich von den Ländereien, die noch im
                        Besitze slavischer Grundherren sind, keinen
                        Antheil an der Biskoponitza bewilligen läßt;
                        denn eine solche Bewilligung hätte ihn nur in
                        Mißhelligkeiten mit seinen Vasallen verwickeln
                        können. Eben darum aber verzichtet er zugleich
                        auch hinsichtlich der jetzt von den slavischen
                        Herren verlassenen Grundstücke eventuell, - wenn
                        nämlich jene ausgetretenen Grundherren
                        zurückkehren und ihre Vorwerke wieder in Besitz
                        nehmen möchten, wenn also der frühere Zustand
                        hergestellt würde, - auf das stipulirte Drittel
                        der Zehntabgabe. Witzlaf wünscht übrigens das
                        Eintreten dieses Falles durchaus nicht (quod
                        Deus avertat!), und das ist sehr begreiflich,
                        weil er eben hiedurch seine Einkünfte aus diesen
                        Dörfern ganz und gar verloren haben würde.</p>
                    <p>Wird diese meine Interpretation unserer Urkunde,
                        und namentlich die Behauptung, daß unter den
                        Ländereien der Slaven diejenigen zu verstehen
                        sind, an welchen slavischen Herren das Eigenthum
                        zusteht, für richtig befunden, wornach also die
                        Slavi, qui adhuc cum Theutonicis resident,
                        lediglich als slavische Grundherren, deren
                        Vorwerke durch die deutschen Bauern cultivirt
                        werden, zu denken sind, so ergiebt sich
                        zugleich, daß nicht nur, wie ich oben sagte, in
                        allen Ackerbau treibenden</p>
                    <pbr id="page032"
                        imgref="pages/j006s028.png"
                        nr-visible="yes" page="28"/>
                    <p>Ortschaften des Landes Tribsees Deutsche,
                        entweder ausschließlich oder neben Slaven,
                        wohnten, sondern daß im ganzen Lande schlechthin
                        alle Hintersassen, Alle, welche den Boden mit
                        eigner Hand baueten, derzeit Deutsche waren
                            <footnote nr="46">Die hier gegebene
                            Interpretation wird ohne Zweifel viel Anstoß
                            finden, da sie mit allen bisherigen Annahmen
                            in schnurgradem Widerspruche steht. Bei mir
                            indessen ist ihre Richtigkeit zur vollen,
                            durch sechsjährige Prüfung verstärkten
                            Ueberzeugung geworden, und ich kann diese
                            nicht eher aufgeben, als bis eine andere
                            Interpretation, die gleich der meinigen
                            nicht nur den Wortsinn, sondern auch den
                            Inhalt der Urkunde in allen ihren speciellen
                            Beziehungen vollständig erklärt, mir
                            entgegen gestellt wird.</footnote>).</p>
                    <p>Ein anderer Umstand, der für meine Annahme über
                        die Entstehung der slavischen Hufe (des uncus)
                        bei uns durch Theilung der Dorffeldmarken zeugt,
                        und zwar sowohl auf der Insel Rügen, als auf dem
                        landfesten Theile des Fürstenthums, ist der, daß
                        es so häufig je zwei und zwei Ortschaften
                        desselben Namens giebt, und früherhin - ehe seit
                        dem letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts das
                        Schleifen der Bauerdörfer von unserm Adel so
                        recht mit Liebhaberei und Eifer betrieben ward -
                        noch weit häufiger gab, - deren eine den
                        Gutshof, die andere das dazu gehörige Bauerdorf
                        begreift. In Ländern, wo Ansiedelungen von
                        Ausländern vorkommen, ist es etwas Gewöhnliches,
                        daß diese neuen Ansiedelungen den Namen der
                        Ortschaft, zu deren Feldmark der Grund und Boden
                        bisher gehörte, ebenfalls annehmen, zur
                        Unterscheidung dann aber dem Ortsnamen die
                        Benennung des Volksstammes der Ansiedler
                        vorangesetzt wird. So giebt es in der Mark
                        Brandenburg sehr viele Ortsnamen mit den
                        Präfixen: &quot;Französisch&quot; oder
                        &quot;Holländisch&quot;, und in den eigentlich
                        slavischen Ländern, z.B. in Westpreußen, Posen
                        und Böhmen, noch weit mehrere mit der Vorsylbe:
                        &quot;Deutsch&quot;. Genug eine solche dem
                        Ortsnamen beigefügte Volksbenennung weiset immer
                        auf ein fremdes Element der Bevölkerung hin, auf
                        etwas Späteres, etwas nur ausnahmsweise sich
                        Findendes. Hätte also die slavische Bevölkerung
                        bei uns die Regel ausgemacht, so daß die
                        Deutschen nur als Colonisten ins Land gekommen
                        wären, so würde auch bei solchen Doppelörtern
                        nicht die slavische, sondern die deutsche
                        Ortschaft das Präfixum erhalten haben. Nun
                        findet man aber schon in den ältesten Urkunden
                        keinen Ort des Fürstenthums Rügen, der mit der
                        Vorsylbe: &quot;Deutsch=&quot; angeführt würde;
                        allein wohl kommt der umgekehrte Fall vor, und
                        noch jetzt haben wir neben <b>Langendorf</b> ein
                        <b>Wendisch-Langendorf</b> und neben
                        <b>Kirch-Baggendorf</b> ein
                        <b>Wendisch-Baggendorf</b>. Dieses Beiwort:
                        &quot;Wendisch=&quot; haben in älteren Zeiten weit</p>
                    <pbr id="page033"
                        imgref="pages/j006s029.png"
                        nr-visible="yes" page="29"/>
                    <p>mehr Orte als jetzt geführt; späterhin hat es
                        sich aber meistens in: &quot;Klein=&quot;
                        verwandelt <footnote nr="47">So z.B. hat
                            Klein-Barnekow noch bei Menschengedenken
                            Wendisch-Barnekow geheißen.</footnote>),
                        wogegen dann der früher ohne weiteren Zusatz
                        benannte gleichnamige Ort die Vorsylbe:
                        &quot;Groß=&quot; erhielt. Nun ist aber zu
                        bemerken, daß fast in allen Fällen dieser Art
                        der Gutshof (das Vorwerk) als
                        &quot;Wendisch=&quot; oder &quot;Klein=&quot;,
                        das dazu gehörige Bauerdorf aber entweder ohne
                        Beiwort oder als &quot;Groß=&quot; zubenannt
                        gefunden wird <footnote nr="48">Z.B. Groß= und
                            Klein=Kubbelkow, Groß= und Klein=Bandelwitz
                            u.s.w. Auch der Ausdruck Vorwerk selbst, als
                            Bezeichnung des Gutshofes oder Herrensitzes
                            im Gegensatze zu dem dazu gehörenden
                            Bauerdorfe möchte hierauf hinweisen, indem
                            darin der Begriff einer vor das Dorf, das
                            also schon als früher bestehend gedacht
                            werden muß, hinaus gebaueten Anlage
                            enthalten ist.</footnote>). Dies deutet
                        demnach entschieden darauf hin, daß die
                        slavischen Ortschaften neben schon vorhandenen
                        und fortbestehenden deutschen, und zwar
                        namentlich als Gutshöfe oder Herrensitze neben
                        deutschen Bauerdörfern auf den Feldmarken der
                        letzteren gegründet sind.</p>
                    <p>Man könnte hiegegen einwenden wollen, daß ja die
                        meisten der in alten Urkunden vorkommenden
                        Ortsnamen selbst slavisch sind; indessen ist
                        dieser Einwand doch von geringem Gewichte. Es
                        war natürlich, daß die slavischen Herren den
                        einzelnen Dörfern, die ihnen zugetheilt wurden,
                        auch slavische Namen gaben <footnote
                            nr="49">Nach der Mittheilung eines der
                            slavischen Sprache kundigen Freundes
                            bezeichnet die bei unsern rügenschen und
                            pommerschen Güternamen so häufig vorkommende
                            Schluß=Sylbe -vitz eben so viel, als
                            Eigenthum oder Besitz desjenigen, an dessen
                            Namen sie angehängt ist. Granskevitz z.B.
                            heißt also nichts Anderes, als Besitzthum
                            des Granske. Auf solche Weise konnte denn
                            oft eine Ortschaft, selbst ohne besondere
                            Absicht ihres Herrn, einen slavischen Namen
                            erhalten, der den bisherigen deutschen in
                            Vergessenheit brachte.</footnote>), obgleich
                        die darin wohnenden Bauern Deutsche waren, und
                        eben so mußten diese slavischen Namen, da sie
                        allein in officiellen Gebrauch kamen, die
                        früheren deutschen Namen verdrängen und in
                        Vergessenheit bringen. So finden sich denn auch,
                        in Uebereinstimmung mit dem bisher Erörterten,
                        die slavischen Ortsnamen hauptsächlich auf
                        adeligen Besitzungen, und also vorzugsweise
                        wieder auf der Insel, wogegen die den Fürsten
                        oder den geistlichen Corporationen gehörigen
                        Dörfer meistens deutsche Namen tragen, welche
                        übrigens auch viele kleinere, zu einem adeligen
                        Herrensitze gehörende Pertinenzen sich bewahrt
                        haben <footnote nr="50">Selbst auf Rügen giebt
                            es eine Menge deutschnamiger Orte, welche
                            fast alle in die Kategorien ehemaliger oder
                            jetziger Domanial=, städtischer und
                            geistlicher Güter oder aber kleinerer
                            Pertinenzen fallen, z.B. Altenfähr,
                            Altenkamp, Baldereck, Dornhof, Drammendorf,
                            Dwarsdorf, Fährhof, Falkenburg, Foßberg,
                            Freudenberg, Giesendorf, Landow, Langensale,
                            Lanken, Maschenholz, Moordorf, Oye (Oehe),
                            Poggenhof, Rachenberg, Ralswyk, <pbr
                                id="fnpage034"
                                imgref="pages/j006s030.png"
                                nr-visible="no" page="30"/>Rosengarten,
                            Rugenhof, Schaprode, Seedorf, Spyker,
                            Steinkoppel, Steinshof, Strüssendorf,
                            Suhrendorf, Depengrund, Trochendorf,
                            Vieregge, Vierkenhof, Vitte, Vogelsang,
                            Wall, Wendorf, Werder, Wyk, Wisch,
                            Wittenfelde, Wulfsberg, Zehnmorgen u.s.w.
                            Ich bemerke hiebei, daß ich alle Namen, die
                            auf eine Entstehung nach Gründung des
                            Christenthums hindeuten, ausgelassen habe,
                            z.B. alle mit =Kirchen, Mönk=, Nonnen=,
                            Wüst=, Neu= und =Hagen zusammengesetzten,
                            und eben so auch Alle, bei denen es
                            zweifelhaft sein kann, ob sie deutsch oder
                            slavisch, oder aus beiden Sprachen
                            zusammengesetzt sind, wie: Ralow, Pritzwald,
                            Posewald u.s.w. Uebrigens möchte ich die
                            Endung =ow, (aw) als eine deutsche, und zwar
                            als das Wort Aue in Anspruch nehmen, wie ich
                            denn auch wegen der Endung =sitz, z.B. in
                            Sassitz, Neddesitz u.a.m. sehr zweifelhaft
                        bin.</footnote>). Mitunter hat auch derselbe</p>
                    <pbr id="page034"
                        imgref="pages/j006s030.png"
                        nr-visible="yes" page="30"/>
                    <p>Ort zwei Namen geführt, einen deutschen und einen
                        slavischen, z.B. Schaprode und Wollungh, wobei
                        sich das hohe Alter des ersteren schon daraus
                        ergiebt, daß er in den ältesten Urkunden nach
                        slavischer Orthographie Szabroda geschrieben
                        wird, und gewiß sind viele Namen, die wir für
                        slavisch halten, nur Verstümmelungen alter
                        deutscher, oder Zusammensetzungen, wo dem
                        deutschen Stamme eine slavische Endung auf =itz
                        oder =vitz, wie in: Sassenitz, Buschvitz,
                        Burkvitz, oder eine slavische Präposition
                        angefügt ist, wie in: Podebusk (unter dem
                        Busche, d.i. Walde), Putgarden, Sagard u.s.w.
                            <footnote nr="51">Gard, wovon Garde, Garten,
                            Gurt n.s.w. ist ein so ächt deutsches, in
                            alle romanischen Sprachen (z.B. guardare,
                            guardia, regarder) übergegangenes Stammwort,
                            wie irgend eines. Vgl. J. Grimm, Deutsche
                            Grammatik Bd. 2, S. 38 unter aírd, ard,
                            aúrd. Allerdings mag es mit dem slavischen
                            gorod verwandt sein (falls nicht letzteres
                            gradezu aus dem germanischen entlehnt ist),
                            aber es stammt eben so wenig von demselben
                            ab, als das germanische Wort Sklave (franz.
                            l'esclave, span. esclavo, ital. schiavo,
                            engl. slave) irgend mit dem Volksnamen
                            Slaven identificirt werden
                        kann.</footnote>). Ueberhaupt aber läßt sich aus
                        dem slavischen Namen eines Ortes nicht sofort
                        auch auf die Nationalität seiner Bewohner
                        schließen, wogegen ein Präfixum der oben
                        bezeichneten Art, wie: &quot;deutsch, wendisch,
                        holländisch&quot;, immer unmittelbar den
                        Volksstamm der Erbauer anzeigt.</p>
                    <p>Weit bezeichnender, als die Ortschaftsnamen, sind
                        überdies die Namen von Anhöhen, Vorgebirgen,
                        Gewässern u.s.w., die eben nicht gleich dem
                        Namen eines Dorfes von der Willkür eines
                        Einzelnen geschaffen werden können. Wären unsere
                        Gegenden jemals von rein slavischen
                        Völkerschaften bewohnt gewesen, so würden wir
                        auch hiebei nur auf slavische Namen stoßen;
                        allein umgekehrt treten uns schon in ältester
                        Zeit sehr viele deutsche Namen entgegen, wie
                        Wittmund (Wittow), Jasmund, Hiddensöe, Rugigard,
                        Hochhillgard, Peert, Barhöwt, und überhaupt die
                        Affixa Höwt (Haupt), Höörn und Ort für
                        Vorgebirge, der Bug (Biegung), die Schaabe, die
                        Bardeke (Barthe), die Hilde, ferner Oie (Insel), Wyk</p>
                    <pbr id="page035"
                        imgref="pages/j006s031.png"
                        nr-visible="yes" page="31"/>
                    <p>(Meerbusen), Bodden (Binnenwasser) mit
                        mannigfachen Zusätzen, u.s.w.</p>
                    <p>Mitunter ist uns sogar in den Benennungen von
                        Landstrichen, Flüssen, Ortschaften, Götzen u.
                        dgl. m. noch die Erinnerung an die uralten
                        Volksnamen der germanischen Bewohner aufbewahrt.
                        So zeugen die Insel Rügen (Ruya), der Rugigard,
                        Rugenhof, der Götze Rugevit in Charenz und das
                        ehemalige Städtchen Rugendahl für die Abstammung
                        von den Rugii des Tacitus, so wie die Flüsse
                        Warnow bei Rostock und Schwartau bei Lübeck, und
                        die Städte Waren und Warin in Meklenburg an die
                        Wariner und Suardonen erinnern <footnote
                            nr="52">Ob auch Werle (das Fürstenthum) von
                            den Herulern, und Stettin von den Sidinern
                            des Ptolomäus abzuleiten sei, lasse ich
                            dahin gestellt.</footnote>).</p>
                    <p>Selbst deutsche Namen einheimischer Fürsten
                        treten uns lange vor Einführung des
                        Christenthums entgegen, wie um die Mitte des
                        zehnten Jahrhunderts der König Burisleifr von
                        Wendland, mit seinen drei Töchtern Geira,
                        Gunhild und Astrit <footnote nr="53">Vgl. Sell
                            Pomm. Geschichte, Bd. 1, S. 88
                        ff.</footnote>), um die Mitte des eilften
                        Jahrhunderts der Obotritenfürst Gottschalk und
                        bald nachher ein Fürst Wirikind in der Prignitz.
                        Ja auch der Name des rügenschen Fürsten, der
                        sich zuerst taufen ließ, und nachher Stralsund
                        gründete, Jaromar, ist ohne Zweifel ein
                        deutscher <footnote nr="54">Dies zeigt die
                            Endung auf =mar; die slavischen Namen
                            endigen auf =mir. So z. B. ist dem dänischen
                            Namen Waldemar der slavische Wladimir
                        gegenüberstehend.</footnote>), und die mächtige
                        Slavenburg, von welcher späterhin das ganze
                        Obotritenland benannt ward, Meklenburg
                        (Michilinborg), führt einen rein deutschen Namen.</p>
                    <p>Die Namen führen uns unmittelbar auf die Sprache.</p>
                    <p>
                        <b>II.</b> Die Sprache ist das innerste und
                        eigenste Gut eines Volkes, und wo einmal eine
                        Sprache allgemein geherrscht hat, da haftet sie
                        fast unvertilgbar am Grund und Boden und läßt
                        sich nicht durch fremde Colonisten austreiben.
                        Noch jetzt wird im alten Griechenlande
                        hellenisch gesprochen, obwohl nach neueren
                        Untersuchungen die hellenische Bevölkerung nach
                        und nach fast ganz ausgerottet und durch Slaven
                        ersetzt worden ist. Noch jetzt finden wir auf
                        dem linken Rheinufer dieselbe Sprachgrenze, die
                        schon zu Cäsars Zeiten gezogen war; genau in den
                        Gegenden, welche die Römer Germania prima und
                        secunda nannten, wird noch jetzt deutsch und
                        flamländisch, und nur in den Gauen der Eburonen
                        und Aduatiker, welche der römische Eroberer fast
                        ganz ausgerottet und durch Gallier ersetzt
                        hatte, tritt uns der wallonische Mischlingsdialect</p>
                    <pbr id="page036"
                        imgref="pages/j006s032.png"
                        nr-visible="yes" page="32"/>
                    <p>entgegen. Alle die vielfachen Völkerzüge und
                        Herrschaftswechsel, welche diese Länder
                        übergangen sind, haben die Sprache fast gar
                        nicht berührt, und kein allmäliger Uebergang aus
                        dem deutschen in das romanische findet statt,
                        sondern die Grenzlinie ist so scharf, daß die
                        Bewohner benachbarter Dörfer, zwischen welchen
                        die Sprachscheide hinläuft, einander nicht
                        verstehen. Aehnliches begegnet uns in Böhmen.
                        Dieses Land, welches mehrere Jahrhunderte früher
                        als Rügen zum Christenthum bekehrt und mit dem
                        deutschen Reiche vereinigt ward, in welchem
                        selbst fast ein Jahrhundert hindurch der Sitz
                        unserer Kaiser war, ist noch heute dem größeren
                        Theile nach rein slavisch, und sogar in der
                        Hauptstadt versteht die niedere Classe der
                        Einwohner das Deutsche kaum. Nur ein schmaler
                        Strich an den Nord= und Westgrenzen (das s.g.
                        Deutsch=Böhmen) redet deutsch, und auch hier
                        wieder ist die Sprach= und Volksgrenze so scharf
                        abgeschnitten, daß an ein allmäliges Vorrücken
                        des deutschen Elementes fast gar nicht gedacht
                        werden kann, sondern diese Grenze selbst auf
                        eine ursprügliche Stammverschiedenheit der
                        Bevölkerung hinweiset.</p>
                    <p>In der antiken Welt freilich, wo Colonisation und
                        Eroberungen fast immer mit planmäßiger
                        Ausrottung entweder der vorgefundenen Völker
                        selbst, oder doch wenigstens ihrer
                        Eigenthümlichkeit verbunden war, konnten diese
                        auch die Sprache zerstören; allein im Charakter
                        des Mittelalters lag überall nicht eine solche
                        absichtliche Zerstörung der vorhandenen Sprach=,
                        Sitte= und Rechts=Elemente in eroberten Ländern,
                        ja selbst nicht einmal der Wunsch und die
                        Absicht einer Verschmelzung. Die Eroberer und
                        Colonisten verschmäheten es vielmehr meistens,
                        die Ueberwundenen in ihre Volks= und
                        Rechtsgemeinschaft aufzunehmen, und sie ließen
                        diesen ihre eignen Institutionen, was denn fast
                        immer den Erfolg hatte, daß die Sprache der
                        Sieger sich in der der Besiegten verlor.</p>
                    <p>Wäre also im zwölften Jahrhunderte an der
                        südwestlichen Ostseeküste allgemein slavisch
                        gesprochen, so hätte die slavische Sprache, auf
                        dem platten Lande wenigstens, durch bloße
                        Colonisation nicht verdrängt werden können. Es
                        würde höchstens ein ähnliches Verhältniß wie in
                        Liefland entstanden sein, wo die von deutschen
                        Einwanderern angelegten Städte die deutsche
                        Sprache conservirt haben, während das Landvolk,
                        mit Ausnahme des Adels, lettisch geblieben ist.
                        Und doch, welcher Unterschied der Umstände!
                        Liefland war eine deutsche Eroberung, und die
                        herrschende Corporation, die Schwerdtritter,
                        ward beständig durch neuen Zuzug aus Deutschland
                        ergänzt und erneuert, während bei uns
                        einheimische Fürsten und einheimischer Adel</p>
                    <pbr id="page037"
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                        nr-visible="yes" page="33"/>
                    <p>blieben, und nur einzelne deutsche Edle als
                        Vasallen in die Reihen des letzteren aufgenommen wurden.</p>
                    <p>Nun ist Rügen erst im Jahre 1168 durch Waldemar
                        den Großen von Dänemark zum Christenthum bekehrt
                        und seine Fürsten mußten die dänische
                        Lehnshoheit anerkennen, und bereits beim Jahre
                        1404 (also nur 236 Jahre später) berichtet
                        Kantzow in seiner Chronik <footnote
                            nr="55">Ausgabe von Kosegarten, Th. 1, S.
                        436.</footnote>): &quot;Um diese Zeit soll eine
                        alte Frau im Lande Rügen auf Jasmund, Gulitzin
                        geheißen, gestorben sein, welche sammt ihrem
                        Manne die letzten waren, die im Lande zu Rügen
                        wendisch konnten reden&quot;. Also in zwei
                        Jahrhunderten ist auch die letzte Spur der
                        slavischen Sprache in unsern Gegenden
                        verschwunden; und dies giebt den sichersten
                        Beweis, daß dieselbe auch vor Einführung des
                        Christenthums weder die allgemeine, noch selbst
                        nur die herrschende Sprache gewesen sein kann
                            <footnote nr="56">Eine höchst merkwürdige
                            Andeutung, daß unter den in Ost=Deutschland
                            wohnenden Völkerschaften, die wir, nach der
                            Nationalität der herrschenden oder freien
                            Volksgemeinden, als slavische zu bezeichnen
                            gewohnt sind, dennoch die deutsche Sprache
                            die vorherrschende gewesen sei, finden wir
                            bei Eginhart, in seiner vita Caroli, cap.
                            15. Omnes barbaras ac feras nationes, quae
                            inter Rhenum ac Vistulam fluvios oceanumque
                            ac Danubium positae, liugua quidem paene
                            similes, moribus vero ac habitu valde
                            dissimiles, Germaniam incolunt, ita
                            perdomuit, ut eas tributarias efficeret.
                            Inter quas fere praecipuae sunt Welatabi,
                            Sorabi, Abodriti, Boemanni etc.</footnote>),
                        besonders wenn man bedenkt, daß, wie vorhin
                        nachgewiesen ist, die Insel Rügen zur Zeit ihrer
                        Bekehrung stark bevölkert war, und demnach
                        Colonisationen nur in sehr geringem Maaße hier
                        stattgefunden haben können.</p>
                    <p>Neben diesem negativen Beweisgrunde aber finden
                        sich viele Spuren, welche positiv darthun, daß
                        schon lange vor dem Aussterben des rügenschen
                        Fürstenhauses (1325) die deutsche Sprache die
                        herrschende und im gewöhnlichen Verkehr
                        gebräuchliche (lingua vulgaris) gewesen sei,
                        neben welcher die slavische nur hie und da ein
                        kümmerliches Dasein fristete, bis sie gänzlich ausstarb.</p>
                    <p>Unter allen Urkunden, die wir aus der Zeit der
                        einheimischen rügenschen Fürsten besitzen
                            <footnote nr="57">Es sind deren weit über
                            tausend, und zwar aus den Jahren von 1193
                            bis 1325.</footnote>), findet sich keine
                        einzige in slavischer Sprache. Sie sind entweder
                        lateinisch oder deutsch <footnote nr="58">Die
                            älteste deutsche, von rügenschen Fürsten
                            ausgestellte Urkunde ist der Sühnevertrag
                            zwischen den Brüdern Witzlav IV. und Zambur,
                            vom 6. März 1304. Doch existirt schon ein
                            von Nikolaus von Werle untersiegeltes
                            Bündniß, zwischen ihm, Witzlav III. und
                            mehreren anderen Fürsten, errichtet am 2.
                            September 1292, in deutscher
                        Sprache.</footnote>). Aber auch in den älteren
                        lateinischen Urkunden werden mitunter einzelne
                        Ausdrücke in einer Parenthese durch</p>
                    <pbr id="page038"
                        imgref="pages/j006s034.png"
                        nr-visible="yes" page="34"/>
                    <p>deutsche oder slavische Wörter erklärt. Sobald
                        nun ein deutsches Wort zur Erklärung gebraucht
                        wird, so geschieht dies mit der Einführung: quod
                        vulgariter, oder lingua patria (z.B. in einer
                        Urkunde vom Jahre 1249, bei Dreger No. 200)
                        vocatur, im entgegengesetzten Falle aber mit den
                        Worten: quod slavice dicitur. Zudem kommen die
                        Erklärungen durch deutsche Ausdrücke ohne allen
                        Vergleich viel häufiger vor, als die durch
                        slavische Wörter; ja selbst ein rein slavisches
                        Institut, die expeditio gentis Slavicae, urbium
                        aedificatio vel reparatio, et pontium structura
                        et resarcio <footnote nr="59">Ueber diese
                            expeditio gentis Slavicae nachher noch ein
                        Mehreres.</footnote>), wird bereits in einer
                        Urkunde des Pommernherzogs Barnim von 1228
                        (Dreger No. 69.) durch das deutsche Wort
                        borchwerc (Burgwerk) erklärt <footnote
                            nr="60">Etwas Aehnliches bemerkt auch der
                            Recensent von: Fidicin, Histor. diplomat.
                            Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin, in
                            den wiener Jahrbüchern der Litteratur, Bd.
                            82 (Jahrgang 1838, zweites Quartal=Heft) S.
                            186 von der Mark Brandenburg: &quot;Die
                            ältesten Verordnungen, Ver träge, Register
                            erwähnen, wo ein slavischer Name vorkommt,
                            dessen als etwas Besonderen; und die
                            slavischen Namen der Flüsse, Städte, Dörfer,
                            Berge, sind es fast allein, welche uns über
                            die Grenzen ihrer Cultur einen Nachweis
                            geben&quot;. Und vom berlinischen Stadtbuch
                            heißt es daselbst S. 194: &quot;Alles ist
                            rein deutsch, sassisch, wie die
                            plattdeutsche Sprache, in der alle Urkunden
                            und Vermerke, wo man das Latein nicht
                            brauchte, nieder geschrieben sind. Kein
                            einziger Anklang an eine wendische Vorzeit,
                            an slavischen Vorbesitz. Kommt unter den
                            Bürgernamen ein wendisch klin gender vor, so
                            ist gewiß dabeigesetzt Slavus, oder purus
                            Slavus (ein Stockwende)&quot;.</footnote>).</p>
                    <p>Noch mehr. Wäre die deutsche Sprache erst durch
                        die Colonisten in Meklenburg und Pommern
                        eingeführt, so würde, da diese Einwanderer aus
                        verschiedenen Gegenden kamen (Niedersachsen,
                        Westphalen, Flamland, Dänemark), ohne Zweifel
                        ein verdorbener Mischlingsdialekt sich gebildet
                        haben. Dies ist aber nicht geschehen. Das Idiom,
                        welches uns in deutschen Urkunden und Chroniken
                        entgegentritt, ist das sassische in völliger
                        Reinheit. Die noch jetzt im Volke lebende
                        Sprache, das Plattdeutsche, ist nicht ortweise,
                        sondern nur nach großen Landstrichen
                        verschieden, und diese Verschiedenheit läßt sich
                        nicht auf die Grenzen der einzelnen Territorien,
                        die sich bei Einführung des Christenthums
                        bildeten, zurückführen, sondern weiset auf weit
                        frühere Volksverschiedenheiten hin. So herrscht
                        durch Holstein, Meklenburg, Rügen und
                        Neu=Vorpommern bis an die Peene, also grade in
                        den Ländern, die vor der slavischen Zeit von
                        Warnern und den andern sechs verwandten Stämmen
                        bewohnt wurden, fast durchaus derselbe Dialekt,
                        der von dem altvorpommerschen wieder eben so
                        verschieden ist, wie dieser vom
                        hinterpommerschen und vom ukermärkischen. Auch das</p>
                    <pbr id="page039"
                        imgref="pages/j006s035.png"
                        nr-visible="yes" page="35"/>
                    <p>lüneburgische und das westphälische Plattdeutsch,
                        also die beiden eigentlich sächsischen Dialekte,
                        sind wieder sehr von jenem abweichend <footnote
                            nr="61">Hierüber kann mehr nur das Ohr
                            entscheiden. Die Gesellschaft für pommersche
                            Geschichte und Alterthumskunde versuchte vor
                            mehreren Jahren eine Uebersicht der
                            verschiedenen Mundarten der Provinz dadurch
                            zu erlangen, daß sie sich möglichst viele
                            Uebersetzungen der Parabel vom verlornen
                            Sohne, in die Volkssprache, einsenden ließ.
                            Aber diese Schriftproben geben durchaus
                            keinen sichern Anhalt, weil unser Alphabet
                            nicht ausreicht, die Aussprache zu
                            bezeichnen und festzustellen, und jeder der
                            Herren Verfasser sich nun seine eigne
                            Orthographie bildete. So konnte hier denn
                            dem Auge des Lesers das Verwandteste als
                            sehr verschiedenartig, und das Unähnlichste
                            als zusammengehörig erscheinen.</footnote>).</p>
                    <p>Was nun irgend von Westdeutschen in das
                        Fürstenthum Rügen eingewandert ist, kam
                        vorzugsweise aus Westphalen. Wären diese
                        Colonisten also die Gründer des deutschen Lebens
                        bei uns gewesen, so würden sich Sprache, Sitte
                        und Bauart vorzugsweise westphälisch gestaltet
                        haben. Allein alle diese Dinge haben bei uns
                        eine ganz andre und zwar durchaus eigenthümliche
                        Farbe, die sich eben nur daraus erklärt, daß
                        schon vor dem Beginne der Einwanderungen hier
                        fast Alles deutsch war. Eine merkwürdige
                        Ausnahme von der Regel bestätigt das Gesagte.
                        Die Bewohner der abgelegenen Halbinsel Mönkgut
                        auf Rügen haben bekanntlich ganz eigenthümliche
                        Sitten, Tracht, Bauart und Dialekt, und unsre
                        einheimischen Alterthumsforscher haben deshalb
                        bisher immer geglaubt, die Mönkguter seien
                        unvermischte, nur germanisirte Abkömmlinge der
                        alten Slaven. Vor mehreren Jahren besuchte der
                        Herr Geheime Ober=Regierungsrath August Freiherr
                        v. Harthausen die Insel Rügen, und fand, wie ich
                        aus seinem eignen Munde weiß, sich auf Mönkgut
                        mit einem Male in seine Heimath versetzt. Er,
                        dem das Plattdeutsch auf den übrigen Theilen der
                        Insel durchaus fremdartig klang, verstand die
                        Mönkguter vollkommen und ward, paderbornisches
                        Plattdeutsch redend, auch von ihnen durchaus
                        verstanden <footnote nr="62">Seine Befähigung zu
                            Beobachtungen über Volksart, Sitte und
                            Sprache hat mein genannter Freund durch
                            seine bekannte Schrift: &quot;Ueber die
                            Agrarverfassung in den Fürstenthümern
                            Paderborn und Corvey, Berlin 1829&quot;,
                            wohl hinlänglich beurkundet.</footnote>).
                        Hier sehen wir also eine Colonie, die sich sechs
                        Jahrhunderte hindurch in ihrer
                        Sonderthümlichkeit bewahrt hat und gegen die
                        sonstige Landes=Art und Sprache grell absticht
                            <footnote nr="63">Mönkgut war ein Besitzthum
                            des Klosters Eldena und haben die Mönche
                            hier also wohl westphälische Leute
                            angesiedelt, worauf auch der Name des
                            Hauptdorfes daselbst:
                            &quot;Middel=Hagen&quot;
                        hindeutet.</footnote>). Unstreitig aber würde
                        nicht allein Mönkgut, sondern das ganze Rügen
                        noch jetzt dieselben westphälischen
                        Eigenthümlichkeiten aufzuzeigen</p>
                    <pbr id="page040"
                        imgref="pages/j006s036.png"
                        nr-visible="yes" page="36"/>
                    <p>haben, wenn das deutsche Leben hier überhaupt
                        eben nur durch solche Colonisation ins Land
                        gebracht wäre. Umgekehrt also dürfen wir
                        behaupten, daß in den übrigen, weniger wie
                        Mönkgut entlegenen und abgeschlossenen Gegenden
                        der Dialekt der Einwanderer nach und nach in
                        demjenigen, der schon vor dem Beginne der
                        fremden Ansiedelungen herrschend war, sich
                        verloren habe und untergegangen sei.</p>
                    <p>
                        <b>III.</b> Ein dritter Hauptpunkt, auf welchen
                        wir unser Augenmerk zu richten haben, ist das Recht.</p>
                    <p>Im Jahre 1529 oder 30 begann Matthäus von
                        Normann, damals Gerichtsschreiber bei dem
                        Landvogtei=Gerichte zu Bergen auf Rügen
                            <footnote nr="64">Im Jahre 1554 wurde er
                            selber Landvoigt.</footnote>), die
                        Aufzeichnung &quot;des wendischen Rechts und
                        Gebrukes im Fürstenthumb Ruigen&quot;,
                        ausdrücklich zu dem Zwecke, um dieses wendische
                        Recht vor allen Einmischungen des dänischen und
                        des schwerinschen Rechts, als welche hie und da
                        auf Rügen auch im Gebrauch gewesen, zu bewahren
                        und in seiner Reinheit festzuhalten. Jahrzehnte
                        verwandte er, um sein Werk zu vervollkommnen,
                        und so ist dasselbe in seiner jetzigen Gestalt
                        als die Frucht eines höchst ernsten und
                        sorgfältigen Strebens zu schätzen. Was also
                        irgend von slavischem Rechte sich auf Rügen bis
                        dahin erhalten hätte, müßten wir gewiß in diesem
                        Buche antreffen, und dennoch finden wir nichts
                        als ganz rein deutsches Recht darin. Ohne zu
                        sehr ins Einzelne zu gehen, läßt sich diese von
                        allen unsern Germanisten <footnote nr="65">Vgl.
                            Homeyer, Historiae Juris Pomeranici capita
                            quaedam. Berolini 1821, pag. 49
                        ff.</footnote>) anerkannte Thatsache sofort an
                        den bäuerlichen Verhältnissen als richtig
                        nachweisen und erproben. Bekanntlich findet sich
                        in den ächt slavischen Ländern wie Polen und
                        Rußland, die allerstrengste Leibeigenschaft,
                        dagegen die Bauernpflicht, welche der
                        wendisch=rugianische Landgebrauch darstellt, ist
                        die mildeste Art der Gutshörigkeit, die sich
                        irgendwo in Deutschland zu jener Zeit gefunden
                        haben möchte.</p>
                    <p>Der Bauer hat ein erbliches Recht an seinem Hofe
                        und kann diesen, gegen Erlegung des
                        Verlassungsgeldes (ein Zehntel des Kaufpreises)
                        an die Herrschaft, willkürlich einem andern
                        Bauern verkaufen. Nur wegen namentlich
                        bestimmter Vergehungen oder, falls er unter
                        einem adeligen Herrn wohnt, wenn dieser den Hof
                        für sich oder eines seiner Kinder selbst
                        gebraucht, darf ihm der Hof ein Jahr und vier
                        Wochen vor Petri Stuhlfeier aufgekündiget
                        werden. Im ersten Falle, - </p>
                    <pbr id="page041"
                        imgref="pages/j006s037.png"
                        nr-visible="yes" page="37"/>
                    <p>nämlich der Abmeierung wegen Vergehen, - kann der
                        bisherige Wirth alsdann in der Zwischenzeit drei
                        Kaufliebhaber stellen, aus denen die Herrschaft
                        einen wählen muß. Im zweiten Falle ist der Herr
                        selber Käufer und muß als Kaufgeld wenigstens
                        die Summe, für welche der Bauer oder sein
                        Erblasser den Hof gekauft hat, nebst dem Werthe
                        der seitdem mit geliehenem Gelde gemachten
                        Verbesserungen, entrichten. Läßt sich der
                        frühere Kaufpreis nicht mehr ausmitteln, so
                        stellen Herr und Bauer jeder zwei Bauern als
                        Taxatoren und diese ermitteln dann den zu
                        zahlenden Schätzungswerth. In allen Fällen aber
                        wird der Bauer, sobald er den Besitz des Hofes
                        abgegeben hat, mitsammt seiner Familie aller
                        Pflicht gegen den Herrn entledigt und vollkommen
                        frei. Während er den Hof besitzt, leistet er der
                        Herrschaft vier Tage in jeder Woche Hofdienst
                        und zahlt außerdem jährlich eine gewisse
                        Erbpacht, meistens 20 Mark Sundisch, nach
                        jetzigem Gelde etwa 6 Thlr. 20 Sgr. Will er
                        seine Kinder als Gesinde vermiethen, so hat die
                        Gutsherrschaft vor Fremden den Vorzug; sonst
                        aber können die Kinder fortziehen und sich
                        verheirathen, wohin sie wollen, nur daß jedes
                        derselben dafür beim Wegzuge das Theilgeld mit
                        12 ßl. 4 Pf. Sundisch (6 ßl. 2 pf. Lübisch oder
                        etwa 8 Sgr.) dem Grundherrn zu entrichten hat
                        und nachher, wenn es die auf der Wehre
                        verstorbenen Eltern oder Geschwister mit beerben
                        will, 5 Mark Sundisch (etwa 1 Thlr. 20 Sgr.) an
                        s.g. Inkamelgeld (Geld für das Wiederkommen)
                        bezahlen muß.</p>
                    <p>Was das Güterrecht der Ehegatten und die
                        Erbschichtungen anlangt, so sind alle
                        Bestimmungen hierüber denen des lübischen Rechts
                        ziemlich gleich. Gütergemeinschaft bei beerbter
                        Ehe und nach dem Tode des einen Ehegatten
                        Total=Theilung des gemeinen Gutes zwischen dem
                        Ueberlebenden und den Kindern nach Kopfzahl,
                        daneben jedoch, im Wege gütlicher Uebereinkunft,
                        auch Partial=Theilung oder Ausspruch von dem
                        Gute des zuerst Verstorbenen.</p>
                    <p>So ist das Bauern=Recht beschaffen, welches v.
                        Normann, selbst einem der ältesten rügenschen
                        Adelsgeschlechter angehörend, uns als ein
                        wendisches bezeichnet, welches aber mit
                        slavischer Leibeigenschaft auch nicht die
                        entfernteste Aehnlichkeit hat. Es fragt sich
                        nur, ob dieser Rechtszustand der Bauern, den uns
                        übrigens auch die gleichzeitigen Chronisten
                        Kantzow und Sastrow als einen sehr glücklichen
                        und geehrten beschreiben <footnote
                            nr="66">Sastrow selbst stammte unmittelbar
                            aus einer Bauernfamilie ab.</footnote>),
                        schon vor Einführung des Christenthums auf Rügen
                        gegolten habe,</p>
                    <pbr id="page042"
                        imgref="pages/j006s038.png"
                        nr-visible="yes" page="38"/>
                    <p>oder erst später durch deutsche Colonisten
                        eingeführt sei. Ich kann mich nur unbedingt für
                        die erste Alternative entscheiden. Wäre vor
                        Jaromar I. slavische Leibeigenschaft
                        herrschendes Recht gewesen, so hätte allerdings
                        für Colonisten sich ein neues Recht bilden
                        mögen, dieses wäre aber sicher nicht auf die
                        alten Bauern übertragen, sondern würde sich nur
                        in Form von Privilegien und Sonder=Rechten
                        geltend gemacht haben. Es ist ganz gegen den
                        gewöhnlichen Hergang der Dinge im Mittelalter,
                        daß die Verhältnisse der Gutshörigen allmälig
                        besser und freier sich gestaltet haben sollten;
                        vielmehr suchten die Herren stets ihre Rechte zu
                        erweitern, wovon sich schon bei v. Normann eine
                        Spur findet <footnote nr="67">Tit. 106 a.a.O.
                            &quot;Dat Erffperd iß by Minschen Gedenken
                        vpgekamen&quot;.</footnote>) und was in der
                        Folge, nach den Verwüstungen des dreißigjährigen
                        Krieges, durch Hülfe unserer Juristen und
                        falsche Anwendung des römischen Rechts <footnote
                            nr="68">Der berühmte Mevius, damals
                            Vice=Präsident des höchsten Gerichtes, und
                            mehrere seiner Amtsnachfolger tragen die
                            Hauptschuld. Vgl. Arndt, Versuch einer
                            Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern
                            und Rügen, S. 168 ff.</footnote>), leider in
                        so weitem Umfange gelungen ist, daß die frühere
                        milde Bauernpflicht, - dies ist der technische
                        Name, mit dem noch im 16. Jahrhunderte die
                        Hörigkeit bezeichnet ward, - sich in eine
                        strenge Leibeigenschaft verwandelte <footnote
                            nr="69">Wie unwissend manche unserer neueren
                            pommerschen Geschichtschreiber in allen hier
                            einschlagenden Verhältnissen gewesen sind,
                            erhellt unter andern aus Sell, Pommersche
                            Geschichte Th. 1, S. 476, wo wörtlich steht:
                            &quot;Auf der Insel Rügen ist die
                            Leibeigenschaft der Slaven noch bis in die
                            neuesten Zeiten sehr drückend gewesen&quot;.
                            Diese verkehrte Ansicht ist etwanig
                            modificirt in Barthold's Geschichte von
                            Pommern und Rügen, im berliner
                            Taschen=Kalender für 1837, S. 98 a.E.
                        übergegangen.</footnote>). Wendisch heißt
                        demnach eben nur das Recht, welches schon zur
                        Zeit der alten wendischen Herrschaft gegolten
                        hat, im Gegensatze gegen die mit der Bekehrung
                        stellenweise eingedrungenen fremden Rechte, das
                        dänische und schwerinsche, nicht aber ein Recht
                        slavischen Ursprunges.</p>
                    <p>Was für diese Ansicht noch besonders spricht, ist
                        der Umstand, daß sich, eben so wie bei dem
                        Landmaaße und bei der Sprache, die Wirkung der
                        Colonisation an einem einzelnen Beispiele zeigen
                        läßt. Wie wir oben gesehen haben, sind die
                        Mönkguter höchst wahrscheinlich Abkömmlinge
                        einer westphälischen Colonie, und grade auf
                        Mönkgut waren noch zu v. Normanns Zeit die
                        Verhältnisse der Bauern drückender und strenger,
                        als auf dem eigentlichen Rügen, was er in einem
                        eignen Titel seines Buches, dem 257sten, auseinandersetzt.</p>
                    <p>Wenn nun aber schon vor der Einführung des
                        Christenthums ein solches rein deutsches
                        Bauern=Recht herrschend war,</p>
                    <pbr id="page043"
                        imgref="pages/j006s039.png"
                        nr-visible="yes" page="39"/>
                    <p>so dürfen wir auch gewiß nicht zweifeln, daß die
                        Bauern selbst Deutsche und nicht Slaven gewesen sind.</p>
                    <p>
                        <b>IV.</b> Auf dasselbe Ergebniß führen uns denn
                        endlich viertens die einheimischen urkundlichen
                        Nachrichten über den Zustand des Landes im
                        dreizehnten Jahrhunderte.</p>
                    <p>Wir besitzen - ganz abgesehen von den pommerschen
                        Urkunden - bloß aus dem Fürstenthume Rügen, seit
                        den neunziger Jahren des zwölften Jahrhunderts
                        bis zum Erlöschen des einheimischen
                        Fürstenstammes im Jahre 1325, also aus einem
                        fast unmittelbar nach der Bekehrung an hebenden
                        Zeitraume von etwa 135 Jahren, mehr als tausend
                        Urkunden, theils im Original, theils in dem
                        vollständig erhaltenen Copialbuche der Fürsten
                            <footnote nr="70">Mein älterer Bruder, der
                            Rathsverwandte und Gerichtsdirector
                            Fabricius in Stralsund, ist seit vielen
                            Jahren bemühet gewesen, diese Urkunden
                            vollständig zu sammeln, und es füllt diese
                            mit diplomatischer Genauigkeit veranstaltete
                            Sammlung jetzt in der Handschrift sieben
                            Folio=Bände. Hoffentlich wird sie bald
                            veröffentlicht werden können.</footnote>).
                        Hätte nun innerhalb dieser Zeit, wie gewöhnlich
                        angenommen wird, eine so umfangreiche
                        Einwanderung der Deutschen und eine hiedurch mit
                        bewirkte Verdrängung oder Umwandelung der alten,
                        angeblich slavischen Bevölkerung statt gehabt, -
                        an frühere Einwanderung wird ohnehin niemand
                        denken, - so müßten wir in jenen Urkunden ohne
                        allen Zweifel sehr viele und bestimmte
                        Andeutungen über diese Begebenheiten finden.
                        Aber alles, was möglicher Weise hierauf bezogen
                        werden könnte, besteht theils in dem obgedachten
                        Vergleiche zwischen Fürst Witzlav I. und dem
                        schwerinschen Bischofe, aus dem Jahre 1221,
                        welcher eben von unsern einheimischen
                        Geschichtsforschern als ein besonderes
                        Paradestück zum Beweise der weitgreifenden
                        Colonisation durch Ausländer geltend gemacht
                        wird, theils in einigen Bewidmungen der
                        Feldklöster Eldena und Neuen=Camp, welche diesen
                        die Erlaubniß ertheilten, Leute von allen
                        Nationen, Dänen, Deutsche und Slaven (in dieser
                        Reihenfolge führt die älteste Urkunde sie auf)
                        nach Belieben auf ihren Gütern anzusiedeln. Daß
                        nun vor allem jener Vergleich gar nicht das
                        enthalte, was gewöhnlich als sein Inhalt
                        angegeben wird, glaube ich vorhin nachgewiesen
                        zu haben; was aber diese Klosterbewidmungen
                        betrifft, so geben sie sich eben als besondere
                        Privilegien kund und bieten somit, als ein
                        argumentum a contrario, eine Bestätigung meiner
                        Ansicht dar, daß Colonisationen der behaupteten
                        Art nur ausnahmsweise vorgekommen seien
                            <footnote nr="71">Herr Professor Homeyer, in
                            der (Note 65) angeführten Schrift, S. 21,
                            Note w, um zu beweisen, wie sehr verödet
                            Pommern gegen Ende des 12. <pbr
                                id="fnpage044"
                                imgref="pages/j006s040.png"
                                nr-visible="no" page="40"/> Jahrhunderts
                            gewesen sein müsse, beruft sich auf eine bei
                            Dreger, S. 10, abgedruckte Urkunde vom Jahre
                            1170, in welcher dem pommerschen Kloster
                            Belbuck eilf villae geschenkt werden, von
                            denen nur Eine noch bewohnt gewesen. Allein
                            gewiß darf aus diesem Factum nicht auf den
                            Zustand des Landes im Ganzen geschlossen
                            werden; denn bei Anlegung von Klöstern war
                            es gerade ein Hauptzweck, verödete Gegenden
                            wieder in Cultur zu bringen, und so
                            schenkten die Landesherren den Mönchen,
                            sowohl zur Erbauung der Klöster, als auch
                            nachher, vorzugsweise nur devastirte
                        Ländereien.</footnote>). Da diese Urkunden
                        jedoch namentlich</p>
                    <pbr id="page044"
                        imgref="pages/j006s040.png"
                        nr-visible="yes" page="40"/>
                    <p>in Beziehung auf die Verhältnisse der Slaven und
                        Deutschen zu einander interessant sind, so will
                        ich sie hier im Auszuge mittheilen.</p>
                    <p>1) Aus der confirmatio privilegiorum des mehrere
                        Jahre vorher gestifteten Klosters Eldena, von
                        Jaromor I., aus dem Jahre 1209 (in Dregers Codex
                        diplomaticus, No. 43.):</p>
                    <blockquote>
                        <p>Colonos et villarum claustralium homines ab
                            omni expeditione gentis sclavice et urbium
                            edificatione vel reparatione et pontium
                            structura et resarcione et prorsus ab omni
                            servicio et exactione liberos in perpetuum
                            esse donamus, ut nemini quicquam servicii
                            debeant nisi soli deo et claustro. Dedimus
                            etiam eis (scil. monachis) perfectam
                            libertatem convocandi ad se ac collocandi
                            ubicunque voluerint in possessione predicte
                            ecclesie dacos, teutonicos, sclavos, et
                            cujuscunque artis homines <footnote
                                nr="72">Aehnlich heißt es in der
                                Fundations=Urkunde des Klosters
                                Neuen=Camp von Witzlav I. aus dem Jahre
                                1231 ( bei Dreger, l.c. No. 86), homines
                                cujuscunque gentis, ohne daß die Namen
                                der Nationen aufgezählt werden, und
                                statt: ab omni expeditione gentis
                                Slavicae etc. bloß schlechtweg ab omni
                            expeditione.</footnote>), et ipsas artes
                            exercendi, ac parochias et presbiteros
                            instituendi, et tabernas habendi, utrum
                            velint more gentis nostre, sive teutonicorum
                            aut danorum; etc.</p>
                    </blockquote>
                    <p>2) In der 1248 von dem pommerschen Herzoge
                        Wartislav III., zu dessen Gebiete damals auch
                        der östlich vom Ryck=Flusse belegene Theil des
                        Fürstenthums Rügen mit dem Kloster Eldena
                        gehörte, diesem Kloster ertheilten Bestätigung
                        seiner Güter und Freiheiten (bei Dreger, l.c.
                        No. 186.) heißt es:</p>
                    <blockquote>
                        <p>Confirmamus, .... ne videlicet vel ipsi, vel
                            coloni seu homines ipsorum, urbes aut pontes
                            edificare, reparare, vel etiam custodire
                            cogantur. Nec etiam quisquam judicum
                            secularium eis molestus sit in ullo negotio,
                            sed ut liberi sint ab omni jure advocatie,
                            communis placiti et expeditionis, et etiam
                            ab illo jure,</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page045"
                        imgref="pages/j006s041.png"
                        nr-visible="yes" page="41"/>
                    <blockquote>
                        <p>quod Herskild dicitur <footnote
                                nr="73">Demselben Kloster Eldena
                                verkaufte der rügensche Fürst Jaromar
                                II. im Jahre 1252 das Land Reddevitz,
                                d.i. der Halbinsel Mönkgut nördlichen
                                und mittleren Theil; und in diesem
                                Kaufbriefe (bei Dreger, l.c. No. 229)
                                geschieht ebenfalls des Heerschildes
                                Erwähnung. .... decernimus, ab omni jure
                                advocatiae, communis placiti et
                                expeditionis, et ab illo jure, quod
                                herschild dicitur, .... esse liberos et
                                exemtos etc.</footnote>). .... Cunctis
                            etiam hominibus et colonis in claustri
                            possessionibus locandis sive etiam jam
                            locatis concedimus in causarum agendis jure
                            proprio se tueri, salvo in omnibus jure
                            ecclesiastico et censura. Si quis vero in
                            villis gentis [nationis] alterius, ut verbi
                            gratia Danus vel Slavus inter Theotonicos,
                            et e converso, elegerit habitare, volumus ut
                            illorum jure utatur, quorum contubernium
                            approbavit, nisi forte abbas, qui pro
                            tempore fuerit, aliter inter eos duxerit
                            ordinandum. .... Renunciamus exceptioni doli
                            et omni alii exceptioni, .... et insuper
                            etiam omni auxilio juris canonici et civilis
                                <footnote nr="74">Diese Erwähnung der
                                doli exceptio und des römischen Rechts
                                überhaupt, schon um diese Zeit, ist
                                äußerst merkwürdig. Man sieht daraus
                                auch, wie die Verbreitung des römischen
                                Rechts in Deutschland anfänglich
                                besonders durch die Geistlichkeit
                                befördert worden ist.</footnote>) et
                            omni consuetudini, quae jus Zlavicum vel
                            Theotonicum appellatur. etc.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Das Wichtigste in diesen Urkunden für unsern
                        Zweck ist, außer der darin enthaltenen
                        Bestätigung der oben von mir in Anspruch
                        genommenen Bedeutung des Wortes coloni,
                        besonders die Gegenüberstellung der expeditio
                        gentis Slavicae und des jus illud, quod Herskild
                        dicitur. Ich erkläre mir die Sache
                        folgendergestalt. In der Blüthezeit der
                        slavischen Herrschaft bildeten die freien oder
                        adeligen Slaven (beides ist wohl durchaus
                        identisch) gewissermaßen eine Kriegerkaste.
                        Ihnen war Grund und Boden mit den darauf
                        wohnenden deutschen Hörigen, welche eben den
                        Acker für sie bauen mußten, von den Fürsten
                        zugetheilt worden, wogegen ihnen die
                        Verpflichtung oblag, in den Krieg zu ziehen, die
                        Burgen und Brücken zu bauen, zu unterhalten und
                        zu vertheidigen <footnote nr="75">Urbs heißt
                            hier eben nichts, als eine landesherrliche
                            Burg, gleichbedeutend mit castrum. Die
                            später nach westdeutschem Muster angelegten
                            Municipal=Städte werden stets mit civitas
                            oder oppidum bezeichnet. Auch die Brücken
                            kommen hier nur wegen ihrer militärischen
                            Bedeutung bei Angriff und Vertheidigung in
                            Betracht, und sind unter diesen pontes wohl
                            hauptsächlich die späterhin unter der
                            Benennung: &quot;Pässe&quot; begriffenen
                            Brücken über die Grenzflüsse zu verstehen,
                            bei denen dann meistens auch ein castrum
                            angelegt war. Ich halte diese urbium et
                            pontium aedificatio, reparatio et custodia
                            für einerlei mit dem servicium, quod
                            borchwerc [Burgwerk] dicitur. Vgl. unten
                            Note 78.</footnote>). Natürlich ist</p>
                    <pbr id="page046"
                        imgref="pages/j006s042.png"
                        nr-visible="yes" page="42"/>
                    <p>nicht daran zu denken, daß diese slavischen
                        Herren solche Bauten und Reparaturen mit eigner
                        Hand ausgeführt hätten; dazu konnten sie ja eben
                        ihre Hintersassen verwenden. Aber mit den
                        letzteren hatte der Fürst unmittelbar keine
                        Befassung; er hielt sich an die Herren, denen
                        alle diese Leistungen eben für den Genuß der
                        ihnen verliehenen Güter als eine auf denselben
                        haftende Reallast aufgebürdet waren <footnote
                            nr="76">Unstreitig hatten schon in
                            vorchristlicher Zeit die slavischen Herren
                            nur eine Art Lehen=Eigenthum an ihren
                            Gütern; dem Fürsten stand das Obereigenthum
                            (proprietas) an allem Grund und Boden in
                            seinem Gebiete zu, weshalb denn bei
                            Veräußerungen, zur Gültigkeit derselben,
                            auch immer seine Zustimmung erfordert ward.
                            Vgl. Dreger l.c. No. 35, 49, 86 Note g, und
                            103, Lisch, Meklenburgische Urkunden Bd. 1,
                            No. 11 bis 13, 25, 28, 32, 39 und
                        41.</footnote>). Daß die deutschen Hörigen
                        derzeit keine Waffen tragen durften, versteht
                        sich wohl von selbst; allein durch die fast
                        ununterbrochenen blutigen Kämpfe im zwölften
                        Jahrhunderte wurden die Reihen des slavischen
                        Adels sehr gelichtet, und so waren die Fürsten
                        in ihren neuesten Bedrängnissen sicherlich
                        bewogen worden, auch die Hörigen zur
                        Vertheidigung des Landes aufzurufen und ihnen zu
                        diesem Zwecke Waffen zu geben <footnote
                            nr="77">Noch im sechszehnten Jahrhunderte
                            hatten die rügenschen Hörigen
                            uneingeschränkt das Recht Waffen zu tragen;
                            und Kantzow erzählt, daß sie selbst zur
                            Kirche mit ihren Spießen zu gehen, und diese
                            während des Gottesdienstes vor die
                            Kirchenthür zu stellen
                        pflegten.</footnote>). Auf solche Weise ward aus
                        den deutschen Bauern eine Landwehr gebildet, und
                        diese wird denn nun auch mit einem deutschen
                        Worte bezeichnet und Heerschild genannt im
                        Gegensatze zu der adeligen Kriegsschaar der
                        slavischen Vasallen oder Burgmänner. In den
                        mitgetheilten Urkunden werden aber eben sowohl
                        die den Klöstern geschenkten Ländereien selber
                        von der darauf haftenden Reallast, der expeditio
                        gentis Slavicae, als auch die Hintersassen des
                        Klosters von der persönlichen
                        Landwehrpflichtigkeit, dem jus, quod Herskild
                        dicitur, und wofür es an einem slavischen Namen
                        fehlte, gänzlich befreiet.</p>
                    <p>Derselbe Grund, der die Bewaffnung der deutschen
                        Hörigen veranlaßt hatte, - die großen in der
                        Zahl der slavischen Herren entstandenen Lücken,
                        - ward jetzt, nach der Christianisirung unserer
                        Länder, auch die Ursache, daß die Fürsten viele
                        deutsche Ritterbürtige als Vasallen aufnahmen,
                        und mit Land und Leuten belehnten. Aus diesen
                        und den noch übrigen slavischen Herren erwuchsen
                        denn durch rasche Amalgamation die
                        Ritterschaften der einzelnen Territorien als ein
                        einiger Stand; und so werden seit der Mitte des
                        dreizehnten Jahrhunderts die slavischen Herren
                        fast nie mehr nach ihrer National=Abstammung,</p>
                    <pbr id="page047"
                        imgref="pages/j006s043.png"
                        nr-visible="yes" page="43"/>
                    <p>sondern allein nach dem Range, den sie in der
                        Ritter=Zunftverfassung einnehmen, bezeichnet.
                        Wenn früherhin in den Urkunden noch einzelne
                        Personen mit dem Zusatze: nobilis Slavus als
                        Zeugen oder sonst vorkommen, so findet man von
                        jetzt an, sowohl bei slavischen als deutschen
                        Namen, fast ausschließlich die Bezeichnungen:
                        milites (Riddere), armigeri (Knapen van Wapen)
                        und famuli (Knapen); und demgemäß werden von
                        gedachter Zeit ab nur noch die slavischen
                        Leibeignen, welche die Fürsten und vielleicht
                        auch einzelne Herren hie und da auf ihren Gütern
                        angesiedelt hatten, mit dem Namen Slavi, oder in
                        der corrumpirten Form desselben: Solani,
                        urkundlich aufgeführt. Man sieht aber zugleich,
                        daß solche Ansiedelungen nur an ganz einzelnen
                        Orten, und sehr spärlich zerstreuet, sich
                        fanden, und daß diese slavischen Leibeignen gar
                        nicht eigentliche Ackerbauer <footnote
                            nr="78">Daß die Slaven zum Ackerbau
                            überhaupt nicht recht zu gebrauchen waren,
                            erhellt auch aus folgendem Auszuge aus einer
                            pommerschen Urkunde, schon vom Jahre 1228
                            (bei Dreger, l.c. No. 69), in welcher Herzog
                            Barnim I. der St. Johannis=Kirche in Lübeck
                            statt des ihr von seinem Vater geschenkten,
                            am rechten Ufer der Peene in Alt=Vorpommern
                            belegenen Gutes Preetzen zwei andere in
                            Neu=Vorpommern und zwar in der Grafschaft
                            Gützkow liegende Güter verleihet. Nicht nur
                            der Umstand, daß diese Urkunde solchemnach
                            mehrere dicht an der Grenze des Fürstenthums
                            Rügen belegene Ortschaften betrifft, sondern
                            auch ihr eigenthümliches, Interesse, weil
                            sie den oben geltend gemachten Satz, daß die
                            Benennungen einzelner Terrain=Puncte meist
                            deutsch geblieben seien, ja daß selbst ächt
                            slavische Rechts= und
                            Verfassungs=Verhältnisse im gemeinen Leben
                            mit deutschen Wörtern benannt wären, recht
                            anschaulich bestätigt, mag ihre Mittheilung
                            rechtfertigen. Noverint omnes, .... patrem
                            nostrum .... ecclesie S. Johannis ....
                            villam Prezene .... liberaliter contulisse.
                            ....  Verum, quia a Slavis inhabitata ad
                            libertatem ecclesie et canonicorum
                            utilitatem sine gravibus expensis ....
                            nequaquam poterat expediri, nos .... in
                            predicte ville recompensationem duas villas
                            Karbowe scilicet et Petzekowe in provincia
                            Gutzekowe constitutas ..... ab omni
                            exactione, peticione et servicio, quod
                            borchwerc (Burgwerk) dicitur, .... liberas
                            conferimus, .... terminos .... annotantes
                            .... astenbedde (Steinbette oder Hünengrab)
                            usque ad stagnum Lubecensium, quod Sebleke
                            (Seeblänke) dicitur, ..... rivo, qui
                            Lutzowerbeke (Lützower Bach) dicitur, ......
                            campum, qui dicitur Stritkamp (Streitfeld)
                            .... paludem, quae Rusgensole (Rusgen im
                            Ausdrucke: Rusch und Busch, und so auch Soll
                            für Teich, noch jetzt gebräuchlich) seu
                            juncorum palus dicitur, .... usque subtus
                            tres montes, qui Circumspicite sive se thio
                            umme (Siehe dich um!) nominantur,
                        etc.</footnote>), sondern nur Gärtner,
                        Viehzüchter oder Fischer waren.</p>
                    <p>Was namentlich das Fürstenthum Rügen betrifft, so
                        läßt sich aus dem oben angedeuteten reichen
                        Urkunden=Schatze fast eine vollständige
                        Topographie des ganzen Landes herstellen; ja
                        durch die vielen Kauf= und Lehn=Briefe wird man
                        sogar in den Stand gesetzt, beinahe alle
                        Besitzveränderungen in den einzelnen Ortschaften
                        seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts ganz
                        speciell zu verfolgen. Und dennoch, unter dieser
                        Masse von Urkunden sind, so weit mir bekannt
                        ist, die folgenden vier</p>
                    <pbr id="page048"
                        imgref="pages/j006s044.png"
                        nr-visible="yes" page="44"/>
                    <p>die einzigen, in welchen slavischer Bewohner
                        einzelner Ortschaften Erwähnung geschieht.</p>
                    <p>1) In einem Kaufbriefe vom Jahre 1256, mittelst
                        dessen Fürst Jaromar II. das Dorf Sarnkevitz der
                        dasselbe bewohnenden Bauerschaft verkauft (bei
                        Dreger, l.c. No. 280), heißt es:</p>
                    <blockquote>
                        <p>..... ville Sarnekevitze et hominibus
                            habitantibus in eadem vendidimus quidquid
                            sub determinatione predicte ville
                            continetur, scilicet a via quae dicitur
                            Rosenvorde (Rosenfurth) ..... ultra
                            procedendo juxta monticulos schedehope
                            (Scheidehaufen, Grenzhügel) appellatos, ....
                            et hoc Rarechte (wohl nichts anders, als:
                            &quot;grade aus&quot;) quod vulgo dicitur,
                            etc. .... Slavi seu Solani ponendi sunt, ubi
                            nunc positi sunt, et non tenentur agris uti,
                            sed tantum lignis et pascuis, et plures
                            Slavi seu Solani in eadem villa non sunt
                            locandi, quam locati sunt. etc.</p>
                    </blockquote>
                    <p>2) In der Fundations=Urkunde der Stadt Damgard,
                        vom Jahre 1258 (bei Dreger, l.c. No. 306.), sagt
                        Fürst Jaromar II., nachdem er die übrigen zum
                        Stadtgebiete zu schlagenden Ländereien
                        aufgezählt hat:</p>
                    <blockquote>
                        <p>villam quoque Slavicalem, jam dicte civitati
                            proxime adjacentem, quocunque modo id
                            disponamus, ipsius terminis liberaliter apponemus.</p>
                    </blockquote>
                    <p>3) Fürst Witzlav III. macht in einer
                        Schenkungsurkunde vom Jahre 1290, vermittelst
                        deren er die Stadt Barth mit einer auf der Insel
                        Zingst belegenen Wiese begabt, nachstehenden Vorbehalt:</p>
                    <blockquote>
                        <p>.... hoc adjecto, quod Slavi nostri in vico
                            juxta civitatem Bart sepedictam personaliter
                            residentes predicti prati pascuis ad usus
                            suos pacifice et quiete ac jugiter perfruantur.</p>
                    </blockquote>
                    <p>4) Endlich in dem Testamente des Fürsten Witzlav
                        III., errichtet zu Asloen in Norwegen, am 27.
                        December 1302, findet sich folgende Stelle:</p>
                    <blockquote>
                        <p>Item volo et mando heredibus meis, quod Slavi
                            mei in Michelstorp et Bresechevis ac in vico
                            apud Bard eandem libertatem habeant in
                            omnibus, quam meo tempore habuerunt.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Die Ausdrücke in den letzten beiden Stellen:
                        Slavi nostri und Slavi mei beweisen namentlich,
                        daß diese Slaven nichts anderes als auf
                        fürstlichen Kammergütern wohnende</p>
                    <pbr id="page049"
                        imgref="pages/j006s045.png"
                        nr-visible="yes" page="45"/>
                    <p>erbunterthänige Leute waren, und daß auch die in
                        den ersten beiden Urkunden bezeichneten Slaven
                        sich in derselben Lage befanden, erhellt daraus,
                        daß der Fürst über den von ihnen bewohnten Grund
                        und Boden als über sein Privat=Eigenthum ganz
                        frei verfügt. Ungemein rührend ist daneben, wie
                        Fürst Witzlav sicherlich in dem Bewußtsein, daß
                        er selbst eines Volksstammes mit diesen
                        Leibeigenen sei, besondere Sorge für sie trägt.
                        Schon während seines Lebens hat er ihnen wohl
                        Erleichterungen und Befreiungen zu gute kommen
                        lassen und sie vor möglichen Benachtheiligungen
                        sicher zu stellen gesucht, wovon gerade der in
                        der dritten Urkunde zu ihren Gunsten gemachte
                        Vorbehalt ein Beispiel abgiebt; nun gedenkt er
                        ihrer auch noch in seinem letzten Willen, und
                        legt es seinen Erben ans Herz, daß sie in dieser
                        Beziehung ganz seinem Vorgange folgen sollen.
                        Diese ausgesprochene Absicht des Testators läßt
                        aber zugleich ziemlich deutlich erkennen, daß
                        die namentlich bezeichneten slavischen
                        Ansiedelungen in jenen drei Dörfern damals wohl
                        die einzigen auf dem ganzen fürstlichen
                        Kammergute sein mochten, denn sonst würde er
                        gewiß auch die übrigen genannt haben, da er hier
                        ja seinen Slaven eben nicht neue Vortheile als
                        ein Vermächtniß zuwenden will (wobei eher eine
                        Vorliebe für einzelne Ortsgemeinden denkbar
                        wäre), sondern sie nur in ihren bisherigen
                        Rechtsverhältnissen gegen künftige Unterdrückung
                        zu schützen bemühet ist, und so können wir
                        hieraus einen Schluß ziehen, wie ganz einzeln
                        und zerstreuet Ortschaften dieser Art in dem
                        ganzen Fürstenthume sich gefunden haben dürften.</p>
                    <p>Unter solchen Umständen ist es denn allerdings
                        sehr erklärlich, daß auch unter den hörigen
                        Leuten das Slaventhum in ganz kurzer Zeit
                        aussterben und deutscher Art und Sprache Platz
                        machen mußte, nachdem Landesherr und Adel in
                        dieser Beziehung längst vorangegangen waren, wie
                        denn namentlich der letzte rügensche Fürst
                        Witzlav IV. sogar unter den deutschen
                        Minnesängern nicht unrühmlich aufgetreten ist.</p>
                    <p>Beiläufig mag noch als letztes Argument für meine
                        Behauptung, daß schon vor der Bekehrung der
                        Ostseeküsten der deutsche Stamm hier heimisch
                        gewesen sei, auch das Verzeichniß der ältesten
                        lübeckischen Rathmänner benutzt werden, welches
                        v. Westphalen in seinen Monumenta inedita, Tom.
                        III, p. 632 ff. mittheilt <footnote
                            nr="79">Westphalen bezeichnet dieses Stück
                            als einen Anhang des Codex Oldenburgensis
                            Justitiae Lubecensis, einer Handschrift des
                            ältesten Lübischen Rechts, welche der
                            Lübecker Rath im Jahre 1235 der Stadt
                            Oldenburg auf ihre Bitte zugefertiget habe.
                            Nach der neuesten Bearbeitung des ältesten
                                <pbr id="fnpage050"
                                imgref="pages/j006s046.png"
                                nr-visible="no" page="46"/>Lübischen
                            Rechts von Hach, ist dieser Coder jetzt
                            nicht mehr aufzufinden; aber von dem
                            angehängten, hier besprochenen Verzeichnisse
                            giebt es nach v. Westphalen noch mehrere
                            alte Handschriften (namentlich auch in
                            Kirchring, Chronicon et Documenta Lubec.
                            Mscr.), aus denen er auch die bei den Namen
                            vorkommenden Varianten aufgenommen
                        hat.</footnote>). Bekanntlich gründete Heinrich der</p>
                    <pbr id="page050"
                        imgref="pages/j006s046.png"
                        nr-visible="yes" page="46"/>
                    <p>Löwe die Stadt Lübeck grade als Vormauer gegen
                        die Wenden, und nur Deutsche konnten das
                        Bürgerrecht erwerben, von dem jeder Slave schon
                        als solcher ausgeschlossen war. Unbezweifelt
                        sind also die ältesten Bürgermeister und
                        Rathmänner doch wohl gewiß Deutsche gewesen.
                        Nichts desto weniger nennt das gedachte
                        Verzeichniß bereits aus der Zeit des zwölften
                        Jahrhunderts eine Menge von Leuten, die, obwohl
                        aus Meklenburg, Rügen und Pommern gebürtig,
                        dennoch im lübeckischen Rathe gesessen haben.
                        Hinter der Copei der von Heinrich im Jahre 1158
                        ertheilten Bewidmung mit städtischem Rechte
                        heißt es hier nämlich <footnote nr="80">Da v.
                            Westphalen Monum. ined. Allen zugänglich
                            ist, so gebe ich den folgenden Auszug nicht
                            in der veralteten Mundart des Originals,
                            sondern sogleich in heutiger
                        Schriftsprache.</footnote>): &quot;Zuvor hatte
                        man zu Lübeck keinen Rath außer zwei
                        Bürgermeistern und zwei Beisitzern, die gleich
                        den Vögten, wie man auf Dörfern hat, Ding und
                        Gericht hielten. Diese vier sind zu der Zeit die
                        vornehmsten und weisesten Leute gewesen, nämlich
                        Hinrick von Artelonburg aus dem Lande zu
                        Sachsen, Garvin von Skodthorpe von Julin, Barvin
                        Oelde aus Alten=Lübeck, Johann aus der Burg Garz
                        (van dem Castele van Carent) im Lande Rügen.
                        Diese vier haben auf Herzog Heinrichs Befehl
                        zwanzig Leute zu sich gekoren, so daß ein voller
                        Rath daraus ward, und sind ihre Namen diese:
                        Cord Strale, von Wineta nach Lübeck gekommen,
                        .... Eyke Wise aus Mickilinborg, .... Lubbert
                        Beringer von Stargard <footnote nr="81">Wise und
                            Beringer sind auch in einem Anno 1188 von
                            Kaiser Friedrich Barbarossa den Lübeckern
                            ertheilten Privilegium als Zeugen mit
                        aufgeführt.</footnote>) .... Arcecumus Schol
                        donto von Julin (alii Wollin), Beringer Todo aus
                        Pommern. .... Anno 1165 sind eilf zu Rath
                        gekoren, weil so viele der Vorigen abgedankt
                        haben, .... Egeloff Wagge aus Meklin borgk, ....
                        Antonius Adelwasser von Julin (alii Wollin);
                        Anno 1168 Etler Schwarte von Usedom aus Pommern,
                        Go fridus Kadewasch von Stargard aus Pommern,
                        Heidenreich Sasgardt von Arcona aus Pommern,
                        .... Henrich Krupe von Carend aus Pommern; Anno
                        1170 Bose Dreast Consul aus der großen Stadt
                        Meklinburgk, Gerhardus Sce terehe von Stargard
                        aus Meklinburgk; Anno 1172 Henrich Hobrand von
                        Wolin .... Anno 1174 Ditherd Fuste van Usedom
                        .... Anno 1176 .... Giselbertus Delendodt von</p>
                    <pbr id="page051"
                        imgref="pages/j006s047.png"
                        nr-visible="yes" page="47"/>
                    <p>Julin .... Anno 1184 Johann Pristin adeligen
                        Geschlechts aus Meklinburg .... Anno 1186 ....
                        Wiggerus von Dot schem aus Meklinborgk, Hartwick
                        von Parchen aus Meklin burgk .... Anno 1206 ....
                        Johann von Dellinge aus Stettin u.s.w.&quot;
                        Dies Verzeichniß der neugewählten Rathmänner ist
                        bis zum Jahre 1234 fortgesetzt, und es kommen
                        darin noch mehrere Meklenburger und Märker vor.
                        Hier sehen wir also, wie die deutsche
                        Bürgerschaft in Lübeck nicht bloß aus
                        westelbischen Einwanderern, sondern in gleich
                        starkem Maaße aus Leuten, die von Osten aus den
                        sogenannten slavischen Ländern kommen, sich
                        zusammensetzt, was den bisherigen Annahmen über
                        den Volksstamm in diesen Territorien schnurgrade
                        widerspricht, mit meiner Ansicht aber im
                        vollkommensten Einklange steht.</p>
                    <p>Somit an das Ende meiner Untersuchung gelangt,
                        gestehe ich gerne ein, daß die Beweisführung
                        selbst noch unvollständig und lückenhaft sei,
                        daß vieles nur als Hypothese gegeben werden
                        konnte, und daß manche der aufgestellten Sätze
                        etwas unreif erscheinen mögen. Dennoch glaubte
                        ich, diese neue Ansicht, mit der ich mich
                        indessen bereits länger als ein Decennium
                        herumgetragen habe, hauptsächlich deshalb schon
                        jetzt veröffentlichen zu dürfen, damit bei dem
                        regen Eifer, der für Erforschung der pommerschen
                        und meklenburgischen alten Geschichte unter uns
                        erwacht ist, auch andere gründliche Forscher
                        sich veranlaßt sehen mögen, der Sache weiter
                        nachzuspüren, und damit auf solche Weise durch
                        das vereinte Bemühen Mehrerer die Wahrheit
                        leichter und sicherer ans Licht gefördert werde.</p>
                    <center>
                        <hr width="20%"/>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>Nachtrag.</b>
                            </font>
                        </p>
                    </center>
                    <p>Erst nach Beendigung des vorstehenden Aufsatzes
                        sind mir zwei Schriften zu Gesichte gekommen,
                        die für unsern Gegenstand Interesse haben, und
                        woraus hier denn nachträglich Einiges
                        mitgetheilt werden mag.</p>
                    <p>Die erste ist eine Recension von Masch Geschichte
                        des Bisthums Ratzeburg, in den Göttinger Gel.
                        Anz. 1838, S. 1641 bis 1647, welche zeigt, daß
                        auch Andern schon die wunderbar schnelle
                        Germanisirung der angeblich rein slavischen
                        Ostseeländer aufgefallen ist, und einiges
                        Bedenken erregt hat. Der Recensent, G. Waitz,
                        sagt nämlich am Schlusse seiner Beurtheilung Folgendes:</p>
                    <p>&quot;Es sind diese slavisch=deutschen Provinzen
                        in ihrer Geschichte gewissermaßen gekürzt. Um
                        Jahrhunderte später, als</p>
                    <pbr id="page052"
                        imgref="pages/j006s048.png"
                        nr-visible="yes" page="48"/>
                    <p>dem Südwesten, kommen ihnen christliche Lehre,
                        geistliche Bildung und germanische Institute
                            <footnote nr="82">Hierüber verlange ich eben
                            erst den Beweis, und bestreite es bis
                        dahin.</footnote>) zu; aber in kurzer Zeit
                        treten sie den übrigen Theilen des Reiches
                        gleich an die Seite, und weniger die
                        Erinnerungen der Vergangenheit und die Folgen
                        des verspäteten Ueberganges zu einer neuen
                        Bildung, als die sonstigen Verhältnisse bedingen
                        die folgende Geschichte. Es zeigt sich dies auch
                        im ratzeburger Bisthume. Die Anfänge, die
                        allmälige Christianisirung erinnern an die erste
                        Hälfte des Mittelalters; aber in wenigen Jahren
                        stehen wir hier inmitten der Interessen einer
                        schon ganz andern Zeit, und gehen jetzt mit den
                        Jahrhunderten abwärts, ohne einen merklichen
                        Unterschied zu gewahren zwischen dem, was sich
                        hier zuträgt, und den Entwickelungen der übrigen
                        deutschen Lande&quot;.</p>
                    <p>Noch interessanter ist folgendes Werk:</p>
                    <blockquote>
                        <p>Rußland, von Thaddäus von Bulgarin, übersetzt
                            von Brackel. Abtheilung: Geschichte. Erster Band.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Der Verfasser, selbst ein Slave, stellt hier in
                        dem Capitel über die Slavisirung des
                        nordöstlichen Germaniens (S. 337 ff.) Ansichten
                        auf, die mit den meinigen in vielen Punkten
                        übereinstimmen. Vorzüglich wichtig aber
                        erscheint mir, daß sehr viele Wörter und Namen,
                        die bei uns bisher für slavisch gegolten haben,
                        als solche von ihm abgewiesen und dem deutschen
                        Sprachstamme vindicirt werden, weil sie eben auf
                        slavische Wurzeln durchaus nicht zurückgeführt
                        werden könnten und sich daneben auch bei den
                        östlichen (russischen) Slaven gar nicht fänden.
                        Dahin rechnet er unter andern die Namen: Spree,
                        Havel, Tollense (S. 338), und die
                        Amtsbezeichnung Supan <footnote nr="83">Bulgarin
                            sagt [S. 280, Note *)]: die Russen kennen
                            keine Supane. Pan oder Bann ist kein
                            slavisches, sondern ein deutsches Wort, wie
                            es denn auch in dem Eide der Sachsen wider
                            Carl den Großen heißt: &quot;Hilli kroti
                            &quot;Wuodana ilp osken Pana Witikin af ten
                            aiskena Carlevi, ten Slaktenera&quot;.
                            Ferner bemerkt er [S. 278], daß auch bei den
                            Slavenvölkern die Leibeignen Cholopy oder
                            Chlopy heißen, was entweder von Chalupy
                            (Hütte) oder von dem deutschen Kloben
                            (Knecht) abzuleiten sei. Ob das Wort Kloben
                            wirklich im Alt=Deutschen Knecht bedeutet
                            habe, und hievon also unser Wort Sklave
                            abzuleiten sei (vgl. oben Note 51), wage ich
                            nicht zu entscheiden. Bei J. Grimm wird das
                            Verbum klöven (spalten), klov, klaven,
                            welches im Platt=Deutschen noch jetzt
                            gebräuchlich ist, in dem Verzeichnisse der
                            starken Zeitwörter gänzlich
                        vermißt.</footnote>). Am auffallendsten ist
                        jedoch die Behauptung, daß der Volksname Ljächen
                        (Ljachowe) oder Lechen in den slavischen
                        Sprachen gar keinen Sinn habe <footnote
                            nr="84">S. 338 f. - Zeuß (Die Deutschen und
                            die Nachbarstämme, S. 604 f.) will dies Wort
                            aus dem slavischen ljas, ljes (Wald)
                            ableiten, und Ljachowe <pbr id="fnpage053"
                                imgref="pages/j006s049.png"
                                nr-visible="no" page="49"/>mit
                            Ljesjanine (Waldbewohner) identificiren.
                            Aber, auch abgesehen davon, daß die Polen
                            jenen ihren Volksnamen nicht von einem
                            Wohnplatze, sondern von einem Stammvater,
                            Ljech, herleiten, traue ich hier dem
                            slavischen Geschichtsforscher doch mehr; wie
                            ich denn überhaupt gegen daß Etymologisiren
                            des Herrn Zeuß etwas mißtrauisch geworden
                            bin. Ist es erlaubt, wie er verlangt, die
                            Namen Teutones, Nuithones, Juthones, Eutii
                            [S. 146, Note *)], und dann wieder Suevi,
                            Cyuvari, Teutonoari, Juthungi, Vitingi,
                            Eutingi und Reudigni [a.a.O. und S. 150]
                            lediglich für dialektisch verschiedene
                            Formen eines und desselben Namens: der
                            Jüten, zu erklären, (mit denen dann wohl
                            auch die S. 152 unter sich identificirten
                            Eudoses des Tacitus,
                            &#x3a6;&#x3bf;&#x3c5;&#x3bd;&#x3b4;&#x3bf;&#x3cd;&#x3c3;&#x3bf;&#x3b9;
                            des Ptolomäus und Sedusii des Cäsar,
                            zusammenfallen sollen), so wird auch die
                            bekannte Ableitung des Namens Jacob aus
                            Nebukadnezar wohl noch zu rechtfertigen
                            sein. - Warum wohl nur die Namen Zeus und
                            Thor nicht identificirt sind, da ihre
                            Verwandtschaft wohl am wenigsten geläugnet
                            werden dürfte? - ( Vgl. Zietus, - Zeter, -
                        Tojodute).</footnote>), und nichts</p>
                    <pbr id="page053"
                        imgref="pages/j006s049.png"
                        nr-visible="yes" page="49"/>
                    <p>anderes als das slavisirte Wort Lygier sei. Ist
                        dies richtig, so zeigt sich in dieser Umbildung
                        eine bedeutende Analogie für die Verwandlung des
                        deutschen Namens Rugier in den slavischen der
                        Ranen. (Lygii, Ljachowe, Ljächen, Lechen, -
                        Rugii, Rugiani, Rujani, Rjani, Rani). Früherhin
                        hat keiner unserer Geschichtsforscher daran
                        gezweifelt, daß die Insel Rügen ihren heutigen
                        Namen von den alten Rugiern habe. Erst Barthold
                        und Zeuß belehren uns, diese Annahme beruhe
                        lediglich auf eitlen Träumen. Allerdings können
                        beide nicht leugnen, daß da, wo zu Tacitus und
                        Ptolomäus Zeiten Rugier, Wariner und Silinger
                        wohnten, in slavischer Zeit Rujani [Zeuß, S.
                        664], Warnabi (Warnavi) [Zeuß, S. 652] und
                        Silenzi (Slenzi, böhmisch Silezi) [Zeuß, S. 663]
                        sich wieder finden, von denen noch jetzt Länder
                        und Flüsse die Namen tragen; allein ein
                        historischer Zusammenhang zwischen diesen, doch
                        ziemlich gleich klingenden Namen soll gänzlich
                        fehlen, und dieses Zusammentreffen der
                        Namensähnlichkeit einem reinen Zufalle, -
                        richtiger wohl, einer prästabilirten Harmonie, -
                        zugeschrieben werden müssen. Das Wunderbare
                        dieser prästabilirten Harmonie wächst aber noch
                        ungemein, wenn man gewahr wird, daß sie auch bei
                        den an der Donau angesiedelt gewesenen Rugiern
                        sich wieder beurkundet, indem der Geographus
                        Ravennas das alte Rugiland dorten mit dem Namen
                        Ranici (scilicet: agri) bezeichnet <footnote
                            nr="85">IV, 37. - Bajovarii ..... inter
                            Ranicos, quae nune ab Aunariis (Avaris)
                            dominatur, et Italiam .....</footnote>).
                        Jetzt endlich übernimmt es ein slavischer
                        Geschichtsforscher, uns unsern deutschen
                        Stammvätern wieder zuzueignen.</p>
                    <p>Mir drängte sich, als ich jene Stelle Bulgarins
                        las, der Gedanke auf, daß der polnische Adel,
                        der sich in Körper= und Gesichtsbildung von den
                        Leibeigenen so auffallend unter=</p>
                    <pbr id="page054"
                        imgref="pages/j006s050.png"
                        nr-visible="yes" page="50"/>
                    <p>scheidet und im Durchschnitte schön zu nennen
                        ist, während die stumpfe Physionomie des
                        gemeinen Polen meistens einen häßlichen Anblick
                        darbietet, vielleicht eben so nur die slavisirte
                        Nachkommenschaft der lygischen Herren darstelle,
                        als der russische Adel die der Waräger, und als
                        der alt=französische Adel urkundlich aus den
                        gallisirten Enkeln der fränkischen Eroberer
                        bestanden hat.</p>
                    <center>
                        <hr size="4" width="20%"/>
                    </center>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz  2  Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art02">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Uebersicht der meklenburgischen
                        Ortschaften wendischen Ursprungs, welche nach
                        einheimischen Naturkörpern benannt sind</dc-title>
                    <dc-creator>M. Siemssen</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2477</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355577836
M. Siemssen:
Uebersicht der meklenburgischen Ortschaften wendischen Ursprungs, welche nach einheimischen Naturk&ouml;rpern benannt sind / M. Siemssen
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 051-055-->
                <fulltext>
                    <pbr id="page055"
                        imgref="pages/j006s051.png"
                        nr-visible="no" page="51"/>
                    <center>
                        <h2>II.</h2>
                        <h2>Ueber die Sprache der alten Wenden</h2>
                        <p>
                            <font size="3">in</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="5">Meklenburg.</font>
                        </p>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>
                        <font size="5">
                            <b>S</b>
                        </font>o lange es eine meklenburgische
                        Geschichte giebt, ist stark das Bemühen
                        hervorgetreten, in die Sprachverhältnisse der
                        alten Wenden einzudringen. An dem Mangel einer
                        gesunden Sprachforschung ist dieses Bemühen mehr
                        oder weniger gescheitert, bis auf die neuere
                        Zeit, deren kräftiges sprachwissenschaftliches
                        Leben nicht wenigen andern Disciplinen erst die
                        feste Grundlage gegeben hat und noch mehr geben
                        wird. Auch der Verein wandte sein Augenmerk auf
                        diesen Gegenstand, indem er umfassendern
                        Arbeiten dieser Art Unterstützung verhieß und
                        vorbereitenden Beiträgen seine ernste
                        Aufmerksamkeit widmete. Was in den verflossenen
                        Jahren seines Bestehens an kleinern Beiträgen
                        eingegangen ist, wird nach sorgsamer Prüfung in
                        den folgenden Abhandlungen mitgetheilt, theils
                        um künftigen Forschern eine Richtung anzudeuten,
                        theils um sie auf die Quellen hinzuweisen.</p>
                    <center>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>1.<br/> Uebersicht</b>
                            </font>
                        </p>
                        <p>der meklenburgischen Ortschaften wendischen
                            Ursprungs, welche nach einheimischen
                            Naturkörpern benannt sind,</p>
                        <p>
                            <font size="2">vom</font>
                        </p>
                        <p>wail. M. Siemssen zu Rostock <footnote
                                nr="1">Diese Arbeit ist dem Vereine von
                                dem Sohne des uns rühmlichst bekannten
                                Litteraten, dem Herrn Dr. med. Siemssen,
                                aus dem väterlichen Nachlasse <pbr
                                    id="fnpage056"
                                    imgref="pages/j006s052.png"
                                    nr-visible="no"
                                page="52"/>mitgetheilt. Hanka äußerte
                                sich sehr günstig über diese Arbeit und
                                theilte einige Nachträge zu derselben
                                mit, welche in ( ) mit W. H.
                                eingeschaltet sind. - Einen ähnlichen
                                Versuch von Rudolphi enthält Patriot.
                                Archiv IV, 1, S. 56.</footnote>),</p>
                        <p>
                            <font size="2">revidirt</font>
                        </p>
                        <p>vom Bibliothekar Wenceslav Hanka zu Prag.</p>
                    </center>
                    <p>Ueber die einheimischen Naturalien zur Wendenzeit
                        ist uns leider gar nichts aufbehalten worden.
                        Einige dunkle Spuren</p>
                    <pbr id="page056"
                        imgref="pages/j006s052.png"
                        nr-visible="yes" page="52"/>
                    <p>finden wir jedoch noch in den, größtentheils
                        durch das Germanisiren sehr verstümmelten
                        Benennungen unserer Ortschaften, die nach
                        gewissen einheimischen Naturkörpern und
                        physischen Gegenständen benannt worden sind. Die
                        Ueberbleibsel der alten wendischen Namen sind
                        bekanntlich noch im heutigen Polnischen,
                        Böhmischen, Russischen und Lettischen zu finden.
                        Und diese Sprachen slavischen Ursprungs scheinen
                        überhaupt nur in Ansehung des Dialekts von der
                        alten wendischen verschieden zu sein, weil ein
                        Kenner der slavischen Sprache, wie es bei dem
                        Könige von Ungarn Matthias Corvinus der Fall
                        war, mit Türken, Bulgaren, Böhmen, Polen,
                        Russen, Dalmatiern, Serviern und andern
                        slavischen Nationen ohne Dolmetscher sich
                        unterreden kann. Man ist darin einverstanden,
                        daß die Endungen der wendischen Namen ihre
                        bestimmte Bedeutung haben; die Endsylbe (-itz)
                        bedeutet so viel als: Sitz, Wohnung oder Ort,
                        (-ow) oder (-owe): Aue, Gegend, und die Endsylbe
                        (-in) ist mit: Feld einerlei. Die erstern Sylben
                        in den wendischen Namen scheinen aber die
                        natürliche Beschaffenheit des Orts anzuzeigen.
                        Einige dieser Benennungen erhalten ihre
                        Bestätigung durch die alten wendischen Ritterwappen.</p>
                    <p align="center">
                        <font size="4">1. Benennungen nach Körpern aus
                            dem Thierreich.</font>
                    </p>
                    <p>
                        <b>Barendorf:</b> die ersten Sylben scheinen
                        altwendisch zu sein, von Baran: Schaaf.</p>
                    <p>
                        <b>Barnekow:</b> bedeutet eine Schaafgegend, vom
                        böhmischen Beranek: ein Lamm. Die Herrn von
                        Barnekow führen einen halben Widder im Wappen.</p>
                    <p>
                        <b>Barkow:</b> Bienengegend, von Bari: Bienenstock.</p>
                    <p>
                        <b>Belitz:</b> Ort, wo Weißfische zu haben sind,
                        von Belice: Weißfisch == Witing.</p>
                    <p>
                        <b>Doberan:</b> von Dobra: gut, und Beran: das
                        Lamm == agnus dei. (In Böhmen ist eine Stadt
                        Dobran: der Gütige. W. Hanka.)</p>
                    <p>
                        <b>Konow:</b> Pferdeort, von Kon: Pferd.</p>
                    <p>
                        <b>Kassow:</b> Entengegend, von Kaczka: Ente.
                        (Bei uns ist auch ein Kasow, wir leiten es aber
                        von Kase: Grütze, Brey, her. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Kossow: </b>Amselort, von Kos: die Amsel.</p>
                    <p>
                        <b>Koebelich:</b> von Kobilka: Heuschrecke.
                        (Lieber von Kobyla: Stute; die Bedeutung könnte:
                        Gestüt, sein. W. H.)</p>
                    <pbr id="page057"
                        imgref="pages/j006s053.png"
                        nr-visible="yes" page="53"/>
                    <p>
                        <b>Karwitz:</b> Kuhort, von Karwe: Kuh (litthauisch).</p>
                    <p>
                        <b>Krepelin:</b> Wachtelfeld, von Krepelice: Wachtel.</p>
                    <p>
                        <b>Krukow:</b> Rabenort, von Kruk: Rabe.</p>
                    <p>
                        <b>Jeese, Jesendorf, Jesenitz, Jesow:</b> vom
                        poln. Jez: Igel. (In Böhmen giebt es mehrere
                        Jessenitz und wir leiten es von Jesen: die
                        Esche, Eschenholz. Jeese und Jesow können von
                        Jez: Igel, abgeleitet werden. W.H.)</p>
                    <p>
                        <b>Labenz:</b> Schwaan (polnisch). (Könnte auch:
                        Elbdorf, von Labe sein. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Lanken:</b> von dem lettischen Lanka: Aue.</p>
                    <p>
                        <b>Lischow:</b> Fuchsgegend, von Lis, Liska: Fuchs.</p>
                    <p>
                        <b>Maslow:</b> Buttergegend, von Maslo: Butter.</p>
                    <p>
                        <b>Muchow:</b> Fliegenort, von Mucha: Fliege.</p>
                    <p>
                        <b>Muess:</b> Maus (böhmisch).</p>
                    <p>
                        <b>Pannstorff:</b> Jungferndorf, von Panna: Jungfer.</p>
                    <p>
                        <b>Rakow:</b> Krebsgegend, von Rak: Krebs.</p>
                    <p>
                        <b>Ribnitz:</b> Fischort, von Ryba: Fisch. - Die
                        Herrn von Rieben führen auch einen Fisch im Wappen.</p>
                    <p>
                        <b>Schabow:</b> Bratenort, von Schab:
                        Schweinebraten. (Ich möchte es lieber von Zaba:
                        Frosch, ableiten. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Sukow:</b> Hundeort, von Suka: Hund. (Könnte
                        auch von Suk: Ast, deducirt werden. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Teterow:</b> Auerhahnsgegend, von Tetrew: Auerhahn.</p>
                    <p>
                        <b>Turow:</b> Auerochsengegend, von Tur: Auerochs.</p>
                    <p>
                        <b>Wewerin:</b> Eichhörnchenfeld, von Wewerice: Eichhörnchen.</p>
                    <p>
                        <b>Wilsen:</b> Wolfsgegend, von Wilczg: Wolf.</p>
                    <p>
                        <b>Woserin:</b> Wespenfeld, von Wosa: Wespe.</p>
                    <p>
                        <b>Zapel:</b> Froschgegend, von Z'aba: Frosch.
                        (Eher von Czapla: Reiher. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Zena:</b> Frauenort, von Zena: Frau.</p>
                    <p align="center">
                        <font size="4">2. Benennungen nach Körpern aus
                            dem Pflanzenreich.</font>
                    </p>
                    <p>
                        <b>Beselin:</b> Feld, wo Flieder wächst, von
                        Bez: Flieder, Hollunder.</p>
                    <p>
                        <b>Bobbin:</b> Bohnenfeld, von Bob: Bohne. (In
                        Böhmen ist ein Berg mit einer Burgruine Baubin,
                        als Hexenberg bekannt. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Brütz:</b> Birkenort, von Bryza: Birke.</p>
                    <p>
                        <b>Bukow:</b> Buchenort, von Buk: Buche.</p>
                    <p>
                        <b>Drewitz:</b> Holzort, von Drewo: Holz.</p>
                    <p>
                        <b>Gessin:</b> Eschenfeld, von Gesen: zähe Esche.</p>
                    <p>
                        <b>Grabow:</b> Ort, wo Hagebuchen wachsen, von
                        Grab: Hagebuche.</p>
                    <pbr id="page058"
                        imgref="pages/j006s054.png"
                        nr-visible="yes" page="54"/>
                    <p>
                        <b>Lipen:</b> von Lipa: Linde.</p>
                    <p>
                        <b>Lusewitz:</b> Kienort, von Luczywo: Kien,
                        Harz. (Morastort, von Luz'o: Pfütze; Luz'ice
                        heißt: Lausitz, eben daher. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Lukow:</b> Zwiebelort, von Luk: Zwiebel.</p>
                    <p>
                        <b>Mechelsdorf:</b> von Mech: Moos.</p>
                    <p>
                        <b>Passée und Passow:</b> Viehweidegegend, von
                        Pasza: Viehweide.</p>
                    <p>
                        <b>Pieversdorf:</b> von Piwo: Bier.</p>
                    <p>
                        <b>Rez:</b> von Rez: Korn.</p>
                    <p>
                        <b>Steblow:</b> von Steblo: Grashalm.</p>
                    <p>
                        <b>Tarnow:</b> Dornenort, von Tarn: Schwarzdorn.</p>
                    <p>
                        <b>Tellow:</b> Kälberort, von Tele: Kalb.</p>
                    <p>
                        <b>Tressentin:</b> Kirschengegend, von Tressne:
                        Kirsche. (Wäre dort Moorerde, so könnte es von
                        tresu: zittern, abgeleitet werden; wir haben
                        Tresetin; das mittlere n ist ein Rhinismus. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Wesenberg:</b> von Wes: Laus. (:Dorf, in
                        allen Dialekten. W. H.)</p>
                    <p>
                        <b>Wischendorf:</b> von Wischni: Pflaume.</p>
                    <p>
                        <b>Zehlendorf:</b> von Zely: Kraut.</p>
                    <p>
                        <b>Zibühl:</b> Zwiebelort, von Cybule: Zwiebel.</p>
                    <p>
                        <b>Zittow:</b> Korngegend, von Zyto: Korn, Getraide.</p>
                    <p align="center">
                        <font size="4">3. Benennungen nach Körpern aus
                            dem Mineralreich.</font>
                    </p>
                    <p>
                        <b>Brühl:</b> von Bryla: Erdscholle.</p>
                    <p>
                        <b>Glinke:</b> Ort, wo sich Lehm findet, von
                        Glina: Lehm.</p>
                    <p>
                        <b>Gorow und Goritz:</b> bergige Oerter, von
                        Gora: Berg.</p>
                    <p>
                        <b>Ilow: </b>Mergelort, von Il: Mergel zum Düngen.</p>
                    <p>
                        <b>Kahlden:</b> Morastort, von Kal: Morast, Koth.</p>
                    <p>
                        <b>Kamin:</b> von Kamien: Stein.</p>
                    <p align="center">
                        <font size="4">4. Benennungen nach andern
                            physischen Eigenschaften.</font>
                    </p>
                    <p>
                        <b>Goelnitz:</b> von Golnitza: ein kahles Land.</p>
                    <p>
                        <b>Kreien:</b> von Krey: Landschaft.</p>
                    <p>
                        <b>Flotow: </b>kothige Gegend, von Blotow: Koth.</p>
                    <p>
                        <b>Gnoyen:</b> von Gnoy: Koth.</p>
                    <p>
                        <b>Priwall:</b> stürmische Gegend, von Prywal: Sturmwind.</p>
                    <p>
                        <b>Reknitz:</b> von Reka: Fluß.</p>
                    <p>
                        <b>Rohlsdorf:</b> von Rola: Acker.</p>
                    <p>
                        <b>Rowa:</b> von Row: der Graben.</p>
                    <p>
                        <b>Seran:</b> von Ser: Käse.</p>
                    <pbr id="page059"
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                        nr-visible="yes" page="55"/>
                    <p>
                        <b>Stawenhagen:</b> von Staw: der Teich.</p>
                    <p>
                        <b>Wostrow:</b> Halbinsel.</p>
                    <p>Anm. Die Endsylbe:<br/>     - itz bedeutet: Sitz,
                        Wohnung, Ort.<br/>     - ow oder owe: Aue,
                        Gegend.<br/>     - in: Feld.</p>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz  3  Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art03">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Erklärung meklenburgischer Ortsnamen</dc-title>
                    <dc-creator>Karl Christoph Heinrich Burmeister</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2476</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355577879
Karl Christoph Heinrich Burmeister:
Erkl&auml;rung  meklenburgischer Ortsnamen / Burmeister
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 055-058-->
                <fulltext>
                    <center>
                        <p align="center">
                            <font size="4">
                                <b>2.<br/> Erklärung meklenburgischer Ortsnamen,</b>
                            </font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="2">vom</font>
                        </p>
                        <p>        Dr. Burmeister zu Wismar,       </p>
                        <p>
                            <font size="2">mit Beiträgen vom</font>
                        </p>
                        <p>wail. Pastor Mussäus zu Hansdorf.</p>
                    </center>
                    <p>Mehr als die Hälfte der Ortsnamen unsers
                        Vaterlandes sind slavischen Ursprungs, welche
                        auch zugleich die einzigen <footnote nr="1">Es
                            kommen in den Urkunden auch oft slavische
                            nomina appellativa vor. Man vgl. nur Mekl.
                            Urk. 1. G. C. F. Lisch.</footnote>)
                        Ueberreste der Sprache der Slaven oder Wenden
                        sind. Die Erklärung derselben erscheint auf den
                        ersten Augenblick sehr schwierig, da selbige nur
                        durch Aufsuchung der Wurzelworte in allen
                        slavischen Sprachen <footnote nr="2">Vgl. W.
                            Hanka in Jahrb. II, S. 176.</footnote>) mit
                        Erfolg geschehen kann. Allein es ermangelt
                        einerseits noch immer eines auf kritische Weise
                        bearbeiten Lehrgebäudes aller slavischen
                        Sprachen, andrerseits sind die Namen durch die
                        von Jahrhundert zu Jahrhundert zunehmende
                        Herrschaft der deutschen Sprache so verstümmelt,
                        daß, wenn nicht ältere Urkunden den ächten
                        slavischen Namen bewahrt hätten, man entweder an
                        der Erklärung verzweifeln oder dieselbe doch
                        schwankend hinstellen müßte. In einzelnen Fällen
                        hat der Mund des Volks die Namen seit
                        Jahrhunderten treu bewahrt.</p>
                    <p>Die Erklärung der slavischen Ortsnamen wird
                        jedoch dadurch ungemein erleichtert, daß wir
                        wissen, daß die Namen fast alle von wesentlichen
                        Eigenschaften des Orts, von besonderer Lage an
                        Flüssen, Seen, Wäldern, von dem häufigen
                        Vorkommen von gewissen Baum=, Strauch= und
                        Thierarten entlehnt sind. Für diese Ansicht
                        haben wir das älteste Zeugniß des Ditmer von
                        Merseburg, welcher die Namen in slavischer und
                        deutscher oder lateinischer Sprache angiebt. In
                        späterer Zeit ist diese Ansicht von Frenzel (bei
                        Westphalen II, p. 2413 ff.) a.a.O. p. 2417 bei
                        Ableitung des Namens Robel (slav. 1) robel:
                        passer, 2) rebel, rjebel: scala, und 3) reblo:</p>
                    <pbr id="page060"
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                        nr-visible="yes" page="56"/>
                    <p>castra) sehr bestimmt ausgesprochen:
                        &quot;secunda derivatio propter situm loci, ad
                        quem Veneidi praecipue in de nominationibus
                        respexerunt, videtur conveniens&quot;. Folgendes
                        jedoch scheint noch weniger beachtet. Viele
                        ältere slavische Namen sind später von den
                        deutschen Einwanderern bloß übersetzt, einige
                        haben auch einen dem frühern slavischen ganz
                        entgegengesetzten deutschen Namen erhalten. So
                        wird z.B. Tarnewitzerhagen von den Deutschen
                        Wittenborgerhagen genannt. Nehmen wir die
                        Endsylben weg, so haben wir Tarnewitz und die
                        deutsche Uebersetzung Wittenborg. Daß die
                        Endsylbe =witz, welche sonst nur: =dorf zu
                        übersetzen ist, durch: =borg wiedergegeben ist,
                        darf uns nicht befremden, da Helmold (Chron.
                        Slav. I, 87, 11; I, 92, 10) Ilow in Ilinburg
                        übersetzt. Außerdem giebt es noch viele
                        Ortsnamen, welche aus beiden Sprachen gemischt
                        sind, so daß man die eine Hälfte aus dem
                        Slavischen, die andre aus dem Deutschen zu
                        erklären hat.</p>
                    <p>Versuche, die meklenburgischen Ortsnamen zu
                        erklären, sind mir in gedruckten Werken nicht
                        aufgestoßen. Jedoch hat Herr Pastor Mussäus zu
                        Hansdorf mir ein handschriftliches Verzeichniß
                        von meklenburgischen Ortsnamen, mit Erklärungen
                        aus dem Böhmischen, mitgetheilt, dessen Namen
                        ich in den unten bezeichneten Proben durch M.
                        bezeichnen werde.</p>
                    <p>Vergebens suchte ich in den slavischen
                        Grammatiken eine genaue Unterscheidung der
                        Endungen =ow, =itz, =nitz, =nik und =witz. Ich
                        wage, nach manchen Zusammenstellungen die
                        Behauptung: daß die Endsylbe =ow die weiteste
                        Bedeutung hat, im Deutschen durch: =husen,
                        =burg, =hof, =feld zu übersetzen ist; die Endung
                        =witz bezeichnet: =dorf, mit Beziehung auf seine
                        Lage; =in, =itz und =nitz einen einzelnen Ort in
                        Beziehung auf die ihn umgebende Natur, und wird
                        daher gern mit Substantiven und Adjectiven
                        verbunden; =nik und =in: Stätte, nur daß =nik
                        weitere Bedeutung hat und auch oft eine Person
                        bedeutet (z.B. travnik: Grasstätte, dwornik:
                        Hofmann); die Endsylbe =ow bedeutet in
                        Personennamen, ähnlich dem polnischen =ky,
                        unser: von, z.B. Krukow: von Raven, Butzekow:
                        von Storch, <img alt="etc."
                            src="img/symbol_etc_15x13.gif" type="float"/>.</p>
                    <p>
                        <b>Bellin.</b> Mussäus vom böhm. bylina: Kraut.
                        Allein es ist gewiß von bel: weiß, schön,
                        abzuleiten, also: Schönhof. Daß die Sylbe bel
                        nicht bloß weiß, sondern auch schön übersetzt
                        worden, bezeugt Ditmer von Merseburg (Ausgabe
                        von Mader, Helmst. 1667, p. 153): belegori:
                        pulcher mons, p. 234: beleknigini: pul=</p>
                    <pbr id="page061"
                        imgref="pages/j006s057.png"
                        nr-visible="yes" page="57"/>
                    <p>chra domina. Noch jetzt nennen fast alle Slaven
                        das schöne Geschlecht: das weiße (poln. pleó
                        biala). - (Dagegen: belgor: wittenberc, Mekl.
                        Urkunden S. 74, 102. - Vgl. Siemssen unter
                        belitz. G. C. F. Lisch.)</p>
                    <p>
                        <b>Bobitz,</b> M. vom böhm. habicza: Großmutter,
                        - wenn nicht von bob, welches fast bei allen
                        Slaven: Bohne bedeutet (Bohnendorf). (Vgl.
                        Siemssen unter Bobbin. G. C. F. Lisch.)</p>
                    <p>
                        <b>Doberan.</b> Ob von dober: gut, oder von dub:
                        die Eiche, dürfte wohl der Zweifel aufhören, da
                        in einer Urkunde von 1190 (Westphalen III, p.
                        1470) terminus Dubimerihorca erwähnt wird, von
                        dem es in einer folgenden von 1192 heißt (ib. p.
                        1472): &quot;Et est terminus abbatie ad
                        occidentem collis, qui lingua Slavica
                        Dobimerihorca vocatur, et inde contra
                        septentrionem usque ad mare protenditur. In
                        parte autem orientali est terminus abbatie a
                        quercu, quae sita est juxta viam in terminis,
                        usque ad mare recto tramite (Eichplatz). - (Nach
                        Hanka heißt Dobran: der Gütige. Vgl. Jahrb. II,
                        S. 13. G. C. F. L.)</p>
                    <p>
                        <b>Drewitz, </b>vom sorb. drew: Holz (Holzendorf).</p>
                    <p>
                        <b>Gammelin</b>, im ratzeburg. Zehntregister
                        Chemelin, von chmel, wendisch Schemigl: Hopfen (Hopfenort).</p>
                    <p>
                        <b>Granzin,</b> vom serb. grana: Zweig, Kraut (Grasflur).</p>
                    <p>
                        <b>Gollwitz</b>, vielleicht vom slowen. golob:
                        Taube (Taubendorf).</p>
                    <p>
                        <b>Kuppentin,</b> vom serb. kupina:
                        Brombeerstrauch (Brombeerstatt). - (In Urkunden
                        aus dem 13. Jahrhundert heißt das Dorf Kobandin.
                        G. C. F. Lisch.)</p>
                    <p>
                        <b>Lischow,</b> schon von M. von liss: Fuchs (Fuchshaagen).</p>
                    <p>
                        <b>Maslevitz,</b> von masslo: Butter (Butterdorf).</p>
                    <p>
                        <b>Mulsow,</b> entweder von mal: Motte, oder von
                        mula: Schlamm, welcher durch Regen entstanden
                        ist. Die Oertlichkeit soll noch jetzt für die
                        letztere Erklärung stimmen.</p>
                    <p>
                        <b>Muchow,</b> von mucha böhm. Fliege (Fliegendorf).</p>
                    <p>
                        <b>Priwall,</b> vom böhm. priwotz: Ueberfahrt (Fährdorf).</p>
                    <p>
                        <b>Retschow,</b> vom böhm. rez: Roggen
                        (Roggendorf). (Vgl. Siemssen unter Rez. G. C. F.
                        L.) </p>
                    <p>
                        <b>Roggow, </b>vom böhm. rog: Horn (Hornsdorf).</p>
                    <p>
                        <b>Uelitz</b> (M. von uhlj böhm: Kohlen);
                        vielleicht auch von ul: Bienenstock (Bienendorf).</p>
                    <p>
                        <b>Userin,</b> von osero, russ. See, poln.
                        jeziero, da die Polen auch reka: Hand, statt
                        ruka sagen: (Seestätte). Ist vielleicht Zuerin
                        durch Vertauschung der ersten Buch=</p>
                    <pbr id="page062"
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                        nr-visible="yes" page="58"/>
                    <p>staben entstanden? Die Oertlichkeit stimmt
                        außerordentlich. - (Nach Hanka heißt Zuerin:
                        Thiergarten; vgl. Jahrb. II, S. 178 und V, S.
                        225. G. C. F. L.)</p>
                    <p>
                        <b>Wölzow,</b> vom böhm. wolsse: Erle (Ellerndorf).</p>
                    <p>
                        <b>Zierow,</b> M. von zir, böhm. Sklave;
                        vielleicht von zjr: Eichelmast (Eicheldorf).</p>
                    <p>
                        <b>Zurow,</b> vom poln. zurowy, eine Art
                        Heidelbeere (Bickbeerdorf).</p>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz  4  Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art04">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Wendische Worterklärung</dc-title>
                    <dc-creator>Wilhelm Gottlieb Beyer</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2475</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355577917
Wilhelm Gottlieb Beyer:
Wendische Worterkl&auml;rung / Beyer
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 058-059-->
                <fulltext>
                    <center>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>3.<br/> Wendische Worterklärung,</b>
                            </font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="2">vom</font>
                        </p>
                        <p>Advocaten Dr. Beyer zu Parchim.</p>
                    </center>
                    <p>Herr Dr. Burmeister hat eine Sammlung und
                        Erklärung slavischer Ortsnamen Meklenburgs
                        verheißen. Sollte es nicht zweckmäßig sein, den
                        Plan zu erweitern und die Bearbeitung eines
                        wendischen Wörterbuches zu versuchen?
                        Hauptquelle würden allerdings die Ortsnamen
                        sein; was sich aber daraus machen läßt, hat
                        kürzlich Gesenius in seinem punischen
                        Wörterbuche gezeigt (Scripturae linguacque
                        Phoeniciae monumenta etc. Lpzg. bei Vogel. Lib.
                        IV. Vgl. Allgem. Liter.=Zeit. Mai 1837, Nr. 77-81).</p>
                    <p>Bekanntlich fehlt es aber auch sonst nicht an
                        ältern Hülfsmitteln und Vorarbeiten, wenn gleich
                        die bedeutendsten der letztern zunächst nicht
                        den meklenburgischen Dialekt treffen. In Bezug
                        auf diesen speciell ist mir eine Stelle in
                        Rangonis origines Pomeranicae aufgefallen, wo es
                        heißt: &quot;Si orationem dominicam Werulorum in
                        Mecklenburgensi ducatu, ut illam tradit
                        Wulfgangus Lazius Lib. XII. de Migr. gent. f.
                        628, cum oratione dominica veterum Prussorum
                            <footnote nr="1">Die Sprachdenkmäler der
                            alten Preußen sind bekanntlich von Vater
                            bearbeitet. G. C. F. Lisch.</footnote>)
                        conferas, sponte fateberis, Werulas illas cum
                        veteribus Prussis unam habuisse originem&quot;.</p>
                    <p>Ich gebe zugleich ein Paar Beiträge zu der
                        Sammlung, bemerke aber zugleich, daß ich mit der
                        slavischen Sprache völlig unbekannt bin:</p>
                    <p>
                        <b>Lewitz</b> oder <b>Löwitz:</b> Holz. Der
                        Lewitz-Bruch, die Lewitz, eine große
                        Bruchwaldung zwischen Neustadt und Crivitz. -
                        Oestlich von der Müritz im Strelitzschen, hart</p>
                    <pbr id="page063"
                        imgref="pages/j006s059.png"
                        nr-visible="yes" page="59"/>
                    <p>an der schwerinschen Grenze, liegt ein Dorf
                        Zar-holz, welches auf der laurenbergischen Karte
                        Zar-lewitz heißt, vielleicht contrahirt aus
                        zarne-lewitz, d.i. Schwarz=Holz, Schwarz=Wald;
                        daneben ein See: Wolewitz. (Vgl. lowcj:
                        viridaria, forestaria, silvae: Vetust. vocab.
                        lat. boem. p. 327. Lisch. - Lewitz oder Löwitz:
                        Jagdrevier, von lowit: jagen; wo-lewitz: in der
                        Lewitz. Burmeister.)</p>
                    <p>
                        <b>Lisch</b> (lisk, litz?): hoch. - Lischowe,
                        quae alta villa (:Hohendorf,
                        &quot;Hontorff&quot;) dicitur&quot;, Otto IV.
                        Confirmation des Stiftes Schwerin v.J. 1211.
                        Daher: Wantz-litz bei Grabow, welches in der
                        Urkunde Heinrichs des Löwen v.J. 1167 Wantzeburg
                        genannt wird; also: Litz: Burg, Berg, Höhe?
                        Adject. litzk, sprich lisk, lisch: hoch.
                        (Lischow: Leitersdorf, von ljenitza: die Leiter. Burmeister.)</p>
                    <p>
                        <b>Parch, Park, Pork:</b> Feuer, Sonne? Das
                        Kloster Parkow hieß später: Sonnen=Kamp; ein
                        Berg bei Parchim heißt Sonnen=berg; und im
                        Antiquarius des Elbstroms, Frankf. a.M. 1741, S.
                        232, finde ich: Peccenstein halte Pirna für
                        wendisch, und meine, daß es so viel als
                        Sonnenthal bedeute, gleich wie das dasige Schloß
                        Sonnenstein genennet werde. Die Formen Parchim,
                        Parkow und Pirna entsprechen denen des
                        Götternamens Parkun und Perun.</p>
                    <p>
                        <b>Sa: </b>jenseits (russisch Sa-Balkansky:
                        Trans-Balkanicus), davon: Sa=delbandia: d.i.
                        trans Delbandica sc. provincia; Delbende hieß
                        bekanntlich der Grenzfluß dieser Provinz. Davon
                        vielleicht Smeldingi, contrahirt aus
                        Sa-m-eldingi, i.e. Trans-Eldingii?</p>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz  5  Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art05">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Vater Unser der Wenden in Meklenburg im
                        16. Jahrhundert</dc-title>
                    <dc-creator>Georg Christian Friedrich Lisch</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2474</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355578034
Georg Christian Friedrich Lisch:
Vater Unser der Wenden in Meklenburg im 16. Jahrhundert / G.C.F. Lisch
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 059-065-->
                <fulltext>
                    <center>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>4.<br/> Vater Unser</b>
                            </font>
                        </p>
                        <p>der Wenden in Meklenburg im 16. Jahrhundert,</p>
                        <p>
                            <font size="2">von</font>
                        </p>
                        <p>G. C. F. Lisch.</p>
                    </center>
                    <p>In den Jahrb. I, S. 7 und II, S. 177 ist zur
                        Sprache gekommen, wie noch zu Marschalks Zeiten
                        in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in
                        Meklenburg in der Jabelheide (zwischen
                        Ludwigslust und Dömitz) wendische Sprache und
                        Sitte herrschte. Trotz aller Nachforschungen hat
                        aber nichts entdeckt werden können, was nach
                        Marschalk nur einige Auf=</p>
                    <pbr id="page064"
                        imgref="pages/j006s060.png"
                        nr-visible="yes" page="60"/>
                    <p>klärung über diese wendische Völkerschaft der
                        Jabelheider geben könnte. Das einzige
                        Sprachdenkmal der meklenburgischen Wenden soll,
                        außer den einzelnen, in den ältern Urkunden
                        vorkommenden Wörtern, das Vater Unser sein, auf
                        welches Beyer nach Rango aufmerksam macht. Schon
                        Franck A. u. N. M. I, S. 215 theilt es aus
                        Latomus mit, der es sicher aus Lazius hatte,
                        aber in sehr corrumpirter Form; er vergleicht es
                        mit dem Vater Unser der letzten Wenden im
                        Dannebergischen zu seiner Zeit. Es ist mir
                        gelungen, den Lazius zu erhalten und ich theile
                        hier zur Erleichterung künftiger Forschungen das
                        mit, was er giebt.</p>
                    <p>Der Titel des Buches ist:</p>
                    <blockquote>
                        <p>De gentium aliquot migrationibus, sedibus
                            fixis, reliquiis, linguarumque initiis et
                            immutationibus ac dialectis libri XII, - -
                            auctore Wolfgango Lazio Viennensi Austriaco
                            Medico et invictissimi Rom. Regis Ferdinandi
                            historico.<br/>      Basileae per Joannem
                            Oporinum.<br/>           (In Fol., 843 p.,
                            c. ind.)</p>
                    </blockquote>
                    <p>Am Ende steht:</p>
                    <blockquote>
                        <p>Basileae ex officina Joannis Oporini, anno
                            salutis humanae<br/>           MDLVII mense Martio.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Die Zeit der Herausgabe des Buches (1557) steht
                        also der marschalkschen Zeit nahe genug. Es
                        heißt nun in demselben S. 787:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Illud porro ignorandum non est, cum
                            Heruli, ut ostensum est, a Romanis conducti,
                            sub signis subinde militarent, inclinante
                            Republica (id quod libri pariter Noticiarum
                            Romanarumque praefecturarum ostendunt)
                            Latina quaedam vocabula, quibus ex commercio
                            asuescebant, suo idiomati inseruisse.
                            Quemadmodum lingua posteritatis Herulorum
                            argumento est, quae nostra aetate solum
                            tenet in Meclaburgensi ditione, nomine
                            Werulorum. Placet Dominicam orationem eius
                            gentis recensere, in qua aliae sunt voces
                            Latinae corruptae, aliae originis Teutonicae:</p>
                    </blockquote>
                    <blockquote>
                        <blockquote>
                            <p>I. TABES MVS KAS TV ES ECKSCHAN
                                DEBBESSIS. II. SCHWETITZ TOVVS WAARCZ.
                                III. ENAK MVMS TOVVS</p>
                        </blockquote>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page065"
                        imgref="pages/j006s061.png"
                        nr-visible="yes" page="61"/>
                    <blockquote>
                        <blockquote>
                            <p>VVALSTIBE. IV. TOVVS PRAATZ BVSKA
                                ECKSCHAN DEBBES TA VVVRSAN SVMMES. V.
                                MVSSE DENISCHE MAYSE DVTH MVMS SCHODEN.
                                VI. PAMMATE MVMS MVSSE GRAKE KA MESS
                                PAMMAT MVSSE PATRA DVEKEN. VII. NE
                                WEDDEMVMS LOVNA BADECKLE. VIII. PETT
                                PASSARZA MVMS NV WVSSE LOVNE. AMEN.</p>
                        </blockquote>
                    </blockquote>
                    <p>Lazius, der slavischen Dialekte kundig, fügt auch
                        S. 788, nach seinen etymologischen Ansichten,
                        gleich eine Erklärung <footnote nr="1">Die
                            Abweichungen der Wortformen in dieser
                            Interpretation von denen im Texte finden
                            sich auch in der
                        Original=Ausgabe.</footnote>) hinzu, welche ihm
                        jedoch aus den slavischen Dialekten nicht recht
                        glücken will.</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;In qua:<br/> TABES, primum vocabulum,
                            patris gentilitium est. -<br/> Quae
                            sequuntur:<br/> MVS KAS TU ES, Latina sunt
                            quatuor depravata: Meus, qui, tu, es.
                            Corruperant forte, dum in Latio colebant,
                            aut Romanis in castris militarent: mus ka tu
                            es.<br/> Sextum et septimum rursus
                            gentilitia sunt et barbara:<br/> ECKSCHAN,
                            pro: in, et<br/> DEBESSIS, pro: coelis,
                            velut et octavum.<br/> SCHWERITZ, quod
                            significat: sanctificetur.<br/> TOWS, nonum,
                            rursus Latinum est corruptum pro: tuum.<br/>
                            Decimum et undecimum gentilitia sunt:<br/>
                            VVAARCZ pro nomine, et<br/> ENAK pro:
                            adveniat.<br/> Duodecimum Germanicum
                            corruptum est:<br/> MOMS pro: uns, una
                            litera adjecta.<br/> WALSTIBE pro regno,
                            et<br/> PRAACZ pro voluntate, gentilitia
                            forte Teutonica originalis; nam qua hodie
                            voce Voluntatem apellamus et regnum, willen,
                            wellen, reich, Latina sunt et a Romanis
                            nostrae linguae inserta.</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page066"
                        imgref="pages/j006s062.png"
                        nr-visible="yes" page="62"/>
                    <blockquote>
                        <p>Rursus decima quinta vox TOVVS Romanum est
                            depravatum.<br/> Quae sequuntur, barbara
                            sunt:<br/> BVS ECKSCHAM DEBBES, id est:
                            sicut in coelo,<br/> WVRSAN SVMES, id est:
                            ita in terra. Quorum DEBBES latinum
                            depravatum esse autumo a Deo, cum barbari
                            coelum non possent nisi a Deo nominare.
                            Arbitror et postrema Teutonica esse, nam et
                            hodie Sumpf terram palustrem dicimus: et
                            quando aliquid ex uoluntate futurum proferre
                            uolumus, dicere solemus, ut Romani solent,
                            Fiat et Hebraei Amen, nos wurde, es werd,
                            pronunciamus.<br/> Ex sequentibus, si
                            coniecturae est aliquid tribuendum, et
                            DENISCHE Teutonicum et SCHEDIN Romanum
                            existimo, ex hodie corrupta voce.<br/>
                            PAMMATE depravatum item latinum est pro:
                            donate, dimitte.<br/> GRAKHE Teutonicum est,
                            nam et majores nostri ultionem debitam
                            Racham dixere:<br/> PARADVCKEN in illo
                            idiomate debitores signat et<br/> LOVNA,
                            quod est nimirum corruptum Germanicum, malum
                            demonstrat. Hinc hodie adhuc dicimus ain
                            bosen laumen, id est malam famam, et
                            Austriaci nos ac Styri tristem, a malis
                            vexatum, launig appellamus.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Woher Lazius dieses allerdings interessante
                        Monument habe, sagt er leider nicht. Jedoch mag
                        er noch gute Quellen gehabt haben, da er den
                        Abriß der meklenburgischen Geschichte, nach S.
                        820, noch zu den Zeiten der Herzoge Heinrich des
                        Friedfertigen und Albrecht des Schönen schrieb
                        (qui hodie rerum ea in provincia potiuntur,
                        Henricus et Albertus, - - et Henricus nostro
                        seculo inter omnes imperii principes senior
                        censetur, Albertus statura maximus etc.). Jedoch
                        lassen die wenigen Erläuterungen, welche die
                        slavischen Dialekte gewähren, vermuthen, daß
                        dies V. U. nicht rein wendisch sei. Schon
                        Adelung, Mithridates II, S. 688 ist der Meinung,
                        daß es lettisch sei, und auch Burmeister
                        zweifelt an dem wendischen Ursprunge desselben.</p>
                    <p>Dieses Denkmal käme also für unsere wendische
                        Geschichte nicht in Betracht. Dagegen mögen hier
                        für künftige Forscher</p>
                    <pbr id="page067"
                        imgref="pages/j006s063.png"
                        nr-visible="yes" page="63"/>
                    <p>diejenigen V. U. aus den Quellen Raum finden,
                        welche von den Wenden im Dannebergischen
                        gebraucht wurden.</p>
                    <p>1) Das V. U. der dannebergischen Wenden, wie es
                        diese nach Eccard Hist. stud. etym. p. 269 noch
                        im J. 1711 gebrauchten (vgl. Abhandlung Nr. 5.), lautet:</p>
                    <blockquote>
                        <p>1. Nôs hôlya wader ta toy chiss wa nebisgái.
                            2. Sjunta woarda tugi geima. 3. Tia rìk
                            komma. 4. Tia willa schingôt koke nebisgáy,
                            kok kak no sime. 5. Nôessi wisse danneisna
                            stgeiba doy nam dans. 6. Un wittedoy nom
                            nôsse ggreîs tak moy wittedogime nossem
                            gresnarim. 7. Ny bring goy nôs ka
                            warsikônge. 8. Tay lôsoáy nôs wit wissókak Chundak.</p>
                    </blockquote>
                    <p>2) Eine andere Ueberlieferung bei Potocki Voyage
                        (1795, p. 36.) aus der Gegend von Lüchow lautet:</p>
                    <blockquote>
                        <p>1. Nesse wader, tu toy Jiss wa nebis hay. 2.
                            Siungta woarda tygi cheyma. 3. Tujae rick
                            kommae. 4. Tia wiliae szmweh rok wa nebis
                            hay, kak no zimie. 5. Un wy by doy nam nesse
                            chrech kak moy. 6. Wy by dayne nessen
                            chresmarym. 7. Ni bringwa nass na wasskonie.
                            8. Day lizwaynes wit wyskak chandak. Amen.</p>
                    </blockquote>
                    <p>3) Eine dritte Ueberlieferung aus dem Dorfe
                        Bülitz, A. Lüchow, aus dem Anfange des v. Jahrh.
                        findet sich in Spiels Neuem vaterl. Archiv von
                        Spangenberg, II, 1822, S. 219:</p>
                    <blockquote>
                        <p>1. Eyta nossi tang toy bist en Neby. 2.
                            Sjenta werde tija geyny. 3. Kommoja tija
                            Ritge. 4. Tija Wilja blyoye kock en Neby
                            koick en Simea. 5. Nossi wisse danneisna
                            stjeiba, dogeyra nôss dàns. 6. Un schenkôs
                            nossi weineck, kock wy schenkôt nossi
                            weinecker. 7. Un bringoye nos en wienick
                            wersöcke. 8. sseze die sölva nôs de ggrêck,
                            wyltiya blift to Ritge, ti Môcht un warchene
                            Büsatz nigangka un nirugnissa. Amen.</p>
                    </blockquote>
                    <p>4) Eine vierte Ueberlieferung gibt nach Leibnitz
                        Coll. etym. noch Adelung im Mithridates II, S.
                        688 flgd. mit folgenden Bemerkungen:</p>
                    <p>Das Vater Unser, welches Wolfg. Lazius de migrat.
                        gentium. B. 12, p. 787 für
                        meklenburgisch=wendisch ausgiebt, welches zu
                        seiner Zeit ohnehin längst ausgestorben war, ist
                        rein lettisch. In Pommern starb der Letzte, der noch</p>
                    <pbr id="page068"
                        imgref="pages/j006s064.png"
                        nr-visible="yes" page="64"/>
                    <p>Wendisch reden konnte, bereits 1404. Nur in den
                        lüneburgischen Aemtern Danneberg, Lüchow und
                        Wustrow hatte sich bis auf die neuern Zeiten ein
                        Haufe von dem obotritischen Hauptstamme
                        erhalten, welcher noch Wendisch redete und
                        dachte, obgleich sehr mit dem Deutschen
                        vermischt, wie aus den folgenden Formeln
                        erhellet. Man nannte sie gemeiniglich Polaben,
                        von dem slavischen po: an, bei, und Labe: die
                        Elbe; allein mit Unrecht. Die eigentlichen
                        Polaben wohnten um Ratzeburg an der Elbe, und
                        sind weit früher ausgestorben. Die jetzt
                        gedachten hießen Linonen, von der Leine,
                        slavisch Linac. Sie waren noch in der letzten
                        Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts in ihrem
                        Wesen vorhanden; allein da die Beamten
                        unaufhörlich an dem Untergange ihrer Sprache
                        arbeiteten, so ist sie nunmehr völlig
                        ausgestorben, und die Einwohner reden jetzt ein
                        eben so verderbtes Deutsch, als ehedem
                        verderbtes Wendisch. (Man sehe von ihnen: Jo.
                        Leonh. Frisch 4tes Programm; Jo. Ge. Eckhards
                        historia studii etymologici, S. 268; Leibnitz's
                        Collectanea etymol. Th. 2, S. 335; die Hamburg.
                        vermischte Biblioth. Th. 2, S. 794, wo sich eine
                        Sammlung von mehr als 300 Wörtern aus den
                        Papieren eines Predigers im vorigen Jahrhundert
                        in der Grafschaft Danneberg zusammengesucht von
                        J. D. Domeier, findet; die Hannov. gelehrten
                        Anzeigen 1751, S. 611; 1752, S. 1137; des Grafen
                        Jean Potocki Voyage dans quelques parties de la
                        Basse=Saxe, wo überall auch Sprachproben
                        geliefert werden. Mit dem letztern muß man die
                        allgem. Litterat. Zeit. 1798, No. 327,
                        verbinden. In dem Vocab. Petrop. befinden sich,
                        Nr. 8, auch polabische Wörter, wo aber von 185
                        an nach Dobrowsky's Bemerkungen größtentheils
                        lausitzische Wörter für polabische gegeben
                        werden, welches Alter, der diese Wörter in
                        seinen Miscellan. S. 203 wiederholt, nicht
                        gewahr geworden ist. Auch haben weder er, noch
                        der Sammler des Vocab. Petrop. Pfeffingers
                        Wörtersammlung im Eckhard gekannt, welche
                        unstreitig die beste und vollständigste ist.)
                        Nach Domeiers und andern Wörtersammlungen
                        näherte sich diese Sprache, so wie die
                        lausitzische, dem Polnischen, hat aber doch ihre
                        Eigenheiten. Der polnische Rhinismus, z.B.
                        Runha: Hand, für Ruka, herrscht durchgängig. Den
                        Vorschlag w vor einem o haben sie mit den Böhmen
                        und lausitzer Serben. Zum Andenken will ich die
                        Formeln, welche man uns von ihnen aufbehalten
                        hat, und welche nach den besondern Mundarten
                        sehr abweichen, mittheilen. Die erste steht
                        auch, aber sehr fehlerhaft, in der leipziger
                        Sammlung S. 34, woraus sie auch Alter S. 198
                        wiederholet, ohne das Fehlerhafte zu bemerken.
                        Die Formel in Potocky</p>
                    <pbr id="page069"
                        imgref="pages/j006s065.png"
                        nr-visible="yes" page="65"/>
                    <p>Voyages S. 369 ist aus der neuesten Zeit, da die
                        Sprache schon erloschen war, und daher nicht
                        allein fehlerhaft aufgefaßt, sondern auch
                        mangelhaft; daher ich sie übergehe. Man sehe
                        indessen Alter's Miscellan. S. 139.</p>
                    <center>Polabisch, vielmehr Linonisch.</center>
                    <p>
                        <font size="2">(Nach G. F. Mithof, Prediger zu
                            Lüchow, 1691, in Leibnitz Collect. etymol.
                            Th. 2, S. 339.)</font>
                    </p>
                    <ol start="1">
                        <li>Noos Wader, tada tö jüs wa tuem Nibisien,</li>
                        <li>Sioncta mo-wardoot tüi Seimang (lege: Jeimang);</li>
                        <li>Tüi Rieck cumma;</li>
                        <li>Tua Willia mo-ssa schiniot wa Nibisjen, eak
                            wissei soquoi noo Ssime,</li>
                        <li>Noossi daglitia Sjeibe dii nam daans;</li>
                        <li>Un wittodüman (lege: witto-dünam) noosse
                            Greichie, cook moy wittodujeme noossume Greihynarim;</li>
                        <li>Ni farforii nas wa Versoikung;</li>
                        <li>Erlösü nas wil tigge Goidac.   Hamen.</li>
                    </ol>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz  6  Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art06">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Vater Unser und Hochzeits-Lied der Wenden
                        im Dannebergischen im 18. Jahrhundert</dc-title>
                    <dc-creator>Georg Christian Friedrich Lisch</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2473</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355577941
Georg Christian Friedrich Lisch:
Vater Unser und Hochzeits-Lied der Wenden im Dannebergischen im 18. Jahrhundert  G.C.F. Lisch
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 065-067-->
                <fulltext>
                    <center>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>5 <sup>a</sup>.</b>
                            </font>
                        </p>
                        <p>Vater Unser</p>
                        <p>und</p>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>Hochzeits=Lied</b>
                            </font>
                        </p>
                        <p>der Wenden im Dannebergischen im 18. Jahrhundert,</p>
                        <p>
                            <font size="2">von</font>
                        </p>
                        <p>G. C. F. Lisch.</p>
                    </center>
                    <p>Das Hochzeits=Lied der Wenden im Dannebergischen
                        jenseit der Elbe theilt Franck im A. u. N. M.
                        III, S. 90, flgd. mit, ohne weiter etwas über
                        die Quelle zu bemerken, als daß er dazu Jo.
                        Georg. Eccardi Historia Studii Etymolog. citirt;
                        dasselbe ist mit dem, von Franck I, S. 216
                        mitgetheilten, aus gleicher Quelle fließenden
                        Vater Unser (vgl. Abhandlung II, 4, S. 63) der
                        Fall. Beide Denkmale der Wenden, welche bis auf
                        die neuere Zeit in den hannoverschen Aemtern
                        Danneberg und Lüchow lebten (vgl. Jahrb. I, S. 7
                        und II, 177), sind zuerst und aus gleichzeitiger
                        Nachforschung mitgetheilt in:</p>
                    <blockquote>
                        <p>Jo. Georgii Eccardi Historia studii
                            etymologici linguae germanicae etc., - -
                            accedunt et quaedam de lingua Venedorum in
                            Germania habitantium. Hanoverae MDCCXI.</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page070"
                        imgref="pages/j006s066.png"
                        nr-visible="yes" page="66"/>
                    <p>Zur bessern Einsicht wird hier die betreffende
                        Stelle, welche Quelle ist, mitgetheilt, da
                        Eccards Buch nicht viel verbreitet ist. Es heißt
                        dort S. 268:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Habet tandem Venedica gens in ducatus
                            Luneburgici praefecturis Luchoviensi et
                            Dannebergensi habitans genus dicendi
                            slavonicum, quod considerationem nostram
                            meretur. Derisi quidem homines hujus gentis
                            quondam cum sua lingua a nostris Saxonibus
                            habiti sunt ac usu illius a praefectis gravi
                            sub poena interdicto, plerumque ejus se
                            gnaros esse negarunt, quo factum, ut ea
                            inter seniores duntaxat ruricolas vigeat. Et
                            brevi habuissemus gentem vernaculae suae
                            ignaram, nisi sub Georgii Ludovici
                            serenissimi Electoris nostri clementi
                            regimine ad conservationem atque usum illius
                            iterum excitati fuissent nostri hi slavi.
                            Degit Wustroviae (nahe bei Lüchow)
                            Christianus Henningen, vir doctus et postor
                            ecclesiae illius loci, qui a multis jam
                            annis in id incubuit, ut quae de lingua
                            Venedica ibi locorum superessent,
                            colligeret, ac tandem Glossarium
                            GermanicoVenedicum congessit, in quo non
                            voces solum, sed formulas etiam loquendi
                            plurimas annotavit. Specimen inde mecum
                            communicavit jamdudum vir plurimum
                            reverendus et vellem ex eo quaedam benevolo
                            lectori offerri, nisi integrum opusculum
                            brevi editum iri, sperarem. Ut tamen ii,
                            quibus nostri Venedi ignoti sunt, habeant,
                            unde de lingua illorum judicare possint,
                            lubet hic inserere Orationem Dominicam a
                            laudato Hennigenio mihi transmissam, quae
                            his verbis concepta est: etc. - - Idem
                            Hennigenius me etiam donavit quadam
                            cantilena, quam in tabernis considentes
                            Venedi nostri cantare solent. Ea est talis:
                            etc. - - Cantilenam hanc in Germanicam
                            linguam Hennigenius transtulit hoc modo: etc.&quot;</p>
                    </blockquote>
                    <p>Die erwähnten Wörterbücher über den damaligen
                        Wortvorrath dieser Wenden sind in Dobrowsky's Slavanka</p>
                    <pbr id="page071"
                        imgref="pages/j006s067.png"
                        nr-visible="yes" page="67"/>
                    <p>und in Potocki Voyage abgedruckt; vgl. Spiel's
                        Neues vaterl. Archiv von Spangenberg, II, 1822,
                        S. 219 flgd.</p>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz  7  Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art07">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Erklärung des wendischen Hochzeits-Liedes</dc-title>
                    <dc-creator>Karl Christoph Heinrich Burmeister</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2472</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355578069
Karl Christoph Heinrich Burmeister:
Erkl&auml;rung des wendischen Hochzeits-Liedes / Burmeister
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 067-069-->
                <fulltext>
                    <center>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>5 <sup>b</sup>.<br/> Erklärung des
                                    wendischen Hochzeits=Liedes,</b>
                            </font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="2">vom</font>
                        </p>
                        <p>Dr. Burmeister zu Wismar.</p>
                        <p>
                            <font size="2">(Aus Eccardi historia studii
                                Etymologici, Hannov. 1711.)</font>
                        </p>
                    </center>
                    <center>
                        <table border="0" cellpadding="1"
                            cellspacing="1" width="70%">
                            <tr>
                                <td align="center" width="50%">1.</td>
                                <td align="center" width="50%">Uebersetzung.</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Katy mês Ninka beyt?</td>
                                <td>Wer soll Braut sein?</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Teelka mês Ninka beyt:</td>
                                <td>Eule soll Braut sein.</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>eelka rîtzi</td>
                                <td>Eule sprach</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wapakka neimo ka dwemo:</td>
                                <td>Hinwieder zu ihnen zu beiden:</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos giss wiltge grisna Sena,</td>
                                <td>Ich bin eine sehr gräßliche Frau,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Nemik ninka beyt;</td>
                                <td>Mag die Braut nicht sein,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos nemik Ninka beyt.</td>
                                <td>Ich mag die Braut nicht sein.</td>
                            </tr>
                        </table>
                    </center>
                    <p>katy: wer? sorbisch: s=chtu, böhmisch: kdo,
                        slovenisch: kdor, russisch: kto, polnisch: kto.</p>
                    <p>mês, von mos: kann, soll; fast in allen
                        slavischen Dialecten.</p>
                    <p>Ninka: Braut; böhmisch: newêsta, sorbisch:
                        newesta, auch kassubisch: ninka.</p>
                    <p>beyt: sein; böhmisch: byti, sorbisch: byez,
                        slovenisch: biti, russisch: byt', serbisch: biti.</p>
                    <p>Teelka: Eule, findet sich in keinem slavischen
                        Dialecte; statt dessen: sova.</p>
                    <p>rîtzi: sprach; altslavisch: recze (Nestor I, S.
                        93), böhmisch: rjci, sorbisch: rez, russisch:
                        rjez: die Rede.</p>
                    <p>wapak: hinwieder; noch im Sorbischen wapak (contra).</p>
                    <p>ka: zu; sorbisch: ke, böhmisch: ke, slovenisch:
                        k', russisch: ko.</p>
                    <p>neima: ihnen; sorbisch: neimai, slovenisch: njima.</p>
                    <p>dwemo: beiden; altslovenisch: dviema, polnisch:
                        dwom, serbisch: dvoma, böhmisch: dwema,
                        slovenisch: dvema, sorbisch: dviemai.</p>
                    <p>Die Wiederholung der Präposition ka in
                        anschaulicher Rede bei zwei zu einem Worte
                        verbundenen Begriffen findet sich gleichfalls im
                        Altrussischen: Nestor II, p. 175: Idosza za more
                        k Variagom k Rusi: sie gingen über Meer zu den Waräger=Russen.</p>
                    <p>gos: ich; statt ja sorbisch, russisch: ja,
                        slovenisch: jas; bei den Böhmen ga; die Wenden
                        pflegen j in g umzuzuwandeln.</p>
                    <p>giss: ich bin; böhmisch: gsem, russisch: jesm,
                        slov.: sem.</p>
                    <p>wiltge: groß, sehr; sorbisch: wulki, böhmisch:
                        welky, slovenisch: velik, russisch: veliki.</p>
                    <pbr id="page072"
                        imgref="pages/j006s068.png"
                        nr-visible="yes" page="68"/>
                    <p>grisna: gräßlich, ist deutschen Ursprungs.</p>
                    <p>sena: Frau, auch wohl seina, sorbisch: zona,
                        böhmisch: z'ena, slovenisch: shena, russisch: shena.</p>
                    <p>nemik: mag nicht, kann nicht; slovenisch: ne moglo.</p>
                    <center>
                        <table border="0" cellpadding="1"
                            cellspacing="1" width="70%">
                            <tr>
                                <td align="center" width="5%">2.</td>
                                <td width="5%"/>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Katy mês Santik beyt?</td>
                                <td>Wer soll Bräutigam sein?</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Stresik mês Santik beyt: </td>
                                <td>Zaunkönig soll Bräutigam sein.</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Stresik rîtzi</td>
                                <td>Zaunkönig sprach</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wapak ka neimo ka dwemo:    </td>
                                <td>Hinwieder zu ihnen zu beiden:</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos giss wiltge mole Tgaarl,</td>
                                <td>Ich bin ein sehr kleiner Kerl,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Nemik Santik beyt,</td>
                                <td>Mag nicht Bräutigam sein,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos nemik Santik beyt.</td>
                                <td>Ich mag nicht Bräutigam sein.</td>
                            </tr>
                        </table>
                    </center>
                    <p>Santik: Bräutigam; böhmisch: z'enich, slov.: shénih.</p>
                    <p>Stresik: Zaunkönig; böhm.: strjzsik, slov.: stershik.</p>
                    <p>Tgaarl: Kerl, ist deutschen Ursprungs.</p>
                    <p>mole: klein; sorbisch: moly, böhmisch: maly,
                        slovenisch: mali, russisch: mal.</p>
                    <center>
                        <table border="0" cellpadding="1"
                            cellspacing="1" width="70%">
                            <tr>
                                <td align="center" width="50%">3.</td>
                                <td width="50%"/>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Katy mês Treibnick beyt?</td>
                                <td>Wer soll Brautführer sein?</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wôrno mês Treibnick beyt; </td>
                                <td>Krähe soll Brautführer sein.</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wôrno rîtzi</td>
                                <td>Krähe sprach</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wapak ka neimo ka dwemo:    </td>
                                <td>Hinwieder zu ihnen zu beiden:</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos giss wiltge tzorne Tgaarl,</td>
                                <td>Ich bin ein sehr schwarzer Kerl,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Nemik Treibnick beyt;</td>
                                <td>Mag nicht Brautführer sein, </td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos nemik Treibnick beyt. </td>
                                <td>Ich mag nicht Brautführer sein.</td>
                            </tr>
                        </table>
                    </center>
                    <p>Treibnik: Brautführer, wohl das sorbische druzba.</p>
                    <p>worno: Krähe; altslavisch: vrana, russisch:
                        vorona, slovenisch: vrana, polnisch: wrona.</p>
                    <p>tzôrne: schwarz; sorbisch: c'zorni, böhmisch:
                        c'erny, slovenisch: zhern, russisch: czernyi.</p>
                    <center>
                        <table border="0" cellpadding="1"
                            cellspacing="1" width="70%">
                            <tr>
                                <td align="center" width="50%">4.</td>
                                <td width="50%"/>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Katy mês Tjauchor beyt? </td>
                                <td>Wer soll Koch sein?</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wauzka mês Tjauchor beyt:</td>
                                <td>Wolf soll Koch sein.</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wauzka ritzi</td>
                                <td>Wolf sprach</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wapak ka neimo ka dwemo:</td>
                                <td>Hinwieder zu ihnen zu beiden:</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Goss giss wiltge glupzit Tgaarl,</td>
                                <td>Ich bin ein sehr gefräßiger Kerl,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Nemik Tjauchor beyt;</td>
                                <td>Mag nicht Koch sein,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos nemik Tjauchor beyt.</td>
                                <td>Ich mag nicht Koch sein. </td>
                            </tr>
                        </table>
                    </center>
                    <p>wauzka: Wolf; slovenisch: vlk, russisch: wolk.</p>
                    <p>Tjauchor: Koch; ist deutsch, ebenso glupzit,
                        plattdeutsch glupsch: gefräßig.</p>
                    <center>
                        <table border="0" cellpadding="1"
                            cellspacing="1" width="70%">
                            <tr>
                                <td align="center" width="50%">5.</td>
                                <td width="50%"/>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Katy mês Czenkir beyt?</td>
                                <td>Wer soll Schenker sein?</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Sogangs mês Czenkir beyt; </td>
                                <td>Hase soll Schenker sein.</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Sogangs rîtzi</td>
                                <td>Hase sprach</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wapak ka neimo ka dwemo:    </td>
                                <td>Hinwieder zu ihnen zu beiden:</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos giss wiltge dralle Tgaarl,</td>
                                <td>Ich bin ein sehr schneller Kerl,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Nemik Czenkir beyt;</td>
                                <td>Mag nicht Schenker sein,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos nemik Czenkir beyt.</td>
                                <td>Ich mag nicht Schenker sein.</td>
                            </tr>
                        </table>
                    </center>
                    <pbr id="page073"
                        imgref="pages/j006s069.png"
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                    <p>Czenkir: Schenker, ist deutsch.</p>
                    <p>Sogangs: Hase; slovenisch: sajiz, russisch:
                        zajez, böhmisch: zagje.</p>
                    <p>dralle ist auch deutsch, drall plattdeutsch:
                        schnell, kräftig.</p>
                    <center>
                        <table border="0" cellpadding="1"
                            cellspacing="1" width="70%">
                            <tr>
                                <td align="center" width="50%">6.</td>
                                <td width="50%"/>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Katy mês Spelmann beyt?</td>
                                <td>Wer soll Spielmann sein?</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Bútgan mês Spelmann beyt:</td>
                                <td>Storch soll Spielmann sein.</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Butgan rîtzi</td>
                                <td>Storch sprach</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wapak ka neimo ka dwemo:    </td>
                                <td>Hinwieder zu ihnen zu beiden: </td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos giss wiltge dauge Raath,</td>
                                <td>Ich bin ein sehr langer Schnabel,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Nemik Spelmann beyt,</td>
                                <td>Mag nicht Spielmann sein,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Gos nemik Spelmann beyt.</td>
                                <td>Ich mag nicht Spielmann sein</td>
                            </tr>
                        </table>
                    </center>
                    <p>Spelmann: Spielmann, ist deutsch.</p>
                    <p>Butgan: Storch; sorbisch: boc'an, welches aber
                        auch den Reiher bedeutet; polnisch: bocian. Alle
                        andern Dialecte haben ein andres Wort für
                        Storch, welches gänzlich abweicht (zhaplja im Slovenischen).</p>
                    <p>dauge: lang; sorbisch: dolhi, slovenisch: dolg,
                        böhmisch: dlouhi.</p>
                    <p>Nach der Mittheilung des kaiserlich russischen
                        Hofpropstes zu Weimar, Herrn Stephan Sabinin,
                        wird dolge: lang, im Kleinrussischen wie dougi ausgesprochen.</p>
                    <p>Raath: Schnabel, ist das russische rot: Mund.</p>
                    <center>
                        <table border="0" cellpadding="1"
                            cellspacing="1" width="70%">
                            <tr>
                                <td align="center" width="50%">7.</td>
                                <td width="50%"/>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Katy mês Teisko beyt?</td>
                                <td>Wer soll Tisch sein?</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Leiska mês Teisko beyt:</td>
                                <td>Fuchs soll Tisch sein.</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Leiska rîtzi</td>
                                <td>Fuchs sprach</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Wapak ka neimo ka dwemo:    </td>
                                <td>Hinwieder zu ihnen zu beiden:</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Ris plast neitmo mia wapeis,</td>
                                <td>Breitet auseinander meinen Schwanz,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Bungde woessa Teisko,</td>
                                <td>Wird euer Tisch sein,</td>
                            </tr>
                            <tr>
                                <td>Bungd wôssa Teisko.</td>
                                <td>Wird euer Tisch sein.</td>
                            </tr>
                        </table>
                    </center>
                    <p>Teisko: Tisch, ist deutsch.</p>
                    <p>leiska: Fuchs; slovenisch: lisiza, sorbisch: lischka.</p>
                    <p>Risplastneimo: breitet auseinander; ris, in
                        andern Dialecten roz und ras; daher im
                        Slovenischen: rasprostreti: ausbreiten.</p>
                    <p>wapeis: Schwanz; sorbisch: hoppusch. Auch
                        bedeutet es im Wendischen: die Pflugstange.</p>
                    <p>Bungde und bungd statt: bude: im Sorbischen und
                        andern Dialecten: wird sein; böhmisch: bude,
                        slovenisch: bode, russisch: budet.</p>
                    <p>woessa und wôssa: euer; in andern Dialecten wasch.</p>
                    <center>
                        <hr size="4" width="30%"/>
                    </center>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz 8   Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art08">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Ueber den wendischen Götzen und die
                        wendische Stadt Goderac</dc-title>
                    <dc-creator>Georg Chrstian Friedrich Lisch</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2467</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355578360
Georg Chrstian Friedrich Lisch:
Ueber den wendischen G&ouml;tzen und die wendische Stadt Goderac / G.C.F. Lisch
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 070-078-->
                <fulltext>
                    <pbr id="page074"
                        imgref="pages/j006s070.png"
                        nr-visible="no" page="70"/>
                    <center>
                        <h2>III.</h2>
                        <h2>Ueber den wendischen Götzen</h2>
                        <p>
                            <font size="3">und</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="5">die wendische Stadt Goderac,</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="3">von</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>G. C. F. Lisch.</b>
                            </font>
                        </p>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>
                        <font size="5">
                            <b>A</b>
                        </font>rnold von Lübeck erzählt in seinem Chron.
                        Slav. cap. XXlV. (p. 426-427), nach dem Text der
                        Ausgabe von Bangert, eine Geschichte von einer
                        wendischen Gottheit Genedract in dem Sprengel
                        des Bischofs von Schwerin: eine Geschichte,
                        welche ganz isolirt dasteht und deren Wahrheit
                        vielfältig bezweifelt ist. Er sagt nämlich:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Hoc dierum circulo (1195) mortuus est
                            dominus Berno, Suerinensis episcopus, primus
                            eiusdem tituli antistes. - - Ille tamen per
                            Christum confortatus, culturas demonum
                            eliminavit, lucos succidit et pro Genedracto
                            Godehardum episcopum venerari constituit
                            ideoque bono fine cursum certaminis
                            terminasse fidelibus placuit&quot;.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Diese so einfach und bestimmt erzählte Thatsache,
                        daß der Bischof Berno von Schwerin bei
                        Ausrottung des wendischen Waldcultus an die
                        Stelle der Anbetung des Götzen Genedract die
                        Verehrung des Bischofs St. Gotthard gesetzt
                        habe, findet ihre Bestätigung in der Geschichte
                        des Ortes, wo diese Gottheit muthmaßlich verehrt ward.</p>
                    <p>Als der Sachsenherzog Heinrich der Löwe im J.
                        1171 das Bisthum Schwerin dotirte, verlieh er
                        demselben auch den Ort St. Gotthartsdorf,
                        welcher früher Goderac geheißen hatte, mit den Worten:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;villa S. Godehardi, quae prius Goderac
                            dicebatur - - et molendinum ex australi
                            parte eiusdem villae&quot;,</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page075"
                        imgref="pages/j006s071.png"
                        nr-visible="yes" page="71"/>
                    <p>und der Papst Alexander III. bestätigte im J.
                        1177 diese Schenkung mit den Worten:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;de terra Pribislavi - - villam S.
                            Godeardi, quae prius Goderach dicebatur&quot;.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Sehr bezeichnend ist es, daß der Herzog unter den
                        wenigen einzelnen Ortschaften grade diesen Ort
                        dem Bischofe Berno, dem Apostel der Westwenden,
                        und seinen Nachfolgern schenkt, indem man sicher
                        annehmen kann, daß unter den ersten Verleihungen
                        an die Geistlichen in eben christianisirten
                        Staaten mehrere in näherer Beziehung zu der
                        Geschichte der Bekehrung standen <footnote
                            nr="1">Man vgl. über den ähnlichen Fall bei
                            Doberan Jahrb. II, S. 13 u. Note. Ein
                            ähnliches Verfahren wandte Berno bei der
                            Bekehrung der Rügier an, indem er den Sanct
                            Vitus=Tag benutzte, um, nach dem Sturze des
                            Swante=wit auf Arkona, das Volk zu taufen,
                            nach der Urkunde des Kaisers Friederich vom
                            J. 1170:<br/>&quot;maximo ydolo illorum
                            Svantevit destructo in die beati (sancti)
                            Viti martyris invitos ad baptismum
                        coêgit&quot;.</footnote>). Und sowohl aus diesem
                        Grunde, als auch aus der merkwürdigen
                        Uebereinstimmung mit der Nachricht Arnolds darf
                        man wohl annehmen, daß, wie der Name des Ortes
                        Goderac bei der Bekehrung der Bewohner desselben
                        in: Dorf des Heil. Godehard, umgetauft ward, es
                        auch mit der Erzählung Arnolds seine vollkommene
                        Richtigkeit habe und der Dienst des slavischen
                        Götzen in die Verehrung des ähnlich klingenden
                        Namens des christlichen Bischofs Godehard
                        umgewandelt sei, wie dergleichen
                        Unterschiebungen bekanntlich ja seit früher Zeit
                        von den Heidenbekehrern nicht verschmäht wurden.</p>
                    <p>Auffallend müßte freilich die Form des Namens
                        Genedract sein, die nicht wenig von den Formen
                        Goderac und Godehard abweicht. Aber die durch
                        die Urkunden über den Ort Goderac hervorgerufene
                        Vermuthung, daß die Form Genedract in der
                        Ausgabe des Arnold von Bangert eine schlechte
                        Lesart sei, ist durch Vergleichung der
                        Handschriften des alten Chronisten glänzend
                        bestätigt worden. Es liest nämlich <footnote
                            nr="2">Die folgenden Vergleichungen hat mir
                            die freundliche Güte des Herrn Archivars Dr.
                            Lappenberg zu Hamburg, des Bearbeiters des
                            Arnold für die Mon. Germ. hist.,
                        mitgetheilt.</footnote>), statt der Form
                        Genedract im Drucke:</p>
                    <p>1) die Böckel'sche Handschrift (vgl. Archiv der
                        Gesellsch. f. ältere deutsche Geschichtskunde,
                        VI, S. 577): Gudracco.</p>
                    <p>2) die alte havelberger Pergament=Handschrift,
                        welche Riedel wieder ans Licht gezogen hat: Guddracco;</p>
                    <p>3) eine kopenhagener Papier=Handschrift vom J.
                        1579: Gutdraco;</p>
                    <p>4) die sehr gute lübecker Papier=Handschrift
                        (vgl. Archiv</p>
                    <pbr id="page076"
                        imgref="pages/j006s072.png"
                        nr-visible="yes" page="72"/>
                    <p>a.a.O. S. 577), welche Bangert seiner Ausgabe zum
                        Grunde legte: Guddracco, wofür auch Guddracto
                        gelesen werden könnte; jedoch scheint Guddracco
                        beabsichtigt zu sein;</p>
                    <p>5) die kopenhagener Pergament=Handschrift (vgl.
                        a.a.O. S. 579), welche manchen Schnitzer hat und
                        von allen bekannten Handschriften des Arnold den
                        geringsten Werth zu besitzen scheint: Gridracco.</p>
                    <p>Der in der Chronik vorkommende Name <footnote
                            nr="1">Der Herr Dr. Burmeister zu Wismar hat
                            über die Bedeutung des Namens Goderac
                            folgende Ansicht: &quot;Ist es nämlich
                            Personenname,<br/>&quot;so ist es von god ==
                            Jahr, abzuleiten, bedeutet also: Jahresgott;
                            bei den südlichen Slaven ist god == der
                            Gereifte, der Taugliche. Ist es aber ein
                            Ortsname, so weiß ich keine passendere
                            Erklärung, als die aus dem serbischen
                            gudura: enges Thal&quot;. - W. Hanka zu Prag
                            berichtet dagegen: &quot;Der Orts= und
                            Götzenname Goderak, Goderac, Gudracco hat
                            wirklich große Schwierigkeiten, weil die
                            Corrumpirung solcher Namen über alle
                            Begriffe geht. Ich habe die Frage auch
                            Andern communicirt; ihre Meinung ist:
                            Goderac, vielleicht Goderaz oder Godiraz,
                            und dieses als Stadtname adjectivisch von
                            Goderad, dem Namen der Herleitung nach
                            russisch Goderaz (wie russ. Bezdez, böhm.
                            Bezded); wenn aber Goderac oder gar Goderak
                            zu lesen, so ist es schwer zu denken,
                            höchstens im ersten Falle durch ein noch
                            nicht genug belegtes raci (== dominus).
                            Andere wollen Godracco mit dem litthauischen
                            Swinterog im letzten Gliede vergleichen, daß
                            =rog, rok, rak, mit dem alten Recke
                            derselben Wurzel wäre, daher Goderog:
                            opportunus heros, victor. Ich möchte es auch
                            der Analogie nach mit Gadebusch im ersten
                            Gliede vergleichen; so wie Jarobud
                            eigentlich: das starke Wesen, von unserm
                            alten Glossator über Demeter gesetzt wird,
                            so würde Godebud: vis opportuna, heißen,
                            wovon die adjectivischen Ortsnamen: Jarobuz,
                            Godebuz wären&quot;.</footnote>) des Götzen,
                        Gudrac, stimmt also mit dem urkundlichen Namen
                        des Ortes, Goderac, wo derselbe verehrt ward, überein.</p>
                    <p>Dieser Ort Goderac lag nun in der Herrschaft
                        Pribislavs im Lande Kissin. Der Papst Clemens
                        III. bestätigt nämlich im J. 1189 dem Bisthum Schwerin:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;in terra Kytin duas villas: villam S.
                            Godehardi scilicet et aliam huic adiacentem&quot;,</p>
                    </blockquote>
                    <p>und der Papst Cölestin III. im J. 1191:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Goderac in Kizin, Wotencha prope Dimin&quot;.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Der Kaiser Otto IV. nennt im J. 1211 in seiner
                        Confirmation den Ort noch Goderac.</p>
                    <p>Der Ort lag also im Lande oder in der Provinz Kissin,</p>
                    <p>der Hauptprovinz des Pribislav, d.h. ohne Zweifel
                        im Lande Rostock <footnote nr="2">Ganz in der
                            Nähe von Rostock liegt noch das Kirchdorf
                            Kessin, welches schon im J. 1219 als im
                            neuen Lande Rostock liegend aufgeführt wird.
                            Dieses Kessin ist ohne Zweifel das alte
                            Kissin, da das alte Land Kessin in der Folge
                            Land Rostock heißt.</footnote>). Dies wird
                        um so sicherer, da auch der Fürst Nicolaus im J.
                        1190 zu Rostock dem nahen Kloster Dobe=</p>
                    <pbr id="page077"
                        imgref="pages/j006s073.png"
                        nr-visible="yes" page="73"/>
                    <p>ran das benachbarte Dorf Wilsen und eine
                        jährliche Hebung von 6 Mark aus dem Kruge in Goderac:</p>
                    <center>&quot;taberna in Goderac&quot;</center>
                    <p>schenkte, indem der Ort wohl nicht sehr weit von
                        Rostock und Doberan gelegen haben muß. Dazu
                        kommt, daß unter den Zeugen dieser zu Rostock
                        ausgestellten Urkunde auch:</p>
                    <center>&quot;Henricus capellanus de Goderac&quot;</center>
                    <p>gegenwärtig war. Der Ort Goderac, im J. 1190 mit
                        Krug und Kirche, war also gewiß ein Ort von
                        Bedeutung in der Nähe von Rostock und Doberan.
                        Bestärkt wird diese Ansicht noch dadurch, daß in
                        der urkundlichen Aufzählung der bischöflichen
                        Güter in der Reihenfolge <footnote nr="1">Vgl.
                            Jahrb. II, S. 103 flgd.</footnote>) von W.
                        gegen O. unmittelbar nach dem Orte Goderac die
                        pommerschen Güter des Bischofs genannt werden, z.B.</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;confirmamus - - Goderac in Kizin,
                            Wotencha prope Dimin&quot;,</p>
                    </blockquote>
                    <p>und der Ort Goderac zwischen Ilow bei Neu=Bukow
                        und Demmin gesetzt wird; es geht hieraus
                        wenigstens hervor, daß der Ort im nordöstlichen
                        Meklenburg lag.</p>
                    <p>Großes Interesse erhalten diese Angaben durch die
                        Ueberlieferungen der nordischen Knytlinga=Saga
                            <footnote nr="2">Vgl. Baltische Studien I,
                            1832, S. 44: &quot;Die Kriege Valdemars und
                            &quot;Knuds gegen Rügen und Pommern aus der
                            Knytlinga=Saga übersetzt und mit Anmerkungen
                            versehen von G. Kombst&quot;.</footnote>),
                        welche die Warnow: Gudagersaa oder Gudakrsa
                            <footnote nr="3">Vgl. auch Petersen über die
                            Züge der Dänen nach Wenden in Mém. de la
                            soc. roy. des antiq. du Nord, 1836-1837, p.
                        94.</footnote>) nennt und ungefähr also redet:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Diesen Sommer (1159) zog König Valdemar
                            wieder gen Vindland, und auf dieser Reise
                            ward sein Drache beschädigt; aber der König
                            segelte hinauf in den Gudagersaa und hielt
                            da eine Schlacht mit einem vendischen
                            Häuptlinge, welcher Mjuklat (Niclot) hieß.
                            Dieses Sohn hieß Fridleif (Prizlav); er ward
                            von den Dänen auf dem ersten Zuge gefangen
                            und er war da bei dem Könige und war Christ
                            geworden. Sie schlugen sich bei der Stadt
                            Urle <footnote nr="4">Die Knytlinga=Sage
                                liest hier Urk, welches nach Petersen
                                a.a.O. eine falsche Lesart für Urle,
                                d.i. Wurle oder Werle, ist.</footnote>)
                            (Werle); König Valdemar siegte, aber Mjuklat
                            floh und fiel zuletzt. Die Dänen nahmen sein
                            Haupt und steckten es auf einen Pfahl,
                            außerhalb der Stadt. König Valdemar zog
                            darauf zu seinen Schiffen&quot;.</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page078"
                        imgref="pages/j006s074.png"
                        nr-visible="yes" page="74"/>
                    <p>Auch Saxo Grammaticus nennt die Warnow Gudacra in
                        folgender Stelle (Lib. XIV, ed. Soroe, 1644, p. 294):</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Inde ad Gudacram amnem navigatione
                            discessum. Cujus vadosus aditus <footnote
                                nr="1">Die Mündung der Warnow ist noch
                                heute sehr seicht und voll Sandbänke.
                                Nach dem ältesten rostocker Stadtbuche
                                von 1260 machte schon in der zweiten
                                Hälfte des 13. Jahrh. Jemand dem Rathe
                                der Stadt den Vorschlag, die Mündung des
                                Flusses auf 12 Ellen zu
                            vertiefen.</footnote>) haudquamquam magnarum
                            navium capax extabat, exiles duntaxat
                            transmittere solitus. Itaque rex
                            (Waldemarus) propter fauces fixa anchora
                            sedem navigio conscivit. - - Quo (Absalone)
                            autore eo loci perventum, ubi gurges
                            ingentis stagni <footnote nr="2">Kurz vor
                                der Mündung erweitert sich die Warnow zu
                                einem großen Landsee, der Breitling
                                genannt. - Ueberhaupt stimmt Saxo's
                                Schilderung ganz zu der heutigen
                                Beschaffenheit des Flusses.</footnote>)
                            diffussior speciem praeferebat. - - Vicorum
                            quoque ripae junctorum incendia peraguntur.
                            - - Sunonem binis instructum navigiis in
                            longinquos paludis recessus praedatum
                            mittit. Urbem quoque Rostock oppidanorum
                            ignavia destitutam, nullo negotio perussit.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Da nun die Lage des Ortes Goderac im Allgemeinen
                        annäherungsweise möglichst genau bestimmt ist,
                        so steht nur noch zur Frage, ob sich nicht jetzt
                        noch Spuren von demselben auffinden lassen.</p>
                    <p>Der Bischof erhielt den Ort Goderac mit einem
                        angrenzenden Dorfe geschenkt. Der Ort erhielt
                        zur Zeit der Schenkung den Namen: villa S.
                        Godehardi; dieser Name kann nun deutsch nur
                        Godhardsdorf oder plattdeutsch Godhardsdorp
                        heißen. Ein Ort mit diesem ungeschwächten
                        deutschen Namen kommt aber in der ganzen
                        Urkundenzeit Meklenburgs nicht vor. Es fehlt
                        freilich bekanntlich ein großer Theil der
                        Urkunden des Bisthums Schwerin; dagegen sind
                        noch regestenartige Verzeichnisse dieser
                        Urkunden vorhanden. Nach diesen verpfändete am
                        Dienstage nach Martini 1477 der Herzog Balthasar
                        von Meklenburg als, &quot;Verweser der Kirche
                        und des Stifts Schwerin&quot; den Kornzehnten
                        aus dem Dorfe Gorstorp, welches im Jahr 1486
                        nach einer Urkunde im schweriner Archive
                        Gurstorp genannt wird. Diesen Ort Gorstorp
                            <footnote nr="3">So wird aus Cunradesrode
                            bald Curdsrade, jetzt Consrade bei
                        Schwerin.</footnote>) halte ich nun unbedenklich
                        für den Ort Godhardsdorp, d.h. für den alten Ort
                        Goderac; Gortstorp</p>
                    <pbr id="page079"
                        imgref="pages/j006s075.png"
                        nr-visible="yes" page="75"/>
                    <p>ist aber das heutige Dorf Goorstorf nicht weit
                        vom rechten Ufer der untern Warnow, an dem
                        großen Busen desselben, welcher der Breitling
                        heißt, nahe bei Toitenwinkel, Rostock schräge gegenüber.</p>
                    <p>Von Bedeutung ist hier der Ort Toitenwinkel oder
                        Teutenwinkel, der allerdings einen auffallend
                        klingenden Namen hat, aber nicht von den
                        eindringenden Sachsen benannt sein kann, da in
                        diesem Falle der Ort den Namen &quot;Düdeschen
                        Winkel&quot; erhalten haben würde. Aber der
                        Name, wie er jetzt lautet, entscheidet nichts.
                        Das Gut hieß ursprünglich Totendorp <footnote
                            nr="1">Auch bei Tessin liegt ein Gut
                            Totendorf oder Toitendorf, früher eine
                            Pertinenz von Reppelin.</footnote>) und war
                        im Mittelalter ein Hauptgut der Familie Moltke
                            <footnote nr="2">Ueber die im Folgenden
                            dargestellten Verhältnisse vgl. Urk. Nr. III
                            und VII.</footnote>). Schon im 13.
                        Jahrhundert müssen die Moltken dazu alle
                        diejenigen Dörfer am rechten Ufer der Warnow
                        gewonnen haben, welche noch jetzt das
                        großherzogliche Amt Toitenwinkel bilden: dies
                        sind die Dörfer Totendorf (jetzt Toitenwinkel),
                        Michaelisdorf oder Michelsdorf (seit dem 16.
                        Jahrh. Cheelsdorf), Alt=Krummendorf (seit Anfang
                        des 16. Jahrh. Oldendorf), Neu=Krummendorf (seit
                        Anfang des 16. Jahrh. Krummendorf), Petznitze
                        (1302) oder Petze (1361) (jetzt Peez),
                        Lübbersdorf (schon im 16. Jahrh. untergegangen),
                        Nienhagen, Hinrikesdorf, Hezekendorf (jetzt
                        Häschendorf), Petersdorf und Goorsdorf. Schon im
                        J. 1302 erhielt der Ritter Johann Molteke über
                        die meisten dieser ihm eigenthümlichen Güter vom
                        Könige Erich von Dänemark für geleistete Dienste
                        (bei der Besitznahme von Rostock) Eigenthum,
                        Gericht und Beden; der Herzog Albrecht
                        vervollständigte im J. 1359 diese Schenkung
                        durch Verleihung derselben Rechte von den Gütern
                        Dierkow und Petersdorf an seinen Erben Johann
                        Moltke. Seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts
                        ward dieser Moltkesche Besitz als ein
                        zusammenhangendes Ganze betrachtet und mit dem
                        Namen &quot;Winkel&quot; (angulus) oder
                        Totenwinkel, Totkenwinkel, Tutkenwinkel, belegt
                        (wie die Gegend um Klütz der &quot;Klützer
                        Ort&quot; heißt), namentlich sicher, als Johann
                        Moltke im J. 1361 seinen ganzen Winkel mit den
                        genannten Dörfern an die Stadt Rostock
                        verkaufte. Diese Benennung für die Moltkeschen
                        Güter in dem Vorsprunge zwischen der untern
                        Warnow und der rostocker Haide blieb bis ins 16.
                        Jahrh. <footnote nr="3">z.B. im Anfange des 16.
                            Jahrh.<br/>&quot;Dorffer im Tutken Winkel.
                            Wenn de Herthoge bittet bede <pbr
                                id="fnpage080"
                                imgref="pages/j006s076.png"
                                nr-visible="no" page="76"/>&quot;auer
                            den Winkell, so syndt dar LXII houen vnd XII
                            katen vnd I kroch&quot;,<br/>nämlich von
                            denen Bede gegeben wird.<br/>Im J. 1525
                            heißt es noch: &quot;Hinrykestorpe in dem
                            Toytewinkel belegen&quot;.</footnote>).</p>
                    <pbr id="page080"
                        imgref="pages/j006s076.png"
                        nr-visible="yes" page="76"/>
                    <p>Aber schon in der Mitte des 15. Jahrhunderts wird
                        auch das Hauptgut Totendorf allein Totenwinkel
                        genannt; dieses Schwanken dauert fast ein
                        Jahrhundert. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts
                        verschwindet der Name Toitenwinkel als Benennung
                        einer Gegend und wird Name des Gutes Totendorf
                        oder Toitendorf.</p>
                    <p>Das Gut Goorsdorf gehörte zum Toitenwinkel der
                        Moltken. Wann und wie es aus dem Besitze des
                        Bischofs von Schwerin gekommen sei, ist durchaus
                        dunkel. Daß es aber seit dem 15. Jahrhundert
                        stets und häufig Goorstorp oder Goorstorf
                        genannt wird, ist keinem Zweifel unterworfen.
                        Auffallend bleibt es allerdings, daß die beiden
                        alten Moltkeschen Urkunden, welche sich freilich
                        nur in Abschrift und Concept erhalten haben, das
                        Dorf: Gerardestorp (1302) und Grastorp (1361)
                        nennen; diese Verwechselung kann aber leicht
                        statt gefunden haben, da der Name Gerard im
                        Mittelalter in Meklenburg bei weitem geläufiger
                        war, als der Name Godhard; überdies ist die Form
                        Grastorp ganz ungewöhnlich, dagegen die Form
                        Goorstorf für das Gut nicht selten.</p>
                    <p>Dennoch läßt sich eine Vermuthung darüber wagen,
                        wie die Güter im Toitenwinkel aus dem Besitze
                        des Bischofs von Schwerin gekommen seien. Der
                        Bischof von Schwerin erwarb zwischen 1171 und
                        1178 das Schloß Bützow durch Tausch vom Fürsten
                        Pribislav. Unter andern Gütern vertauschte
                            <footnote nr="1">Vgl. Rudloff I, S.
                        151.</footnote>) der Bischof auch einige im
                        Neuen Lande (terra nova). Dieses neue Land lag
                        nach der Aufeinanderfolge in der Aufzählung in
                        den verschiedenen Confirmations=Urkunden im
                        nordöstlichen Meklenburg und wahrscheinlich im
                        Lande Kissin nicht weit von Rostock. Dies wird
                        durch das Urkunden=Inventarium des Bisthums aus
                        dem 16. Jahrh. bestätigt, nach welchem der
                        Bischof Conrad am Montage nach Martini dem Rathe
                        der Stadt Rostock 50 Mk. Sund. aus den Zehnten
                        von dem &quot;Nyenlande vor Rostock&quot; für
                        1000 Mk. verpfändet. Wahrscheinlich war dies
                        eine andere Benennung für den Toitenwinkel oder
                        für eine Gegend in der Nähe desselben. Nach der
                        Bulle des Papstes Cölestin III. vom J. 1191
                        besaß der Bischof damals zwar noch den Ort</p>
                    <pbr id="page081"
                        imgref="pages/j006s077.png"
                        nr-visible="yes" page="77"/>
                    <p>Goderac, aber, was allerdings merkwürdig ist,
                        ohne Pertinenzen, die sonst immer aufgeführt
                        wurden. - Jedoch soll diese Meinung für nichts
                        weiter als für eine Einleitung zu einer
                        Untersuchung gelten, welcher die Zeit günstig
                        sein kann.</p>
                    <p>Die Ortschaft</p>
                    <center>Goorstorf</center>
                    <p>ist aber das Dorf</p>
                    <center>Godhardstorp,</center>
                    <p>welches der Bischof Berno von Schwerin bei der
                        Stiftung seines Bisthums geschenkt erhielt.
                        Wahrscheinlich war die Feldmark von Goderac
                        früher noch größer, indem mehrere angrenzende
                        Dörfer deutsche Namen führen, wie Totendorf,
                        (Mi)=chelsdorf, Heinrichsdorf und Krummendorf,
                        Lübbertsdorf, Petersdorf und Häschendorf. Auf
                        der großen schmettauschen Charte von Meklenburg
                        ist zwischen Goorstorf und Petersdorf noch ein
                        &quot;Heidenholz&quot; verzeichnet. Nahe bei der
                        angrenzenden Waldung am östlichen Ufer des
                        Breitlings soll nach neuern Mittheilungen noch
                        ein Opferaltar mit eingehauenen Rillen und
                        Löchern stehen. Und ganz in der Nähe von
                        Goorstorf an dem Wege von der rostocker Fähre
                        jenseit der Warnow nach Toitenwinkel (und
                        Goorstorf) lag noch gegen die Mitte des vorigen
                        Jahrhunderts ein großer Stein (der
                        &quot;Freistein&quot;) <footnote nr="1">Zur
                            weitern Nachricht finde hier eine Stelle aus
                            Ouartal=Bericht I, 3 Platz, die nicht in die
                            Jahrbücher übergegangen ist: &quot;Auf
                            Vortrag des Herrn Legationssecretairs Dr.
                            Prosch zu Schwerin erlaubt sich der Ausschuß
                            die Aufmerksamkeit der Mitglieder,
                            insbesondere der in Rostock wohnenden, auf
                            die Frage nach dem Ursprung, dem Zeitpunct
                            und der nächsten Ursache des Erlöschens des
                            jus asyli, welches glaubwürdigen ältern
                            Notizen zufolge bis zur Mitte des 17. Jahrh.
                            einem in der Nähe der Fähre bei Rostock
                            gelegenen Platze, der damals den Namen
                            &quot;Friede&quot;berg&quot; führte,
                            beigewohnt hat, und nach der eigentlichen
                            Lage dieser Freistätte zu richten. Um die
                            Mitte des 18. Jahrh. angestellte
                            Nachforschungen bestätigten das frühere
                            Vorhandensein einer solchen Freistätte und
                            gaben die Nachweisung, daß dieselbe durch
                            einen am Wege nach Toitenwinkel gelegenen
                            Stein von ungewöhnlicher Größe (&quot;de
                            Frie&quot;Steen&quot;) bezeichnet gewesen
                            sein soll, welcher in den dreißiger Jahren
                            des 18. Jahrh. nach Rostock gebracht und von
                            dem dortigen Kaufmann Tarnow zum Bau eines
                            neuen Speichers in der Harten Straße benutzt
                            worden sei. Vielleicht ließen sich genauere
                            Nachrichten im rostocker StadtArchiv und, da
                            auch flüchtige Studenten sich die Freistätte
                            zu Nutzen gemacht haben sollen, im Archiv
                            der dortigen Universität
                        entdecken&quot;.</footnote>), an den sich sicher
                        bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts das Asylrecht
                            <footnote nr="2">Daß dieses Asylrecht ohne
                            Zweifel vorhanden war, beweiset ein zu den
                            Acten gebrachter Wunsch des rostocker
                            Magistrats vom J. 1663:<br/>&quot;daß das
                            Asylum bey der Fehr, der Friedeberg genant,
                            mit fürstl. Consens dergestalt gehoben und
                            abgeschaffet würde, daß nach geschloßenem
                            vergleich an keine delinquenten auf Rostock
                            alda frey geleit gestatet werden sollte&quot;.<br/>
                            <pbr id="fnpage082"
                                imgref="pages/j006s078.png"
                                nr-visible="no" page="78"/>Dies ist auch
                            wohl das<br/>&quot;freie Geleit im Kruge zur
                            Fehr&quot;<br/>bei Rostock, welches im J.
                            1609 Georg Moltke an Gebhard Moltke unter
                            andern Gütern verkaufte.</footnote>)
                        knüpfte, ein Recht, welches</p>
                    <pbr id="page082"
                        imgref="pages/j006s078.png"
                        nr-visible="yes" page="78"/>
                    <p>in slavischen Ländern Residenzen und fürstlichen
                        Burgstätten eigen war <footnote nr="1">Daß sich
                            das Asylrecht an fürstliche Burgen und
                            befestigte Städte knüpfte, ist nachgewiesen
                            in Barthold Gesch. v. Rügen und Pommern I,
                            S. 485 flgd.</footnote>).</p>
                    <hr align="center" size="4" width="30%"/>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz 9   Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art09">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Ueber die wendische Fürstenburg Meklenburg</dc-title>
                    <dc-creator>Georg Chrstian Friedrich Lisch</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2459</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355578662
Georg Chrstian Friedrich Lisch:
Ueber die wendische F&uuml;rstenburg Meklenburg / G.C.F. Lisch
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 079-087-->
                <fulltext>
                    <pbr id="page083"
                        imgref="pages/j006s079.png"
                        nr-visible="yes" page="79"/>
                    <center>
                        <h2>IV.</h2>
                        <h3>Ueber die</h3>
                        <h2>wendische Fürstenburg Meklenburg,</h2>
                        <p>
                            <font size="3">von</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="3">
                                <b>G. C. F. Lisch.</b>
                            </font>
                        </p>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>
                        <font size="5">
                            <b>D</b>
                        </font>as Interesse, welches der Ort Meklenburg
                        für die vaterländische Geschichte hat, und die
                        vorläufigen Nachrichten über die dortigen
                        Localitäten, welche im Jahresber. IV, S. 71 und
                        93 flgd. mitgetheilt sind, veranlaßten den
                        Berichterstatter, für die großherzogliche
                        Alterthümersammlung dort Nachforschungen
                        anzustellen. Er begann dieselbe am 20. Mai 1839
                        im Verein mit dem Herrn Hülfsprediger Dühring zu
                        Meklenburg und dem Herrn Rettich zu Rosenhagen,
                        der sich im Interesse der Untersuchung nach
                        Meklenburg begeben hatte. Leider gaben die
                        Nachgrabungen wenig Ausbeute, und das Resultat
                        dieser Nachforschung besteht vorzüglich in einer
                        beruhigenden Ansicht über die Localität des
                        alten, berühmten Ortes.</p>
                    <p>Das jetzige Kirchdorf Meklenburg liegt  3/4 Meile
                        südlich von der Stadt Wismar, an dem Canale, dem
                        viel besprochenen Schiffgraben, der aus dem
                        schweriner See zur Ostsee führt, nahe an der
                        Kunststraße von Wismar nach Schwerin. Südlich am
                        Dorfe liegt eine große, tiefe, feuchte
                        Wiesenfläche, durch welche der Schiffgraben
                        fließt und welche bis dicht an das Dorf reicht.
                        Oestlich von dieser Wiese erhebt sich begrenzend
                        der Pingelberg mit seinen Kegelgräbern, westlich
                        der Landrücken, über den die wismar=schwerinsche
                        Chaussee führt. In diesem, also begrenzten
                        Wiesengrunde, der sich gegen Süden hin öffnet
                        und von einem großen Bruche begrenzt wird, liegt
                        der Wall des alten Meklenburg, wenige Schritte
                        südlich von dem Dorfe, von welchem nur ein
                        schmaler Steig durch die wasserreiche Wiese zum
                        Walle führt. Dieser Wall ist ein regelmäßiges
                        Rechteck in der Richtung von Norden nach Süden,
                        nach des Herrn Pastors Dühring Ausmessung 220
                        Schritte lang, 150 Schritte breit und in der
                        äußern, ziemlich steilen</p>
                    <pbr id="page084"
                        imgref="pages/j006s080.png"
                        nr-visible="yes" page="80"/>
                    <p>Ansteigung in der Hypotenuse 50 Schritte hoch.
                        Der einzige Eingang auf das Plateau ist jetzt
                        der genannte sehr schmale Steig. Die Oberfläche
                        bildet eine in der Mitte etwas eingesunkene
                        Ebene, welche, wie die Seitenflächen,
                        gegenwärtig beackert wird. Ohne Zweifel ist
                        dieses Plateau (Wallberg) künstlich aufgetragen,
                        da die Wiese ringsumher tief und eben ist und
                        die Oberfläche des Walles größtentheils aus
                        leichter, schwarzer Wiesenerde besteht, die aus
                        der nächsten Umgebung aufgetragen sein mag, da
                        die nahen Wiesenflächen noch tief genug liegen,
                        um eine ehemalige künstliche Ausgrabung des
                        Wiesengrundes annehmen zu können, der nach
                        ungefähr 800 Jahren noch immer locker genug ist,
                        um in ihm eine jüngere Bildung zu erkennen.
                        Dennoch ist diese Masse in Vergleichung zu den
                        nahen und fernen Umgebungen, - in dem
                        Wiesengrunde zwischen den Bergrücken - , so
                        imposant, daß sich in ihr eine alte Feste auf
                        den ersten Blick leicht erkennen läßt. Aber von
                        Trümmern war auch nicht die geringste Spur zu
                        sehen: die Oberfläche ist durchaus völliger
                        Ackerboden. Doch fanden sich noch hin und wieder
                        Kohlen und etwas Ziegelstaub; angebrannte
                        Balkenenden sollen früher ausgegraben sein; die
                        Sage vermuthet im Innern noch Kellergewölbe mit
                        der &quot;goldenen Wiege&quot;, die überall im
                        Lande gesucht wird, und im Wiesengrunde eine
                        &quot;kupferne Brücke&quot;. Einige Münzen, die
                        auf dem Wallberge gefunden sein sollten, waren
                        ein lübecker Dütchen, ein rostocker Schilling
                        und ein wismarscher Sechsling aus der Zeit kurz
                        vor und nach dem Jahre 1600. Sonst war im Dorfe
                        keine Sage von frühern Funden vorhanden. Das
                        Interessanteste bei dieser ganzen Nachforschung
                        waren aber die vielen Gefäßscherben, welche auf
                        der Oberfläche des Plateaus, namentlich auf
                        dessen nordöstlicher, etwas aufgehöheter Ecke,
                        wo der &quot;Brunnen&quot; gestanden haben soll,
                        häufig gefunden wurden. Bei weitem die meisten
                        Scherben bestehen aus der unverkennbaren Masse
                        der Graburnen des heidnischen Alterthums. Sie
                        sind sehr dickwandig, aus Thon mit Granitgrus
                        und Kies durchknetet und von innen und außen mit
                        einer dünnen, reinen Thonschicht überzogen,
                        welche im offenen Feuer bräunlich und
                        schwärzlich geflammt gebrannt ist. Viele,
                        ziemlich harte Scherben haben die
                        leichtfertigen, mit rohen Werkzeugen
                        eingekratzten, wellenförmigen Verzierungen,
                        welche der letzten Zeit des Heidenthums
                        anzugehören scheinen, und gleichen auffallend
                        den auf dem Begräbnißplatze bei Rülow (vgl.
                        Jahresber. V, S. 71 flgd.) und in der Ravensburg
                        (vgl. das. V, S. 111 flgd.) bei Neubrandenburg
                        entdeckten Urnenverzierungen, die gewiß</p>
                    <pbr id="page085"
                        imgref="pages/j006s081.png"
                        nr-visible="yes" page="81"/>
                    <p>nicht alt sind. Einige, wohl noch jüngere
                        Scherben zeigen im Bruche eine unreine,
                        gewöhnliche, rothe Ziegelmasse. Dazwischen
                        lagen, jedoch ziemlich sparsam, Scherben und
                        Henkel von jenen gehenkelten Töpfen aus einer
                        harten, blaugrauen Thonmasse, welche der ältern
                        Zeit christlicher Sitte in Meklenburg angehören.
                        - Die Scherben dieses Wallberges deuten also auf
                        eine Cultur aus der Zeit kurz vor und nach der
                        Einführung des Christenthums in Meklenburg. Ein
                        kleines Bruchstück von einer durch Kunst
                        bearbeiteten, dünnen Schieferplatte zeugt
                        ebenfalls für eine jüngere Zeit. Aehnliche,
                        nicht unwichtige Ueberbleibsel werden sich bei
                        fortgesetzter Aufmerksamkeit wohl noch in
                        größerer Zahl finden.</p>
                    <p>Der Wallberg ist also wohl ohne Zweifel die
                        Stelle, wo die alte Burg Meklenburg gestanden
                        hat. Und auf den Raum dieses Walles beschränkte
                        sich auch wohl die sogenannte &quot;Stadt&quot;
                        Meklenburg, von deren Größe viel gefabelt wird.
                        In dem nächsten Umkreise der Burg kann kein Haus
                        gestanden haben, da der wässerige Wiesengrund
                        kein Haus tragen kann. Es wäre daher nur
                        denkbar, daß vor der Burg, genau an der Stelle
                        des jetzigen Dorfes, ein größerer Ort außerhalb
                        des Wallberges gestanden habe. Auf diese,
                        keinesweges feste Localität passen jedoch die
                        vielen Nachrichten über die Belagerungen und
                        Bestürmungen nicht, welche nach Helmold der Ort
                        erlitten haben soll. Auch findet sich nach
                        angestellten Erkundigungen bei den
                        Ortseinwohnern auf dem meklenburger Felde keine
                        Stelle, wo man Scherben oder sonst etwas fände,
                        das auf die Existenz eines untergegangenen Ortes
                        deuten könnte. Und so hat Rudloff gewiß Recht,
                        wenn er I, S. 240 sagt:</p>
                    <p>&quot;Die Städte der Slaven waren bis dahin (bis
                        zur Germanisirung) weiter nichts, als
                        Zusammenflüsse von Einwohnern unter dem Schutz
                        eines Schlosses, die mit einem solchen Schlosse
                        entstanden, aber auch mit dessen Untergang durch
                        Krieg, Brand oder andere zufällige Ursachen der
                        Zerstörung so gebrechlicher Gebäude, wieder
                        vergingen&quot;. Freilich nennt Helmold den Ort
                        auch eine Stadt (civitas, z.B. II, 2, 1.); aber
                        er nennt ihn auch nur ein Schloß (castrum; -
                        populus qui erat in castro; II, 2, 2.) und eine
                        Burg (urbs <footnote nr="1">&quot;Pribizlavus -
                            - aedificavit urbes Mekelenburg, Ilowe et
                            Rozstock et collocavit in terminis eorum
                            Slavorum populos.&quot; Helmold II, 14, 5.
                            So wird auch die slavische Burg Kalen urbs
                            genannt, vgl. Meklenb. Urk. I, S. 9 u. 134;
                            vgl. servicium urbium aedificationis
                            (borgwerk) ebendas. S. 11, 25, 45 <img
                                alt="etc."
                                src="img/symbol_etc_15x13.gif"
                        type="float"/>.</footnote>) II, 14, 5.): und
                        auch das Wort civitas wird im Mittelalter
                        &quot;als Bezeichnung eines befestigten
                        Orts&quot; ge=</p>
                    <pbr id="page086"
                        imgref="pages/j006s082.png"
                        nr-visible="yes" page="82"/>
                    <p>braucht (vgl. Giesebrecht Balt. Stud. VI, 2, S.
                        144, Note 2), wie cives in den Urkunden oft die
                        Bauern in den Dörfern vor den Burgen bedeuten.
                        Der alte Borwin, der den Ort nach der Zerstörung
                        wiederherstellte und bewohnte, nennt ihn
                        ebenfalls in einer Urkunde vom Jahre 1222 bei
                        dem borchwerk nur urbs Magnopolensis <footnote
                            nr="1">&quot; - hoc excepto, quod homines
                            tantum ville illius (Mandrowe) Borchwerk et
                            Brugwerk operentur per circulum videlicet
                            urbis Magnopolensis.&quot; Vgl. Westph. Mon.
                            ined. II, p. 2060 und Franck A. u. N. M. IV,
                            S. 82.</footnote>). Aus solchen Burgwällen
                        wird denn auch der alte wendische Dienst des
                        Burgwerks (borgwerk) klar, der sicher wohl in
                        der Auftragung und Ausbesserung solcher
                        Burgwälle und deren Gräben und Brücken
                        (bruckwerk) bestand.</p>
                    <p>Uebrigens gleichen sich diese slavischen
                        Burgstätten alle ziemlich einander. Eben so wie
                        Meklenburg, liegt ungefähr die niklotsche Veste
                        Dobin (vgl. Jahrb. V, S. 123 flgd.); und der
                        Rugard auf Rügen, freilich auf einer Anhöhe
                        gelegen, gleicht dem Bau von Meklenburg ganz,
                        obgleich die Masse nicht so colossal sein mag,
                        als die von Meklenburg.</p>
                    <p>In dem Dorfe Meklenburg findet sich, wie gesagt,
                        keine Spur von alter Cultur. Die kleine Kirche
                        mit ihren Spitzbogenfenstern scheint, ohne
                        Wölbung, aus dem Ende des 13. oder aus dem 14.
                        Jahrhundert zu stammen, hat gar nichts
                        Merkwürdiges, um so mehr, da die innere
                        Einrichtung aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts
                        stammt, und ist sicher nicht die alte
                        meklenburgische Kirche. Die Kirche ist wohl
                        nicht viel älter als eine ihrer Glocken. Diese
                        hat die Inschrift:</p>
                    <center>
                        <img alt="Inschrift"
                            src="img/j006_s82p1.png" type="float"/>
                    </center>
                    <p>unter dem Worte <b>ego</b> steht der heil.
                        Bartholomeus mit einem Schwerte in der Hand,
                        unter <b>helf</b> ein Marienbild, unter
                        <b>maria</b> der heil. Georg mit dem Lindwurm,
                        unter <b>anno</b> ein consecrirender Bischof.</p>
                    <center>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>Im Osten von dem Walle, in der Richtung von N.
                        nach S., erhebt sich, an dem Wege nach Mödentin,
                        der Pingelberg, ein hoher Sandrücken oder
                        vielmehr der terrassirte Abfall des
                        Ackerplateaus, der den Wiesengrund des
                        Wallberges im Osten begrenzt. Dieser Pingelberg,
                        der ungefähr 200 Schritte von dem Walle entfernt
                        ist, erhebt sich sehr stattlich,</p>
                    <pbr id="page087"
                        imgref="pages/j006s083.png"
                        nr-visible="yes" page="83"/>
                    <p>ist mit seinen Kegelgräbern schon weithin
                        sichtbar und gewährt eine schöne, weite
                        Aussicht, namentlich über das ganze meklenburger
                        Feld und nach Wismar hin. Der Abfall ist sandig;
                        auf der Höhe aber beginnt sogleich ein besserer
                        Boden, auf dem noch vor einigen Jahren einige
                        Eichen standen. Dieser Pingelberg ist ein großer
                        Begräbnißplatz. Auf dem Gipfel stehen 2 große
                        Kegelgräber, welche frei in die Luft ragen;
                        beide sind jedoch, nach der Grasnarbe zu
                        schließen, schon in frühern Zeiten aufgedeckt,
                        das eine kraterförmig, das andere durch einen
                        Querdurchschnitt. Im Halbkreise umher, den
                        Abhang hinunter, so weit dieser zur Schafweide
                        wüst liegt, stehen über 20 kleinere Kegelgräber,
                        von 2' - 4' Achsenhöhe; auf dem angrenzenden
                        Fruchtacker scheinen mehrere kleinere Grabhügel
                        abgepflügt zu sein. Von diesen kleinern Gräbern
                        waren in frühern Zeiten schon 2 aufgedeckt, 2
                        hatte der Herr Vice=Canzler von Both geöffnet,
                        viele ganz niedrige, welche nicht Urnenhöhe mehr
                        hatten, waren schon im Osten angegraben. Von den
                        übrigen erhaltenen ließ ich die 8 größern,
                        welche eine Achsenhöhe von 2' - 3' hatten,
                        aufgraben; in einigen von ihnen ward gar nichts
                        gefunden; in andern fand sich auf dem Urboden
                        die Brandstätte mit fettiger Erde, Kohlen und
                        größtentheils sehr dünnen und feinen
                        Knochenstücken und Urnenfragmenten; in dem einen
                        Grabe stand in der Mitte eine wohlgesetzte,
                        kleine Kiste von platten Steinen, in welcher die
                        Ueberreste einer zerdrückten und zum größern
                        Theile vergangenen Urne lagen. Von andern
                        Alterthümern fand sich keine Spur. Die
                        Urnenscherben waren braun und sehr dick, mit
                        Kiessand und zerstampftem Granit gemengt, und
                        schienen ein hohes Alter zu haben.
                        Wahrscheinlich hatten sie dadurch so sehr
                        gelitten, daß die sandigen Hügel sehr niedrig
                        und die Urnen der durchdringenden Feuchtigkeit
                        so sehr ausgesetzt gewesen waren. Von
                        Grabalterthümern ist auf der Feldmark Meklenburg
                        daher sonst wohl nichts mehr zu erwarten.</p>
                    <center>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>Es entsteht die Frage, zu welcher Zeit die Burg
                        Meklenburg wüst geworden sei. Die alte slavische
                        Veste Meklenburg, welche nach wendischer Weise
                        nur von leichtem Material aufgebauet war,
                        brannte Niclot selbst beim Heranrücken Heinrichs
                        des Löwen mit seinen andern Vesten im J. 1160
                        nieder. Darauf gab sie der Löwe dem Edlen
                        Heinrich von Schaten zur Obhut. Als Pribislav,
                        empört über die Gefangenhaltung seines Bruders
                        Wartislav, sich wieder gegen die Sachsen erhob,
                        stürmte er, in Abwesenheit Heinrichs</p>
                    <pbr id="page088"
                        imgref="pages/j006s084.png"
                        nr-visible="yes" page="84"/>
                    <p>von Schaten, am 16. Februar 1164 Meklenburg und
                        verwüstete es durch Brand gänzlich. Nach dem
                        Abschluß des Friedens bauete Pribislav, nach
                        seiner Taufe und der Wiedererlangung seiner
                        Herrschaft, den Wohnsitz seiner Väter im J. 1169
                        wieder auf und nicht nur er und darauf seines
                        Bruders Sohn, Nicolaus I., sondern auch noch die
                        beiden Borwine und Johann I. residirten oft in
                        Meklenburg und benannten ihre Herrschaft nach
                        dieser Burg und sich selbst Herren von Meklenburg.</p>
                    <p>Nach der Germanisirung verließen aber die Edlen
                        des Landes nach und nach ihre slavischen Vesten,
                        welche in Wäldern und Sümpfen lagen, überhaupt
                        in Tiefen aufgeschüttet waren, und erbauten sich
                        Schlösser auf Höhen oder in den ummauerten
                        Städten. Nachdem sich Wismar als Stadt nach
                        mittelalterlicher, deutscher Art ausgebildet
                        hatte, erbauete sich der Fürst Johann I. von
                        Meklenburg, nach der Landestheilung, im J. 1256
                        in der Stadt eine feste Burg und ließ die Burg
                        Meklenburg niederreißen <footnote nr="1">Man
                            vgl. Jahrb. V, S. 5 und Kirchberg Cap.
                            CXXX:<br/>Daz selbe jar, do man schreib
                            da<br/>czwelfhundirt ses und funfzig
                            ja,<br/>gebrochin wart Mekilnborg
                        nider.</footnote>). Die Vernichtung dieser
                        uralten Burg geschah wohl sicher, weil sie nach
                        der Einführung des starken Ziegelbaues in den
                        Städten nicht fest genug war, zu fern vom
                        größern Verkehr, auch, im einsamen Wiesengrunde,
                        fern von einer größern Straße lag und für die
                        neu gestalteten Verhältnisse nicht groß und
                        schön genug war: lagen doch die neu gestifteten
                        Klöster und Städte alle schöner, als die
                        Fürstensitze der alten Zeit. Auch mochte in dem
                        fühlenden Manne der Schauplatz so vieler
                        Greuelscenen keine angenehmen Erinnerungen
                        erwecken. Nach dieser Zeit verfiel die Veste
                        Meklenburg. In dem Vormundschaftskriege während
                        der Pilgerfahrt Heinrichs baueten jedoch die
                        Herren von Werle und der Graf von Schwerin im J.
                        1277 die Veste Meklenburg, wie im folgenden
                        Jahre Dobin, wieder auf, um von hier aus
                        Verheerungszüge in das meklenburger Land zu
                        unternehmen <footnote nr="2">Vgl. Jahrb. III, S.
                            44 und 46:<br/>&quot;Post hec - - domini de
                            Werle et comes de Zwerin - - edificauerunt
                            Mekelingeborg et ex Mekelingeborg
                            equitauerunt et combusserunt redditus - - et
                            quicquid attinebat ciuitati
                            Wismariensi&quot; etc.<br/>sagt die
                            gleichzeitige wismarsche Chronik.</footnote>).</p>
                    <p>Das Schloß zu Wismar war im J. 1283 abgebrannt,
                        jedoch bald wieder hergestellt; aber sei es, daß
                        den Fürsten</p>
                    <pbr id="page089"
                        imgref="pages/j006s085.png"
                        nr-visible="yes" page="85"/>
                    <p>die unaufhörliche Neckerei und Belästigung der
                        Stadt überdrüssig ward, sei es, daß der greise
                        Pilger Heinrich nach seiner Heimkehr einen
                        ruhigern Landsitz dem geräuschvollen Leben in
                        der Handelsstadt vorzog: im J. 1298 ward
                        Meklenburg <footnote nr="1">Aus der Lage von
                            Dobin und Meklenburg erklärt sich die
                            Bedeutsamkeit des Dorfes Hohen=Vicheln am
                            nördlichen Ende des schweriner Sees,
                            zwischen diesen beiden Burgen, an einem
                            merkantilisch und strategisch wichtigen
                            Puncte liegend. Hohen=Vicheln tritt fast zu
                            allen Zeiten mit einiger Wichtigkeit hervor,
                            wenn es sich auch nie über die Grenzen eines
                            Dorfes ausgedehnt hat.</footnote>), wie die
                        lübische Chronik sagt, gegen Wismar wieder
                        aufgebauet <footnote nr="2">&quot;In demsuluen
                            iare (1298) in sunte bartholomeus daghe do
                            quam to lande van over mêr hinric, de here
                            van mekelenborch, den de soldan van
                            babilonien hadde vanghen mer den ses unde
                            twintich iar. - - Oc claghede he over de van
                            der wismere, dat se hadden broken sine
                            borch, de he dar hadde: des wart darna
                            mekelenborch weder buwet uppe de van
                            wismere.&quot; (Detmar's lüb. Chronik S. 173.)</footnote>).</p>
                    <p>Schon seit dieser Zeit scheint sich auf der
                        Feldmark Meklenburg ein Dorf, das alte
                        Meklenburg an der Straße nach Vicheln und Dobin,
                        und ein Hof, an der Straße nach Schwerin, beide
                        ungefähr 10 Minuten aus einander, zu scheiden.
                        Mit der Ausbildung der Städte Wismar und
                        Schwerin entstand eine große Straße auf einem
                        festern Landrücken zwischen beiden, und an
                        derselben ward ein Hof Meklenburg angelegt, der
                        bis auf die neuern Zeiten Sitz einer fürstlichen
                        Vogtei oder eines Amtes blieb und zu allen
                        Zeiten oft die fürstliche Familie auf kürzere
                        Zeiten aufnahm und zur fürstlichen Herberge
                        diente; schon vor der letzten Verwüstung der
                        Burg Meklenburg kommt ein fürstlicher Hof
                        (curia) Meklenburg vor, z.B. im J. 1317 (vgl.
                        Urkunde Nr. VI. im Anhange). Ob nun schon die im
                        J. 1298 neu aufgebauete Burg Meklenburg auf dem
                        alten Walle beim Dorfe Meklenburg oder zu Hof
                        Meklenburg <footnote nr="3">Es kommen um das J.
                            1300 nur Datum=Bestimmungen vor, z.B. Datum
                            et actum in Magnopoli 1304: vgl.
                            neuklostersche Urk.</footnote>) lag, läßt
                        sich wohl schwer sicher bestimmen, jedoch ist
                        das erstere wahrscheinlicher. Im J. 1320 gab
                        nämlich der Fürst Heinrich dem Ritter Eckhard
                        von Quitzow 40 Mark jährlicher Einkünfte, welche
                        zum Burglehn von Meklenburg gehört hatten (qui
                        assignati fuerant ad castrense seruicium, quod
                        <i>borchlen</i> dicitur), zum erblichen Besitz
                        (libertate hereditaria possidendos) mit der
                        Befreiung vom Burgdienst, so daß er nicht nöthig
                        habe, im Schlosse Meklenburg zu wohnen (in
                        castro Mekelenborch residere) <footnote
                            nr="4">Diese und die folgenden Darstellungen
                            fließen aus Urkunden des großherzoglichen
                            Geheimen und Haupt=Archivs.</footnote>). Damals</p>
                    <pbr id="page090"
                        imgref="pages/j006s086.png"
                        nr-visible="yes" page="86"/>
                    <p>existirte also noch die Burg, hatte aber keine
                        besondere Bedeutung mehr. Daher kam es, daß in
                        dem verheerenden Kriege Heinrichs gegen die
                        Herren von Werle und Pommern diese im J. 1322
                        das unbesetzte Schloß Meklenburg zerstörten
                            <footnote nr="1">Vgl. Kirchberg Cap. CLXVIII:<blockquote>
                                <p>Iglicher mit dem here syn<br/>liez
                                    sehin sich vur Sweryn,<br/>dem sy
                                    doch kleyne geschaden
                                    kunden,<br/>vnd czogin vurbaz zu den
                                    stunden<br/>vur Mekilnborg, daz
                                    vunden sy<br/>vorchte vnd allir hude
                                    fry;<br/>dy borg gewunnen sy
                                    zuhant,<br/>vurborg vnd borg worden
                                    da virbrant<br/>vf sancti Johannis
                                    abint ja<br/>des toufers. Dy
                                    geschicht was da,<br/>daz her czoch
                                    vord mit groszem schyn<br/>vnd
                                    legete sich vur Warin,<br/>vnd wolde
                                    mit starken sinnen<br/>dy
                                    Klogkenburg da gewynnen.</p>
                            </blockquote>
                            <p>Unter der &quot;borg&quot; scheint
                                Kirchberg die Burg auf dem Burgwall,
                                unter der &quot;vorborg&quot; den Hof zu
                                verstehen. Man vgl. auch Rudloff II, S.
                                244. - Im J. 1316 mußten sich jedoch
                                noch mehrere Ritter zum Einlager in
                                Meklenburg verpflichten; vgl. Wöchentl.
                                Rost. Nachr. 1753, S. 106.</p>
                        </footnote>). Seit dieser Zeit verschwindet die
                        Burg Meklenburg aus der Geschichte, und schon im
                        J. 1328 kommt in einer Urkunde wieder der Hof
                        Meklenburg (curia Mekelenborch) vor, an welchen
                        Abgaben geleistet wurden.</p>
                    <p>Von dem entscheidendsten Einflusse auf die
                        Verfassung und die Geschichte des Landes
                        Meklenburg sind der Verkauf der landesherrlichen
                        Gerechtsame an den Lehngütern und die
                        Verpfändung der fürstlichen Vogteien, Länder und
                        Burgen im 14. Jahrhundert gewesen. Auch
                        Meklenburg erfuhr das Schicksal der Verpfändung.
                        Der Herzog Albrecht verpfändete Schloß, Stadt,
                        Land und Vogtei Crivitz und Meklenburg im J.
                        1355 an den Ritter Heinrich von Stralendorf und
                        im J. 1377 wiederholt an die Knappen Heinrich,
                        Vicke und Hans Gebrüder von Stralendorf;
                        wahrscheinlich aber reservirten sich die Fürsten
                        die beliebige Auslösung des neuen Hofes
                        Meklenburg. Die Vogteien Crivitz und Meklenburg
                        blieben lange im Pfandbesitze der von
                        Stralendorf; jedoch mochten die Landesfürsten
                        die Entbehrung ihrer Stammburg Meklenburg nicht
                        ertragen können, wie schon im J. 1347 der Fürst
                        Albrecht einige zum Burglehn von Meklenburg
                        gehörige Güter, welche an die Stralendorf
                        ausgeliehen gewesen waren, an sich zurückbrachte
                        (vgl. Schröder P. M. I, S. 1294). Die
                        Stralendorfe hatten Meklenburg wieder an die von
                        Bassewitz verpfändet; und im Besondern
                        verpfändete im J. 1434 der Ritter Heinrich</p>
                    <pbr id="page091"
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                        nr-visible="yes" page="87"/>
                    <p>von Stralendorf zu Crivitz an den Knappen Henneke
                        Bassewitz zu Meklenburg (wonaftich to
                        Meklenburg) und seine Erben den alten Burgwall
                        von Meklenburg (den wal to Meklenburg) und das
                        höchste Gericht im Dorfe Meklenburg für 60 Mark
                        lüb. Pf. Nachdem die Herzoge Heinrich und Johann
                        das Leibgedinge ihrer Mutter Catharine am 17.
                        Dec. 1437 mit dem</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;hoff to Meklenborch - - myt alle sinen
                            tobehoringen vnde scheden - - bette in den
                            wal der borch to Meklenborch&quot;,</p>
                    </blockquote>
                    <p>den sie jedoch erst aus dem Pfandbesitz lösen
                        mußte, verbessert hatten, löste sie mit ihren
                        Söhnen Heinrich und Johann im J. 1438 dem
                        Knappen Henneke Bassewitz nicht nur den Burgwall
                        (den wal to Meklenborg) und das höchste Gericht
                        des Dorfes zu Meklenburg für 60 Mark lüb.,
                        sondern auch den Hof Meklenburg (den hoff
                        genomet Meklenburg) für 1500 Mark lüb., welcher
                        ihm von den Landesfürsten (van der herschop to
                        Meklenborg zeliger dechtnisse) verpfändet
                        gewesen war, pfandweise wieder ab.</p>
                    <p>Es leidet also keinen Zweifel, daß die alte Burg
                        Meklenburg zuletzt im J. 1322 zerstört ward,
                        sicher wenigstens schon im Anfange des 15.
                        Jahrhunderts der Burgwall von Meklenburg wüst
                        lag und schon früher ein Hof Meklenburg neben
                        dem Dorfe bestand.</p>
                    <p>Schon wiederum im J. 1448 verpfändeten die
                        Knappen Heinrich, Ulrich und Vicke Stralendorf
                        zu Crivitz an die Herzogin Catharine auf deren
                        Lebenszeit den Burgwall von Meklenburg (den wal
                        vnde dat hogheste rychte to Mekelenborch) für
                        120 Mark lüb. Pf. (soverne alse de hochebornen
                        vorsten vnde heren heren van Mekelborch - - de
                        voghedye - - to Mekelenborch nicht wedder aflozen).</p>
                    <p>Hiedurch scheint die Geschichte der Burg
                        Meklenburg in ein klares Licht gestellt zu sein.</p>
                    <hr align="center" size="4" width="30%"/>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz  10  Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art10">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Ueber die wendische Fürstenburg Werle</dc-title>
                    <dc-creator>Georg Chrstian Friedrich Lisch</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2453</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355578948
Georg Chrstian Friedrich Lisch:
Ueber die wendische F&uuml;rstenburg Werle / G.C.F. Lisch
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 088-098-->
                <fulltext>
                    <pbr id="page092"
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                        nr-visible="no" page="88"/>
                    <center>
                        <h2>V.</h2>
                        <h3>Ueber</h3>
                        <h2>die wendische Fürstenburg Werle,</h2>
                        <p>
                            <font size="3">von</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="3">
                                <b>G. C. F. Lisch.</b>
                            </font>
                        </p>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>
                        <font size="5">
                            <b>W</b>
                        </font>erle, die bedeutungsreichste der
                        niklotschen Fürstenburgen, welche schon im J.
                        1129 genannt wird <footnote
                            nr="1">&quot;Zwentepolch - - direxit
                            expeditionem in provinciam Obetritorum
                            obseditque urbem, quae dicitur Werle; qua in
                            potestatem redacta, ultra progressus est ad
                            urbem Kycinorum obseditque eam hebdomadibus
                            quinque. Tandem urbe subacta - reuersus est
                            Lubeke.&quot; Helmold I, cap. 48, §.
                        5.</footnote>), ist schon schwerer aufzufinden,
                        als die übrigen, von denen doch noch der Name
                        oder wenigstens ein Anklang an denselben sich
                        erhalten hat; nach Werle hin leitet aber keine
                        andere Spur, als urkundliche. Werle ist an
                        vielen Orten gesucht, und doch deuten die
                        Urkunden nur auf einen beschränkten Raum, wo es
                        gelegen haben kann. Helmold sagt nämlich ganz deutlich:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Werle lag an der Warnow, nahe beim
                            Lande Kessin <footnote nr="2">&quot;Et
                                videns Niclotus virtutem ducis,
                                succendit omnia castra sua, videlicet
                                Ilowe, Mikilinburg, Zuerin et Dobin,
                                praecavens obsidionis periculum. Unum
                                solum castrum sibi retinuit Wurle, situm
                                iuxta flumen Warnou, prope terram
                                Kicine.&quot; Helmold I, cap. 87, §. 3.
                                Man vgl. &quot;Tunc filii audita morte
                                patris succenderunt Wurle et
                                occultaverunt se in nemoribus, familias
                                vero suas transtulerunt ad naves.&quot;
                                Ibid. 6. - Auf dieselbe Lage deutet auch
                                die eben angeführte Stelle Helmolds I,
                                48, 5.</footnote>).</p>
                    </blockquote>
                    <p>Das alte Land Kessin ist aber ohne Zweifel das
                        neuere Land Rostock. Werle muß also an der
                        Warnow aufwärts hin nach Schwan oder Bützow
                        gesucht werden. - Eine genauere Begrenzung geben
                        einige Urkunden des Bisthums Schwerin. Der
                        Sachsenherzog Heinrich der Löwe dotirte im J.
                        1171 das Bisthum Schwerin außer mit andern
                        Gütern auch mit dem</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Lande Bützow und der Burg Werle mit dem</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page093"
                        imgref="pages/j006s089.png"
                        nr-visible="yes" page="89"/>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;dazu gehörenden Lande, ebenfalls Werle
                            genannt, zu beiden Seiten der Warnow liegend
                                <footnote nr="1">&quot;His in eadem dote
                                adjunximus terram, quae vocatur
                                Butissowe, et castum Werle dictum cum
                                terra attinenti, etam Werle dicta, ab
                                utraque parte aquae Warnowe.&quot;
                                Dotations=Urk. des Herzogs Heinrich vom
                                J. 1171 in Franck A. u. N. M. III, S. 127.</footnote>);</p>
                    </blockquote>
                    <p>und die Päpste Urban III. und Clemens III.
                        confirmirten in den J. 1185 und 1189 diese
                        Dotation, indem sie die Grenzen derselben noch
                        genauer beschrieben:</p>
                    <blockquote>
                        <p>Bützow - und das Land, welches an Bützow
                            grenzt, Werle genannt, bis zu den Flüssen
                            Tithmentheke und Zarnow&quot; <footnote
                                nr="2">&quot;Sursum versus aquam - -
                                terram adjacentem Butessowe, Werle
                                dictam usque ad fluvios Tithmentheke et
                                Zarnow dictos.&quot; Confirm.=Urk. des
                                Papstes Urban III. vom J. 1185 in Franck
                                A. u. N. M. III, S. 191, und des Papstes
                                Clemens III. in Westphalen Mon. ined.
                                IV, p. 898. - Die Lesart des Flußnamens
                                Thithmentheke ist bei dem Mangel an
                                Original=Urkunden verschieden.</footnote>).</p>
                    </blockquote>
                    <p>Der Fluß Tithmentheke oder Tithmensowe, oder wie
                        er sonst genannt wird, ist, namentlich beim
                        Mangel der Original=Bulle, bei der schwankenden
                        Schreibart des Namens in den gewiß fehlerhaften
                        Drucken nicht mehr ausfündig zu machen. Der Fluß
                        Zarnow fließt aber noch heute von einer Forst,
                        genannt die Zarnow, beim Dorfe Sabel, A.
                        Güstrow, bei Scharstorf, Prisannewitz und
                        Klingendorf vorüber bei Reetz (als Reetzer
                        Mühlenbach) in die Warnow <footnote nr="3">Die
                            Zarnow ist noch heute unter diesem Namen in
                            der Gegend allgemein bekannt und es wird
                            noch jetzt sehr häufig über die
                            &quot;Aufräumung der Zarnow&quot;
                            verhandelt; die Acten hierüber beim Amte
                            Schwan sind noch ganz jung. Nach gütiger
                            Mittheilung des Herrn Amts=Actuarius
                            Grotrian zu Schwan.</footnote>).</p>
                    <p>Das Land Werle wird daher ungefähr eine Meile
                        ober= und unterhalb der Stadt Schwan zu beiden
                        Seiten der Warnow (zwischen den Ländern Bützow
                        und Kessin oder Rostock), und die gleichnamige
                        Burg innerhalb dieses Raumes an den Ufern der
                        Warnow zu suchen sein. Daher sagt auch der Fürst
                        Nicolaus von Werle in einer Urkunde vom 1. Aug.
                        1301 <footnote nr="4">&quot;Terram autem Werle
                            in suis terminis, sicut fuisse dinoscitur,
                            cum domino de Rotzstoc impignorata fuerat,
                            nobis libere resignauit, excepto solummodo
                            campo Sywan adiacente.&quot; Wöchentl. Rost.
                            Nachr. 1753, S. 19.</footnote>), daß der
                        König von Dänemark ihm abgetreten habe:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;das Land Werle in seinen Scheiden und
                            Grenzen, mit Ausnahme des Feldes bei Schwan&quot;.</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page094"
                        imgref="pages/j006s090.png"
                        nr-visible="yes" page="90"/>
                    <p>Hiemit stimmen auch die Sagas der Dänen überein.
                        Die Knytlinga=Saga, eine bewährte Quelle, sagt
                        Cap. 119 <footnote nr="1">Vgl. Baltische Studien
                            I, S. 44.</footnote>):</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Diesen Sommer (1159) zog König Valdemar
                            wieder gen Vindland (Wendenland), und auf
                            dieser Reise ward sein Drache beschädigt;
                            aber der König segelte hinauf in den
                            Gudagersaa (die Warnow) und hielt da eine
                            Schlacht mit einem Vendischen Häuptlinge,
                            welcher Mjuklat (Niclot) hieß. Dieses Sohn
                            hieß Fridleif (Prizlav); er ward von den
                            Dänen auf dem ersten Zuge gefangen und er
                            war da beim Könige und war Christ geworden.
                            Sie schlugen sich bei der Stadt Urk (Vurle):
                            König Valdemar siegte, aber Mjuklat floh und
                            fiel zuletzt. Die Dänen nahmen sein Haupt
                            und steckten es auf einen Pfahl außerhalb
                            vor der Stadt. König Valdemar zog darauf zu
                            seinen Schiffen.&quot;</p>
                    </blockquote>
                    <p>Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß in dieser
                        merkwürdigen Stelle nur von der Burg Werle oder
                        Wurle die Rede und die Form Urk nur eine falsche
                        Lesart für Urle (d.i. Werle) ist, wie die Saga
                        auch Mjuklat statt Njuklat liest und überhaupt
                        die Namen in dieser Saga &quot;oft nur durch
                        Conjectural=Kritik richtig hergestellt werden
                        können&quot; <footnote nr="2">Vgl. die Züge der
                            Dänen nach Wenden von N. M. Petersen in Mém.
                            de la soc. roy. des antiquaires du Nord.
                            Copenhague 1838, p. 93.</footnote>).</p>
                    <p>Die alten Chronisten und Historiker, wie
                        Kirchberg <footnote nr="3">Ernst v. Kirchberg
                            sagt in seiner Reim=Chronik cap. 87:<br/>Her
                            getruwete synre burge keyn<br/>behalden
                            sundir Werle alleyn,<br/>daz by der Warnow
                            gelegin ist<br/>vnd by Kyssin yn naher
                        frist.</footnote>), Corner, Albert Crantz,
                        folgen dem Helmold buchstäblich.</p>
                    <p>Wenn nun noch etwas von Werle übrig geblieben
                        ist, so wird es nicht weit zu suchen sein. Es
                        haben auch mehrere ältere Forscher die Meinung
                        ausgesprochen, Werle habe beim Hofe Wiek,
                        südlich von Schwan, zwischen Schwan und Bützow,
                        an der Warnow gelegen. Der Urheber dieser
                        genauern Angabe ist wahrscheinlich Lindeberg
                            <footnote nr="4">P. Lindebergii Chronicon
                            Rostoch. 1596, L. I, cap. VIII, p.
                        34.</footnote>), welcher in seiner rostocker
                        Chronik (v. J. 1596) sagt:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Herula, Werlovium seu Werle, arx et
                            opidum,  - - duorum miliarium intervallo ab
                            urbe Rostochio ad Varnam fluvium iuxta pa-</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page095"
                        imgref="pages/j006s091.png"
                        nr-visible="yes" page="91"/>
                    <blockquote>
                        <p>gum Wick et opidulum Cycneam situm et
                            munitione et loci commoditate firmissimum fuit&quot;.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Ihm folgt Latomus in seinem Genealochronicon
                        Megapolitanum (v. J. 1610) <footnote nr="1">Vgl.
                            v. Westphalen Mon. ined. IV, p.
                        211.</footnote>) mit den Worten:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Es hat aber dieser Herr Nicolaus seinen
                            Sitz gehabt in der Stadt und Haus Werle zwo
                            meilen von Rostock am Flus Warnow beim Dorff
                            Wick und Schwan weiland gelegen&quot;;</p>
                    </blockquote>
                    <p>und Chemnitz in seiner Meckl. Chronik im Leben
                        Nicolaus V, z. J. 1234:</p>
                    <blockquote>
                        <p>&quot;Von dieser Zeit an (1234) an hat Herr
                            Nicolaus einen Herrn von Werle oder Wenden
                            sich genennet und geschrieben, ohne Zweifel
                            von der uhralten Stadt und Vestung Werle, so
                            zwo meilen von Rostock am Fluß Warnow beym
                            Dorff Wick undt unfern von Schwan weilandt
                            belegen gewesen  - - - undt hat seine
                            residentz genommen in Güstrow undt nicht
                            auff dem Hauße Werle, wie Latomus Lib. 2
                            vermeinet, sintemal solches zu der Zeit
                            schon zerstöret gewesen und über einen
                            hauffen gelegen&quot;.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Mantzel adoptirte (1764) diese Ansicht,
                        untersuchte persönlich die Gegend von Wiek und
                        entschied sich dafür, daß Werle bei diesem Orte
                        gelegen haben müsse <footnote nr="2">Vgl.
                            Mantzel's Bericht in den Gelehrten Beitr. zu
                            den Mecklenb. Schwer. Nachr. 1764, Stück 1.</footnote>).</p>
                    <p>Durch so viel Zeugen aufmerksam gemacht,
                        untersuchte ich mit Allerhöchster
                        Großherzoglicher Genehmigung die besprochene
                        Gegend und begab mich am 18. August 1840 mit dem
                        Herrn Gerichtsrath Ahrens zu Schwan <footnote
                            nr="3">Vgl. Jahresber. II, S.
                        111.</footnote>), in Begleitung des Herrn
                        Rectors Koch und des Herrn Stadt=Secretairs
                        Peters, nach dem Hofe Wiek, um möglicher Weise
                        die Lage der Burg Werle sicher zu stellen.</p>
                    <p>Wir wurden auf einen Platz an der Warnow, nahe
                        beim Hofe, geführt, der auf alten Charten und
                        noch heute &quot;auf dem Walle&quot; <footnote
                            nr="4">Auf einer alten Charte vom J. 1770
                            beim Amte Güstrow steht an der fraglichen
                            Stelle: &quot;aufn Wall No. 18 - 1805&quot;.
                            Die höchste Spitze des Walles heißt hier
                            &quot;Uhlen=Höhrn&quot;
                        (Eulen=Winkel).</footnote>) genannt wird. Schon
                        beim ersten Anblick wird man dafür eingenommen,
                        daß hier Werle gelegen habe: die völlige
                        Gleichheit mit der Lage des Burgwalles von
                        Meklenburg ist in hohem Grade überraschend. Das
                        Thal ist hier sehr</p>
                    <pbr id="page096"
                        imgref="pages/j006s092.png"
                        nr-visible="yes" page="92"/>
                    <p>weit und mit weiten und tiefen Wiesenflächen
                        ausgefüllt, durch deren Mitte die Warnow strömt.
                        Im Westen begrenzen das Thal die aufsteigenden
                        Felder von Cambs und Vorbeck, im Osten die
                        bewaldeten Berge, welche von dem Plateau von
                        Mistorf in das Warnow=Thal abfallen und eine
                        Fortsetzung und Wiederholung der bekannten
                        &quot;schwaner Berge&quot; sind. Das Thal der
                        Warnow wendet sich bei Wiek etwas von der
                        nördlichen Normal=Direction gegen Südwest, so
                        daß man von hier rechts hin Schwan und links hin
                        Bützow und darüber hinaus über das weit
                        geöffnete Thal auf die Waldhöhen sieht. Die Lage
                        ist auf jeden Fall sehr passend gewählt; der
                        Blick schweift so weit, als es nur in einem
                        Flußthale möglich zu sein pflegt. Aber auch die
                        nächste Umgebung ist ganz der Lage slavischer
                        Burgen angemessen, da die Wenden ihre Vesten in
                        tiefen Morästen erbaueten. Das ganze Warnow=Thal
                        ist hier ein tiefer, nasser Wiesengrund, der
                        noch jetzt oft unter Wasser steht. Es hat im
                        vorigen Jahrhundert die größte Mühe gekostet,
                        einen Damm vom Hofe nach dem Walle durch die
                        Wiesen zu legen; ja ein Damm versank ganz, so
                        daß jede Spur davon verschwand. Mantzel
                        erreichte bei 30 Fuß Tiefe noch keinen festen
                        Grund unter der Wiesendecke.</p>
                    <p>In diesem weiten Wiesenplan liegt nun, nahe beim
                        Hofe Wiek, unmittelbar an der Warnow, innerhalb
                        einer Krümmung derselben, der Wall, der ein
                        abgerundetes Oblongum bildet, ungefähr 290
                        Schritte lang, 260 Schritte breit und 970
                        Schritte im Umfange, von ungefähr 10 Fuß Höhe.
                        Der Wall ist, wie der Wall von Meklenburg,
                        offenbar von der umgebenden Wiesenerde
                        aufgetragen; denn er erhebt sich scharf aus der
                        Wiesenfläche und besteht aus leichter,
                        ausgedörrter, schwärzlicher Wiesenerde, hin und
                        wieder in der Tiefe mit Sand gemischt, der aus
                        den &quot;Bergen von Mistorf&quot; hergebracht
                        sein mag. Ungefähr in der Mitte, nach der Warnow
                        hin, steigt eine Erhöhung auf, von der man das
                        ganze Terrain übersieht. Zunächst um den Wall
                        sieht man Spuren von einem Graben und einem
                        Erdaufwurfe aus demselben. Von der Erhöhung in
                        der Mitte fällt das Plateau so schroff zur
                        Warnow ab, daß man noch heute die künstliche
                        Auftragung des Walles zu erkennen glaubt. Gegen
                        Südwest geht von der südlichen Mitte des Walles
                        eine sanft ansteigende Auffahrt von der Warnow
                        zur Burghöhe hinauf, flußwärts von einer
                        abgeschnittenen Wiesenecke, landwärts von einer
                        Bruchholzung begrenzt; diese Auffahrt, welche
                        einen Landungsplatz bildet, ist 120 Schritte
                        lang und 40 Schritte breit; das wiesige Vorland
                        an der Warnow ist nur einige Schritte breit.
                        Dort wo dieser Damm das Burg=</p>
                    <pbr id="page097"
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                        nr-visible="yes" page="93"/>
                    <p>Plateau berührt sieht man noch Spuren von
                        Queer=Wall und Graben, der den Damm von der Burg
                        abgrenzte. - Dies ist die Stelle der Burg Werle.
                        - Landeinwärts nach dem Hofe Wiek hin liegt in
                        der Wiesenfläche ein zweiter, kleinerer und
                        niedrigerer Erdwall in der Form eines Trapezes,
                        der mit dem Hauptwalle durch einen Damm
                        verbunden ist; und von diesem &quot;kleinen
                        Walle&quot; geht ein Weg nach dem festen Lande,
                        auf dem der Hof Wiek liegt. Dieser kleinere
                        Wall, der vor der Burg liegt, mag die Stelle
                        sein, wo in friedlichen Zeiten eine Stadt Werle lag.</p>
                    <p>Den Hauptbeweis liefern aber die Alterthümer,
                        welche sich auf dem Hauptwalle finden. Bei jedem
                        Schritte stößt man auf jene Gefäßscherben aus
                        der letzten heidnischen Zeit, wie sie auf dem
                        Burgwalle von Meklenburg und in der Ravensburg
                        gefunden werden, sehr häufig mit jenen
                        leichtfertigen, welligen Verzierungen bedeckt,
                        welche diese Zeit charakterisiren. Es ließen
                        sich Fuder von solchen Scherben zusammenbringen,
                        wenn man den Wall umgraben wollte. Doch fehlen
                        jene Scherben des 13. Jahrhunderts aus festem,
                        blaugrauem Thon hier ganz, eben weil Werle nach
                        den Zerstörungen im 12. Jahrhundert nicht, wie
                        Meklenburg, wieder aufgebauet ward. Forscht man
                        weiter, so findet man, daß die ganze Oberfläche
                        über einen Fuß tief mit Scherben, Kohlen,
                        Ziegelstücken, Thierknochen und einzelnen
                        Alterthümern gemengt ist. Die Ziegel bestehen
                        aus leichten, etwas mit Sand gemischten,
                        zerbrechlichen Massen von der Dicke eines
                        Dachziegels und tragen ganz klar Stroheindrücke;
                        sie gleichen durchaus den Ziegelfragmenten,
                        welche in der Ravensburg gefunden wurden. Die
                        Wenden kannten, nach allen Beobachtungen, die
                        Ziegelbrennerei nicht, sondern bauten nur aus
                        Holz, nassem Lehm und Stroh: eine Bauart, die
                        noch heute auf dem Lande in Meklenburg bei
                        Bauerhäusern und kleinen Gebäuden angewandt und
                        &quot;Klemen&quot; genannt wird <footnote
                            nr="1">Mantzel hat daher Unrecht, wenn er
                            sagt: &quot;Bedenklich ist es, daß man keine
                            Steinbrocken findet&quot;.</footnote>).
                        Schwärzlich gefärbte Granitsteine finden sich
                        ebenfalls häufig. An Thierknochen fanden sich
                        einen Fuß tief in der Erde Knochen von einem
                        auffallend kleinen Pferde <footnote nr="2">Nach
                            genauer Vergleichung und Bestimmung des Hrn.
                            Professors Steinhof zu Schwerin.</footnote>)
                        neben Knochen von andern Thieren. Auch fand sich
                        ein Klumpen Eisen, einige Pfund schwer, (wohl
                        ein sicherer Beweis, daß die Wenden ihre
                        Eisengeräthe selbst verfertigten), und ein
                        eisernes Messer von der Form der Messer aus den Wendenkirch=</p>
                    <pbr id="page098"
                        imgref="pages/j006s094.png"
                        nr-visible="yes" page="94"/>
                    <p>höfen einen Fuß tief unter der Erde. Auch Mantzel
                        fand &quot;Schmiede=Schlacken&quot;, und sagt:
                        &quot;es bezeugen noch Lebende, daß man große
                        eiserne Thorhaken und ein großes Kesselseil
                        gefunden&quot;. Auch ein Schleifstein ward
                        entdeckt. An dem Eingange zur Burg beim Damm zum
                        Landungsplatze hatte der Herr Gerichtsrath
                        Ahrens schon einen Theil eines menschlichen
                        Kinnladens mit den Zähnen und Fragmente eines
                        sehr starken menschlichen Schädels gefunden; in
                        der Tiefe von einem halben Fuß fanden wir an
                        einer entferntern Stelle noch mehr Bruchstücke
                        von einem andern Menschenschädel.</p>
                    <p>Dergleichen Funde scheinen dafür zu reden, daß
                        hier eine bedeutende wendische Burg gestanden
                        habe, daß diese Stelle die Stelle der Burg Werle
                        sei, um so mehr, da sich zwischen Bützow und
                        Schwan wohl schwerlich eine andere Stelle finden
                        dürfte, wo sie nach wendischer Bauart gestanden
                        haben könnte.</p>
                    <p>Freilich existirt der Name Werle nicht mehr und
                        es könnte auffallend erscheinen, daß er ganz
                        untergegangen ist; aber Werle ward nach der
                        Zerstörung in den Sachsenkriegen nicht wieder
                        eingerichtet, sondern schon früh dem Bischofe
                        von Schwerin zur Dotation gegeben, verschwindet
                        jedoch bald aus dessen Besitz und aus der
                        Geschichte. Das Gut Wiek war im Mittelalter ein
                        adeliches Lehn. Den Namen erhielt dieses Gut,
                        welches im Mittelalter &quot;de Wiek&quot;
                        genannt wird, wohl von dem Landunsgsplatz, da
                        Wiek im Niederdeutschen einen Ort bezeichnet, wo
                        Schiffe landen und Zuflucht finden können; die
                        neuere Benennung paßt also ganz zu der
                        Localität: denn daß der Ausdruck Wîk aus Wîrl,
                        wie wahrscheinlich Werle im Plattdeutschen
                        ausgesprochen wäre, corrumpirt sei, ist wohl
                        schwer zu glauben <footnote nr="1">Auch in dem
                            Lande Rostock gab es einen Ort
                            Wendisch=Wiek, welches die Landesherrschaft
                            im J. 1286 an die Stadt Rostock verkaufte
                            (villam nostram Wendeschen Wyk, vallem
                            castri insuper cum prato adiacente et ad
                            dammonem molendinorum ascendentem).</footnote>).</p>
                    <p>Dennoch behielt die Gegend von Wiek für die
                        Herren von Werle das ganze Mittelalter hindurch
                        eine gewisse Wichtigkeit; und dies mag noch mehr
                        dafür zeugen, daß Werle bei Wiek gelegen habe.</p>
                    <p>Nach Niklots Tode steckten seine Söhne auch die
                        Burg Werle in Brand und flüchteten sich in die
                        Wälder. Der Sachsenherzog unterwarf die übrigen
                        Fürstenburgen sächsischen Vögten; die Burg Werle
                        mit der umliegenden Gegend gab er jedoch Niclots
                        Söhnen wieder. Als diese aber gegen den</p>
                    <pbr id="page099"
                        imgref="pages/j006s095.png"
                        nr-visible="yes" page="95"/>
                    <p>herzoglichen Statthalter, Guncelin von Schwerin,
                        wieder aufstanden, mußten sie Werle aufgeben,
                        welches der Statthalter dem Bruder Niclots,
                        Lubimar, anvertraute. Nach manchen Anstrengungen
                        erhielt Pribislav einen geringen Theil des
                        Landes zur Herrschaft wieder, das er seinem
                        Sohne Heinrich Borwin I. hinterließ. Werle
                        verschwindet unter Pribislav aus der Geschichte;
                        er mußte es im J. 1171, als er mit dem Löwen zum
                        heiligen Grabe zog, zur Dotirung des Bisthums
                        hergeben. Nach Pribislavs Tode muß es jedoch
                        während der wiederholten Aufstände der Wenden
                        wieder an den Landesherrn gekommen sein
                            <footnote nr="1">Eine große Verwirrung
                            richtet die Wandelbarkeit des Besitzes in
                            dieser Gegend an. In den slavischen Zeiten
                            hieß das nordöstliche Meklenburg Werle,
                            unter Pribislav hieß es Kissin, wie er auch
                            Herr von Kissin genannt wird, nachdem Werle
                            zerstört war, endlich verkleinerten sich die
                            Länder in kleinere Provinzen und aus dem
                            alten Lande Werle oder Kissin entstanden die
                            Provinzen: Rostock (Kissin), Schwan (Werle)
                            und Bützow. Das Land Bützow entstand wohl
                            erst mit der Dotirung des Bisthums Schwerin.
                            Aus allem diesem nur möchte sich die
                            kaiserliche Confirmations=Urkunde vom J.
                            1181 erklären lassen, in welcher es heißt:
                            &quot;Villas in Kizin, quae pertinere
                            solebant ad Werle, quas quondam dux
                            (Henricus) consensu Pribislavi contulit
                            Botessowe castro&quot;. (Schröder P. M. I,
                            S. 478.)</footnote>): im J. 1185 wird das
                        Land Werle (nicht mehr die Burg Werle) zuletzt
                        als bischöflicher Besitz in Urbans Bulle
                        erwähnt; in der ottonischen
                        Confirmations=Urkunde <footnote nr="2">Vgl.
                            Franck A. u. N. M. IV, S. 25.</footnote>)
                        vom J. 1211 fehlt es ganz. Die Burg Werle aber
                        kommt in der Dotations=Urkunde vom J. 1171 zum
                        letzten Male vor; wahrscheinlich lag sie wüst.
                        Als Borwin zu Jahren kam und seine Söhne
                        herangewachsen waren, trat er ihnen Landestheile
                        zur Verwaltung ab. Er selbst wohnte zu
                        Meklenburg, welches er wieder aufgerichtet
                        hatte, und nannte sich: Heinrich Borwin, Fürst
                        von Meklenburg. Sein ältester Sohn Heinrich, in
                        der Geschichte gewöhnlich Borwin II. genannt
                        regierte den östlichen Theil des Landes und
                        nannte sich vorherrschend Heinrich Herr von
                        Werle; eben so nennen ihn häufig seine Söhne.
                        Allerdings hatte er die Burg Werle ungefähr um
                        das J. 1200 wieder aufgebaut <footnote
                            nr="3">Nach Kirchberg Cap. CXIX:<blockquote>
                                <p>Der strenge Hinrich Burwy,<br/>dem
                                    grosze manheit was y by,<br/>nach
                                    sins vettirn tode glich<br/>begunde
                                    buwen vestiglich<br/>eyne stad zu
                                    Rodestog offinpar<br/>vnd dy stad
                                    zur Wysmar,<br/>her begunde ouch
                                    buwen sidder<br/>dy Burg zu Werle
                                    widder,<br/>vnd yn den tziden starb
                                    ouch glich<br/>von Swabin keysir Friderich.</p>
                            </blockquote>
                        </footnote>): der Ort Werle kommt unter der
                        Regierung der Borwine jedoch nicht weiter vor,</p>
                    <pbr id="page100"
                        imgref="pages/j006s096.png"
                        nr-visible="yes" page="96"/>
                    <p>auch nicht einmal bei der Datirung einer Urkunde.
                        Dagegen erhob sich bald nach dem Anfange von des
                        jungen Heinrichs eignem Walten die Stadt Güstrow
                        und ward Hauptresidenz der Herren von Werle. Die
                        Benennung: Herr von Werle, blieb aber bloßer
                        Titel. Nachdem die Söhne Heinrichs volljährig
                        geworden waren und sich vollständig in das Land
                        getheilt hatten, nannte sich der erste Herr des
                        eigentlichen Fürstenthums Werle, namentlich in
                        den Jahren 1243 und 1244, öfter: Heinrich von
                        Werle und Herr zu Güstrow <footnote
                            nr="1">&quot;Nicolaus de Werle et dominus in
                            Guztrowe&quot;: man vgl. nur Dipl. Dober. in
                            Westph. Mon. III, S. 1484-1486.</footnote>).</p>
                    <p>Die nächste Umgebung von Wiek scheint aber den
                        Herren von Werle noch späterhin besonders theuer
                        geblieben zu sein. Den Ort Werle oder Wiek gaben
                        sie wohl schon früh zu Lehn aus; im J. 1219 ist
                        in einer zu Rostock ausgestellten, doberaner
                        Urkunde der Söhne des alten Borwin ein Jordanus
                        miles de Werle Zeuge; dies ist aber auch das
                        letzte Mal, daß Werle außer dem Titel der
                        Fürsten genannt wird <footnote nr="2">Die
                            Knappen von Werle, welche im 14. Jahrh. auf
                            Leppin vorkommen, sind wohl andern
                            Geschlechts und stammen wahrscheinlich von
                            dem Gute Werle bei Grabow.</footnote>).
                        Zunächst an Wiek oder Werle grenzen aber die
                        Dörfer Misdorf und Rukiet; beide waren, so lange
                        die Herren von Werle existirten, nach Urkunden,
                        Kammer=Domainen derselben, welche sie selbst
                        bewirthschafteten. Misdorf, welches jetzt noch
                        eine kleine Kapelle <footnote nr="3">Die Kapelle
                            von Misdorf ist ein Kirchlein im kleinsten
                            Format und hat gar nichts
                        Bemerkenswerthes.</footnote>) hat, hatte einst
                        eine Mutterkirche und ihr Pfarrer war im J. 1249
                        Kapellan des Fürsten Borwin von Rostock
                            <footnote nr="4">&quot;Johannes plebanus de
                            Mistisdorph capellanus domini
                            Boriuwini&quot;; vgl. Dargun. Urk. I, S.
                        87.</footnote>). Als für das Haus Werle keine
                        Aussicht zur Vererbung der Herrschaft im eigenen
                        Stamme mehr vorhanden war, stiftete der letzte
                        Fürst von Werle, Wilhelm, (&quot;princeps
                        Slavorum, dominus de Werle, etc.&quot;), am
                        Abend vor St. Peter und Paul 1423 in der Kirche
                        zu Misdorf, welche damals schon Filial der
                        Kirche zu Schwan geworden war, an einem eignen
                        Altare Mariens und St. Peters und Pauls eine
                        Vikarei zum ewigen Gedächtnisse seiner Vorfahren
                        und seiner nächsten Verwandten, und damit des
                        ganzen Hauses Werle, und dotirte sie mit der
                        Bede aus den Dörfern Rukiet und Goldewin; der
                        Burgemeister (burgimagister) von Misdorf, Eggert
                        Millies, schenkte zu dem Altar, in dankbarem
                        Gemüthe gegen das untergehende Geschlecht seiner
                        Landesherren, eine Hufe! - Solche</p>
                    <pbr id="page101"
                        imgref="pages/j006s097.png"
                        nr-visible="yes" page="97"/>
                    <p>Zeichen einer tiefern Bedeutung dieser Gegend
                        möchten sich mit der Zeit mehrere finden lassen.
                        Als z.B. der junge Fürst Albrecht, nach
                        erlangter Volljährigkeit, mit seiner
                        jugendlichen Gemahlin in sein Land heimgekehrt
                        war und sich zum Schutze gegen seine
                        übermüthigen Vasallen den Bürgern Rostocks in
                        die Arme geworfen hatte, schloß er das erste
                        Schutzbündniß mit seinen Vettern von Werle am
                        22. October 1336 &quot;by den bergen tho
                        Misdorpe&quot; im Angesichte des alten Werle, -
                        wahrlich nicht ohne Bedeutung! - Auch führte die
                        alte Landstraße von Schwaan nach Güstrow früher
                        näher an Wiek vorbei, indem sie auf dem
                        schwaaner Gebiete von dem Schlosse zu Schwaan
                        zuerst am linken Ufer der Warnow sich hinzog und
                        ungefähr an der Grenze der schwaaner Feldmark
                        oberhalb über die Warnow ging; noch im Anfange
                        des 16. Jahrh. war dieser Weg als der &quot;alte
                        güstrowsche Weg&quot; bekannt und noch in neuern
                        Zeiten sah man im Wasser die alten Brückenpfähle.</p>
                    <center>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>Für die Culturgeschichte geben diese
                        Nachforschungen mehrere interessante Resultate.
                        Diese sind nach einigen Andeutungen der alten
                        Chronisten zwar bisher im Allgemeinen bekannt
                        gewesen <footnote nr="1">Die Untersuchung über
                            den wendischen Häuser= und Burgenbau nach
                            den alten Chronisten ist wohl am besten
                            geführt von C. F. v. Rumohr in Sammlung für
                            Kunst und Historie, I, 1816, namentlich S.
                            16 flgd.</footnote>); jedoch fehlte ihnen
                        die Begründung durch Anschauung sicherer
                        Localitäten. Die alten Wenden kannten keinen
                        Ziegelbau; alle ihre Gebäude waren höchstens aus
                        Holz und feuchtem Lehm gebauet (= sie waren
                        geklemt); es ist kein Stück eines gebrannten
                        Ziegels auf wendischen Burgstellen gefunden:
                        dünne, vom Häuserbrande gefärbte, sandige
                        Lehmstücke mit Stroheindrücken sind die einzigen
                        Ueberreste, welche vom wendischen Burgbau übrig
                        geblieben sind. Gedeckt wurden die Gebäude wohl
                        nur mit Rohr oder Stroh, wie es noch heute
                        vorherrschend in den meklenburgischen Dörfern
                        Sitte ist. Zu solchen leichten Gebäuden war auch
                        keine starke Fundamentlegung nöthig. Daher
                        fehlen auf den wendischen Burgplätzen auch
                        Ueberbleibsel von Mauern aus Granitgerölle,
                        welche sich sonst oft an der Stelle von Gebäuden
                        aus dem Mittelalter finden. Auch von großen
                        Umwallungen findet sich keine Spur; es giebt
                        allerdings Stellen, wo hohe Wälle aufgeführt
                        waren, weil die Lage auf trocknem Boden, wie zu
                        Arkona, eine stärkere Befestigung erheischte; im
                        Allgemeinen aber fehlen hohe Wälle ganz. Kurz es
                        fehlt den</p>
                    <pbr id="page102"
                        imgref="pages/j006s098.png"
                        nr-visible="yes" page="98"/>
                    <p>wendischen Burgen Alles, was die deutschen Burgen
                        und Städte charakterisirt. Die wendische
                        Befestigung bestand in der Lage der Burgen in
                        Sümpfen; daher wird noch in dem nächsten
                        Jahrhundert nach der Einführung des
                        Christenthums in den Urkunden so häufig des
                        Dienstes des Burgwerks (structura urbium), als
                        des hauptsächlichsten Dienstes der Unterthanen,
                        gedacht. Die sogenannten wendischen Städte aber
                        waren nichts weiter, als wandernde Ansiedelungen
                        vor den Burgen, und hatten keinen größern
                        Umfang, als die Burgstellen selbst. Große Städte
                        lagen auch wohl nicht in der Lebensweise der
                        Wenden; denn es läßt sich nicht leugnen, daß zur
                        wendischen Zeit der Grundbesitz viel mehr
                        vertheilt war, als in jüngern Zeiten, da in den
                        ältesten Urkunden die Zahl der Ortschaften
                        bedeutend größer ist, als in den nächst
                        folgenden Zeiten <footnote nr="1">Man denke z.B.
                            nur an die Menge der Ortschaften, welche der
                            Burg Dargun untergeben waren; vgl. Lisch
                            meklenb. Urk. I, Nr. I. und II.</footnote>).
                        Auch war die Ausübung der Gewerbe bei den Wenden
                        wohl nicht an größere Ortschaften gebunden, da
                        wir in den Graburnen überall im Lande
                        Metallarbeiten finden, die von großer
                        Tüchtigkeit zeugen. Erst mit der Anlegung der
                        christlich=sächsischen Städte scheinen diese die
                        Sammelplätze der Künstler und Handwerker
                        geworden zu sein; daher kommen denn wohl ohne
                        Zweifel die häufigen Benennungen der Straßen
                        nach den Gewerken in den neu angelegten Städten.</p>
                    <p>Es wird daher am gerathensten sein, sich die
                        wendischen Ortschaften ungefähr wie die jetzigen
                        meklenburgischen Bauerdörfer vorzustellen.</p>
                    <hr align="center" size="4" width="30%"/>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz 11   Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art11">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Das Kirchenbuch des Grauen Klosters zu Wismar</dc-title>
                    <dc-creator>Karl Ferdinand Crain</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2450</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355579103
Karl Ferdinand Crain:
Das Kirchenbuch des Grauen Klosters zu Wismar / Crain
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 099-106-->
                <fulltext>
                    <pbr id="page103"
                        imgref="pages/j006_leer.png"
                        nr-visible="no" page="empty"/>
                    <pbr id="page104"
                        imgref="pages/j006_abb1.png"
                        nr-visible="no" page="empty"/>
                    <center>
                        <img
                            alt="Plan des ehemaligen Franciscaner-Klosters zu Wismar"
                            src="img/j006_abb1.png" type="page"/>
                    </center>
                    <pbr id="page105"
                        imgref="pages/j006s099.png"
                        nr-visible="no" page="99"/>
                    <center>
                        <h2>VI.</h2>
                        <p>
                            <font size="4">Das</font>
                        </p>
                        <h2>Kirchenbuch des Grauen Klosters</h2>
                        <p>
                            <font size="4">zu Wismar,</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="2">von</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="3">dem Professor <b>Crain</b> zu Wismar.</font>
                        </p>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>
                        <font size="5">
                            <b>U</b>
                        </font>nter dem Titel: Dat Kercken=Böck thom
                        Graünnkloster findet sich im wismarschen
                        Geistlichen Archiv ein Buch in Quart, von
                        Papier, zwei Finger dick, in braunem Hornband,
                        worin außer größtentheils ökonomischen Notizen,
                        Rechnungen, Verzeichniß der Kirchengräber u.
                        dergl. auch andere historische Nachrichten
                        verzeichnet sind: alles, wie gewöhnlich in den
                        Memorandenbüchern, ohne Ordnung durch einander.
                        Die Verfasser sind theils der vom Rath laut
                        seiner eigenen Worte im J. 1525 eingesetzte
                        Guardian Heinrich Never (vgl. Schröder Pred.
                        Hist. S. 4 ff.), theils der vom J. 1543 an als
                        Rector der Klosterschule fungirende, im J. 1565
                        als Prediger an der Nicolaikirche verstorbene M.
                        Georg Wint, sonst Wendt (vgl. ebend. S. 49 f.),
                        der sich hier &quot;Scriuer des klosters&quot;
                        nennt, theils andere zu Schreibern des Klosters
                        verordnete Geistliche jener Zeit, bis in die
                        90ger Jahre des 16. Jahrhunderts. Dieses
                        Kirchen=Buch ist übrigens dasselbe &quot;Msct.
                        Wismariense&quot;, worauf sich Schröder in
                        seinen Schriften, namentlich oft im Ev. Mcklb.,
                        beruft, wie sich aus der Vergleichung seiner
                        Citate mit dem Inhalte desselben bald ergiebt.</p>
                    <p>Unter andern in diesem Buche enthaltenen
                        historischen Notizen findet sich nun auch die
                        Nachricht und Abschrift von zwei historischen
                        Monumenten in der ehemaligen
                        Franciscaner=Kirche, vornämlich in Bezug auf die
                        Gründung des Klosters und auf die
                        meklenburgische Fürstenfamilie; das eine war die
                        laut Schröder (Pap. Mcklb. S. 648) noch ums </p>
                    <pbr id="page106"
                        imgref="pages/j006s100.png"
                        nr-visible="yes" page="100"/>
                    <p> Jahr 1700 vorhandene Inschrift auf einem
                        ehemaligen Kirchenstuhle im Chor, das zweite
                        eine Denktafel, welche sonst wo im Chor hing.
                        Beider Inhalt theile ich nachstehend mit.</p>
                    <center>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>A.</b>
                                <br/> Nauolgende schriften stan in deme
                                Chor bauen dem langen stole an der
                                norder siden.</font>
                        </p>
                    </center>
                    <p>Anno Dni M. CC. Lj. Recepti fuerunt fratres
                        minores in ciuitate ista Wismariensi, quorum
                        protector sit coeli, terre cunctorumque dominus
                        et Rector. Amen.</p>
                    <p>Anno Dm M. CCLXXXiij Dns Helmoldus de Plessen
                        fecit destrui antiquum chorum Ecclesie sancte
                        crucis, et alium chorum ad honorem sancti
                        Francisci aedificavit. orate pro eo. (Cf.
                        Schröder l. c. p. 774.)</p>
                    <p>Anno dni M. CCXCj Dna Anastasia vxor dni Henrici
                        Megapolensis capti, Kalendis Augusti, posuit
                        primum lapidem pro noua ecclesia hujus
                        monasterii construenda, offerens centum libras
                        argenti pro structura facienda, Cujus nobilis
                        Dne memoria sit in aeterna benedictione et
                        gloria. (Cf. Schröder l. c. p. 809.)</p>
                    <p>Anno Dni MCCCij obiit Dns Henricns dictus
                        Hierosolimitanus fundator hujus monasterij.</p>
                    <center>
                        <p>
                            <font size="4">
                                <b>B.</b>
                                <br/> Affschrift vth eyner Tafeln Im kor hangende.</font>
                        </p>
                    </center>
                    <p>Anno 1252 Johannes theologus, eyn hertogk tho
                        mekelnborch van der Linie der koninge
                        Obotritorum vnd eyn Szone hern hinrici Burewinj
                        Syn Mutter Sophia des koninges to Sweden dochter
                        (;) nam de Barfoter In, tor Wißmar vnd gaff ihn
                        In de kerke des hilligen Cruces.</p>
                    <p>Anno 1271 Ist henricus ern Johannis theologi Szon
                        mit synen edellüden nha deme hilligen lande tom
                        hilligen graue gereiset dar sie alle gefangen
                        worden van den Saracenen Im tempel des hilligen
                        graues am dage conuersionis Pauly de adel auerst
                        des hern hinricj wurden wedderumb gefort in dat
                        ehre vaderlandt dat se versamleten eynen schatt
                        tho ehres hern verlosinge.</p>
                    <p>Wen de here Henricus wort myt eynem knechte
                        martinus Bleyer genomet In babilonien gefort dar
                        he 24 Jar langk fenklich geholden dar nha wedder
                        geloset vn mit grosen ehren in syn vaderlant
                        wedder kamen anno 1299 wo he nha - - - - </p>
                    <pbr id="page107"
                        imgref="pages/j006s101.png"
                        nr-visible="yes" page="101"/>
                    <p> De fforstynne ouerst ffrow Anastasia dysses
                        gefangenen hern hinrici gemahel, eine dochter
                        hern Barnymes hertoghen tho Stettyn, dewyle ehre
                        here fenklich was heft se grote verfolginge
                        gehat van den vmbliggenden ffürrsten ehren
                        nabern also doringer Meyßen Brandenburger,
                        Saxsen vnd Holsten de mit velheit in ere landt
                        gefallen In meininge dat landt Intonemende Anno
                        1284 was im 12 Jar ehres hern gefenknisse Querst
                        godt halp er dat se bystant krech, helt eyne
                        schlachting vnd drepent twischen der Stepenisse
                        vnd gadebusch dar sie vnd ehre Sons behelden de
                        ouerwynninge mit voroueringe veler gutter.</p>
                    <p>Anno 1289 ist de Junge her Johannes de oldeste
                        Szon ern Hinrici des gefangenen in Babilonia,
                        verdruncken in der Goluitze mit 14 eddell<img
                            alt="ue"
                            src="img/symbol_e_ueber_u12x13.gif"
                        type="float"/>den d<img alt="ue"
                            src="img/symbol_e_ueber_u12x13.gif"
                        type="float"/>sses landes Synen licham leth syn
                        moder frow Anastasia beerdigen im Chor des
                        klosters vnd de eddellüde in desulue kerke.</p>
                    <p>Anno 1299 ist here Henricus tho mekelnborch ern
                        Johannis theologi Szon vth der Babilonischen
                        gefenknisse geloset vnd wedder in syn landt
                        gekamen mit groter herlichkeit Ingenommen, obt
                        a° 1302.</p>
                    <p>Anno 1306. Jdeswärtig ist gestoruen frow
                        Anastasia eyn gemahel ern Hinrici
                        Hierosolimitanj wort begrauen by ehren Szon
                        Johannem im kor Int norden.</p>
                    <p>Anno 1314 ist gestoruen frow Beatrix vth
                        Brandenborch eyn gemal ern Henrici filii hierosolomitanj.</p>
                    <p>Anno 1321 ist gestoruen desulue Junge her
                        Hinricus filius hinricj hierosolomitani Syn
                            S<img alt="ue"
                            src="img/symbol_e_ueber_u12x13.gif"
                        type="float"/>ster froychen Anastasia kort darna.</p>
                    <p>Anno 1328 obt frow Anna vth Sassia dat ander
                        gemahel ern hinrici leonis dicti. Noch ij Kinder
                        Hinricus vnd Anastasia.</p>
                    <p>Anno 1318 frow Metke vth holsten greffynne to
                        Swerin. Froychen Lutgart filia ducis Johannis
                        submersi Im kor begrauen Finis.</p>
                    <p>Die Inschrift des Chorstuhls haben, wie oben
                        angeführt, noch Schröders Zeitgenossen gesehen,
                        und daß eine Tafel, von welcher die
                        &quot;Affschrift&quot; im &quot;Kerckenb<img
                            alt="oe"
                            src="img/symbol_e_ueber_o12x13.gif"
                        type="float"/>ck&quot; copirt worden, in der
                        Klosterkirche gehangen habe, leidet wohl
                        schwerlich Zweifel, da sich kein Grund denken
                        läßt, warum einer der genannten Klosterschreiber
                        die Sache erfunden haben sollte. Solche Tafeln
                        findet man bekanntlich auch anderwärts. Das
                        Alter der Inschrift würde freilich, nach einigen ortho=</p>
                    <pbr id="page108"
                        imgref="pages/j006s102.png"
                        nr-visible="yes" page="102"/>
                    <p> graphischen Eigenthümlichkeiten zu urtheilen,
                        nicht viel über die Zeit der Reformation
                        hinaufgehen, wenn man nicht annehmen dürfte, daß
                        der Abschreiber, der in der zweiten Hälfte des
                        16. Jahrhunderts angestellte Küster des grauen
                        Klosters, Heinrich Wolter, seine eigene
                        Orthographie in der Abschrift anbrachte. Ein
                        höheres Alter ist daher immer möglich und der
                        Ausdruck der Inschrift ist wenigstens naiv und
                        kunstlos genug, um ein solches wahrscheinlich zu
                        machen. Wenn ich mir indeß hierüber kein
                        bestimmtes Urtheil anmaßen will, so scheint
                        doch, abgesehen von einigen leicht
                        wegzuräumenden Widersprüchen die Echtheit des
                        Hauptinhalts beider Inschriften durch den
                        Umstand sehr beglaubiget, daß dieselben eben in
                        der Kirche angebracht waren. Wäre dieß auch
                        wirklich selbst nicht sehr lange vor der Zeit
                        der Reformation geschehen, so ist doch
                        wahrscheinlich, daß zu jener Zeit der Convent
                        noch im Besitz sicherer Nachrichten über den
                        Ursprung und die ältesten Schicksale des
                        Klosters war; und selbst wenn die Inschriften
                        nach bloßer Tradition gemacht worden wären, so
                        hätten sie Gewicht, da in solcher Zeitnähe mit
                        den Begebenheiten selbst die Tradition der
                        Wahrheit nahe kommen mußte. Es ist kaum denkbar,
                        daß eine Tafel mit Nachrichten, deren Inhalt zu
                        jener Zeit nicht glaubwürdig gefunden worden
                        wäre, ohne Widerspruch zu erregen, öffentlich,
                        gerade an dem Orte der Begebenheiten hätte
                        aufgehangen werden können. Viel eher muß man
                        glauben, daß die Verfertiger oder Veranlasser
                        der Inschrift, welches doch wohl nicht leicht
                        andere als die Klostergeistlichen selbst gewesen
                        sein können, die darin enthaltene Kunde als eine
                        Urkunde sichern und verewigen wollten.</p>
                    <p>Damit soll jedoch nicht gesagt sein, als ob der
                        Inhalt durchaus wahr wäre; es finden sich
                        allerdings einige unrichtige Angaben und
                        Widersprüche. Allein bei näherer Prüfung lassen
                        sich dieselben bis auf eine leicht heben und
                        bürgen vielleicht gerade für die Unbefangenheit
                        der Urheber. So heißt es in der Copie der auf
                        dem Kirchenstuhle befindlich gewesenen Schrift,
                        daß Anno Dni M.CC.Lj, in der Copie der Tafel
                        aber, daß Anno 1252 die Barfüßer in Wismar
                        aufgenommen worden. Dieser ein Jahr betragende
                        Unterschied historischer Angaben findet sich in
                        alten Chroniken öfter und läßt sich aus
                        verschiedenen Ursachen erklären. Wenn z.B. ein
                        Factum vom Decembermonat von einem
                        Berichterstatter nach dem bürgerlichen Calender,
                        von einem andern nach dem kirchlichen aufgeführt
                        ward, so lautete die Angabe schon um ein Jahr
                        verschieden, da der letztere bekanntlich mit dem
                        1. Advent das neue Jahr anfing. Wenn daher in
                        älteren Kirchrech=</p>
                    <pbr id="page109"
                        imgref="pages/j006s103.png"
                        nr-visible="yes" page="103"/>
                    <p> nungen die vier Zahlungstermine gewöhnlich in
                        dieser Reihe aufgeführt sind: 1) Weihnacht, 2)
                        Ostern, 3) Johannis, 4) Michaelis, so ist, wie
                        schon aus der Stellung zu sehen, nach dem
                        bürgerlichen Calender berechnet, Weihnacht nicht
                        für den 25. December des genannten Jahres,
                        sondern für den 25. Dec. des voraufgehenden
                        Jahres zu nehmen.</p>
                    <p>Bisweilen ward dieser Unterschied aber auch durch
                        den Umfang einer Begebenheit veranlaßt, wie z.B.
                        gleich in unserm Falle es möglich war, daß die
                        Franciscaner zwar im J. 1251 in die Stadt kamen,
                        im J. 1252 aber erst die Kirche eingeräumt
                        erhielten, wie auch schon die Fassung beider
                        Inschriften selbst die Sache zu erklären
                        scheint. Der eine Verfasser konnte nun nach dem
                        erstern, der andere nach dem andern Moment der
                        Begebenheit die Zeit derselben bestimmen, und
                        der Widerspruch war da.</p>
                    <p>Da endlich drittens die Ziffern 1, 2, 3 mit den
                        Buchstaben j, jj, jjj, geschrieben wurden, so
                        begegnete es wohl auch mitunter den
                        Abschreibern, daß sie ein j zu viel oder zu
                        wenig machten. Einer von den drei Fällen nun
                        angenommen, würde immer die Ansiedelung der
                        Franciscaner genau in den ersten Jahren der
                        zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts durch beide
                        Inschriften bekräftiget erscheinen.</p>
                    <p>Daß Heinrich der Pilger Stifter des Klosters
                        genannt wird, kann wohl kaum ein Widerspruch
                        gegen die Nachricht sein, daß Johann I. die
                        Mönche aufgenommen habe, da es sehr gut möglich,
                        ja sogar wahrscheinlich ist, daß das eigentliche
                        Kloster erst später erbauet wurde und die Mönche
                        vorläufig untergebracht wurden. Was Heinrich und
                        seine Gemahlin für das Kloster thaten,
                        berechtigte sie allerdings zu dem Namen der Gründer.</p>
                    <p>Das Todesjahr der Anastasia, 1306, in der
                        Abschrift der Tafel ist freilich ganz unrichtig,
                        da Anastasia sicher noch im J. 1311 lebte, indem
                        (nach einer Mittheilung des Herrn Archivars
                        Lisch) im großherzogl. Archiv zu Schwerin eine
                        in diesem Jahre am Tage der heil. Agnete (21.
                        Jan.) zu Wismar ausgestellte (pöler) Urkunde
                        aufbewahrt wird, welche mit den Worten anfängt:
                        Anastasia dei gracia domina Mangnopolensis et
                        Hinricus eadem gracia dominus Magnopolensis
                        etc., und an welcher beider fürstlichen Personen
                        Siegel hangen; sie lebte ferner nicht nur noch
                        im J. 1314, als sie mehrere Schenkungen an die
                        Kirche zu Pöl mit bestätigte (vgl. Rudloff Urk.
                        L. Nr. XCIII.); ja der in einer im Jahr 1316
                        fer. III infra oct. assumpt. virginis (15. Aug.)
                        vom Fürsten Heinrich ausgestellten (pöler)
                        Urkunde vorkommende Ausdruck: Henricum clericum
                        dilecte matris</p>
                    <pbr id="page110"
                        imgref="pages/j006s104.png"
                        nr-visible="yes" page="104"/>
                    <p>nostre domine Anastasie, läßt ihr Leben sich noch
                        an dem angeführten Tage des genannten Jahres als
                        noch nicht beschlossen annehmen, weil sonst ein
                        &quot;pie memorie&quot; oder &quot;quondam&quot;
                        nicht leicht fehlen würde. Nun wäre es aber ja
                        möglich, daß Anastasia noch im Jahr 1316
                        gestorben wäre, denn urkundliche Beweise, daß
                        sie länger lebte, sind nicht vorhanden, wiewohl
                        dafür, daß sie 1319 gewiß todt war, da in diesem
                        Jahre, &quot;proximo die ante Dionys. et
                        soc.&quot; (9. Oct.), der Fürst Heinrich im
                        Kloster Doberan eine Stiftung gründete für die
                        &quot;Memoria domini Hinrici Magnopolensis
                        patris nostri et domine Anastasie matris nostre
                        nec non domine Beatricis uxoris nostre sub
                        miseratione Christi quiescentium&quot;. Es ist
                        sogar wahrscheinlich, daß Anastasia am 18. Oct.
                        1317 schon todt war. Von diesem Datum befindet
                        sich nämlich, nach der Mittheilung des Herrn Dr.
                        Ditmar zu Lübeck, in dem Archive des Heil.
                        Geist=Hospitals daselbst eine vom Fürsten
                        Heinrich dem Löwen ausgestellte Urkunde
                            <footnote nr="1">Vgl. Urkunde Nr.
                        VI.</footnote>), in welcher dieser den
                        Einwohnern der Insel Pöl die Mahlfreiheit
                        ertheilt. Diese Urkunde enthält die Worte: Nos
                        igitur dei gratia Hinricus dominus Magnopolensis
                        et Luitgarda filia dilecti fratris nostri bone
                        memorie, relicta comitis de Segeberg etc. Eine
                        andere zu Wismar am 22. Nov. 1318 (anno domini
                        M°CCC°XVIII° in die beate Cecilie) ausgestellte
                        und im geistlichen Archiv daselbst befindliche
                        Urkunde, laut welcher derselbe Fürst seine
                        Besitzungen auf der Insel Pöl (totam terram
                        Pole) an Helmold von Plessen, die Gebrüder
                        Bertold und Gottschalk von Preen, Friedrich von
                        Stralendorf und die Kinder Heyno's von
                        Stralendorf verkauft, hat die Worte: Nos de
                        maturo concilio nostrorum fidelium, accedente
                        voluntario consensu seu beneplacito nostre
                        predilecte fratruelis domine Lutgardis
                        vendidimus etc.; ja es hängt sogar das Siegel
                        der Gräfin Luitgard neben dem des Fürsten an der
                        Urkunde, woraus hervorgeht, daß dieser Frau
                        Anrechte auf Pöl zugestanden wurden. Dies
                        konnten aber wohl keine andern sein, als daß ihr
                        Pöl als Wittwensitz, und Einkünfte aus diesem
                        Landestheile zu ihrem Unterhalte angewiesen
                        waren. Nun ist aber historisch sicher, daß Pöl
                        auch der Wittwensitz Anastasiens war, und daher
                        ist erstens nicht wahrscheinlich, daß Heinrich
                        bei Lebzeiten seiner Mutter</p>
                    <pbr id="page111"
                        imgref="pages/j006s105.png"
                        nr-visible="yes" page="105"/>
                    <p>diese Ländereien verkaufte, und wäre es dennoch
                        geschehen, so erwarteten wir mit Recht in der
                        Urkunde eher ein: &quot;consentiente predilecta
                        matre nostra&quot;, als die Beistimmung einer
                        entfernteren Verwandten, die vielleicht erst
                        nach Absterben Anastasia's deren Wittwensitz
                        bezog. Es läßt sich nicht denken, daß eine pöler
                        Urkunde des Inhalts Anastasia's gar nicht
                        erwähnte, wenn sie damals noch gelebt hätte; sie
                        war vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach schon
                        todt. Aus denselben Gründen aber konnte sie
                        zufolge der vorher angeführten Urkunde auch am
                        18. Oct. 1317 nicht mehr leben, da auch in
                        dieser Schrift ihrer Enkelin und nicht ihrer
                        selbst Erwähnung geschieht. Mit der größten
                        Wahrscheinlichkeit fällt also ihr Absterben
                        entweder ins Jahr 1316 nach dem 15. August, oder
                        ins Jahr 1317 vor dem 18. October. Das erstere
                        nun angenommen, so daß Anastasia im J. 1316
                        gestorben wäre, so könnte vielleicht der Irrthum
                        der Tafel daher entstanden sein, daß anstatt
                        dieser Jahreszahl die ähnliche 1306 geschrieben
                        oder beim Abschreiben gelesen wäre. Auf diese
                        Weise würde der Irrthum der Tafel selbst zur
                        Berichtigung der gewöhnlichen Angabe 1314 und
                        zur Bestätigung der Ansicht von dem Ausdruck der
                        oben angeführten Urkunde dieses Jahres führen.
                        Man dürfte daher wohl die Correctur des 1306 der
                        Tafel in 1316 wagen.</p>
                    <p>Ein zweiter Vorwurf der Unrichtigkeit trifft die
                        Worte: &quot;Anno 1321 ist gestoruen desulue
                        junge her &quot;hinricus filius hinricj
                        hierosolomitani&quot;. Die Verwechselung der
                        Personen ist augenscheinlich, und geht schon aus
                        dem Beisatze: &quot;Syn S<img alt="ue"
                            src="img/symbol_e_ueber_u12x13.gif"
                        type="float"/>ster froychen Anastasia&quot;
                        deutlich genug hervor, daß der bezeichnete
                        Verstorbene nicht Heinrich des Pilgers Sohn,
                        sondern dessen Enkel, der Sohn Heinrichs des
                        Löwen ist. Die Tafel berichtiget sich aber schon
                        selbst in dem darauf folgenden Satze, worin es
                        heißt: &quot;Anno 1328 obt frow Anna vth
                        Sassia&quot; <img alt="etc."
                            src="img/symbol_etc_15x13.gif"
                        type="float"/>. und dann: &quot;Noch ij Kinder
                        hinricus und Anastasia&quot;, welches keine
                        anderen sind, als die vorher unter dem Jahr 1321
                        erwähnten. Diese nochmalige Erwähnung der beiden
                        Kinder aber ist durch die auch sonst berichtete
                        spätere Beisetzung ihrer Körper im Grabe der
                        Mutter veranlaßt. (Vgl. Schröder Beschrb. der
                        St. u. Herrsch. Wismar S. 239.) Der Verfasser
                        der Inschrift also, oder wahrscheinlicher der
                        Abschreiber, hat sich oben versehen; es hat wohl
                        heißen sollen: Anno 1321 ist gestoruen dessuluen
                        hern hinrici, filii Hinrici Hierosolymitani,
                        junge her hinricus oder Szon.</p>
                    <pbr id="page112"
                        imgref="pages/j006s106.png"
                        nr-visible="yes" page="106"/>
                    <p>Endlich sind die Worte: &quot;froychen Lutgart
                        filia ducis Johannis submersi&quot; <img
                            alt="etc."
                            src="img/symbol_etc_15x13.gif"
                        type="float"/>. im letzten Satze von der
                        voraufgehenden Todesnachricht der Gräfin zu
                        Schwerin zu trennen und als besonderer Satz in
                        einer neuen Reihe zu beginnen, damit nicht das
                        Todesjahr der Gräfin &quot;Metke&quot; mit auf
                        jene bezogen wird. Die Verbindung beider in
                        einem Satze ist wahrscheinlich auch die Schuld
                        des Abschreibers. Die Flüchtigkeit des
                        Abschreibers überhaupt, welche unter andern aus
                        dem nicht vollendeten Satze über Heinrichs des
                        Pilgers Rückkehr hervorgeht, ist zu bedauern, da
                        gewiß die Tafel selbst genauer war. Und wer
                        weiß, ob nicht der ganze Widerspruch, in welchem
                        diese Nachricht mit den oben angeführten
                        Urkunden steht, nach welchen Johanns Tochter
                        verheirathet ward, mithin nicht als
                        &quot;Froychen&quot; gestorben sein konnte,
                        ebenfalls auf Rechnung des Abschreibers zu
                        setzen ist, dessen Irrthum nachher Latomus,
                        Schröder u.A. nachschrieben. Dem sei indeß wie
                        ihm wolle, die Nachricht, daß Johanns Tochter
                        kurz nach des Vaters Unglück als Kind gestorben,
                        ist eine Sage, deren Ungrund aus den angeführten
                        Urkunden offenbar ersichtlich ist.</p>
                    <p>Ich habe die Würdigung der im Kirchenbuch
                        enthaltenen, oben mitgetheilten historischen
                        Notizen, so wie des Kirchenbuches selbst mir
                        deshalb angelegen sein lassen, weil sie für das
                        Nekrologium des meklenburgischen Fürstenhauses
                        von Wichtigkeit zu sein scheinen. Noch mehr fand
                        ich mich aber dazu bewogen, weil ich selbst
                        einen Beitrag zu diesem Nekrologium in einem
                        Aufsatze unter der Aufschrift: Meklenburgischer
                        Fürsten Gräber in Wismar, in den Jahrbüchern
                        mitzutheilen die Absicht und die Veranlassung
                        habe. In diesem werde ich auch Gelegenheit
                        nehmen, einige Punkte der aus dem Kirchenbuche
                        mitgetheilten Nachrichten, namentlich auch die
                        das &quot;Froychen Lutgart&quot; betreffende
                        Angabe noch näher zu beleuchten.</p>
                    <hr align="center" size="4" width="30%"/>
                </fulltext>
            </article>
            <!--Aufsatz  12  Band 006    Geschichte-->
            <article id="b006_yb01_art12">
                <dc-metadata>
                    <dc-relation>/servlets/YearbookInquiry?docid=2499</dc-relation>
                    <dc-title>Meklenburgischer Fürsten Gräber zu Wismar</dc-title>
                    <dc-creator>Karl Ferdinand Crain</dc-creator>
                    <dc-coverage>Deutschland</dc-coverage>
                    <dc-rights>Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern (LBMV)</dc-rights>
                    <dc-date>1.1.1841</dc-date>
                    <dc-source>/servlets/YearbookInquiry?docid=2445</dc-source>
                </dc-metadata>
                <!--PPN: 355579944
Karl Ferdinand Crain:
Meklenburgischer F&uuml;rsten Gr&auml;ber zu Wismar / Crain
In: Verein f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrb&uuml;cher des Vereins f&uuml;r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - [Rostock :] Digitale Bibliothek MV, 
Bd. 6  (1841), S. 107-125-->
                <fulltext>
                    <pbr id="page113"
                        imgref="pages/j006s107.png"
                        nr-visible="no" page="107"/>
                    <center>
                        <h2>VII.</h2>
                        <h2>Meklenburgischer Fürsten Gräber</h2>
                        <p>
                            <font size="4">in Wismar <footnote
                                    nr="1">Hiebei eine Lithographie.</footnote>),</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="2">von</font>
                        </p>
                        <p>
                            <font size="3">dem Professor <b>Crain</b> zu Wismar.</font>
                        </p>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>
                        <font size="5">
                            <b>D</b>
                        </font>a Wismar im 13. Jahrhundert fast
                        gleichzeitig, wo nicht mit seiner ersten
                        Erbauung, doch mit einer bedeutenden Erweiterung
                        und Vergrößerung Residenz der Herren von
                        Meklenburg <footnote nr="2">Vgl. Jahrb. V, S. 5
                        flgd.</footnote>) ward und es mehrere
                        Jahrhunderte blieb, wenn auch die Fürsten hin
                        und wieder an andern Orten ihren Hof hielten, so
                        ließe sich schon im voraus annehmen, daß diese
                        Stadt die Gebeine manches Mitgliedes unseres
                        Fürstenhauses in ihren Mauern bergen mag. Wegen
                        des besondern Ansehens der Heiligkeit freilich,
                        in welchem die Kirche des Klosters zu Doberan
                        stand, und bei der Vorliebe der Fürsten für
                        dieses Kloster scheint die Neigung unter diesen
                        herrschend geworden zu sein, sich in Doberan
                        begraben zu lassen; allein diese Neigung konnte
                        entweder wegen hindernder Umstände,
                        Kriegsunruhen und dergl. nicht allemal
                        befriediget werden, oder es theilten sie auch
                        nicht alle fürstliche Personen oder deren
                        Hinterlassene, und hatten diese ihre besondern
                        Gründe, andern Orten, und unter diesen auch
                        Wismar, den Vorzug zu geben. Leider aber hat in
                        dieser Stadt die Hand der Zeit die Spuren jener
                        Begräbnisse meistentheils vertilgt, und nur ein
                        einziges Monument, aus dem Anfange des 16.
                        Jahrhunderts, ist noch erhalten. Die Nachrichten
                        der Geschichtschreiber aber über die Plätze, wo
                        fürstliche Personen begraben worden, sind
                        einander oft so widersprechend, daß mit großer
                        Vorsicht und Behutsamkeit zu Werke gegangen
                        werden muß, um in der</p>
                    <pbr id="page114"
                        imgref="pages/j006s108.png"
                        nr-visible="yes" page="108"/>
                    <p>Bestimmung derselben nicht zu irren. Wir wollen
                        jetzt versuchen, jene Nachrichten einer genauen
                        Prüfung zu unterwerfen, um das Wahre von dem
                        Falschen zu unterscheiden und so der Nachwelt
                        die Stellen genauer zu bezeichnen, wo die Asche
                        der in Wismar bestatteten Glieder des
                        meklenburgischen Fürstenhauses geborgen ist.</p>
                    <p>Der erste Fürst, den die schriftlichen
                        Nachrichten übereinstimmend in Wismar begraben
                        werden lassen, ist</p>
                    <center>
                        <b>Johann III.</b>,</center>
                    <p>Sohn Heinrichs des Pilgers, welcher kurz nach
                        seiner Verheirathung mit der rügischen Fürstin
                        Helena auf einer Fahrt nach Poel zur Jagd, als
                        der Sturm das Boot umschlug, mit vierzehn seiner
                        Edelleute seinen Tod in den Wellen der Ostsee
                        fand; vgl. v. Lützow II, S. 35. Auch in der
                        Angabe seines Todesjahres 1289 treffen alle
                        besseren Nachrichten zusammen, denn die Angabe
                        1298, welche die genealog. Tabelle des
                        Staats=Kalenders hat, ist nur ein, durch alle
                        Jahrgänge wiederholter Druckfehler, da Rudloff,
                        von dem ich annehmen muß, daß die Tabelle
                        herrührt, in seinem Pragmat. Handbuch II, S. 81
                        auch das Jahr 1289 hat. In der Angabe des
                        Todestages ist freilich eine große
                        Verschiedenheit. Denn wenn nach einigen
                        Nachrichten Johann sich erst im October, nach
                        der Stammtafel im Staatskalender gar erst am 3.
                        Novbr. dieses Jahres vermählte, so wäre sein
                        Unglücksfall in die letzten Wochen desselben
                        Monats zu setzen. Im doberaner Kreuzgangsfenster
                        aber (vgl. Jahrb. I, S. 131 ff.) ist Johanns Tod
                        auf den 27. Mai (VI kal. Junii) gesetzt, und in
                        einer Original=Urkunde im großherzogl. Archiv d.
                        d. Lubeke anno dni. M°CC°LXXX°IX° sabbato ante
                        festum diem b. Ambrosii, d.i. nach der
                        gewöhnlichen Festrechnung den 2. April 1289,
                        kommen schon die Worte vor: Anastasia et filius
                        ejus Henricus ac relicta filii ejus quondam
                        Johannis. Diese so große Verschiedenheit der
                        Angaben kann vielleicht aus der in der Zeit
                        verschiedenen Feier der Feste erklärt werden; wo
                        nicht, so müssen wir annehmen, daß entweder nur
                        eine, oder vielleicht gar keine richtig ist. Das
                        Jahr jedoch ist wohl unbestritten das J. 1289.
                        Allein in der näheren Bestimmung des Orts der
                        Bestattung weichen die Angaben von einander ab.
                        Schröder (Beschr. der Stadt und Herrsch. Wismar
                        S. 238) nennt als solchen das Graue oder
                        Franciskaner=Kloster; seine Gewähr ist ein
                        Chronicon Wism. Msct.; mit ihm stimmt auch das
                        &quot;Kerckenböck&quot; des Grauen Klosters
                        überein, in welchem es heißt: &quot;Anno 1289
                        ist de Junge her Johannes, de oldeste Szon</p>
                    <pbr id="page115"
                        imgref="pages/j006s109.png"
                        nr-visible="yes" page="109"/>
                    <p>ern Hinrici des gefangenen in Babilonia,
                        verdruncken in der Goluitze&quot; <img
                            alt="etc."
                            src="img/symbol_etc_15x13.gif"
                        type="float"/>. Frank dagegen (A. und N.
                        Meklenburg, Buch V, S. 105), Slaggert (Chron.
                        Msct. in der Regierungs=Bibliothek, nach einer
                        mir vom Hrn. Archivgehülfen Glöckler gewordenen
                        Mittheilung,), Latomus (Geneal. Megap. bei
                        Westphal. Tom. IV, p. 251) und andere führen das
                        Schwarze oder Dominikaner=Kloster an <footnote
                            nr="1">Das Graue oder Franciskaner=Kloster,
                            Graumünchen=Kloster, monasterium oder
                            coenobium fratrum minorum, lag ungefähr 200
                            Schritt von dem, unter dem Namen der Grube
                            aus dem vor dem Altwismarthore gelegenen
                            Fischerteich (aqua Wisimara), welcher sein
                            Wasser aus dem schweriner See erhält, durch
                            die Stadt geleiteten Kanal, südlich von der
                            Nicolaikirche, in dem Quartier (man vgl. den
                            beigegebenen, lithographirten Grundplan),
                            welches von den 4 Straßen: Krönckenhagen,
                            ABC=Straße, Bademutterstraße und
                            Schulstraße, eingefaßt wird, grade da, wo
                            jetzt die Gebäude der großen Stadtschule
                            stehen, deren Umfangsmauern wenigstens zum
                            Theil noch Reste des Klosters sind. Die
                            Kirche desselben, zum heil. Franciskus,
                            gewöhnlich Graumünchen=Kirche, vor der
                            Gründung des Klosters die Kirche des heil.
                            Kreuzes genannt, womit aber nicht die
                            Kapelle des heil. Kreuzes vor dem
                            Altwismarthore verwechselt werden darf (vgl.
                            C. C. H. Burmeister Nachricht von den wism.
                            Kirchen in Jahrb. III, S. 55 ff. und
                            Schröder P. M. S. 475), stieß dicht an die
                            Klostergebäude und war durch einen
                            sogenaunten Kreuzgang, der erst im J. 1839
                            weggebrochen ist, mit den Wohnungen der
                            Mönche verbunden. Sie stand bis zum Jahr
                            1816, wo sie, seit vielen Jahren schon außer
                            Gebrauch und baufällig geworden, mit
                            Genehmigung allerhöchster Behörden
                            weggebrochen, und die Materialien für
                            Rechnung der noch immer sogenannten
                            Graumünchen=Hebung, deren Einkünfte aber
                            seit der Reformation meist zum Besten der
                            Schule verwandt worden, verkauft wurden. Der
                            jetzige Schulhof wird noch der Mönchhof
                            genannt, der Platz aber, wo die Kirche
                            stand, der Mönchenkirchhof, und ist dieser
                            ringsum mit Bäumen bepflanzt. An der Stelle
                            des Chores im Osten der Kirche ward ein
                            kleiner Garten angelegt und ein
                            Wirthschaftsgebäude aufgeführt, und beides
                            zu meiner (des Verfassers d. Bl.)
                            Amtswohnung, die dicht daran lag,
                            geschlagen. Letztere sowohl, als das
                            bezeichnete Terrain des ehemaligen Chores
                            aber sind später durch Kauf in meinen
                            Privatbesitz übergegangen. Nach dieser
                            umständlichen Bezeichnung wird man künftig
                            nicht leicht irren können, wenn man die Lage
                            des Grauen Klosters oder der
                            Graumünchen=Kirche sucht, wenn auch die Zeit
                            alle Spuren des ehemaligen Daseins vollends
                            getilgt haben sollte.<br/>Das Schwarze oder
                            Dominikaner=Kloster, conventus oder
                            claustrum praedicatorum, lag zwischen der,
                            vom Markt aus fast südlich laufenden
                            meklenburger Straße und der südlichen
                            Stadtmauer. Die davon noch übrigen Gebäude
                            heißen noch jetzt das Schwarze Kloster. Sie
                            sind nach der Straße zu von einer Mauer und
                            Hofplatz eingeschlossen und bestehen aus der
                            noch ziemlich wohl erhaltenen, in der Bauart
                            der ehemaligen Franciskaner=Kirche sehr
                            gleichkommenden, nur nach dem Hofe zu, in
                            ihrem Giebel, im Geschmacke des 17.
                            Jahrhunderts modernisirten Kirche, in deren
                            vorderm Raume jetzt das Waisenhaus
                            eingerichtet ist, und aus den Wohnungen der
                            in die, aus den ehemaligen Einkünften des
                            Klosters gebildete Milde Stiftung
                            eingekauften Personen.</footnote>). Der
                        erst= und der letztgenannte nun citiren dabei
                        den mit der Begebenheit fast gleichzeitigen
                        Kirchberg Cap. 137 des Chron. Meclenb. An dieser
                        Stelle ist jedoch, wenigstens in dem Abdruck bei
                        Westphalen, nichts von der Begeben=</p>
                    <pbr id="page116"
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                        nr-visible="yes" page="110"/>
                    <p>heit zu finden, wohl aber Cap. 135, wo es indeß
                        ganz deutlich heißt:</p>
                    <p>&quot;zu den mynre Brüdern begrabin&quot;,</p>
                    <p>welches ja doch keine andern als die Franciskaner
                        oder die Mönche des Grauen Klosters sind.
                        Latomus und Frank müssen sich also wohl versehen
                        haben, und nicht weniger hat der gleichfalls von
                        Latomus angeführte Mylius, der auch das Schwarze
                        Kloster nennt, sich in der Farbe vergriffen. Der
                        Hauptgrund aber, der dem Zeugnisse des Latomus
                        und der übrigen für das Schwarze Kloster
                        stimmenden Chroniken=Schreiber entgegensteht,
                        ist der, daß dasselbe vor dem Jahr 1294 wohl
                        schwerlich erbaut war, da den Dominikanern in
                        diesem Jahre erst der Platz für ihr Kloster
                        angewiesen ward, wenn sie auch vielleicht schon
                        länger in Wismar Verkehr hatten. Urkundliche
                        Nachrichten darüber s. bei Schröder Pap. M. S.
                        824 ff. (Das Datum MDCLXXXXIIII S. 826 ist
                        natürlich in MCCLXXXXIIII zu berichtigen
                            <footnote nr="1">Im J. 1297 stand das
                            Kloster bereits. In dem gleichzeitigen
                            Stadtbuche heißt es am Schlusse eines
                            eingetragenen Testaments: Cum ista
                            distributio arbitrata fuit, tunc fratres
                            majorcs domum siue mansionem in Wismaria non
                            habebant. Acta sunt hec anno MCC nonagesimo
                            septimo. (In Burmeisters Alterth. d. wism.
                            Stadtrechts S. 43 fehlt irrthümlich das Wort
                            septimo, welches ganz deutlich geschrieben
                            im Stadtbuche steht.) Auf den ersten Anblick
                            könnte es fast scheinen, als wenn das
                            Kloster selbst in diesem Jahre nicht
                            gestanden hätte; allein die Worte cum - tunc
                            können, vor der Jahrszahl 1297 aufgeführt,
                            sich nur auf eine, mehrere Zeit vor der
                            Eintragung ausgesprochene testamentliche
                            Bestimmung beziehen, und die Erwähnung des
                            Klosters ist nur nach Erbauung desselben
                            denkbar; es fällt mithin die Erbauung des
                            Schwarzen oder Dominikaner=Klosters in die
                            Zeit zwischen 1294 und 1297. Dies stimmt
                            auch mit der Nachricht über die Stiftung der
                            Dominikaner=Klöster auf einem Kirchenstuhle
                            in der Kirche zu Röbel (vgl. Schröder P. M.
                            S. 1250) überein, in welcher es heißt:
                            &quot;Wismariensis 1293&quot;; vgl. auch
                            Schröder P. M. S. 825.</footnote>).</p>
                    <p>Gäbe es aber auch so gewichtige Zeugnisse gegen
                        das Schwarze Kloster nicht, so würde neben der
                        Auctorität des mit der Begebenheit fast
                        gleichzeitigen Kirchbergs Schröders Angabe nach
                        dem wismarschen Chron. Msct. noch eine besondere
                        Wahrscheinlichkeit durch hinzukommende
                        moralische Gründe gewinnen. Ums Jahr 1284
                        nämlich überzog Markgraf Otto von Brandenburg im
                        Bunde mit den Fürsten von Meissen, Thüringen,
                        Sachsen und Holstein während der Abwesenheit
                        Heinrichs des Pilgers das meklenburgische Land,
                        und setzte durch Mord, Raub und Brand alles so
                        in Schrecken, daß die Fürstin Anastasia in nicht
                        geringe Besorgniß gerieth. Da soll der Sage nach
                        ihr einst der heilige Franz im Traume erschienen
                        sein, ihr Muth zugesprochen und den</p>
                    <pbr id="page117"
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                        nr-visible="yes" page="111"/>
                    <p>Ihrigen den Sieg verheißen haben. Zum Zeichen der
                        Wahrheit würde die Fürstin am folgenden Tage
                        eine Lufterscheinung sehen. Diese Erscheinung
                        habe die Fürstin auch wirklich wahrgenommen,
                        habe, dadurch in ihrem Glauben bestärkt und
                        ermuthiget, den heil. Franz malen und ins Panier
                        setzen lassen und die Ihrigen ermahnt, sich
                        getrost und tapfer zu wehren, denn Gott und der
                        heil. Franz würden ihnen zur Seite stehen und
                        den Sieg verleihen. In der That trugen auch die
                        jungen Fürstensöhne unweit Gadebusch einen
                        vollkommenen Sieg über den weit stärkeren Feind
                        davon. (S. Detmar Chron. Lub. ad a. 1285. Cranz
                        Vand. VII, 39. Latom. in Westph. Tom. IV, p.
                        250.) Aus Dankbarkeit bewies sich Anastasia
                        äußerst mild und wohlthätig gegen das
                        Franciskaner=Kloster; namentlich ließ sie auch
                        in dem, das Jahr vorher von Helmold von Plessen
                        neu erbaueten und dem heil. Franz gewidmeten
                        Chor der Kirche des Klosters drei Fenster
                        machen, das mittlere mit dem Bildniß der heil.
                        Jungfrau, die beiden zur Seite mit den
                        Bildnissen des heil. Franz und des heil. Anton
                        von Padua, wie denn auch bald darauf das Chor
                        von dem Bischof Conrad von Ratzeburg eingeweiht
                        werden konnte: Umstände, welche Latomus
                        angeblich wismarschen Urkunden nacherzählt.</p>
                    <p>Wie es nun auch immer mit der Erscheinung des
                        heil. Franz bewandt sein mag (das Kirchenbuch
                        des Grauen Klosters hat nur einfach die Worte:
                        &quot;Querst godt halp er dat se bystant
                        krech&quot; <img alt="etc."
                            src="img/symbol_etc_15x13.gif"
                        type="float"/>. ohne Erwähnung des Traumes): der
                        Sieg der meklenburgischen Fürstensöhne ist
                        factisch gewiß, und so viel wird immer aus der
                        Sage erhellen, daß die Fürstin für das
                        Franciskaner=Kloster eine besondere Vorliebe
                        gehabt haben müsse, welche das fürstliche
                        Regierhaus überhaupt in jener Zeit mit ihr
                        getheilt zu haben scheint, da unter andern
                        Beweisen dafür auch ihr Gemahl vom Guardian
                        desselben Klosters, Namens Martin, auf dem
                        Kirchhofe zur Fahrt ins heilige Land eingesegnet
                        und mit dem Kreuz gezeichnet worden sein soll;
                        vgl. Detmar Chron. Lub. z. J. 1271. So
                        versichert auch Schröder aus alten Nachrichten,
                        daß ganz nahe beim Kloster (in der Schulstraße)
                        ein fürstlicher Hof gestanden habe, in welchem
                        im J. 1299 Anastasia wohnte <footnote nr="1">Im
                            J. 1299 kauften die Beguinen von Dietrich
                            Levezow in der Nähe des
                            Franziskaner=Klosters bei Anastasiens Hofe
                            ein Erbe:<br/>Anno Domini MCCXCIX emerunt
                            Baggine apud fratres minores de Thiderico de
                            Lewezowe, filio Johannis de Lewe- <pbr
                                id="fnpage118"
                                imgref="pages/j006s112.png"
                                nr-visible="no" page="112"/>zowe,
                            hcreditatatem sitam apud fratres minores
                            iuxta curiam senioris domine nostre
                            Magnopolensis cum elemosinis Henrici
                            Klumpsuluers bone memorie. Schröder P. M. S.
                            853.<br/>Schon im J. 1292 wohnten die
                            Beguinen an dieser Stelle, als Dietrich
                            Lewezow ein benachbartes Haus kaufte:
                            Tidemannus Lewetzowe emit ab Everhardo
                            Berkhaue hereditatem sitam iuxta fratres
                            minores inter domum baginarum et novam
                            domunculam Degenhardi Boz, quam sibi coram
                            consulibus resignauit anno domini MCCLXXXXII
                            (Stadtbuch). Diese Beguinen hießen zum
                            Unterschiede von denen in der Beguinenstraße
                            nach ihrer Kleidung die blauen. Noch heute
                            liegt in der Nähe des Schabbelschen
                            Wittwenhauses in der Schulstraße ein anderes
                            &quot;Gasthaus&quot;, das noch immer der
                            blaue Convent heißt, und noch heute sind die
                            Thüren und Fensterladen dieses Hauses blau
                            angestrichen. Daß Anastasiens Hof an der
                            Stelle des Schabbelschen Wittwenhauses
                            gelegen habe, ist wohl ziemlich
                        sicher.</footnote>). Diese Vorliebe der Fürsten
                        zeigt sich noch lange</p>
                    <pbr id="page118"
                        imgref="pages/j006s112.png"
                        nr-visible="yes" page="112"/>
                    <p>bis gegen die Zeiten der Reformation hin. Da nun
                        zumal das Dominikaner=Kloster auch erst im J.
                        1294 erbaut ward, so bleibt nichts anders übrig,
                        als daß Johann III. in dem Grauen oder
                        Franciskaner=Kloster, welches schon seit der
                        Mitte des 13. Jahrhunderts gegründet war, da die
                        Franciskaner im J. 1251 nach Wismar kamen,
                        begraben worden sei. Denn an einem andern Orte,
                        als in einer Klosterkirche, wenn es überhaupt in
                        Wismar eine solche gab, ward der Fürst wohl
                        schwerlich beerdigt.</p>
                    <p>Dieser Annahme steht auch nicht etwa die bei
                        Schröder (Pap. M. S. 809) vorkommende Angabe
                        entgegen, daß Anastasia im J. 1291 den ersten
                        Stein zur Franciskanerkirche gelegt habe. Denn
                        abgesehen davon, daß die Gründung des Klosters
                        auch vom J. 1286 erzählt wird, mag die Sache
                        sich so verhalten. Als im Jahr 1251 oder 1252
                        die Franciskaner nach Wismar kamen, räumte ihnen
                        Fürst Johann I. die dortige Kreuzkirche ein;
                        vgl. das Kirchenbuch des Grauen Klosters. An
                        deren Stelle ward nachher die Kirche des heil.
                        Franciscus gebaut. Es möchte freilich Wunder
                        nehmen, warum die Kreuzkirche, die selbst noch
                        nicht sehr alt sein konnte <footnote nr="1">Sie
                            war nach Schröder Pap. M. S. 475 ums J. 1180
                            erbaut, wenn derselbe nicht durch eine
                            Verwechselung derselben mit der Kapelle zum
                            heil. Kreuz vor dem Altwismarthore irre
                            geleitet worden ist.</footnote>), so bald
                        wieder abgerissen ward, um der
                        Franciskanerkirche Platz zu machen, und warum
                        die Verehrung des heil. Kreuzes der des heil.
                        Franz habe weichen sollen; allein in den ersten
                        Zeiten Wismars gebaut, mochte die Kreuzkirche
                        nur zu klein und schlecht sein, um nicht, sobald
                        das Bedürfniß es erforderte und steigender
                        Wohlstand, so wie fürstliche Liberalität es
                        möglich machte, eine Vergrößerung und
                        Verschönerung wünschenswerth zu machen, wie ja
                        auch eine solche bei vielen Kirchen des
                        Mittelalters in ähnlichen Fällen statt fand. Bei
                        solchen Ver=</p>
                    <pbr id="page119"
                        imgref="pages/j006s113.png"
                        nr-visible="yes" page="113"/>
                    <p>änderungen wurden aber auch nicht selten die
                        Heiligen gewechselt, oder doch zu den bisherigen
                        Patronen neue hinzugefügt, so wie z.B. die
                        wismarsche Georgenkirche früher auch den heil.
                        Martin zum Patron hatte, der später nur
                        vergessen ward, da die Verehrung des Georg mehr
                        Eingang fand. Es kann nicht verwundern, daß die
                        Franciskanermönche sich den heil. Franciscus zum
                        Patron wählten; es war dies auch noch kein
                        Mangel an Achtung gegen das heil. Kreuz, und die
                        Spuren einer besondern Verehrung gegen dieses
                        finden sich in den Urkunden des Klosters bis in
                        die spätesten Zeiten. War nun zumal der Patron
                        der Mönche dem Fürstenhause in der Schlacht bei
                        Gadebusch beiständig, so erklärt sich das
                        anfangs Befremdende ganz natürlich. Daß nun
                        Helmold von Plessen im Jahr 1283 schon das Chor
                        dieser Kirche erneuern ließ und nun dem heil.
                        Franz widmete, ist bereits erwähnt worden, und
                        so sorgte Anastasia im J. 1291 für den übrigen
                        Theil der Kirche, den sie aus Dankbarkeit und
                        Verehrung demselben Heiligen als ihrem
                        Schutzpatron widmete. Mithin konnte ihr Sohn
                        Johann nicht nur in dieser Kirche, und zwar, wie
                        die Nachrichten lauten, in dem bereits damals
                        fertigen Chor beigesetzt werden, sondern es ist
                        auch sehr wahrscheinlich, daß die Vorliebe für
                        das Kloster und die Verehrung gegen dessen
                        Patron die Mutter bestimmte, ihn nicht anderswo
                        zu bestatten.</p>
                    <p>Ich bin mit dem Beweise für die Schrödersche
                        Angabe etwas ausführlicher gewesen, als
                        vielleicht nöthig scheinen mag, da ja die
                        urkundliche Nachricht von der Erbauung des
                        Dominikaner=Klosters im J. 1294 die Angabe des
                        Latomus allein entkräften mußte, nur um zu
                        zeigen, wie leichtgläubig und unkritisch die
                        alten Chronikenschreiber, was sie fanden,
                        nacherzählten oder auch aus Nachlässigkeit
                        verwechselten und entstellten. Hätten sie
                        bisweilen nur einen Schritt weiter gesehen, sie
                        hätten nicht so oft gefehlt. Um aber dieses
                        Fehlers, so viel als möglich, nicht selbst
                        angeklagt zu werden, mag hier noch die Frage
                        beantwortet werden, was für ein Chronicon Msct.
                        wohl Schröder vor sich hatte.</p>
                    <p>Den Ausdruck Chronicon Msct. Wismariense braucht
                        Schröder, wie mir aus vielen Umständen klar
                        geworden, sicherlich nicht eben nur von einer
                        einzigen bestimmten Chronik; sondern er versteht
                        darunter geschriebene Nachrichten der Vorzeit
                        überhaupt, deren es sowohl im wism. Archiv zu
                        seiner Zeit noch mehrere geben mochte als jetzt,
                        als auch bei Privatpersonen hin und wieder sich
                        fanden. Daß er aber häufig und namentlich bei
                        der Nachricht von Johanns Tode mit jenem
                        Ausdrucke grade unser &quot;Kerckenb<img
                            alt="oe"
                            src="img/symbol_e_ueber_o12x13.gif"
                        type="float"/>ck&quot; bezeichnen wollte, kann
                        ich nicht</p>
                    <pbr id="page120"
                        imgref="pages/j006s114.png"
                        nr-visible="yes" page="114"/>
                    <p>länger bezweifeln, da ich in demselben andere
                        Nachrichten finde, die er hier und da in seinen
                        Schriften erzählt und ebenfalls aus einem Chron.
                        Msct. Wism. genommen zu haben vorgibt, ja
                        manchmal selbst von einem Mscto. Neueri spricht,
                        von welchem letzteren, wie wir wissen, ein Theil
                        des Kirchenbuchs herrührt. (vgl. den Aufsatz üb.
                        d. Kirchenb.) Haben wir also seine Angabe von
                        dem Begräbniß Johanns in der Grauenklosterkirche
                        schon durch Kirchbergs Zeugniß, durch Urkunden
                        und moralische Gründe gestützt, so mag auch noch
                        die von uns schon ins Licht gestellte
                        Glaubwürdigkeit dieses Documents ihr zur
                        Bestätigung dienen, dem er diesmal seine
                        Nachrichten entnahm, ohne sich durch Latomus,
                        wie er freilich bei den meisten übrigen
                        Fürstengräbern gethan hat, irre machen zu lassen.</p>
                    <p>Alle Umstände nun zusammen genommen dürfen wir
                        wohl, ohne Anstand zu nehmen, die
                        Begräbnißstätte des Fürsten Johann der
                        Franciskaner=Kirche, und Schröder behält gegen
                        Frank, Latomus und alle übrigen Gegner Recht.</p>
                    <center>
                        <hr width="20%"/>
                    </center>
                    <p>Johanns III. Gemahlin, Helena, gebar eine
                        posthume Tochter, Namens</p>
                    <center>
                        <b>Luitgard.</b>
                    </center>
                    <p>Der Schrecken über des jungen Gemahls
                        unerwarteten Tod soll jedoch nach der
                        allgemeinen Erzählung so nachtheilig auf die
                        Gesundheit der Fürstin gewirkt haben, daß das
                        Kind, welches sie im J. 1290 gebar, eine
                        Tochter, welche in der Taufe den Namen Luitgard
                        erhielt, schwächlich war und noch in demselben
                        Jahre starb. Es sei darauf, heißt es, bei dem
                        Vater, mithin, wenn dieser im Grauen Kloster,
                        gleichfalls daselbst begraben worden. Schröder
                        beruft sich wieder auf das Chronicon Msct. Wism.
                        oder auf das &quot;Kerckenböck&quot;. Unsere
                        Tafel nun in diesem hat allerdings die Worte:
                        &quot;Froichen Lutgard filia ducis Johannis
                        submersi Im kor begraben&quot;, jedoch ohne
                        Angabe des Jahres, wenn man nicht annehmen will,
                        daß die Jahrszahl 1318, bei welcher der Tod der
                        Gräfin Mechthild von Schwerin angezeigt ist, und
                        hinter welcher Anzeige die Nachricht von der
                        Prinzessin Luitgard unmittelbar folgt, ohne
                        abgesetzt zu sein, mit auf letztere zu beziehen
                        sei, in welchem Falle sie freilich ein Alter von
                        28 Jahren erreicht hätte. Nun ist auch wirklich
                        Kirchberg der Meinung, daß Johanns Tochter
                        länger gelebt habe und sogar dreimal
                        verheirathet worden sei. Er sagt (Westphalen
                        Mon. Jned. T. IV. p. 781.):</p>
                    <blockquote>
                        <p>Hinrich der Lewe hatte irkant<br/> einen
                            bruder was Johan genant,</p>
                    </blockquote>
                    <pbr id="page121"
                        imgref="pages/j006s115.png"
                        nr-visible="yes" page="115"/>
                    <blockquote>
                        <p>der nam zu wybe eyn tochtir da<br/> von
                            Ruygen des fürsten Wysla,<br/> von der
                            geborn eyn tochtir wart,<br/> dy waz
                            geheiszen Luthgart,<br/> dy gab irs vatir
                            bruder so,<br/> den man hiez Hinrich
                            Leo,<br/> dren grafen zu echtir dinge
                            tad,<br/> ir eyne nach dem andirn drad,<br/>
                            der erste von der Hoya Gerhard,<br/> Greve
                            Adolf von Holtzten der andir ward,<br/> der
                            dritte von Lindowe Günther<br/> zuleist do
                            nam dy frowen her. <img alt="etc."
                                src="img/symbol_etc_15x13.gif" type="float"/>.</p>
                    </blockquote>
                    <p>Diese Angabe unsers auch sonst zuverlässigen
                        Kirchbergs wird nun durch zwei Urkunden sattsam
                        bestätigt. Die eine, oben schon erwähnte, d.d.
                        Meklenb. 1317, Oct. 18, zufolge einer
                        Mittheilung des Herrn Dr. Dittmer zu Lübeck in
                        dem Archiv des Heil.=Geisthospitals daselbst
                        befindlich, in welcher Fürst Heinrich der Löwe
                        den Bewohnern der Insel Pöl die Mahlfreiheit
                        gewährt, <footnote nr="1">Vgl. Urkunde Nr.
                        VI.</footnote>) enthält die Worte: Nos igitur
                        dei gratia Hinricus dominus Magnopolensis et
                        Luitgarda filia dilecti fratris nostri bone
                        memorie, relicta comitis de Segeberg <img
                            alt="etc."
                            src="img/symbol_etc_15x13.gif"
                        type="float"/>.; der Schluß ist: Ut autem hec
                        omnia stabilia maneant et inconvulsa, presentem
                        paginam inde confectam inclite domine Luitgarde
                        fratruelis nostre charissime supra dicte et
                        sigillo nostro ordinauimus communiri. Datum et
                        actum in curia Mekelenborch anno domini
                        MCCCXVII, in die Luce evangeliste.</p>
                    <p>Offenbar weist uns diese Urkunde die Nachricht,
                        daß Johanns Tochter bald nach der Geburt
                        gestorben sei, als einen, wenn auch Jahrhunderte
                        alten Irrthum nach. Luitgard, sehen wir, lebt
                        nach 1317 als Wittwe des Grafen von Segeberg,
                        oder, was einerlei ist, des Grafen von Holstein,
                        und so wird Kirchbergs Erzählung vollkommen
                        gestützt, nach welcher Luitgard übrigens vorher
                        schon einmal Wittwe von dem Grafen Gerhard von
                        Hoya gewesen war. Luitgard lebte aber als Wittwe
                        des Grafen Adolf von Holstein auch noch am 22.
                        Nov. 1318. Den Beweis führt die im Wismarschen
                        geistlichen Archiv aufbewahrte, von Heinrich d.
                        L. ausgestellte Urkunde, zufolge welcher dieser
                        an dem genannten Tage den Verkauf der Insel Pöl
                        und mehrerer Dörfer (Friedrichsdorf, Altbukow,
                        Rakow, Russow, Vorwerk Russow, Warkstorf und Gr. Strömckendorf)</p>
                    <pbr id="page122"
                        imgref="pages/j006s116.png"
                        nr-visible="yes" page="116"/>
                    <p>an Helmold v. Plessen, Bernhard und Gottschalk
                        Preen, Friedrich v. Stralendorf und die Kinder
                        Heyno's v. Stralendorf für 30,000 slav. Mk.
                        bestätigte. In dieser Urkunde heißt es: quod nos
                        de maturo concilio nostrorum fidelium accedente
                        voluntario consensu seu beneplacito nostre
                        predilecte fratruelis domine Lutgardis
                        vendidimus justoque venditionis tytulo dimisimus
                            <img alt="etc."
                            src="img/symbol_etc_15x13.gif"
                        type="float"/>.; und am Schlusse: presentes
                        litteras inde confectas sigillorum appensionibus
                        nostri videlicet ac predilecte nostre fratruelis
                        domine Lutgardis predilecte in signum sui
                        voluntarii consensus et beneplaciti testiumque
                        subscriptionibus duximus muniendas. <footnote
                            nr="1">Das neben dem bekannten
                            schildförmigen Siegel des Fürsten Heinrich
                            an der Urkunde hangende Siegel der Gräfin
                            Luitgard ist in der aus zwei sich oben und
                            unten schneidenden Kreisbogen gebildeten,
                            parabolisirenden Form: eine weibliche
                            stehende Figur mit ausgebreiteten Armen,
                            unter der linken Hand ein kleiner Schild mit
                            dem meklenb. Stierkopf, unter der rechten
                            ein dergleichen mit dem holsteinischen
                            Nesselblatt. Die Umschrift ist:<center>
                                <img alt="Umschrift"
                                    src="img/j006_s116p1.png" type="float"/>
                            </center> - Die Urkunde befindet sich in
                            einem zweiten Originale auch im Großherzogl.
                            Archive zu Schwerin, aus welchem sie in
                            Rudloff's Urkunden=Lief. No. CI, S. 287 -
                            295 gedruckt ist; von diesem Exemplare ist
                            Luitgard's Siegel abgerissen.</footnote>)
                        Also wieder ein Zeugniß für Kirchberg auf der
                        einen und gegen das Kirchenbuch und die
                        gewöhnliche Meinung auf der andern Seite. Man
                        möchte zwar, wenn man bloß die letztere Urkunde
                        berücksichtiget, der gewöhnlichen Erzählung zu
                        Gunsten sich gern geneigt fühlen, den Ausdruck
                        fratruelis für Vaterbrudertochter zu nehmen,
                        welche Bedeutung das Wort auch wirklich hat (S.
                        Scheller's ausführliches lateinisch=deutsches
                        Wörterbuch unter diesem Worte), wornach denn
                        unsere Luitgard eine Tochter des Johann von
                        Gadebusch sein könnte, eines Bruders von
                        Heinrich dem Pilger, wie denn auch Johann von
                        Gadebusch eine Tochter dieses Namens gehabt
                        haben soll; allein die erstangeführte Urkunde
                        hat das eine Mal zwar auch die Benennung
                        fratruelis gebraucht, das eine Mal aber
                        ausdrücklich filia fratris nostri bone memorie,
                        wodurch aller Zweifel gehoben und zugleich
                        unwiderleglich bewiesen wird, daß fratruelis im
                        Mittelalter mit Brudertochter gleichbedeutend ist.</p>
                    <p>Wenn also wirklich eine Prinzessin Luitgard neben
                        Johann im Grauen Kloster begraben wurde, so
                        mußte es eine andere sein, als Johanns Tochter.
                        Das sagt auch der Ausdruck Froichen, welcher
                        nicht von verheiratheten Frauen gebraucht werden
                        konnte. Wäre Johanns Tochter aber auch später
                        und verheirathet da=</p>
                    <pbr id="page123"
                        imgref="pages/j006s117.png"
                        nr-visible="yes" page="117"/>
                    <p>selbst begraben worden, so wäre wenigstens nicht
                        wahrscheinlich, daß es im J. 1318 geschehen
                        wäre. Denn zufolge der Urkunde lebte sie am 22.
                        Nov. dieses Jahres noch; sie ward aber nach
                        Kirchberg später noch an den Grafen Lindau
                        (=Ruppin) verheirathet, und es ist schwerlich
                        anzunehmen, daß diese Verheirathung, so wie ihr
                        Tod und Begräbniß, alles noch in den letzten 5
                        bis 6 Wochen desselben Jahres geschehen sein
                        sollte. Wer denn aber die im Grauen Kloster
                        begrabene Luitgard gewesen, möchte schwerlich
                        auszumitteln sein; der Name Luitgard war
                        übrigens bei den weiblichen Mitgliedern unserer
                        Fürstenfamilie damaliger Zeit sehr gebräuchlich.
                        Beiläufig mögen wir aus unserer Urkunde,
                        verglichen mit der Kirchbergschen Nachricht,
                        zugleich lernen, daß die auswärts verheiratheten
                        Töchter unseres Fürstenhauses, wenn ihnen der
                        Gemahl starb, wieder in die Heimath zurückkehren
                        durften und wieder Ansprüche auf das Dominium
                        hatten, oder wenigstens für ihren standesmäßigen
                        Unterhalt gesorgt werden mußte, daß sie aber
                        auch wieder unter die Vormundschaft des
                        männlichen Hauptes der Familie traten, wiewohl
                        alles vielleicht nur in dem Falle, daß sie ohne
                        männliche Erben blieben. So geschieht denn die
                        Wiederverheirathung der Luitgard unserer Urkunde
                        an den Grafen von Lindau=Ruppin nach Kirchberg
                        durch ihren Vaterbruder Heinrich, der übrigens
                        selbst im J. 1328 eine Tochter dieses Grafen zur
                        dritten Frau nahm, woraus hervorgeht, daß
                        Luitgard nicht des letztern erste Gemahlin ward.</p>
                    <p>Wer nun aber auch immer die im Chor des Grauen
                        Klosters begrabene Luitgard gewesen sein mag,
                        oder ob die Nachricht von ihr überall ein
                        Irrthum gewesen sei: wir wollen, da wir ohne
                        urkundliche Nachweisungen durch Combination nur
                        leicht auf einen neuen Irrthum gerathen könnten,
                        ihre Gebeine in Frieden ruhen lassen und unsere
                        Untersuchung zu andern, mehr beglaubigten
                        Nachrichten von fürstlichen im Kloster
                        begrabenen Personen wenden.</p>
                    <p>In der Bezeichnung des Grauen Klosters als des
                        Begräbnißortes der beiden Fürstinnen:</p>
                    <center>
                        <b>Anastasia</b>,</center>
                    <p>der Gemahlin Heinrichs des I. des Pilgers, und</p>
                    <center>
                        <b>Beatrix</b>,</center>
                    <p>der Gemahlin Heinrichs II. des Löwen, vereinigen
                        sich alle Chronikenschreiber; nur daß sie in der
                        Zeit und den Nebenumständen von einander
                        abweichen, indem einige beide im J. 1314, andere
                        bald die eine, bald die andere im J. 1304,
                        erstere auch 1311 und 1306 sterben lassen. Die
                        Frage wegen des Sterbejahres</p>
          
