Universität Rostock, 2013
https://doi.org/10.18453/rosdok_id00001212
Abstract: Die Arbeit geht der Frage nach, ob das GWB einem Betroffenen ein subjektiv-öffentliches Recht auf Eröffnung und Durchführung eines Kartellverwaltungsverfahrens gewährt. Seit der 7. GWB-Novelle führt - wie § 33 Abs. 5 GWB zeigt - bereits die Eröffnung eines Verfahrens durch die Kartellbehörde zu einer Verbesserung individueller Rechtspositionen. Die herrschende Meinung lehnt jedoch ein subjektiv-öffentliches Recht auf Verfahrenseröffnung ab. Der Autor tritt dem entgegen und leitet ein solches Recht aus § 54 Abs. 1 GWB her. Insbesondere das Unionsrecht gebiete die Anerkennung eines solchen Rechts.
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