Titel
DerKöniglichen Majestät und Reiche Schweden Hohen Tribunals-OrdnungDer Ober-Appellation Gerichts-Ordnung/ Erster Theil.Titulus Primus. Vom Ohrt/ an welchem dieses Gericht gehalten werden soll.Titul. II. Von den Personen damit das Gericht besetzet werden soll.Titul. III. Vom Praesidenten und dessen Ampt.Titul. IV. Von dem Vice-Praesidenten und dessen Ampt.Titul. V. Von den Assessoren und deren Ampt.Titul. VI. Von dem Proto-Notario und dessen Ampt.Titul. VII. Von dem Advocato Fisci und dessen Ampt.Titul. VIII. Von dem Secretario so zugleich Vice-Proto-Notarius ist/ dessen Ampt und Verrichtung.Titul. IX. Von dem Registratore und dessen Ampt.Titul. X. Von den Cancelisten und Copiisten/ und deren Ampt.Titul. XI. Von den Advocaten und deren Verrichtung.Titul. XII. Von den Procuratoren und deren Ampt.Titul. XIII. Von dem Botten-Meister und dessen Ampt.Titul. XIV. Von dem Gerichts-Diener/ den Botten und deren Ampt.Titul. XV. Von Notarien und deren Ampt und welcher Gestalt dieselbe exequiren und Relation thun sollen.Titul. XVI. Von den Armen Parteyen/ und wie die mit Advocaten und Procuratoren versehen werden sollen.Titul. XVII. Vom Unterhalt der Gerichts Personen.Titul. XVIII. Von Belohnung der Advocaten und Procuratoren.Von dem zum Obergericht verordneten Eyden.Des Praesidenten Eyd.Des Vice-Praesidenten Eyd.Der Assessoren Eyd.Protonotarii, wie auch Secretarii Eyd.Des Registratoris Eyd.Des Botten-Meisters Eyd.Cancellisten und Copiisten Eyd.Gerichts-Dieners Eyd.Gerichts Botten Eyd.Trabanten Eyd.Advocati Fisci Eyd.Der Advocaten Eyd.Der Procuratoren Eyd.Der Armen Parteyen Eyd.Titul. XX. Welcher gestalt und zu welchen Zeiten das Gericht gehalten und eröffnet werden soll.Ander Theil.Titulus Primus. Von des Höchsten Gerichts-Jurisdiction/ so woll der Person als der Sachen halber.Titul. II. Von den Formalibus und Fatalibus der Appellationen.Titul. III. Von Außbringung- und Erkennung der Process, als Compulsorialen, Inhibitionen und Edition der Acten voriger Instantz.Titul. IV. Von den Citationen.Titul. V. Von den extraordinariis und summarischen Sachen/ Und wie in denselben verfahren werden soll.Titul. VI. Von Mandaten, und in was Fällen dieselbe ohne/ oder mit der clausula justificatoria zuerkennen/ und wie in selbigen Sachen verfahren werden soll.Titul. VII. Wie unnd welcher gestalt für allen Dingen die Güte zwischen den Parteyen vorgenommen und gesuchet werden soll.Titul. VIII. Von den Gerichtlichen Audientzen/ und wie die anzustellen/ und was darinn zu handlen.Titul. IX. Von Ferien, Dilationen und Gerichtlichen Terminen.Titul. X. Wie der Kläger oder Appellant erscheinen und handlen/ auch darauff vor dem Gericht mit unverzüglicher Erwegung der angeführten Gravaminum verfahren werden soll.Titul. XI. Was der Beklagter und Antworter/ oder der Appellat auff sein Erscheinen handlen/ und wie alsdann weiter verfahren werden soll.Titul. XII. Von Unterschieden Exceptionibus, Auffzügen und Einreden/ und wann die an- und vorzubringen.Titul. XIII. Von Caution und Vorstand der Litigirenden Parteyen.Titul. XIV. Von befestigung des Kriegs-Rechtens/ zu Latein Litis contestatio genant.Titul. XV. Von Reconvention oder Gegenklage/ wie auch andern beylauffenden Klagen/ denuntiatione litis, ob/ und wann dieselbe zuzulassen.Titul. XVI. Vom Eyd für Gefährde und Boßheit zuvermeyden/ zu Latein juramentum calumniae & malitiae genant.Titul. XVII. Wie nach der Kriegs-befestigung und des Beklagten Responsion auff die Articul zu verfahren.Titul. XVIII. Von des Beklagten Gegenwehr und Defension nach beschehener Kriegs-befästigung.Titul. XIX. Von Beweisung durch Zeugen Kundschafft.Titul. XX. Welcher Gestalt nach Beeydigung der Zeugen mit derer Abhörung verfahren werden soll.Titul. XXI. Von Zeugen Verhör durch Commissarien, und was für Personen darzu genommen werden/ und wie dieselbe damit verfahren sollen.Titul. XXII. Von Abhörung und Eyd der jenigen / so eine Kunst oder Handwerck gelernet/ oder darin erfahren seyn.Titul. XXIII. Von den Terminis Probatoriis und der Zeugen Verhörung.Titul. XXIV. Wie mit Abhörung der Zeugen so ausserhalb gesessen zu verfahren.Titul. XXV. Wie die Reluctirende Zeugen herbey zu bringen.Titul. XXVI. Auff welches Unkosten die Zeugen herbey zubringen.Titul. XXVII. Von Kundschafft/ so vor der Kriegsbefästigung ad perpetuam rei memoriam eingenommen wird.Titul. XXVIII. Von Beweisung durch Brieffliche Urkunden/ deren Producir- recognoscir- und Wiederabfolgung/ auch denen dabey vorgehenden Commissionen.Titul. XXIX. Von Transumpten und Vidimus.Titul. XXX. Von Vorbringung gemeiner Brieffe und Urkunden.Titul. XXXI. Von Beweisung durch Comparirung Hand und Siegel.Titul. XXXII. Von Eröffnung der Zeugen Aussage und was hernach weiter fürzunehmen.Titul. XXXIII. Von Beweisung durch Augenschein.Titul. XXXIV. Von den Eyden.Titul. XXXV. Daß in Rechthängigen Sachen keine Neuerung vorgehen/ noch die streitige Güter verändert werden sollen.Titul. XXXVI. Vom Beschluß der Sachen.Titul. XXXVII. Wie wider die Aussenbleibende und ungehorsame Parteyen/ so wol vom Kläger/ als Beklagten/ wie auch Appellanten und Appellaten procediret werden soll.Titul. XXXVIII. Von Verabscheiden/ Außtheil- und Referirung der Acten, darinn auff End- oder auch Bey-Urthel geschlossen/ wie auch publication der Urthel.Titul. XXXIX. Von den GerichtsKosten und Straffen derer so muthwillig streiten.Der Dritte Theil.Titulus Primus. Von Execution und Vollstreckung gesprochener Urthel.Titul. II. Vom Angriff/ Pfanden und was für ein Process oder Ordnung damit gehalten werden soll.Titul. III. Von Arresten.Titul. IV. Von Sequestration streitiger Possession und andern Dingen.Titul. V. Von denen wider die Abgesprochene Urtheile zulässigen Mitteln/ insonderheit wegen der Nullität und Nichtigkeit einer Urthel oder Erkäntnuß.Titul. VI. Von Restitution wider ergangene Urthel und Erkäntnuß.Titul. VII. Von der Revision, wie und wann/ auch wie weit dieselbe zugelassen.Titul. VIII. Von dem Syndicatu.Titul. IX. Von Taxt und Belohnung der Gerichts Cantzley.Titul. X. Von Visitation des Gerichts.Titul. XI. Von Handhab- und Haltung dieser Ordnung.
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