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Deductio Iuris Primogeniturae, Vermittelst derselben mit sattsahmen Rationibus und Documentis Manniglich klar für Augen gestellet wird/ daß die Succession an den Fürstlichen Mecklenburg. Güstrowschen Antheil ... Niemand anders Als Des jetzt zu Schwerin Regierenden Herrn Hertzogs Friedrich Willhelms Hoch-Fürstl. Durchl. Allein zustehe und gebühre[Hauptteil][Beilagen]
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