Titel
Rechtliches Bedencken in welchem nicht allein des Fürstlichen Hauses Mecklenburg Primogenitur-Recht Gründlich asseriret und erwiesen/ sondern auch zugleich ... behauptet wird/ Daß die Succession an Mecklenburg Güstrow ... niemand anders/ als dem ex Linea Primogeniali entsprossenen/ und eodem Iure den Schwerinischen Antheil Regierenden Herrn Hertzog Friedrich Wilhelmen von Rechts und Billigkeit wegen gebühre ...
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