Titel
Unpartheyische Beurtheilung des in der Reichs Adelich-Mansbachischen Familie bevorstehenden, und resp. in anno 1732. oder 1756. sich bereits ereigneten Lehns-Successions-Falles, Worinnen unter andern vornemlich behauptet wird, daß in aufgetragenen, zumalen geringern oder mittelbaren Lehn, einer eingeführten Mitbelehn, oder Gemeinschaft ohnerachtet, ausserhalb Sachsen, die teutsche StammFolge nicht Platz greife; Sondern nach Erlöschung eines Stammes, die Seiten-Verwandten nach Grades Vortheil zur Folge gerufen werdenVorbericht.[§§ 1-78]Mansbachische StammTafel.
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