Titel
Erster Theil Der Belehrung, So Vom Königl. Consistorio zu Flensburg Ehrn Otto Lorentzen Strandiger, Uber die Von Ihm bestrittene Lehr-Puncten, Anno 1707. gegeben worden; Worinnen die Lehre Von der Kinder-Tauffe erwiesen und verthädiget wirdWas mit Hrn. Otto Lorentzen Strandiger in etwa 20 Jahren vorgegangen / hat hiesiges Orts ...Nachdem ein Ehrw. Consistorium, Ehrn Otto Lorentzen/verschiedene buendige argumenta pro astruendo ...Praeliminar-Erzehlung/ Von der Gelegenheit zur Vorforderung Herrn Otten vor das Consistorium.Antwort Auff die Fragen / die er dem Consistorio vorgelegt.
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