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Wer trägt die Gefahr des Zufalls bei Verträgen über zu leistende Dienste?Inhalt.§ 1. Begriff der Verträge über zu leistende Dienste.§ 2. a) Im römischen Recht.§ 3. b) im gemeinen Recht.§ 4. c ) im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch.§ 5. aa) die in der Litteratur vertretenen Ansichten.§ 6. Fortsetzung: Quelleninterpretation.§ 7. 2. das periculum des locator.§ 8. b) die Anwendung des Prinzipes im heutigen gemeinen Recht.§ 9. B. Gefahrtragung bei dem Dienstvertrage des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches.Litteratur-Verzeichnis.
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