Die Strafe der Waisen-Beleidiger wurde bei fortgesezter Nachricht von der beständig
herrlichen Vorsorge des Allerhöchsten vor das Nordhäusische Waisen-Haus, auf hochlöbliche
Verordnung der Tit. Herrn Inspectorvm ... vorgestellet
Nordhausen
[Halle (Saale)]: in Verlag des Waisenhauses,
Nordhausen: gedruckt bei Joh. August Cöler
, 1748
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