Lootsen-Ordnung. Wir Bürgermeistere und Rath der Kayserlichen freyen, und des heiligen
Römischen Reichs-Stadt Lübeck, thun hiemit kund und zu wissen ...
[Lübeck]
[Lübeck]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1761?]
Um die Dateien herunterzuladen und auf Ihren Computer zu speichern, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Datei und wählen im Kontextmenü „Ziel speichern unter“.
Aufgrund der Größe der Datei ist ggf. mit längeren Downloadzeiten zu rechnen.
Zum Ansehen der PDF-Datei wird eine entsprechende Software benötigt, die in der Regel auf Ihrem Computer vorhanden ist oder im Internet heruntergeladen werden kann (z.B. Adobe Reader, Foxit Reader, PDF-XChange Viewer).
Es wird empfohlen, das PDF-Dokument nicht direkt im Browser zu öffnen, sondern zuerst auf den Computer herunterzuladen.