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Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock Fügen hiemit nebst Entbietung unsers freundlichen Grusses, allen unsern Bürgern und Einwohnern zu wissen, daß ... wir uns genöthiget gefunden, eine abermahlige allgemeine Steure zu verordnen ... : Rostock, den 29sten December, 1760

[Rostock] [Rostock]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1760]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1795099070

Abstract: Steuerverordnung der Stadt Rostock

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