Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock Fügen nebst Entbietung unsers freundlichen
Grusses und geneigten Willens allen unsern Einwohnern, Schutzverwandten und Bürgern
samt und sonders hiemit zu wissen: Demnach die Nothwendigkeit erfordert, daß eine
Steuer in der Stadt festgesetzet werde, wodurch das Publicum bey den fortwährenden
betrübten Kriegeszeiten einigermassen unterstützet ...
: Publicatum Jussu Senatus. Rostock, den 2ten Novembr. 1761
[Rostock?]
[Rostock?]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1761?]
Um die Dateien herunterzuladen und auf Ihren Computer zu speichern, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Datei und wählen im Kontextmenü „Ziel speichern unter“.
Aufgrund der Größe der Datei ist ggf. mit längeren Downloadzeiten zu rechnen.
Zum Ansehen der PDF-Datei wird eine entsprechende Software benötigt, die in der Regel auf Ihrem Computer vorhanden ist oder im Internet heruntergeladen werden kann (z.B. Adobe Reader, Foxit Reader, PDF-XChange Viewer).
Es wird empfohlen, das PDF-Dokument nicht direkt im Browser zu öffnen, sondern zuerst auf den Computer herunterzuladen.