Nachdem die tägliche Erfahrung und Augenschein leider bezeuget/ welcher gestalt in
dieser guten Stadt die Hoffart vnnd Uppigkeit/ bevorab in Kleidungen/ fast bey Männiglichen/
über Standes gebühr dermassen gewachsen vnnd überhand genommen/ daß so wohl Gottes
Zorn über diese Stadt dadurch erwecket/ als auch mancher in seinem privat Bürgerlichen
Stande/ in mercklichen Abgang/ wo nicht gäntzlichen ruin seiner Nahrung vnd zeitlichen
Wollfahrt gebracht wird ...
: Decretum in Senatu, publicatumq[ue] sub Signeto die 6. Martij Anno 1648
[Rostock?]
[Rostock?]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1648?]
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