Von Gottes Gnaden/ Wir Adolph Friedrich/ Hertzog zu Meckelnburg/ ... Fügen allen und
jeden Unsern Beambten/ Küchmeistern/ denen von der Ritterschafft/ Bürgermeistern/
Räthen/ Richtern und Voygten in Städten/ auch in gemein allen andern ... hiemit zuwissen/
Nachdem ... den 19. Maii jüngsthin publicirtem Müntz Edict zu reparirung des schädlichen
Unheils im Müntzwesen ... daß die Schiedspfenninge und kleine Müntz/ nicht in Summen/
sondern nur biß auff sechs Schilling und nicht höher in bezahlung angenommen werden
sollen ... nebenst ... Herrn Hans Albrechten ...
: Geben zu Schwerin den 16. Septembris Anno 1622
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