Von Gottes Gnaden Wir Adolph Friedrich/ und Hanß Albrecht/ Gebrüder/ Hertzogen zu
Meckelnburg ... Fügen ... allen unsern Unterthanen ... hiemit zu wissen. Nachdem sich
befunden/ daß man durch den am 15. Septembris Anno 1623. erhöheten/ und den 25. Maji
abgewichenen 1624. Jahrs prorogirten modum contribuendi zu abtragung der gehaltenen
Creißhüllfe und ander angenommenen Schuldenlast nit gelangen mögen ...
: geben den 19. Iulii, Anno 1625
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