Wir Christian Louis, von Gottes Gnaden/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen hiemit ...
allen und jeden Unsern Unterthanen ... zuvernehmen; Wie daß Wir in Erfahrung kommen/
welcher gestalt unterschiedene von Adel und andere Unserer Unterthanen/ sich erkühnen,
... wieder Unsere Policey- und LandOrdnung ... zu Jagen/ zu Schiessen und zu Hetzen
... geben auff Unser Residentz und Vestung Schwerin den 5. Iunii Anno 1667
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