Christian Ludwig/ von Gottes Gnaden/ Hertzog zu Mecklenburg/ Tot: Tit: Demnach Wir
bey jetziger/ vermöge Unser Policey-Ordnung/ verbotenen Jagens-Zeit/ Unsere in unterschiedlichen
Jahren publicirte Edicta, so woll wegen der Jagdt insgemein/ als auch Fällung des
Holtzes/ und sonst allen ... verbotenus repetiret haben ...
: Gegeben auff Unser Residentz und Vestung Schwerin/ den 16. Martii Anno 1691
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