Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen Männiglichen/
insonderheit aber ... Doctoren, Licentiaten und allen und jeden so sich des Advocirens
und procurirens ... gebrauchen ... zu wissen; Demnach Wir eine Zeithero mit sonderbahrem
Mißfallen verspüret/ was gestalt nicht allein von Unsern HochFürstlichen Vorfahren
Unsere vor diesem gemachte löbliche Verordnungen/ daß nemblich die Advocaten und Procuratorn
alle Supplicationes, so sie zur Cantzeley einschicken/ mit ihrem Nahmen unterschreiben
...
: Signatum Schwerin/ den 14. August. 1694.
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