Von Gottes Gnaden/ Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Als Wir bewogen worden/
unterm 3. Junij vorigen Jahrs/ ein öffentliches Edict wegen Einstellung der Pfingst-Gilden
von der Cantzell publiciren/ und damit Jährlich continuiren zulassen ...
: Datum auff Unser Residentz und Vestung Schwerin/ den 10. Maji Anno 1699
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