Von Gottes Gnaden Wir Adolph Friedrich/ Hertzogk zu Mecklenburg ... Fügen für Uns
und in Vormundschafft des ... Herrn Gustaff Adolphen/ Hertzogen zu Mecklenburgk ...
Allen und jeden ... hiemit zu wissen: Nach dem Wir Uns auff dem in negst abgewichenen
Monat Octobri zu Güstrow gehaltenen Landtage/ mit Unser Erbarn Ritter- und Landschafft
dahin vereiniget und entschlossen/ daß zu vortsetz- und continuirung des Contribution
Werckes/ voriger modus contribuendi des Kopff-Geldes noch auff dieß Jahr/ Einhalt
Unsers den 28. Ianuarii jetztlauffenden 1651. Jahrs publicirten Edicti, jedoch vermittelst
etzlicher in einem und anderen Puncte beschehener Enderung/ wie aus nachfolgenden
zu ersehen/ continuiret und gebrauchet werden solle ...
: geben Schwerin den 7. Novembris Anno 1651
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