Von Gottes Gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen Allen und Jeden
Unsern Unterthanen ... hiemit gnädigst zuwissen. Demnach Wir nötig befunden/ fernere
Verordnung zu thun/ daß das in Unserm Hertzogthumb weinig übergebliebene SchaffViehe
nicht außgetrieben/ und das Land davon entblösset werde ...
: Datum in Unser Residentz Güstrow den 8. Octobris, Anno 1661
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