Von Gottes gnaden wir Ulrich/ Hertzog zu Meckelnburg/ Fürst zu Wenden/ Graff zu Schwerin/
der Lande Rostock und Stargardt Herr/ Embieten allen und jeden unsern Underthanen
Geistliches und Weltliches standes/ Unsern gruß/ und fügen ihnen hiemit zu wissen
... Unsere für etlichen Jahren auffgerichtete Kirchenordnung ... mit Christlichem
eiffer und ernst steiff und stetiglich drob halten wollen ... gegeben zu Güstrow den
5. Martii/ Anno 1603.
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