Acten-mäßige gründliche Deductio Juris & Facti In Sachen Bernh. von Henswigs & Consorten
zu Franckfurth, Klägere; contra Annam Mariam von Bostel und Consortin zu Hamburg;
Worinnen aller unpartheyischen Welt Sonnenklar vor Augen gestellet, und durch unwiedersprechlichen,
legalen und authentischen Beweiß dargethan wird, daß Bernhard von Henswig und Consorten
die einige wahrhafftige und näheste Erben an intestato, des im Martio 1726. zu Hamburg
seel. verstorbenen Banquiers: Hrn. Jobst von Overbeck, mithin die von Bostel und Consortin
gäntzlich abzuweisen seyen. Cum adj. sub. No. 1. 2. 3. 4. & 5.
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