Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen allen und
jeden/ Unsern Haupt- und Amptleuten ... zu wissen ... wie mit Anschaffung übermüthiger/
und ihrem Stande nicht anständlichen Kleidungen/ auch Einladung so vieler Persohnen/
und übermässiger Speisung und Tranck auff Hochzeiten und Kindtauffen/ oder nachfolgenden
Kirchgängen/ in den Städten so wol/ als auff dem Lande/ so gröblich/ wieder die Policey-Ordnung/
und andere ausgelassene Edicte und Mandaten excediret/ die jungen angehenden Eheleute
dadurch gantz ruiniret ...
: So gegeben in Unser Residentz Stadt Güstrow/ den 8. May. Anno 1702.
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