Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen allen und
jeden Unseren Haubtleuten/ Beambten ... zu wissen. Demnach Wir ... erfahren/ daß die/
bey schwerer Straffe in Unseren Hertzog-Fürstenthümern und Landen verbotene schädliche
Holtzverwüstungen ... wachsen und zunehmen ... folglich die Höltzungen an einigen
Ohrten dergestalt verheeret und zernichtet werden ...
: So gegeben auff Unser Residentz und Vestung Schwerin den 16. Jun. Anno 1702.
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