Von Gottes Gnaden/ Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Nachdem Wir ... eine
Provisional-Verordnung ... publiciren lassen ... von Ostern künfftigen Jahres keine
Hand-wercker in ihren Gühtern ferner hin haben und dulden sollen...
: So gegeben in Unser Residentz-Stadt und Vestung Rostock den 18. Septembr. Anno 1703.
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