Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederich Franz, regierenden Herzogen
zu Mecklenburg Fürsten zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg auch Grafen zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herrn [et]c. Militairische Gesetze für Unter-Officiere
und Soldaten
: [Schwerin den 23sten Aug. 1796]
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