Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog
Von Gottes Gnaden Christian Ludewig, Hertzog zu Mecklenburg ... Als allerhöchst-verordneter
Commissarius. Ob zwar das in denen publicirten Patenten verbothene Abdecken/ des an
der Seuche gestorbenen Horn-Viehes/ auf verschiedene desfalls an Uns von der Ritterschafft
gethanes Ansuchen hiemit wiederum gnädigst erlaubet wird ...
: So gegeben Schwerin den 18. Januarii Anno 1746.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1746?]
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