Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog
Von Gottes Gnaden/ Christian Ludewig/ Hertzog zu Mecklenburg ... Als Kayserlicher
Commissarius. Da wir bey Führung der jetzigen allerhöchsten Kayserl. Commission, nach
dem Uns geschehenen allergnädigsten Auftrag/ der Nothdurfft zu seyn ermessen ... alle
gewaltsame Werbung in hiestegem Lande zu verbiethen ...
: Gegeben Schwerin den 4ten Novembr. 1744.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1744?]
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