Von Gottes Gnaden/ Carl Leopold/ Hertzog zu Mecklenburg ... Wir haben aus Landes-Fürstl.
Vorsorge/ Macht und Hoheit/ aus wichtigen Uns bewegenden Uhrsachen bereits den 28.
Julii, 1717. gnädigst verordnet ... daß ... bey Versetz- und Verpfändungen einiger
Lehn-Gühter/ das allgemeine/ im Heil. Römischen Reich übliche Lehn-Recht und Gesetze
gehörig observiret und beobachtet werden solten ...
: So gegeben in Unser Residentz-Stadt und Vestung Rostock den 25. Febr. 1718.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1718?]
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