Von Gottes Gnaden/ Carl Leopold, Hertzog zu Mecklenburg ... Demnach Wir mißfällig
vernehmen/ was maßen die Holtz-Dieberey in hiesigen Landen immer mehr und mehr zunimmet
... befehlen Wir hiemit ... daß niemand ... Holtz zu kauffen soll befugt seyn ...
: Uhrkündlich ... gegeben in Unser Residentz-Stadt und Vestung Rostock den 23. Julii,
Anno 1714.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1714?]
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