Von Gottes Gnaden/ Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg. Fügen Euch gesambten
Unseren Haubt- und Ambt-Leuten ... hiemit zu vernehmen ... was massen Wir in Anno
1706. den 4ten Maii eine gar harte und ernstliche Verordnung publiciren lassen/ des
Einhalts/ daß einjeder von Euch ... 14. Tage vor Trinitatis mit Unser Fürstl. Renterey
alhier sich berechnen ...
: Und geben auff Unser Vestung Schwerin den 25ten Aug. 1710.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1710?]
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