Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen allen ...
zu wissen/ und ist es aus Unserm untern 9. Februar. a.c. ergangenem Edicto annoch
männiglichen bekandt/ aus was für erheblichen Uhrsachen Wir die Außfuhr des Rockens
aus Unsern Landen zuverbieten ... bewogen worden. ...
: So gegeben auff Unser Vestung Schwerin/ den 7. Octobr. 1709.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1709?]
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