Von Gottes Gnaden/ Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Es ist sämptlichen
Unsern Vasallen und Einhabern der Lehngüter in Unserm Hertzogthum Güstrow erinnerlich/
... daß Wir/ wegen gewisser Ursachen/ biß auff andere beliebige Zeit/ wolten ausgestellet
seyn lassen/ die schuldige Lehnspflichte von E. E. Ritterschafft zu erfordern und
anzunehmen ...
: So geschehen auff Unser Residentz und Vestung Schwerin/ den 8. Octobr. Anno 1701.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1701?]
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