Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog
Von Gottes Gnaden Christian Ludewig, Hertzog zu Mecklenburg ... Es wird allen frembden
Kaufleuten/ und sonsten in Unserer Residenz-Stadt Rostock Handlung und Gewerbe treibenden
Personen, hiedurch gnädigsten Ernstes angefüget, daß sie die Berichtigung der Accise
hinführo nicht ausserhalb der gewöhnlichen Buden-Zeit ... verrichten sollen ...
: Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin den 28. Maji 1748.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1748?]
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