Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog
Wir Christian Ludewig von Gottes Gnaden Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen hiemit männiglichen
zu wissen, daß/ nachdem dieser Tagen von einem aufs neue eintretenden Horn-Vieh-Sterben/
die Nachrichten eingelauffen/ Wir die hiebevor dieserwegen unterm 18. Januarii 1746.
ergangene Verordnung zu erneuern und zu erklären, nöthig gefunden ...
: gegeben Schwerin den 6. September 1748.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1748?]
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