Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog
Von Gottes Gnaden Wir Christian Ludewig, Herzog zu Mecklenburg ... Fügen hiermit sämtlichen
Unsern verordneten Steuer-Commissarien und Einnehmern, in allen und jeden Unsern Städten,
gnädigst zu wissen. Daß, da Wir in Erfahrung gekommen, welchermassen bey den Steuer-Stuben,
von Käufern und Verkäufern, wegen Abgebung des Impostes in den Pferde- und Vieh-Jahr-Märkten,
verschiedene Irrungen entstehen, Wir zu deren decisiver Regulirung, das ... von ...
Herzogs Friederich Wilhelms zu Mecklenburg Lbd. sub dato 9. Januar. 1712. errichtete
Reglement ... gnädigst renoviret ...
: Gegeben in Unsrer Erb-unterthänigen und Residenz-Stadt Rostock den 22ten Januar.
1750.
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar]
, [1750?]
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