Friedrich Franz I., Mecklenburg-Schwerin, Großherzog
Herzoglich-Mecklenburgisches Contributions-Edict, wornach in den Herzoglichen Aemtern
und Domainen die Hufensteuer, so wie in den Ritterschaftlichen- und Kloster- auch
Rostocker-Districts-Städtischen Cämmerey- und Oeconomie-Gütern die diesjährige Contribution
zu erlegen ist
: Schwerin, den 16ten Novemb. 1791.
[Schwerin]
[Schwerin]: Gedruckt bey Wilhelm Bärensprung
, [1791?]
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