Herzoglich Mecklenburgsches Reglement für die sämtlichen Schulhalter auf dem Lande
in den Domainen der Herzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Güstrow, wie auch des Fürstenthums
Schwerin
: Auf des regierenden Herrn Herzogs Herrn Friederich, zu Mecklenburg [et]c. [et]c.
Durchl. höchsten Special-Befehl vom 20sten August 1771. zum Druck befordert : Nebst
Beylagen sub Num. I. und II.
Schwerin
Schwerin: bey Wilhelm Bärensprung
, [1771?]
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