Friedrich Franz I., Mecklenburg-Schwerin, Großherzog
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederich Franz, von Gottes Gnaden
Herzogen zu Mecklenburg ... Patent-Verordnung wodurch der vormalige Impost auf ausgehende
Wolle, auf 6 Jahre von Michaelis 1787 bis 1793 eingeführet wird
: Vom Dato Schwerin, den 27sten August 1787.
[Schwerin]
[Schwerin]: bey W. Bärensprung
, [1787?]
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