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Friedrich Wilhelm Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen hiemit männiglichen zuwißen; Ob Wir wol vermuhtet hätten/ es würde Unsern heylsamen Verordnungen/ so Wir verschiedentlich so wol wieder die Zigeuner und ander gott- und Herrenloses Gesinde/ als auch bey grassirender Contagion in dem benachbahrten König-Reich Pohlen/ wegen der Polnischen und anderer frembden Juden/ auch Bettler/ auß Landes-Väterl. Vorsorge publicieren laßen/ gehorsamlich gelebet/ und dadurch alle Dieberey und Plackerey ... abgewendet seyn ... : So gegeben auff Unser Vestung Schwerin den 12. Novembr. 1709.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1709?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn880705140

Abstract: Pest- und Gesindel-Verordnung

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