Joh. Georg Döhlers, JCti, Schein und Seyn Des Richterlichen Ambtes, Das ist Kurtze
doch gründliche Unterweisung, Wie ein junger Mensch und Stvdiosvs Welcher dereinst
ein Richterliches Ambt antreten ... Sich darzu anschicken, was er vorher oder bey
seinem Ambt noch lernen und wissen/ auch was vor Qualitäten er haben müsse?
: Ingleichen was er bey dem Richterlichen Ambt zu gewarten, zu suchen, und zu vermeyden
habe? : Dessen auch diejenige so entweder gar nicht/ oder doch die Rechte nicht studiret
haben, zu einigem Unterricht sich nützlich werden gebrauchen können
Zum andernmal wieder aufgelegt,
Coburg
Coburg: in Pfotenhauerischen Buchladen
, 1728
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