Universität Rostock, 2007
https://doi.org/10.18453/rosdok_id00000345
Abstract: Im Rahmen der Urteilsfindung haben sich Juristen unter anderem mit der Frage der Schuldfähigkeit gemäß § 20 bzw. § 21 StGB auseinanderzusetzen. Dafür können sich Richter und Staatsanwälte Hilfe von psychiatrischen Gutachtern einholen. Ziel der Untersuchung war eine Qualitätsermittlung psychiatrischer Diagnostik in forensischen Gutachten der Jahre 1994 - 1998 in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei konnte dargestellt werden, dass zwar das richterliche Übernahmeverhalten gutachterlicher Empfehlungen wenig von der Güte der Diagnostik abhängt, Mängel bei der Diagnosenherleitung besonders bei der Diagnosengruppe Persönlichkeitsstörungen aber nach Verbesserungen verlangen.
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