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Von Gottes gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fugen allen und ieden Unsern Haubt- und Ambtleuten ... hiermit zuwissen ... nicht allein die verdorbene Brücken/ Stäge und Wege jeden Ohrts/ sondern auch die verstopffete Graben Ströme und Bächen wieder repariren und eroffnen zulassen ... : Datum Güstrow den 12. Iuly. Anno. 1690

[S.l.] , 1690

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730756734

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