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Von Gottes gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fugen allen und ieden ... hiemit gnädigst zuwissen ... daß unter andern darin die einführung aller Frantzösischen Wahren/ auch Wein und Brandwein/ ernstlich verbotten worden ... : Datum Güstrow den 31. Augusti Anno 1691

[S.l.] , 1691

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730759369

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