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Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Demnach Wir nicht ohne sonderbahren Mißfallen vernehmen/ daß denen vielfältig und noch zuletzt in Anno 1694. den 20. Febr. publicirten Edictis ... anbefohlen ... daß durch freies umher lauffen der grossen Hunde/ das junge Wildpret nicht ruiniret werden möchte/ und zu dessen Vermeidung ihnen iniungiret, daruber zu halten/ daß ohne angehengten Schleiff oder Zwerg-Knüttel von 5. viertel Ellen lang/ oder Führung an Stricken ... keiner dergleichen Hunde möchten betroffen werden ... : So gegeben auff Unser Residentz und Vestung Schwerin den 15. April. Anno 1695

[S.l.] , 1695

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn73076317X

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