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Wir Leopold von Gottes Gnaden/ Erwehlter Römischer Käyser ... Entbieten N. N. Ritter- und Landschafft des Hertzogthumbs Mecklenburg Güstrowschen Antheils ... dieses Unser Käyserl. Mandat und Geboth ... hiemit zu wissen/ wird auch Euch sonder zweiffel zur Gnüge[n] bekandt seyn/ daß Wir/ nachdem das Nieder-Sächsische Creyß-Directorium, zu Verhinderung der von Unß des Hertzogens zu Mecklenburg Friedrich Wilhelms Liebd. in dem Güstrowschen Antheil eingeräumbten Possession und würcklicher Belehnung sich zu wiedersetzen ... : geben in Unserer Stadt Wien/ den Sieben und Zwantzigsten Ianuarii Anno Sechzehen Hundert acht und Neuntzig

[S.l.] , 1698

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730873595

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