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Wir Bürgermeister und Raht der Stadt Rostock/ Fügen allen und jeden Bürgern und Einwohnern dieser Stadt hiemit zu wissen: Ob wir zwar in verwichenen Zeiten/ durch unterschiedliche publicirte Mandata ... nach der ersten Taffel der heiligen Gebote Gottes/ als welche die Ehre seiner göttlichen Majestät betrifft/ zur wahren Gottesfurcht väterlich auffmuntern ... : publicatum Rostock den 1. Ianuar. Anno 1695

[Rostock] [Rostock]: Riechel , 1695

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730560643

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