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Mandatum avocatorium. Das ist: Der Röm. Keyserl. auch zu Hungarn und Böheimb Kön. Maj. [et]c. Abmahnungs Befehl/ daß alle und jede sie seyen hohe un[d] niedere Officirer oder Soldaten/ sich von des Reichs Feinden und sonderlich des Schwedischen FeldMarschalch Banners Armee, bey verlust Leib und Lebens/ Haab und Güther/ etc. abthun/ und derselben sich enthalten sollen. Darneben Versprechen Ihre Keys. Maj. denen so solchen Mandat folge leisten ... so sie etwas beym Feinden lassen müsten

[S.l.] , 1641

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn747427593

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