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Das Klagende Und Betrübte Teutschlandt/ wird treulich verwarnet/ wahre Buß zu thun/ von sündlichen Wesen abzustehen/ die vorgestellte Mängel zu verbessern und der Gerechtigkeit/ so in Abgang kommen/ besser bey zupflichten. Und solches darumb/ Weil die letzte Zeit herankommen

[S.l.] , 1683

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn747428115

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